Nach Abrechnung über Kostenvoranschlag defekte Teile entdeckt
Hallo,
ich habe am 26. Januar einen Unfall gebaut (mit der Front in die Seite eines kreuzenden Autos gefahren) und war zwecks Kostenvoranschlag am 29. Januar in einer Kooperationswerkstatt der Versicherung (HUK24).
Der zuständige Mitarbeiter hat sich das Auto angeschaut, Fotos gemacht und am 30. Januar einen Kostenvoranschlag geschrieben und an mich und die Versicherung geschickt. Da die Reparatur 3.153 € gekostet hätte, habe ich mir den Nettobetrag abzüglich Selbstbeteiligung auszahlen lassen.
Am Wochenende habe ich mich mal der Fahrzeugfront angenommen. Bei der Demontage der Lampen merkte ich, dass an einer etwas Plastik abgebrochen ist. Auch zwischen Kühler und Stoßstange sind drei Teile zerbrochen (das Luftleitblech steht auf den Kostenvoranschlag).
Am 11. Februar habe ich die Bilder mit der Bitte der Erneuerung des Kostenvoranschlags an den Mitarbeiter der Kooperationswerkstatt geschickt. Bisher habe ich nicht mehr gehört.
Wie würdet ihr vorgehen?
Allein der Scheinwerfer kostet ja schon 150 € Brutto, sodass sich meiner Meinung nach eine Reklamation lohnt.
Viele Grüße
Benjamin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@UliBN schrieb am 14. Februar 2018 um 21:30:02 Uhr:
Autohäuser mit KVA sind eben kein Gutachter.
Ein sehr kulantes Verhalten der Versicherung.
Das finde ich nicht, ich finde es notwendig.
Die Versicherung hatte die Erstellung des KVA beauftragt, dazu in einer Partnerwerkstatt die diesen Fahrzeugtyp anscheinend nicht ausreichend kennt. Davon kann der Prämie sparende Kunde nicht ausgehen. Eine VOLVO-Werkstatt hätte den Schaden realistischer checken können. Brechende Kunststoffhaltenasen sind bei Unfällen so ein Novum nicht, man muss allerdings um die Positionen dieser in den relevanten Bereichen wissen.
So meine Meinung.
58 Antworten
Ein KOstenvoranschlag muss sorgfältig rfolgn.Schnlligkeit ist kein Grund für Fehler.
Ich kenne aus KVA eine Formulierung für Vorbehalt. Z.B. erst nach Demontage etc.
Dieser Hinweis steht auch auf meinem KVA, kaufen kann ich mir trotzdem nichts von.
"H i n w e i s : Preisänderungen vorbehalten!
Exakte Angaben zum Rep.- und Kostenumfang sind erst nach Demontage möglich.
Diese Kostenkalkulation ist unter Berücksichtigung des zunächst vorgesehenen
Reparaturweges erstellt."
Vielleicht geht es darum, ob es doch ein Totalschaden ist?
Ich habe das Auto im Juli 2016 für 5.500 € mit 157.000 km vom Gebrauchtwagenhändler gekauft, nun hat es knapp 181.000 km.
Irgend etwas musst Du Dir ja dabei gedacht haben dass Du nicht reparieren lässt sondern das relativ wenige Geld auszahlen lässt.
Der V50 ist kein Massenprodukt wie ein GOLF. Zudem sind VOLVO-Ersatzteile relativ teuer. Da war m.M.n. der Vertrag mit Werkstattbindung grundsätzlich schon die falsche Entscheidung.
Vielleicht kannst Du ja noch auf eine Reparatur umlenken und die Vers. beauftragt ein Gutachten. Ich weiß es nicht, nur so ein Gedanke. Versich. fragen.
Das Auto fährt nach wie vor einwandfrei.
Also warum ein 10 Jahre altes Auto mit über 180.000 für rund 3.500 € oder 80% des Marktwertes reparieren lassen?
Ich "muss" es nur noch bis September fahren. Ich denke mal amateurhaft repariert ist es leichter 1.000 € zu bekommen, wie für ein fachmännisch repariertes Auto 4.000 €.
Mir ist egal, wer das Auto nicht repariert. Mir war wichtig, dass es die ersten beiden Jahre VK-Versichert ist. Bei einem Totalschaden bekomme ich den Anschaffungswert (also rund 5.500 € zzgl. Zulassungskosten für Folgefahrzeug) innerhalb von 24 Monaten. Unter der Vorgabe ist die Werkstattbindung einfach günstiger.
Was meinst du mit deinen letzten Absatz?
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Na dann ist doch alles den Umständen entsprechend gut, versuche die Kohle der nicht aufgeführten Teile zu bekommen.
Jetzt entfällt der letzte Absatz eigentlich.
Es ginge dann um die Abrechnung als Totalschaden. Aber das kann ich gar nicht einschätzen ob es finanziell von Vorteil wäre. Die Grundlage dafür wäre natürlich ein Gutachten, ich ginge dann von einer höheren Reparatursumme aus.
Heute nun den Termin bei der Dekra gehabt. Natürlich hat der Gutachter nicht nur die drei weiteren defekte Teile in Augschein genommen, sondern den kompletten Schaden aufgenommen.
Er hat auch nicht die Stoßstange abgenommen und als ich ihm das Foto vom Scheinwerfer gezeigt hab, hat er auch erst gemeint, dass das ja jeder Scheinwerfer sein könnte, dann aber doch als defekt aufgeschrieben.
Da die Spaltmaße zwischen Kotflügel und Motorhaube nicht stimmen, hat er noch gesagt, dass der komplette Vorbau verzogen sein könnte, dazu müsse er aber das halbe Auto auseinandernehmen - aber er nehme es an, auch wenn er nichts sieht.
Also alles hoch professionell. Ich mach mir die Welt so, wie sie mir gefällt.
Was gibt es jetzt für Varianten und was hätte das für Folgen für mich?
1. KVA+X, aber unter 130% vom Fahrzeugwert ohne Schaden-> kein Totalschaden -> ich bekomme Betrag X netto ausgezahlt
2. KVA-Y -> ich müsste Betrag Y zurückzahlen (kommt, wenn er wirklich annimmt, dass sich der Vorbau verzogen hat, nicht vor)
3. Totalschaden, Restwert Z -> ich bekomme ca. 5.500 -Z -KVA + 500 € Zulassungs-/Überführungskosten ausgezahlt.
Was ist hier mit meinen schon geleisteten Reparaturaufwand? (erst durch die Reparatur habe ich erfahren, dass weiterer Schaden entstanden ist, für die Versicherung war ja der Fall vorher schon abgeschlossen).
Was wird hier netto und was brutto genommen?
Was wäre, wenn der Restwert höher als 5.500 € abzgl. KVA ist, muss ich dann der Verischerung Geld zurückzahlen?
Für die Beantwortung der letzten Frage ist vielleicht mein zukünftiges Auto interessant. Es wird geleast, 18 Monate, 0 € Anzahlung, 40.000 km/a für 300 € brutto im Monat inkl. Wartungspaket, 700 € Überführungskosten, also insgesamt 6.100 € brutto
Nachdem ich noch nichts von der Versicherung gehört habe, habe ich mich mal wieder ans Telefon gehängt. Ich will ja auch irgendwann weiterreparieren und den Wagen zusammenbauen.
Der KVA liegt vor und er wird heute bearbeitet.
Es ist Fall 1 eingetreten. Der Reparaturaufwand ist von 3.153 € auf rund 4.200 € angestiegen. Bekomme also noch knapp 880 € zusätzlich, also insgesamt 3.277 €.
Was ich allerdings komisch finde ist, dass der Wiederbeschaffungswert mit 5.100 € ermittelt wurde.
Kann dies mal bitte jemand bestätigen?
Ich bin kein ADAC-Mitglied und in der Gebrauchtwagenliste wird nur der Durchschnittspreis bis 2010 mit 8.075 € bei 123.000 km angegeben. Ich habe einen V50 Kinetic Facelift EZ 10.12.2007 in Rot mit der Sonderausstattung Audio-Paket, SRA, Sitzheizung, Stoff Dalarö, Getränkehalter in Mittelkonsole.
Wie gesagt, ich habe ihn im Juli 2016 mit 157.000 km für 5.500 € bei einen Gebrauchtwagenhändler gekauft. Diese 400 € Differenz würden einen Wertverlust von 1,6cent/km oder von 7,3% in 19 Monaten ausmachen.
Das heißt, dass der Gutachter bei gleichbleibenden Wertverlust davon ausgeht, dass der Volvo noch 330.000 km und über 21 Jahre überlebt - alter Schwede!!!
Klar, ich habe vor 19 Monaten schon einige Volvos verglichen und der "Dieselskandal" war damals noch nicht ganz so akut wie heute, doch trotzdem finde ich die Wertannahme schon interessant.
Ob sich ein Totalschaden für mich rechnen würde, hängt natürlich vom Restwert ab und für den Betrag, für den ich den V50 im Herbst verkaufen kann. Wenn ich den WBW auf 4200 € und den Restwert auf 2000 € setze, komme ich quasi auf das gleich Ergebnis, wie wenn ich ihn im Herbst für 1.000 € verkaufe.
Dadurch, dass es kein Totalschaden ist, kann ich ihn natürlich noch nutzen, bis der neue kommt und kann ihn dann mit vermutlich mit Gewinn verkaufen.
Im Gutachten stehen folgende Werte:
Wiederbeschaffungswert 5.100 €
Reparatur 4.200 € abzgl. MwSt. 3.529 €
Restwert 2.750 €
So langsam wird's kompliziert. Eben einen Anruf von der Versicherung erhalten. Wenn ich nicht reparieren lassen würde, würde ich 5.100 € abzgl. 2.750 € = 2.350 € erstattet bekommen.
Ich habe mal die relevanten Stellen aus den AKBs kopiert.
"Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen."
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts."
So wie sich das liest, liegt kein Totalschaden vor, trotzdem bekomme ich nicht den kompletten Reparaturaufwand erstattet, wenn ich nicht reparieren lasse.
Oder spricht man dann trotzdem von einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Dann würde nämlich folgender Abschnitt greifen:
"Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, das Sie als Gebrauchtfahrzeug erworben haben, erstatten wir in Kasko in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie den Kaufwert."
Bei der EZ Deines Fahrzeugs sind die 24 Monate aber wohl schon arg überschritten?
Zitat:
@UliBN schrieb am 22. Februar 2018 um 15:12:09 Uhr:
Bei der EZ Deines Fahrzeugs sind die 24 Monate aber wohl schon arg überschritten?
Ja, ab EZ schon, aber ...
"in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie"
... nicht
Ich habe ja den Select Tarif. Und dort finde ich glaube ich den entscheidenden Hinweis, dass sie mir doch die Reparaturkosten erstatten müssen.
Sie lassen nicht reparieren
e Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, leisten wir so,
als ob die Reparatur des Fahrzeugs durch die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene
Werkstatt aus unserem Werkstattnetz erfolgt wäre.
Die Formulierung zur EZ sehe ich juristisch anders:
Es heißt "EZ". Das ist ein rechtlich feststehender Begriff. Sonst würde nur "Zulassung" da stehen. Und dann bedeutet es, dass die EZ nicht länger als 24 Monate zurückliegen darf und zudem noch auf Dich erfolgt sein muss.
Nach Preisen aus dem eigenen Werkstattnetz bedeutet mit Ansatz der Teile- und Stundenkosten wie in einer dieser Werkstätten. Damit würden dann die Kosten und Sätze aus einem KVA z.B. einer Markenwerkstatt entsprechend gekürzt.
Wo liest du etwas von EZ? Ich lese nur "erstmalige Zulassung des Fahrzeugs auf Sie"
Die Partnerwerkstatt hat 71,00 € je Stunde in Karosserie und Mechanik und 93,75 € je Stunde für Lackierung im KVA veranschlagt.
Der Gutachter geht von 67,25 € je Stunde in Karosserie und Mechanik und 90,00 € je Stunde für Lackierung aus.
Der Gutachter hat bei den Ersatzteilen pauschal 5% abgezogen.
"erstmalige Zulassung" ist ein feststehender Begriff und wird allgemein "EZ" abgekürzt. Frag mal einen Juristen nach der Auslegungsmethode zum Text.
Alles andere wäre Unsinn, da man sonst selbst bei einem 20 Jahre alten Wagen den Kaufwert bekäme. Da steht nicht Marktwert oder Restwert. Kaufwert ist der Wert zum Zeitpunkt des Kaufes.
Und wie erwartet, sind die Abzüge erfolgt.
Und genau das ist ja ein Vorteil am PLUS-Baustein.
Ich gebe mal ein Beispiel.
10.12.2007 Listenpreis Volvo V50 30.000 € Hr. Meyer kauft ihn für 27.000 €
30.05.2016 Hr. Meyer kauft sich ein neues Auto und gibt seinen V50 für 7.000 € in Zahlung
19.07.2016 Hr. Müller kauft den ehemaligen Volvo von Hr. Meyer für 8.000 €
19.01.2018 Hr. Meyer macht einen Unfall mit seinen Volvo, die Versicherung stuft ihn als (unechten) Totalschaden ein. Herr Müller bekommt nicht den Zeitwert seines Autos vor den Unfall in Höhe von 5.100 €, sondern den Kaufwert. Nun wird geschaut, wie hoch der Kaufwert für den Volvo V50 2016 war. Dies wird zwischen 7.000 und 8.000 € sein.
aus Wikipedia:
EZ steht als Abkürzung für:
Erstzulassung, der Tag, an dem ein Kraftfahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen wurde
...die Erstzulassung hatte Hr. Meyer am 10.12.2007. Die erstmalige Zulassung auf Hr. Müller war am 19.07.2016.
Somit liegt der 19.01.2018 innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung auf Hr. Müller.
Nur ist halt die Frage, ob ein unechter Totalschaden, wirklich als Totalschaden zählt, oder ob das in diesem Fall ein Phantasigespinnst der Versicherung ist (bei Neuwagen mit unter 1.000 km gibt es den Begriff tatsächlich).