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Nach 3-Wege-Finanzierung als Gewerbetreibender mit verbr. RückgabeR Rechnung an das Autohaus?

Themenstarteram 27. April 2012 um 15:41

Hallo zusammen,

folgender sachverhalt:

es wurde vor 3jahren für einen vw eine 3-wege-finanzierung mit verbrieftem rückgaberecht abgeschlossen.

der darlehensnehmer ist gewerbetätig, der vw lief auch auf dieses gewerbe. nun hat er das fahrzeug 3jahre später auf den hof des autohauses gestellt und von seinem rückgaberecht gebrauch gemacht.

das autohaus möchte nun von ihm eine rechnung über den vereinbarten rückkaufbetrag, stichwort mwst ausweisen.

genau hier steige ich aus: wie soll der gewerbetreibende eine rechnung ausstellen, wenn sich das fahrzeug doch nie in seinem eigentum befand, er war ja lediglich besitzer. im vertrag steht explizit, dass das eigentum an dem fahrzeug von der bank auf das autohaus übergeht, sofern vom rückgaberecht gebrauch gemacht wird.

auf der anderen seite war das fahrzeug ja im geschäftsvermögen gebucht...

im grunde stellt sich mir dann die frage: wenn das auto mit rechnung zurückgegeben wird, auf welcher die mwst ausgewiesen ist, dann müsste doch eigtl die mwst an das finanzamt abgeführt werden. umgekehrt könnte man jedoch, hätte man den wagen gekauft, die für den rückkaufpreis aufgekommene mwst absetzen. im grunde müsste man also in einem ersten schritt die mwst absetzen, da der rückkaufpreis ja brutto ist, gleichzeitig aber, durch die rechnungsstellung an das autohaus, auch sofort wieder abführen. wie wird das von den finanzämtern gehandhabt?

die angst ist eigtl die, nun überschnell auf anrat des autohauses eine rechnung zu schreiben und am ende auf diesen ca. 3000euro mwst sitzen zu bleiben, die dann ohne ausgleich abgeführt werden müssten.

ich hoffe wirklich, dass hier im forum schoneinmal jemand mit dieser thematik zu tun hatte und mir weiterhelfen kann. ich erwarte natürlich keine professionelle rechts-, bzw. steuerberatung. :-)

vielen dank schonmal.

MFG,

Nordberg

Beste Antwort im Thema

Punkt 1 ==> Kauf des Fahrzeuges:

Der Gewerbetreibende kauft ein Fahrzeuge für € 35.700 Brutto (€ 30.000 Netto + € 5.700 USt).

Der Gewerbetreibende erhält eine Rechnung über Brutto € 35.700 und bekommt jetzt € 5.700 Euro Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Punkt 2 ==> Bezahlung der Raten:

Der Gewerbetreibende bezahlt jetzt 36 Raten zu 446,25 Euro, somt hat er 16.065 Euro bezahlt. (Brutto=Netto)

Punkt 3 ==> Rückgabe des Fahrzeuges:

Der Händler kauft jetzt das Fahrzeug zum verbrieften Rücknahmepreis von € 19.635 Brutto zurück und bezahlt den offenen Restbetrag direkt an die Bank. Jetzt stellt der Gewerbetreibende eine Rechnung über € 16.500 Netto & € 3.135 Ust = € 19.635 Brutto aus und führt die Ust an das Finanzamt ab.

4 ==> Kontrollrechnung:

Der Gewerbetreibende hat 35.700 Euro Brutto bezahlt und 19.635 Euro Brutto "erhalten", tatsächlich hat er also € 16.065 Brutto aufgewandt, daraus die Ust (16.065 / 119 * 19) = € 2.565 Vorsteuerabzug.

In Punkt 1 erhaltene Vorsteuer = € 5.700 abzüglich der in Punkt 3 abgeführten Vorsteuer = € 3.135 ergibt € 2.565.

Passt doch, oder? ;)

 

ps Zinsen habe ich aus Vereinfachungsgründen weggelassen.

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Man kann aber mittlerweile auch bei Mercedes wahlweise die Brutto-Variante wählen. Und in diesem Falle halt während der Laufzeit die spätere Umsatzsteuer ansparen.

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