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Nach Abrechnung über Kostenvoranschlag defekte Teile entdeckt

Themenstarteram 14. Februar 2018 um 7:50

Hallo,

ich habe am 26. Januar einen Unfall gebaut (mit der Front in die Seite eines kreuzenden Autos gefahren) und war zwecks Kostenvoranschlag am 29. Januar in einer Kooperationswerkstatt der Versicherung (HUK24).

Der zuständige Mitarbeiter hat sich das Auto angeschaut, Fotos gemacht und am 30. Januar einen Kostenvoranschlag geschrieben und an mich und die Versicherung geschickt. Da die Reparatur 3.153 € gekostet hätte, habe ich mir den Nettobetrag abzüglich Selbstbeteiligung auszahlen lassen.

Am Wochenende habe ich mich mal der Fahrzeugfront angenommen. Bei der Demontage der Lampen merkte ich, dass an einer etwas Plastik abgebrochen ist. Auch zwischen Kühler und Stoßstange sind drei Teile zerbrochen (das Luftleitblech steht auf den Kostenvoranschlag).

Am 11. Februar habe ich die Bilder mit der Bitte der Erneuerung des Kostenvoranschlags an den Mitarbeiter der Kooperationswerkstatt geschickt. Bisher habe ich nicht mehr gehört.

Wie würdet ihr vorgehen?

Allein der Scheinwerfer kostet ja schon 150 € Brutto, sodass sich meiner Meinung nach eine Reklamation lohnt.

Viele Grüße

Benjamin

 

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@UliBN schrieb am 14. Februar 2018 um 21:30:02 Uhr:

Autohäuser mit KVA sind eben kein Gutachter.

Ein sehr kulantes Verhalten der Versicherung.

Das finde ich nicht, ich finde es notwendig.

Die Versicherung hatte die Erstellung des KVA beauftragt, dazu in einer Partnerwerkstatt die diesen Fahrzeugtyp anscheinend nicht ausreichend kennt. Davon kann der Prämie sparende Kunde nicht ausgehen. Eine VOLVO-Werkstatt hätte den Schaden realistischer checken können. Brechende Kunststoffhaltenasen sind bei Unfällen so ein Novum nicht, man muss allerdings um die Positionen dieser in den relevanten Bereichen wissen.

So meine Meinung.

 

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bin mir nicht sicher ob die Werkstatt der (alleinige) richtige Ansprechpartner ist.

Würde zumindest zusätzlich noch die Versicherung informieren.

Für die Versicherung ist der Fall aufgrund der vorgelegten Belege und der Auszahlung erst mal abgeschlossen. Ich sehe die Korrektur des KVA mit weiterer Forderung als schwierig an. Du warst in der Pflicht.

Spricht nicht gerade für die Werkstatt.

Themenstarteram 14. Februar 2018 um 9:13

Im Endeffekt ist die Abweichung ja unter 10%, also für einen Voranschlag ist es gar nicht mal so schlecht.

Immerhin musste ich die Scheinwerfer und die Stoßstange (oder zumindest das Kühlgitter) abbauen, um die weiteren Schäden zu entdecken.

Kann man das für einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt verlangen?

Warum fragst Du nicht bei der Versicherung nach wie das weitere Vorgehen in diesem Falle ist? Je länger Du wartest je mehr schwinden vielleicht vorhandene Chancen.

Die wichtige Frage ist ja: ist das eventuell schon im Kostenvoranschlag berücksichtigt?

Themenstarteram 14. Februar 2018 um 11:51

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 14. Februar 2018 um 12:22:48 Uhr:

Die wichtige Frage ist ja: ist das eventuell schon im Kostenvoranschlag berücksichtigt?

Das Luftleitblech ist, wie im ersten Beitrag mitgeteilt im Kostenvoranschlag inklusive.

Scheinwerfer, Luftkanal und die Abdeckleiste allerdings nicht.

Ich habe jetzt aber mal die Versicherung geschrieben, dass ich weitere defekte Teile im Wert von rund 300 € habe. Die haben Dekra nun gebeten einen Termin mit mir auszumachen.

Werden durch das Gutachten die Kosten nicht unnötig nach oben getrieben?

Ich habe an dem Auto jetzt natürlich auch schon gearbeitet, wie wird das ausgelegt?

Vor allen Dingen: ein Gutachten wirst Du zahlen müssen wenn die Versicherung den Sachverständigen nicht beauftragt hat.

Es ist doch ein Kasko-Schaden, wenn ich richtig verstehe.

Themenstarteram 14. Februar 2018 um 13:18

Woher hast du nun, dass ich den Gutachter beauftrag habe?

Ja, es ist ein Vollkaskoschaden.

Der Gutachter ist von der Versicherung beauftragt. Damit sind die zusätzlichen Kosten für Dich uninteressant. Was aber, wenn dann das Gutachten unter dem KVA liegt? Dann gibt es nix zusätzlich!

Themenstarteram 14. Februar 2018 um 16:26

Ich habe nochmal bei der Versicherung angerufen.

Da ich ja schon am Auto geschraubt habe, soll die Dekra quasi nur bestätigen, dass die drei Teile zusätzlich defekt sind.

Das teilt die Versicherung der Dekra auch mit.

Aber keine Ahnung, warum die das nicht über das Autohaus machen, das den KVA gemacht hat.

Natürlich kann man das auch später melden, wenn es übersehen wurde.

Man muss es nur geltend machen.

Viel Glück.

Autohäuser mit KVA sind eben kein Gutachter.

Ein sehr kulantes Verhalten der Versicherung.

Zitat:

@UliBN schrieb am 14. Februar 2018 um 21:30:02 Uhr:

Autohäuser mit KVA sind eben kein Gutachter.

Ein sehr kulantes Verhalten der Versicherung.

Das finde ich nicht, ich finde es notwendig.

Die Versicherung hatte die Erstellung des KVA beauftragt, dazu in einer Partnerwerkstatt die diesen Fahrzeugtyp anscheinend nicht ausreichend kennt. Davon kann der Prämie sparende Kunde nicht ausgehen. Eine VOLVO-Werkstatt hätte den Schaden realistischer checken können. Brechende Kunststoffhaltenasen sind bei Unfällen so ein Novum nicht, man muss allerdings um die Positionen dieser in den relevanten Bereichen wissen.

So meine Meinung.

 

Themenstarteram 15. Februar 2018 um 6:42

Die Werkstatt für den KVA ist an einem Opel-Autohaus angeschlossen. Der Volvo ist näher am Ford, sodass man denen, unter Beachtung der schnellen Schadensaufnahme, keinen Vorwurf machen kann. Klar, es hätte auch viel mehr kaputt sein können, aber nur 3 weitere Teile, ist ja überschaubar.

Ich habe nun morgen Nachmittag meinen Termin und werde dann berichten.

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