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SF-Klasse in Vergangenheit von Motorrad auf PKW übertragen - trotzdem Motorrad günstig versichern?

Themenstarteram 16. September 2011 um 23:42

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Motorradversicherungen. Ich hatte in der Vergangenheit bereits 2 Motorräder bei der HUK24 auf mich zugelassen und bin in der Haftpflicht - wenn ich mich richtig erinnere - bis auf 55% herunter gefahren. Nach einer falschen Beratung - man sagte mir damals, ich könne mir die Nutzung des PKWs meiner Eltern nicht anrechnen lassen, dabei bin ich bereits seit 2001 regelmäßig Auto gefahren - habe ich nach dem Kauf eines Autos 2007 die SF-Klasse des Motorrades auf den PKW übertragen lassen (damit bin ich bislang auch weiterhin dort Kunde).

Nun trage ich mich mit dem Gedanken, wieder ein Motorrad zu kaufen. Der

Rechner auf der Seite setzt mich jedoch auf 125%. Besteht die

Möglichkeit, wieder in meine alte Klasse zurückzukehren?

Oder kann ich unter Umständen bei einem anderen Anbieter wieder mit den alten Konditionen einsteigen? Ich wurde ja nicht hochgestuft...

Danke und Gruß

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16 Antworten

Moin,

 

aus Deiner Nachricht werde ich nicht ganz schlau, was gemeint ist.

 

Tatsache ist, die Schadenfreiheitklassen bei Motorräder (WKZ 003) sind etwas anders als bei PKW, Fakt.

 

Wenn Dir jemand mitgeteilt hat, ein KRAD fängt mit 125% an, das ist falsch.

 

Ein Krad fängt mit SF0 an und das ist 100%.

Wenn ein freier Vertrag, wo kein KFZ/KRAD angemeldet ist bei Deinen Eltern ist, kannst ggf. je nach Führerscheinjahre, den Rabatt übernehmen, er ist aber nicht wieder zurückübertragbar.

 

Sage bitte, was Du meinst.

Themenstarteram 17. September 2011 um 8:49

Ja, die Klassen sind etwas anders. Dennoch kann man die SF-Klasse übernehmen. So habe ich damals die 55% beim Motorrad aufgegeben und bin dann mit dem Auto bei 85% eingestiegen.

Lustigerweise war das Ganze dann bei meinem Zwillingsbruder kein Problem mehr, als er sich ein Jahr später ein Auto kaufte. Er konnte die gefahrenen Jahre mit den PKWs der Eltern übernehmen.

Die % pro SF-Klasse sind je nach Anbieter unterschiedlich, ich meine sogar bis 140%. Und der HUK-Rechner sagte mir nun eben 125%.

Ich möchte meine heute Auto-SF-Klasse auch nicht wieder auf das Motorrad übertragen. Ich möchte nur irgendwie wieder dort einsteigen, wo ich aufgehört habe, nämlich bei 55%, oder SF 3,4 (war irgend so etwas). Denn die habe ich nur aufgrund einer Falschberatung aufgegeben.

Ist es jetzt klarer geworden?

Einige Versicherer bieten hier eine 2. Wagen Regelung.

Sprich Einstieg mit SF 1/2 das sind je nach Versicherer zwischen 55%-85%. Die meisten sind 65%

Wenn du das Krad relativ Zeitnah anmeldest kann der Technische Beginn noch der Trick sein und du hast 2012 schon SF 1 und 60%.

 

Prinzipiell kannst du nicht mehr den alten SF vom Krad der jetzt zum auto gehört zusätlich fürs Krad nehmen, dann hättest du 2 SF wovon du einen gear nicht erfahren hast.

Es geht auch nicht um die Prozente, sondern die SF (schadenfreie Jahre) die du erfahren kannst.

Prozente zu den SF sind je nach Versicherer und Fahrzeugart unterschiedlich.

 

 

Themenstarteram 17. September 2011 um 10:16

Danke für die Antwort, klingt ja gar nicht so schlecht.

Mein Standpunkt ist eben nur der, dass ich meinen mühsam zusammengtefahrenen SF3-Motorrad-Rabatt ins Auto gesteckt habe, wobei ich eigentlich schon über das Fahren der Autos meiner Eltern SF 5 oder 6 hätte bekommen können. Wie bereits gesagt, bei meinem Bruder war dies ein Jahr später kein Problem. Das wurmt mich schon.

Ich habe die HUK24 gestern abend angeschrieben, ich bin gespannt, was von dort zurück kommt. Ansonsten könnte ich kleinere Versicherer mit persönlichen Beratern versuchen, vielleicht drücken die ein Auge zu oder ich kann handeln. Letztlich wäre es auch für die HUK ein Deal: ich bin dort seit Jahren Kunde; heute habe ich dort ein Auto, morgen vielleicht noch zusätzlich ein Motorrad - oder eben nichts mehr. Kaufmännisch wäre die erste Lösung auch für die geschickter...

Was ist denn jetzt mit dem Rabatt den du auf den Namen deiner Eltern erfahren hast?

Der SF bleibt doch 7 Jahre dort bestehen

Bei meiner Versicherung besteht die Möglichkeit ein weiteres Fahrzeug auf dem selben SF zu fahren wie beim ersten.Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.z.b.darfst du nur alleiniger Fahrer beider Fahrzeuge sein.Ob das auch bei einem Motorrad geht weiß ich nicht

 

 

Themenstarteram 17. September 2011 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Was ist denn jetzt mit dem Rabatt den du auf den Namen deiner Eltern erfahren hast?

Der SF bleibt doch 7 Jahre dort bestehen

Leider habe ich den nicht bekommen. Man sagte mir damals, das ginge nicht. Daher habe ich die SF-Klasse des Motorrades auf das Auto übertragen.

Im Nachhinein weiß ich nun aber, dass dies doch funktioniert hätte ---> falsche Beratung. :(

Ist das denn schon länger wie 7 Jahre her?

Themenstarteram 17. September 2011 um 11:45

Nein, der Übertrag nicht. Ich habe 2001 den Führerschein gemacht. Dann hatte ich 2-3 Jahre Motorräder und habe die SF-Klasse davon Ende 2007 auf das Auto übertragen lassen. Dies fahre ich bis heute: SF 6 in 2011.

Ich möchte es gerade bei anderen Anbietern versuchen und verhungere aktuell seit 7min in der Warteschleife der DEVK. Service-Wüste Deutschland...

Zitat:

Original geschrieben von Altefrau

Nein, der Übertrag nicht. Ich habe 2001 den Führerschein gemacht. Dann hatte ich 2-3 Jahre Motorräder und habe die SF-Klasse davon Ende 2007 auf das Auto übertragen lassen. Dies fahre ich bis heute: SF 6 in 2011.

 

Ich möchte es gerade bei anderen Anbietern versuchen und verhungere aktuell seit 7min in der Warteschleife der DEVK. Service-Wüste Deutschland..

 

... und aus diesem Grund, solltest Du ein Makler oder Versicherungsfachmann Dir suchen, wo es keine Warteschleife gibt und der eine gute Beratung gewärleistet.

Der SF bleibt eigentlich 7 Jahre bestehen,dann verfällt er.Vielleicht dort noch einmal nachhaken

Die Möglichkeit als alleiniger Fahrer wie ich es oben geschrieben habe kommt nicht in Betracht?

Bei meiner Versicherung gibt es die Möglichkeit.Bei Motorrad weiß ich aber auch nicht.Nachfragen kostet nichts.

Zweitwagenregelung beim PKW ist oft bei 85%.Deutsche Internetversicherung 70%.Auch wenn der Erstwagen woanders versichert ist.Motorrad?

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Was ist denn jetzt mit dem Rabatt den du auf den Namen deiner Eltern erfahren hast?

Der SF bleibt doch 7 Jahre dort bestehen

Bei meiner Versicherung besteht die Möglichkeit ein weiteres Fahrzeug auf dem selben SF zu fahren wie beim ersten.Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.z.b.darfst du nur alleiniger Fahrer beider Fahrzeuge sein.Ob das auch bei einem Motorrad geht weiß ich nicht

Hurra 2 Risiken auf einem Rabatt. Gehts gut hat dich die Versicherung für ewig, denn du wirst wohl nie den Rabatt in 2 Teilen können. Du erfährst dir also nie einen 2. Rabatt.

Geht schief und Unfall, werden beide Autos teurer. Ich weiß nicht ob das so toll ist.

Themenstarteram 17. September 2011 um 12:56

Doch, außer mir wird sowieso keiner den Hobel fahren. Habe eben mit der AXA telefoniert. Dort hat man mir auch SF 1/2 angeboten, damit wäre eine 1000er GSXR schonmal knapp 100€ in der Haftpflicht billiger.

Ich habe eben auch zum ersten Mal von dieser Zweitwagenregelung gehört, damit könnte ich möglicherweise in SF3 einsteigen. Das schaue ich mir jetzt auch mal an, vielleicht klappt es dann auch bei der HUK24. Die waren nämlich knapp 80€ billiger als die AXA, ich habe meinen GTI auch nochmal dort durchrechnen lassen.

Themenstarteram 17. September 2011 um 13:07

Ok, ich glaube, damit kann ich leben.

Über diese Zweitwagenregelung zahle ich bei der HUK24 für die GSXR 1000 K5 mit 178 PS 195€ für März bis Oktober, bei 6000 km Laufleistung und ohne eigenen Stellplatz. Das ist in Ordnung.

Danke, Leute :)

Zitat:

Original geschrieben von Atze40

 

Hurra 2 Risiken auf einem Rabatt. Gehts gut hat dich die Versicherung für ewig, denn du wirst wohl nie den Rabatt in 2 Teilen können. Du erfährst dir also nie einen 2. Rabatt.

Geht schief und Unfall, werden beide Autos teurer. Ich weiß nicht ob das so toll ist.

Dafür gibt es ja einen Rabattretter

Teilen kann man natürlich nicht.Beim Wechselkennzeichen wird es aber vermutlich auch nicht anders sein.Wenn es denn mal kommt.

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