Nach Kauf auf einmal Sitzheizung defekt und Geld zurück? !

Morgen ihr lieben!
Hab da mal eine Frage, und zwar vor kurzem hab ich mein Auto verkauft, bestimmt schon 2-3 Monate her.Einen Monat nach dem Kauf würde mir der Käufer eine Mail schreiben das beide Sitzheizungen defekt sind.
Bei mir ging sie im Winter noch einwandfrei aber sonst benutze ich sie eigentlich nicht.
Wir haben auch Vertraglich festgehalten Motor und Elektronik in Ordnung und gekauft wie gesehen. Sie wurde beim Kauf aber auch nicht auf ihre Funktion überprüt. Nun nach 2 Monaten schreibt er er hat jetzt erst einen Termin beim Händler und ich soll wohl den Schaden übernehmen? Ich Hab ihm bei der ersten Mail schon darauf hingewiesen das ich nichts von diesen defekten wussten (wenn sie überhaupt exiszieren)
Nun meine Frage, soll ich direkt zum Rechtsanwalt? Oder ihn einfach ignorieren? Was muss ich befürchten?

Mfg!

Beste Antwort im Thema

Du kannst den Käufer ja nochmal freundlich auf die Sachmängelhäftung ansprechen und das du NIX zahlen wirst. Nervt er dich weiter, lass vom RA einen netten Brief aufsetzen. Ansonsten erst reagieren, wenn du Post von einem Anwalt bekommen solltest...wovon ich aber nicht ausgehe.

Der Verkauf macht so echt keinen Spaß mehr.

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Zitat:

Original geschrieben von Stage6_Haiza


Ist der Vertrag von Adac.

Mfg

Dann brauchst Du gar nicht machen, nur beim nächsten Mal nicht vom Käufer irgendwelche Sachen reindiktieren lassen, die Du gar nicht 100% wissen kannst.

Es ist ein Chrysler Crossfire. Also Benz Technik.

Zitat:

Original geschrieben von Stage6_Haiza


Ist der Vertrag von Adac.

Mfg

Wodurch die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde,der schriftliche Zusatz dürfte die Sachmangelhaftung für die beschrieben Bauteile nicht aufheben, da auch nur der Zeitpunkt des Verkaufs ausgegangen werden kann.

Ich würde mich zurücklehnen und mich auf keinerlei Diskussionen mit dem Käufer einlassen, die sowieso nur einen Zweck haben den Kaufpreis nachtäglich zu minimieren.

Hallole ...

Was ... wäre ... wenn , in so einem Fall 😕

Der Käufer einfach beweisen könnte , über einen Ausdruck vom Fehlerspeicher des Fahrzeugs ... natürlich gemacht in einer Fach - Vertragswerkstatt , daß wie in diesem Fall die Sitzheizung/en schon vor dem Kauf zu 100 % defekt waren . 🙄

Im Fehlerspeicher könnte ja z.B. stehen " Fehler - Sitzheizung re. / li. bei xx.xxx km am xx.xx.xxxx "
= also definitv der Fehlereintrag einiges vor dem Kauf war ...

Gruß
Hermy

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Es geht nicht um was wäre hätte wenn...der Käufer muss dem TE beweisen, dass er von dem Mangel WUßTE! Deswegen testet man bei der Besichtigung auch jedes Knöpfchen. Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen -> TE kann sich entspannen (auch wenn es nervig ist und einem auch an die Nieren geht).

Schon allein der Wunsch nach der Zusatzklausel zeigt mir, was das für ein Käufer ist.

Nein das Auto war bei mir noch einwandfrei.
Ja wenn man privat was verkauft ist immer scheisse die Erfahrung hab ich schon des öfteren gemacht. Die Idioten werden halt immer größer heut Zutage.
Er meint jetzt er war bei nem Händler und die Reparatur kostet 1000 Euro und er wird mir nen kosten Voranschlag schicken Weil ich dafür aufkommen muss bla bla. Na gut das ich einen Rechtsschutz abgeschlossen habe. Ich glaube ich werde dem Rechtsanwalt schon mal Bescheid sagen?

Mfg

Du kannst den Käufer ja nochmal freundlich auf die Sachmängelhäftung ansprechen und das du NIX zahlen wirst. Nervt er dich weiter, lass vom RA einen netten Brief aufsetzen. Ansonsten erst reagieren, wenn du Post von einem Anwalt bekommen solltest...wovon ich aber nicht ausgehe.

Der Verkauf macht so echt keinen Spaß mehr.

Haha auf Kostenvoranschlag haha wie frech ist das denn?

Schicke den Brief doch einfach mit dem Vermerk Emfpänger unbekannt verzogen zurück zum Absender.

Phase 2 besorge dir eine Prepaid Karte für die nächste Zeit bis der Plagegeist aufhört.

Eigentlich fehlt nur noch der Hinweis "Habe schon Gutachten, war beim Anwalt und habe 14-tägiges Rückgaberecht"... 😁

Das schlimme ist er ruft ja nicht an sondern nur Email. Er hat nicht mal angerufen als er gekommen ist zur Besichtigung. Hab seine Adresse mal auf den spam Ordner weiter geleitet.

Zitat:

Original geschrieben von Stage6_Haiza


Na gut das ich einen Rechtsschutz abgeschlossen habe. Ich glaube ich werde dem Rechtsanwalt schon mal Bescheid sagen?

Mfg

Damit würde ich noch warten, bis es "Ernst" wird, bis du ein offizielles Schreiben einer bekannten Rechtsanwaltskanzlei bekommst, in dem du aufgefordert wirst, bis zum soundsovielten soundsoviel Euros auf folgendes Konto zu zahlen, andernfalls es "Weiterungen" geben würde ............ erst dann würde ich meinerseits damit zu einem Anwalt gehen, vorher nicht.

Hintergrund ist der, dass die Rechtsschutzversicherungen das erste Rechtswanwaltsberatungsgespräch für den Versicherungsnehmer kostenlos übernehmen, erst, wenn der dann tätig werden soll, wird man mit der Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten. Wäre doch schade, wenn man auf diese Weise das kostenlose Erstgespräch "verballern" würde ........... eventuell kommt da auch gar nix nach?

Wenn der merkt, er beißt bei dir auf Granit, kann es doch sein, dass er aufgibt.

Grüße
Udo

Da wird kein Rechtsanwaltschreiben kommen, das ist mit 99,99% ein Abzockversuch nachträglich Kohle abzugreifen.

Zitat:

Original geschrieben von Stage6_Haiza


Das schlimme ist er ruft ja nicht an sondern nur Email. Er hat nicht mal angerufen als er gekommen ist zur Besichtigung. Hab seine Adresse mal auf den spam Ordner weiter geleitet.

Seine E-mails würde ich allesamt in einem speziellen Ordner sammeln, nahezu alle E-mail Dienste lassen sich so einstellen, dass automatisch alle E-Post von diesem jenigen in ein bestimmtes Postfach gelangt.

Bitte nicht löschen, seine E-mails, denn diese wirst du vielleicht noch mal benötigen, eventuell hat er die so ungeschickt abgefasst, das ein cleverer Rechtsanwalt daraus eine Bedrohung, ein Erpressungsversuch oder eine Beleidigung machen könnte, so eine Sammlung an E-mails kann für dich nur von Vorteil sein, nicht löschen!

Außerdem gelten E-Mails heutzutage fast ebenso wie Papierbriefe vor Gericht als Beweismittel und da wäre es unklug, diese Briefe wegzuschmeißen, weil dann der Kontrahent später alles mögliche behaupten kann, was er dir angeblich mitgeteilt hätte. (Natürlich nur dann, wenn dieser seinerseits alle seine Mail gelöscht haben sollte).

Grüße
Udo

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