Nach leichtem Auffahrunfall ist Euer Rat gefragt :)
Hallo liebe Community,
ich hatte letzte Woche einen Auffahrunfall. Ich stand an der Ampel bei Rot und ein anderes Fahrzeug hinter mir. Nun sprang die Ampel auf grün und ich hörte ein Martinshorn. Da die Sicht in der Mitte der Strasse aber durch eine Hecke versperrt war, fuhr ich bis zur Sichtlinie vor um die Polizei zu lockalisieren. Als ich dann das Blaulicht sah, bremste ich ab. Ein Fahrzeug hinter mir fand es interessanter das Blaulicht zu betrachten und fuhr mir auf. Geschätztes Tempo 10-20 Km/h. Ich habe nur eine für mich kleine Macke an der Heckstoßstange. Wir riefen die Polizei und die Schuldfrage war schnell geklärt. Nun brachte ich mein Fahrzeug in die Mercedes Niederlassung und ein Gutachter beurteilte nun den Schaden. Erst wurde nur die Stoßstange aufgenommen, beim runternehmen wurde aber noch ein kleiner Verzug der Bleche festgestellt und der Gutachter wurde noch einmal gerufen. Dieser taxte den Schaden nun auf 4200€. Ich stehe nun vor der Entscheidung den Schaden reparieren zu lassen, oder mir das Geld ohne MwSt auszahlen zu lassen. Sind knapp 3500€. Ich tendiere ehr dazu, mir das Geld auszahlen zu lassen und mir ein komplett neues Bodykit über Ebay zu besorgen. Kostenpunkt um die 600€ + Lackierung.
Mein Fahrzeug ist Baujahr 1998 und hat nun 158tsd Km gelaufen. Bis auf PDC und Rollos habe ich die Vollausstattung und habe mein Fahrzeug letztes Jahr im Januar mit einer Prinz Gasanlage nachrüsten lassen.
Ich spiele aber mit dem Gedanken, mir auf kurz oder lang ein neues Fahrzeug zuzulegen wo ich meinen dann wohl als Anzahlung abgeben werde. Dort werde ich natürlich den Auffahrunfall angeben, nur denke ich, es wäre sinniger, die 3500€ anzunehmen da ich so glaube, finanziell besser zu fahren. Es wäre sehr lieb, wenn mir der ein oder andere hier einen Ratschlag geben könnte, ob ich komplett reparieren lassen soll, oder mir den Betrag anweisen lassen soll.
Ich danke vielmals für die Hilfe und wünsche noch einen schönen Feiertag.
Lieben Gruß
Martin
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Noch Niemals hat eine Versicherung von mir nach einem Unfall das Inspektionsheft einsehen wollen, ich habe meine Autos aber auch nie bei Irgendwelchen Wald und Wiesen Billig Versicherungen Versichert! seriöse Versicherer bleiben auch im Schadensfall Seriös, die Billigheimer. Versuchen mit aller Kraft so wenig wie möglich zu Zahlen!Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
für die versicherung ist das schon relevant!
da diese dann nicht die stundensätze und teilepreise von mercedes, sondern lediglich die ortsüblichen preise zahlen müssen....was dann schnell mal 40% weniger sind!
Du hast Anspruch auf den Betrag der im Gutachten genannt wurde lediglich die MwsT wird abgezogen weil diese ja auch nicht anfällt, lässt Du den Wagen dann doch in irgendeiner Werkstatt Reparieren hast Du auch im Nachhinnein Anspruch auf die anteilige MwsTGruß Hennaman
Danke Hennaman....
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Noch Niemals hat eine Versicherung von mir nach einem Unfall das Inspektionsheft einsehen wollen, ich habe meine Autos aber auch nie bei Irgendwelchen Wald und Wiesen Billig Versicherungen Versichert!
es handelt sich hierbei nicht um einen kasko- sondern um einen haftpflichtschaden - und nur weil du bisher glück hattest, heißt das nicht, das ich hier unsinn erzähle!
Zitat:
Du hast Anspruch auf den Betrag der im Gutachten genannt wurde...
nö...
unter den bereits aufgeführten umständen hat man lediglich anspruch auf die ortsüblichen stundensätze....die rechtssprechung hierzu ist in den letzten 2-3jahren eindeutig
(u.a. vom bgh)abgesegnet worden!
hier, hier und hier mal etwas lesestoff dazu - damit ihr mal auf dem aktuellen stand seid und nichtmehr nur das 10jahre alte sog. "porsche-urteil" im hinterkopf habt! diese drei urteile sind im übrigen auch genau die, auf die die gegn. versicherung in einem vorgefertigten textbausteinschreiben euren anwalt verweisen wird, wenn der seinerseits auf das prosche-urteil anspielt! 😰
Sry für die späte Rückmeldung.
Also ich habe nun eine Auszahlung von 3500€ in Auftrag gegeben. Ein Bild des Unfalls reiche ich schnellstmöglich nach! Muss nun erst einmal mit Mercedes Montag reden, denn die fanden es lustig mir schon die halbe Stoßstange abzuschleifen, und dieses sei laut Rechtsberatung nicht erlaubt gewesen. Somit muss ich erst einmal schauen, wie sich da Mercedes rausreden mag.
Gruß
Martin
PS.
Anbei nun das Bild
Wie man sieht, ist der Schaden unten rechts wirklich nicht die Welt, nur die geschliffene und gespachtelte Zierleiste ärgert mich ein wenig, da ich nicht weiss, was diese Aktion mit der Beurteilung des Schadens gemeinsam haben.
Nicht bezahlen .
Bei ebay ne gebrauchte in passender Farbe für 150 + porto.
Anbauen und fertig
Mit etwas Glück schon ne Mopf und dann beim Verkauf auf mobile´de schön von hinten Fotografieren.
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Nuja habe nun halt die Montage und Demontage bezahlt, da aber schon im Vorfeld abgeklärt, dass ich dieses von der Versicherung wieder bekomme. Da werde ich auch nichts für zahlen, nur finde ich es ehrlich gesagt ein Unding, dass auch wenn die Heckstoßstange nun eh defekt ist, dass ich da nun mit einer geschliffenen und vor allem gespachtelten Heckstoßstange mein Fahrzeug zurück bekomme. So habe ich diesen dort nicht abgegeben und bin auch nicht wirklich gewillt, das so hinzunehmen. Wie gesagt, sagte mir meine Rechtschutz telefonisch gerade schon, dass ich dieses nicht so akzeptieren muss. Mal sehen, was das freundliche Gespräch am Montag ergibt.
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
...Du hast Anspruch auf den Betrag der im Gutachten genannt wurde lediglich die MwsT wird abgezogen weil diese ja auch nicht anfällt, lässt Du den Wagen dann doch in irgendeiner Werkstatt Reparieren hast Du auch im Nachhinnein Anspruch auf die anteilige MwsT....
Kleiner Nachtrag noch hierzu: Auch ein Selbst-Reparierer hat Anspruch auf Erstattung von Mehrwertsteuer. Nämlich die der gekauften Ersatzteile, denn die muss er ja auch bezahlen. Und das kann bei Blechteilen schnell ein paar Hundert Euro ausmachen. Ob die das allerdings freiwillig rausrücken, steht auf einem anderen Blatt...
Zitat:
Original geschrieben von Autobahnfink
Kleiner Nachtrag noch hierzu: Auch ein Selbst-Reparierer hat Anspruch auf Erstattung von Mehrwertsteuer. Nämlich die der gekauften Ersatzteile, denn die muss er ja auch bezahlen. Und das kann bei Blechteilen schnell ein paar Hundert Euro ausmachen. Ob die das allerdings freiwillig rausrücken, steht auf einem anderen Blatt...Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
...Du hast Anspruch auf den Betrag der im Gutachten genannt wurde lediglich die MwsT wird abgezogen weil diese ja auch nicht anfällt, lässt Du den Wagen dann doch in irgendeiner Werkstatt Reparieren hast Du auch im Nachhinnein Anspruch auf die anteilige MwsT....
Da hast Du Recht, es ging aber darum das nicht Repariert wird und nur nach Gutachten abgerechnet wird.
Gruß Hennaman
Zitat:
Original geschrieben von Hennaman
Da hast Du Recht, es ging aber darum das nicht Repariert wird und nur nach Gutachten abgerechnet wird.Gruß Hennaman
Ja, aber auch hier besteht Anspruch auf die MwSt. der im Gutachten aufgeführten Kaufteile.
Grüße