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Nach Baustelle gelasert und 25 km/h drüber - ohne Baustelle nur 5 km/h drüber

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 17:51

Guten Abend,

etwas länger ist es her, als ich das letzte Mal aktiv war. Ein neuer Gebrauchter hat mir die Zeit gestohlen :D

so langsam weiß ich nicht was ich denn machen soll.

Nach langem Fragen und Suchen, so wie das Recherchieren wurde ich leider nicht schlauer.

Nach etwas längerer Inaktivität brauche ich eure erneute Hilfe.

 

Gestern auf dem Weg zur Arbeitsstelle wurde ich von Beamten gelasert. Vorwurf 25 km/h drüber. Ich weiß, was mich lt. Tabelle erwartet.

Nun aber mal von Vorne.

Eine ca. 2 Km normale Strecke mit erlaubten 50 km/h. Nach einer grünen Ampel sah ich eine Baustelle, scheinbar neue Baustelle. Nach der Ampel wurde diese ausgeschildert mit einem Baustellenschild, direkt darunter ein 30 er Schild. Heißt max. 30 in Verbindung mit der Baustelle. Der Baustellenbereich war 50 m lang. Danach gab ich gas, eben die normalen 50. Nach Ende der Baustelle wurde ich 250 m später rausgezogen bzw. gelasert, mit oben genannten Vorwurf. Die Baustelle war nicht mehr da, die gelbe durchgezogene Linie war nicht mehr da, Staub bzw. Dreck und andere Baustellengeräte etc. waren auch nicht mehr da. Also gab ich Gas. Ich kenne das nicht wirklich, dass ein Baustellenende angekündigt wird. Zu Anfang der Baustelle war auch keine Meterangabe (wie lang die nun sei).

Hinter der Polizei knappe 10 Meter weiter, das nicht neue, sondern altbekannte 50 er Schild was ich auch kenne.

Läge ich richtig (was ich ja nun hoffe), wäre ich ja nur 5 km/h drüber.

Was mir nach Feierabend erst auffiel. Für die Gegenfahrbahn war auch ein 30 er Schild vorhanden. Ich kann natürlich nicht sehen, ob es ein Geschwindigkeitsschild ist. Lt. Theorie dürfe man dann in dem Fall erst 50 fahren, wenn ich das 30 er Schild für die Gegenfahrbahn erreicht haben ? :confused:

Problem aber, dass ich ja vor dem 30 er Schild für die Gegenfahrbahn, Gas gegeben habe.

Nun benötige ich eure Hilfe, um das aufzuklären.

Ja, Post hier, Post da ich weiß. Aber um das ein wenig näher unter die Lupe zu nehmen. Womit könne ich denn argumentieren ?

Habe ich Chancen ?

Freue mich über eure Antworten.

(BILD IST MIT DABEI)

Zeichnung
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 13. Juni 2020 um 20:33:32 Uhr:

Gib es überhaupt noch jemanden der mal sagt, ich habe Mist gebaut und muss jetzt mit den Konsequenzen klar kommen ?

Es ist peinlich, jedes Mal mit diesem Argument anzukommen, wenn jemand hier mal ein Problem schildert. Noch peinlicher ist es, wenn dieses Argument gebracht wird, wenn derjenige, der hier fragt, sich richtig verhalten hat.

 

Gruß

Uwe

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Haben dir die Beamten verraten, wo der Meßpunkt beim Lasern genau lag?

Themenstarteram 13. Juni 2020 um 17:56

Wahrscheinlich ja, vlt habe ich es nicht wahrgenommen durch die Nervosität. Aber nach aktuellem Stand weiß ich nichts von einem Messpunkt. Weil erst nach der Baustelle war die Kurve schon weg, so dass man also eine fast 100 prozentige Gerade hatte.

Für mich ganz einfach: die Beschränkung auf 30 gilt bis sie aufgehoben wird. In diesem Fall durch das 50er Schild (wenn denn vorher kein anderes war). Ende der Geschichte ...

Nun, ich bin einmal durch die FS Prüfung vom BE gefallen weil mir das gleich passiert ist.

Geschwindigkeitslimit für Baustelle, Baustelle zu Ende, ich fahre wieder 50.

Ist scheinbar falsch, ich muss mit 30 bis zur nächsten Kreuzung weiterfahren. Erst danach ist die 30 aufgehoben, außer, es wäre ein extra Schild da, dass die 30 aufhebt.

am 13. Juni 2020 um 18:03

Da könnte Dir höchstens ein Verkehrsanwalt helfen.

Alles was Du für Dich angibst, muß auch bewiesen

werden. Meine Meinung, wenn Du einen

Rechtsschutz hast, laß Dich beraten.

Ich stelle immer wieder fest, dass auf der BAB auch immer nach offensichtlichem Ende der Baustelle erst nach einigen 100 Metern die Aufhebung des Limits kommt.

Ich meine, dass innerhalb geschlossener Ortschaften nach einer ausgeschilderten Baustelle keine Limitaufhebung erfolgt wenn der Baustellenbereich offensichtlich zu Ende ist.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 13. Juni 2020 um 19:59:47 Uhr:

Nun, ich bin einmal durch die FS Prüfung vom BE gefallen weil mir das gleich passiert ist.

Geschwindigkeitslimit für Baustelle, Baustelle zu Ende, ich fahre wieder 50.

Ist scheinbar falsch, ich muss mit 30 bis zur nächsten Kreuzung weiterfahren. Erst danach ist die 30 aufgehoben, außer, es wäre ein extra Schild da, dass die 30 aufhebt.

Die Variante ist aber falsch, da Limits in Kombination mit Gefahrenzeichen nur im zugehörigen Gefahrenbereich gelten, sprich durch Verlassen des Gefahrenbereichs aufgehoben werden.

 

Viel nerviger sind da Limits ohne Gefahrenbereich, wo man die Aufhebung vermutlich vergessen hat, da muss man sich dann nämlich tatsächlich bis zur expliziten Aufhebung dran halten (was auch mal ein 60er Limit auf einer freien dreispurigen Autobahn sein kann).

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 13. Juni 2020 um 20:9:57 Uhr:

Ich stelle immer wieder fest, dass auf der BAB auch immer nach offensichtlichem Ende der Baustelle erst nach einigen 100 Metern die Aufhebung des Limits kommt.

In Baustellen auf der Autobahn gibt es i.d.R. auch Folgeschilder ohne Kombination mit dem Baustellenschild, die müssen dann logischerweise auch aufgehoben werden.

Gib es überhaupt noch jemanden der mal sagt, ich habe Mist gebaut und muss jetzt mit den Konsequenzen klar kommen ?

Inwiefern hat deine Frage was mit dem Thema zu tun?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. Juni 2020 um 19:54:32 Uhr:

Haben dir die Beamten verraten, wo der Meßpunkt beim Lasern genau lag?

Das müssen sie, diese Frage braucht nicht gestellt zu werden. Wenn der Messpunkt vor dem Limit oder danach war, wäre ein Messung überflüssig.

Was wenig daran ändert, dass auch dabei Fehler gemacht werden können, indem man z.B. davon ausging, dass das Limit bis zum nächsten Schild weiterhin gültig wäre.

In dem Fall wären nämlich alle weiteren Messungen ebenfalls hinfällig.

Zitat:

@Ben_F schrieb am 13. Juni 2020 um 19:59:47 Uhr:

Nun, ich bin einmal durch die FS Prüfung vom BE gefallen weil mir das gleich passiert ist.

Geschwindigkeitslimit für Baustelle, Baustelle zu Ende, ich fahre wieder 50.

Ist scheinbar falsch, ich muss mit 30 bis zur nächsten Kreuzung weiterfahren. Erst danach ist die 30 aufgehoben, außer, es wäre ein extra Schild da, dass die 30 aufhebt.

Das mit der Kreuzung Limits aufgehoben werden ist auch ein Streitpunkt, es gab Urteile wo dies der Fall ist und andere wo die Limits über Kreuzungen hinweg gelten. Bis eben diese durch ein anderes Schild aufgehoben/überschrieben werden.

Vor ca. einem Jahr gab es ein Thema dies bzgl. wo jemand auf der BAB geblitzt wurde wo für die Auffahrt unbegrenzt war, aber für die die bereits auf der BAB waren 100 galt. Oder es war umgekehrt, weiß es gerade nicht genau finde das Thema auch gerade nicht.

Streckenlimits gelten bis zur Aufhebung oder bis zum Ende der Strecke. An sich lässt das wenig Spielraum zur Interpretation.

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