Nach klarer Schuldfrage : Gegnerischer Versicherer sieht sich im Unrecht !
Hallo !
Am 12.07.2014 hat es Bum gemacht..
Frau parkt aus ohne zu gucken, ich fahr ihr in die Seite - Schaden am Fahrzeug 1.800 ca.
Die Polizei hatten wir ebenfalls dazu geholt.
Als die Polizistin mit mir sprach hat auch sie gesagt, dass die Schuldfrage hier eindeutig sei und ich ohne Schuld bin.
Wurde alles in die Wege geleitet - Austausch der weissen Zettelchen mit den Daten, Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.
Hab nun des öfteren mal angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt.
Man wartet immer noch auf die Polizeiakte.
Als ich heute nochmals nachfragen wollte, bin ich fast vom Glauben abgefallen.
Die Dame am Telefon meinte, dass ihr Kunde, also der Unfallverursacher nun plötzlich die Schuld bei mir sieht und auch bei meiner Versicherung einen Antrag stellen will.
Welche Möglichkeiten habe ich hier nun ?
In den sauren Apfel beißen und warten bis die Polizeiakte bei deren Versicherung eintrifft?
Mir reißt langsam der Geduldsfaden, da das ganze jetzt immerhin 2 1/2 Monate her ist.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Nimm dir einen Anwalt und lass dich nicht veräppeln.
Es kann sein die Sache doch nicht so einfach ist und dann ist es besser wenn
du einen Anwalt hast der deine Rechte und Ansprüche vertritt.
Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Sachen.
Seelze 01
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Sie wollte auf die Gegenfahrbahn ?In der Straßenmitte ist doch eine Durchgezogene Linie, hätte sie doch gar auf die Gegenfahrbahn fahren dürfen.
Ja da hastbdu recht ;-)
An den Vorredner.. im wie fern ein gutachten?
Ich habe es lediglich gehandhabt wie bei meinem ersten unfall..
KVA in der Vertragswerkstatt gemacht und der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.
Die wollten sogar noch eine Skizze vom unfall haben, die ich denen dann schön brav mit bleistift gezeichnet habe
Zitat:
Original geschrieben von RiLuMa
...
Ja da hastbdu recht ;-)
An den Vorredner.. im wie fern ein gutachten?
Ich habe es lediglich gehandhabt wie bei meinem ersten unfall..
KVA in der Vertragswerkstatt gemacht und der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.
Die wollten sogar noch eine Skizze vom unfall haben, die ich denen dann schön brav mit bleistift gezeichnet habe
Dann warst/bist Du nicht fähig zur richtigen Vorgehensweise (10 Wochen!) und tatsächlich anwaltsbedürftig.
Zitat:
Original geschrieben von Mick 01
Dann warst/bist Du nicht fähig zur richtigen Vorgehensweise (10 Wochen!) und tatsächlich anwaltsbedürftig.Zitat:
Original geschrieben von RiLuMa
...
Ja da hastbdu recht ;-)
An den Vorredner.. im wie fern ein gutachten?
Ich habe es lediglich gehandhabt wie bei meinem ersten unfall..
KVA in der Vertragswerkstatt gemacht und der gegnerischen Versicherung zukommen lassen.
Die wollten sogar noch eine Skizze vom unfall haben, die ich denen dann schön brav mit bleistift gezeichnet habe
Was habe ich denn falsch gemacht ?
Zitat:
Original geschrieben von RiLuMa
Was habe ich denn falsch gemacht ?
#1 Du hast kein Gutachten bei der Versicherung eingereicht.
Ähnliche Themen
Hallo RiLuMa,
leider ist dein Fall nicht so trivial, wie man vielleicht meinen könnte. Die Beweislage ohne Zeugen und ohne Gutachten ist katastrophal. Wenn Deine Unfallgegnerin behauptet, Sie habe schon beim Rücksetzen in deiner Spur gestanden, dann wird dieser Fall zum Auffahrunfall. Ohne Gutachten geht dann gar nichts mehr.
Ich hoffe, es gibt genügend Fotos der Unfallschäden, so dass ein KFZ-Sachverständiger die Situation richtig beleuchten kann. Ansonsten geht Dein Fall aus wie das Hornberger Schießen.
Gruß
Helmut
Hallo Klaus,
ich weiß, dass meine Äußerungen ein wenig polemisch geklungen haben, aber wenn man selber Opfer ist und mit durchaus bornierten Sachbearbeitern der Versicherer (die die Aufgabe haben, alle Ansprüche der Geschädigten abzulehnen) und arbeitsunwilligen Rechtsanwälte (wenn die Gebührenordnung einen höheren Aufwand nicht rechtfertigt) zu tun bekommt, ist Frustration über unser Rechtssystem (es könnte viel gerechter und besser sein) die natürliche Folge.
Falls Du jemals in eine ähnliche Situation geraten solltest, wirst Du das vielleicht verstehen.
Gruß
Helmut
Zitat:
Original geschrieben von HelmutWenz
Hallo RiLuMa,leider ist dein Fall nicht so trivial, wie man vielleicht meinen könnte. Die Beweislage ohne Zeugen und ohne Gutachten ist katastrophal. Wenn Deine Unfallgegnerin behauptet, Sie habe schon beim Rücksetzen in deiner Spur gestanden, dann wird dieser Fall zum Auffahrunfall. Ohne Gutachten geht dann gar nichts mehr.
Ich hoffe, es gibt genügend Fotos der Unfallschäden, so dass ein KFZ-Sachverständiger die Situation richtig beleuchten kann. Ansonsten geht Dein Fall aus wie das Hornberger Schießen.
Gruß
Helmut
Hallo Klaus,
ich weiß, dass meine Äußerungen ein wenig polemisch geklungen haben, aber wenn man selber Opfer ist und mit durchaus bornierten Sachbearbeitern der Versicherer (die die Aufgabe haben, alle Ansprüche der Geschädigten abzulehnen) und arbeitsunwilligen Rechtsanwälte (wenn die Gebührenordnung einen höheren Aufwand nicht rechtfertigt) zu tun bekommt, ist Frustration über unser Rechtssystem (es könnte viel gerechter und besser sein) die natürliche Folge.
Falls Du jemals in eine ähnliche Situation geraten solltest, wirst Du das vielleicht verstehen.
Gruß
Helmut
Es geht bei dem Thread doch gar nicht um den Unfall, den Du hattest.
Nach diversen Beiträgen des TE ist es ja endlich anscheinend Unstreitig, dass der Verursacher aus einer Parklücke kam, wenden wollte und dabei noch eine durchgezogene Linie überfahren hat.
Bei diesem Sachverhalt gibt es die Beweislastumkehr und nichts anderes, was Du ja vehement bestritten hast.
Glaubst Du eigentlich, dass Schadensachbearbeiter eine Prämie bekommen wenn sie Ansprüche kürzen?
Kann es sein, dass Du in Deinem Fall mit dem Sachbearbeiter in einem ähnlichen Tenor gesprochen, wie Du Deinen Beitrag gepostet hast?
Übrigens; zu meiner aktiven Zeit hatte ich mehr Probleme mit den VN, die nicht schuld sein wollten. Wenn man Sie dann überzeugt hatte wurde die Höhe der Forderungen angezweifelt.
Momentan bin ich Anspruchsteller und habe null Probleme mit der Versicherung und auch keine mit dem Verhalten der Sachbearbeiter.
Nichts für ungut: Klaus
Lieber Klaus,
wenn ich über zwei bornierte Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung spreche, meine ich genau diese und dann bist keinesfalls Du gemeint (Sorry). Natürlich gibt es Sachbearbeiter, die vernünftig agieren.
Natürlich interessiert hier auch nicht mein Fall, aber man sollte doch erkennen können, dass in "unklaren" Fällen (Aussage gegen Aussage) die gegnerische Haftpflichtversicherung auf Grund unserer Rechtsprinzipien im Vorteil ist. Im übrigen bezweifle ich, dass die Haftungsquote 0 % für RiLuMa ausgeht, falls der Vorgang vor Gericht landet. Die gegnerische Versicherung wird auf jeden Fall einwenden, dass hier ein erhebliches Mitverschulden durch RiLuMa vorliegt, da er hätte bremsen können und im übrigen wird auch die Betriebsgefahr durch sein Fahrzeug mit berücksichtigt werden. Gruß
Helmut