nach Hagelschaden - fiktive Abrechnung auf Netto-Reparaturkostenbasis
Guten Tag zusammen
Mein Auto ist Opfer des Hagelschlags, Ende Juli, in Süddeutschand.
Das durch die Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten habe ich vor 2 Wochen erhalten, die Zahlen lauten wie folgt:
Wiederbeschaffungswert: 4500€
Reparaturkosten: 3970€
Restwert: 2300€
Jetzt habe ich bei der Versicherung angefragt, welchen Betrag ich erhalte, wenn ich mein Fahrzeug nicht reparieren lasse.
Erhalten habe ich folgendes Angebot:
Wiederbeschaffungswert: 4500€
- Restwert 2300€
- Selbstbehalt 150€
= Zahlung in Höhe von 2050€
Weil ich mit dieser Rechnung nicht einverstanden war, habe ich ein bisschen recherchiert...
Gefunden habe ich ein BGH Urteil, welches besagt, dass wenn man nachweisen kann, dass man sein Auto min. weitere 6 Monate fährt, eine Abrechnung auf Netto-Reparaturkosten fordern kann.
Gesagt getan... Ich habe es der Versicherung so geschrieben und darum gebeten, mir die Reparaturkosten ohne MwSt. abzüglich der SB in Höhe von 150€ zu überweisen. Also ein Gesamtbetrag von 3065,70€.
Meine Forderung hat die Versicherung gänzlich ignoriert. Ich habe als Antwort einen Brief erhalten, in dem Stand, dass Sie mir 2050€ auf mein Konto überweisen, also WBW-RW-SB. Kein Wort, weshalb die meiner Forderung nicht zustimmen! Da war ich schon ein bisschen angesäuert und habe dort angerufen, leider war die Kollegin nicht da, aber der Kollege erbarmte sich, mir zu erklären, dass dieses BGH-Urteil nicht für Kaskoschäden gilt sondern nur zieht bei Haftpflichtschäden und das die Abrechnung so in Ordnung sei.
Da war ich mir jetzt aber unsicher, also wieder Tante Gogle bemüht... Ich habe aber nichts gefunden, weder was dafür, noch etwas was dagegen spricht.
Dann habe ich den Gutachter angerufen und ihn gebeten mir den Aufkäufer zu nennen, im Gutachten ist keiner aufgeführt, weil ich mein Auto für 2300€ verkaufen möchte. Daraufhin meinte er, dass der Restwert von ihm geschätzt sei, in Absprache mit der Versicherung!?
Aber er hätte da eine Rufnummer von einem Aufkäufer, der ein Abkommen mit meiner Versicherung hat.
Den Aufkäufer habe ich dann sofort angerufen, er ist aus allen Wolken gefallen und hat mir gesagt, dass er für dieses 10 Jahre altes Auto sicherlich keine 2300€ mehr zahlt!
Da war ich aber mal baff...
Heute bin ich dann noch bei 2 Straßenhändler gewesen, einmal 700€ und einmal 800€ wurden mir geboten.
So, nun zu meinen Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
1. Ist es richtig, dass dieses BGH-Urteil Kaskoschäden ausschließt, oder will sich meine Versicherung nur drücken?
2. Ist es legitim, dass der Gutachter den Restwert einfach schätzt?
DANKE und Gruß
Beste Antwort im Thema
Das mit der 6-Monatsfrist vergiss mal. Die gibt es nur im Haftpflichtschaden.
Zum Restwert:
So geht es natürlich nicht.
Hier könnte man dann ja jeden x- beliebigen Wert einsetzen.
Die Versicherung hat dir einen konkreten RW Aufkäufer zu benennen.
Wende dich an diese, der SV ist nich dein Vertragspartner und somit auch nicht dein Ansprechpartner im Kaskoschadensfall.
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Kann er das denn einfach so auf Zuruf des Geschädigten machen?Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
so wird das sein.
Auftraggeber ist doch die Versicherung. Oder darf man als Sachverständiger noch was nachreichen? Ist das dann im Preis mit drin und ist das dann auch bindend für die Versicherung?
Er wird es für seinen Auftaggeber machen müssen müssen. Der Restwert muss schon garantiert werden. Rate mal mit Rosenthal geht nun mal nicht. Und wenn der SV sich den RW ausgedacht hat ist das ganz sicher nicht das Problem des Versicherungsnehmers.
Mal sehen, was aus der Geschichte hier so wird und wer hier die A... Karte bekommt.
Ich gehe mal davon aus, dass ein Nachtrag des SV bindend für die Versicherung ist... Schließlich hat er sich nicht an die Gesetze gehalten und keinen realistischen Restwert ermittelt. Und das auch noch auf Anweisung der Versicherung, als er mir das am Telefon sagte, kam er leicht in stottern... Er wusste schon, dass er da nicht ganz regelkonform gehandelt hat. (unterstelle ich ihm jetzt einfach mal)
Heute habe ich jedenfalls die Differenz zwischen WBW und Restwert erhalten.
Soll ich jetzt noch die Versicherung darüber informieren, dass ich ein realistisches Restwertangebot haben möchte, oder einfach abwarten?
Und warum sollte ich die A....karte ziehen, in diesem Fall? Was könnte mir passieren, außer ein höheres Restwertangebot? Das wird es aber sicherlich nicht geben!
das kannst du handhaben wie du möchtest.
SO, da isses nu...
Hab grad vom Gutachter ein "Gutachtennachtrag" erhalten.
"Momentan ist festzustellen, dass aufgrund der Vielzahl an hagelbeschädigten Fahrzeugen der Restwertmarkt mit hagelbeschädigten Fahrzeugen nahezu gesättigt ist."
"Als Höchstgebot für das durch Hagelschlag beschädigte Fahrzeug konnten € 850,00 inkl. MwSt. erzielt werden."
Ist schon ne Stange weniger Geld als 2300€...
Jetzt bin ich mal auf die Reaktion der Versicherung gespannt! :-)
Ich halte euch auf dem Laufenden.
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ohne Worte..........😰
UND BÄÄÄÄM...
34 Minuten nach der Mail vom SV erhalte ich eine Mail von der Versicherung!
Es werden die fiktiven Reparaturkosten ersetzt, der Differenzbetrag wird sofort überwiesen!
Das ging aber mal richtig schnell und unkompliziert!!!
Vielen Dank für eure Anteilnahme. :-)
Unglaublich finde ich nur, dass wahrscheinlich Hunderte mit geschätzen Restwerten abgespeist wurden...
Das finde ich auch unglaublich. Darum glaube ich es nicht.😉
Das mir bekannte vorgehen ist das von Delle beschriebene: In dem Gutachten für den Kunden ist nicht nur der Restwert angegeben, sondern der auch der Aufkäufer konkret benannt.
Ist er das nicht, liefert der SV den Aufkäufer auf Verlangen nach.
Vielleicht wollte sich Dein spezieller SV die Sache vereinfachen, weil er abgesoffen war?
Reine Mutmaßung von mir und auch egal, denn es ist nicht die Regel.
Das wäre nämlich auch schon anderen Kunden aufgefallen. Das glaub mal...
Hallo Hafie,
ich glaube das schon, denn mir ist es ja auch so ergangen, dass ein absolut unfähiger SV ein Gutachten über ein Hagelschaden erstellt, hat das 2000 Euro unter den tatsächlichen Kosten der Beseitigung (2800 Euro) lag. Du hast das damals mit Polemik gegen SV abgetan, aber offensichtlich gibt es solche Fälle doch öfters.
Andy-of
Mein SV hat am Telefon doch zugegeben, dass er den Restwert, in Absprache mit der Versicherung, nur geschätzt hat. Er hat einfach 50-60% vom WBW abgezogen und dann diesen Betrag als Restwert eingetragen.
Deshalb ist davon auszugehen, dass alle Kunden dieser Versicherung, die an dem Tag zur Sammelaktion eingeladen waren, betroffen sind. Ich hatte Samstags um 16:00 Uhr den letzten Termin, der SV sprach von über 80 Begutachtungen an diesem Tag.
Je nach WBW hat natürlich nicht jeder einen Nachteil durch den zu hoch angesetzten RW, aber wir wissen ja, wie die Versicherungen und ihre Helferlein(SV) ticken.
Meine Dellen am Fahrzeug hat der SV auch nicht gezählt, trotzdem steht eine Zahl im Gutachten die mit der Realität absolut nicht übereinstimmt. Aber ich bin jetzt insgesamt zufrieden mit dem Gutachten und halte meine Klappe! :-)
Das Problem wäre jetzt auch, dass du nicht mehr so ohne weiteres noch mehr rausholen könntest.
Zitat:
Original geschrieben von Shoemaker
Mein SV hat am Telefon doch zugegeben, dass er den Restwert, in Absprache mit der Versicherung, nur geschätzt hat. Er hat einfach 50-60% vom WBW abgezogen und dann diesen Betrag als Restwert eingetragen.Deshalb ist davon auszugehen, dass alle Kunden dieser Versicherung, die an dem Tag zur Sammelaktion eingeladen waren, betroffen sind. Ich hatte Samstags um 16:00 Uhr den letzten Termin, der SV sprach von über 80 Begutachtungen an diesem Tag.
Hallo,
das ist ein regelrechter Witz wie der den Restwert in Absprache mit der Versicherung ermittelt hat.
Dann gibt er es auch noch gegenüber den Versicherungsnehmer zu, naja wenigstens ist er ehrlich.
Für mich ist das jedenfalls nicht nachvollziehbar wie man Pi mal Daumen den Restwert ermittelt!?
Dann das beste das ein Aufkäufer nie und nimmer so viel zahlt und womöglich von gar nichts wusste.
Viele Versicherer machen gerade bei Restwerten im Kaskoschadensfall enorme Auflagen. Nicht selten werden da 3 Restwertbörsen in Auftrag gegeben.
Und auch wenn ich viel Arbeit habe rechtfertigt es noch lange nicht, dass man schnell schnell etwas aufs Papier zaubert, nur um seine Stückzahlen zu erreichen.
Gruß
fordfuchs
Der SV war eigentlich in Ordnung und hat insgesamt einen korrekten Eindruck hinterlassen. Er wurde wohl von der Versicherung instruiert.
Heute ein Brief von der Versicherung, mein Fahrzeug wurde der HIS gemeldet! Daten zu meiner Person wurden angeblich nicht weitergeleitet.
Wenn dem so ist, dann ist es völlig in Ordnung!
Ich werde es aber überprüfen, indem ich meine kostenlose Auskunftsmöglichkeit wahrnehme.
Mein 2. Schaden in 6 Jahren, einmal wurde die Windschutzscheibe ersetzt, jetzt der Hagelschaden und schon ist man Problemkunde...
Als nächstes schicken die mir wahrscheinlich die Kündigung.
Zitat:
Original geschrieben von Shoemaker
Der SV war eigentlich in Ordnung und hat insgesamt einen korrekten Eindruck hinterlassen. Er wurde wohl von der Versicherung instruiert.
Tja, vielleicht sagt so ein erster Eindruck doch etwas zu wenig aus, um daraus ableiten zu können, dass er instruiert war.
Nochmal: Das Vorgehen ist absolut unüblich, weil in dem Gutachten normalerweise der Restwertaufkäufer benannt ist.
Zitat:
Mein 2. Schaden in 6 Jahren, einmal wurde die Windschutzscheibe ersetzt, jetzt der Hagelschaden und schon ist man Problemkunde...
Als nächstes schicken die mir wahrscheinlich die Kündigung.
Die HIS Meldung hat nichts mit Dir zu tun und macht Dich auch nicht zum Problemkunden.
Sie soll vermeiden, dass jemand anders den Schaden, der Dir bereits erstattet wurde, nochmal abrechnen kann.
Höchstwarscheinlich nicht.
Ein Problemkunde bist Du nur dann, wenn Du in den letzten 5 Jahren mehr als 3 Schäden hattest.
Wobei die Höhe der Schäden keine Rolle spielt.
3 Schäden unter 1000,- können auch schon zur Kündigung führen, wenn nicht besondere Gründe (Familien- oder Firmenverbindung) und Anzahl weiterer Verträge vorliegen.
Da wird dann die Schadequote aller Verträge ins Spiel gebracht.