Nach 10 Jahren Firmenwagen nun priv.125% ???

Hallo, habe nach 10 Jahren Firmenwagen (Ohne Unfall) fahren eine neue Arbeit ohne Firmenwagen, soweit so gut.
Mein Problem: Gibt es ne Möglichkeit das anerkannt zu bekommen, oder muss ich wieder bei 125 % oder so anfangen???
Vielen Dank schon mal im voraus!!!

Lg.Andrea

Beste Antwort im Thema

warum soll etwas angerechnet werden, wofür man nie gezahlt hat?

Die SF sind ja kein Geschenk für schadensfreies Fahren ansich, sondern dafür dass man gleichzeitig zum Schadenfreien Fahren eben auch eingezahlt hat

mir riet man seinerzeit dazu ein Motorrad anzumelden und die Garage zu stellen um die % zu halten und weiter zu reduzieren als es drum ging einen Dienstwagen zu nutzen

39 weitere Antworten
39 Antworten

das mit dem motorrad hatte meine mutter auch gemacht. zu meiner geburt
hat sie ein moped gekauft und es für ca 30€ im jahr versichert. mopped wurde sofort verschrottet (schade) und nur brief behalten.
mit 18 jahren konnte ich direkt mit sfr 18 starten 😁 (auto ist logischerweise auf mutter angemeldet).

Zitat:

Original geschrieben von futria



mit 18 jahren konnte ich direkt mit sfr 18 starten 😁 (auto ist logischerweise auf mutter angemeldet).

dann läuft die versicherung aber auch auf deine mutter, oder?

somit hast nicht du mit SFR18 gestartet, sondern deine mutter.

Zitat:

Original geschrieben von civiv2home


Ich habe auch 15 Jahre einen Firmenwagen gefahren. Die Übernahme der Versicherung war kein Problem, da ich mich von Anfang an um die Übernahme gekümmert habe.

Mit welcher Argumentation hat das denn funktioniert?

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von civiv2home

Ich habe auch 15 Jahre einen Firmenwagen gefahren. Die Übernahme der Versicherung war kein Problem, da ich mich von Anfang an um die Übernahme gekümmert habe.

Mit welcher Argumentation hat das denn funktioniert?

Die Firmat hat daran natürlich auch ein Interresse, da diese von den bereits bestehenden besseren Konditionen profitiert hat. Ist man natürlich Fahranfänger liegen die Dinge natürlich anders, da die Firma in der Regel mit 125% einsteigt.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von civiv2home


Die Firmat hat daran natürlich auch ein Interresse, da diese von den bereits bestehenden besseren Konditionen profitiert hat. Ist man natürlich Fahranfänger liegen die Dinge natürlich anders, da die Firma in der Regel mit 125% einsteigt.

Das bedeutet allerdings, dass die Versicherung an der Stelle leidenschaftslos ist.

Also muss man den alten Arbeitgeber hofieren, weniger die Versicherung. Insbesondere hat man gute Karten, wenn die Firma diesen Vertrag nicht weiter nutzt.

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Also muss man den alten Arbeitgeber hofieren, weniger die Versicherung.

Welcher Arbeitgeber spart nicht gern bei der Versichung! Es haben aber am Schluss beide etwas davon.

Zitat:

Original geschrieben von civiv2home


Welcher Arbeitgeber spart nicht gern bei der Versichung!

Genau. Und aus diesem Grund haben sie oftmals Flottentarife mit Stückprämien, wenn sie mehrere Fahrzeuge versichert haben. Die haben keinen SFR und dann nützt alles Hofieren nichts...

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von civiv2home


Welcher Arbeitgeber spart nicht gern bei der Versichung!
Genau. Und aus diesem Grund haben sie oftmals Flottentarife mit Stückprämien, wenn sie mehrere Fahrzeuge versichert haben. Die haben keinen SFR und dann nützt alles Hofieren nichts...

Hafi

Da sind wir uns doch mal wieder - fast - einig. Es gibt auch Flottentarife, wo der Versicherer im Hintergrund die Weiterführung eines SFR ermöglicht. Da gibt's ja denn auch die Möglichkeit der Mit-VN-Eigenschaft, dann muss ich auch nicht mit dem Chef diskutieren, ob ich den Rabatt wiederkriege.

Es liegt aber auch ganz banal daran, wie groß die Firma selber und auch der Fuhrpark ist. Bei drei Dienstwagen sind sicherlich noch individuelle Regelungen möglich - bei 500 Dienstwagen klappt das nicht mehr.

Lustigen Aschermittwoch - Sause

P.S.: Der Konkunktiv hat ja wieder super zugeschlagen - was die TE hätte machen können und sollen hilft ihr jetzt auch nicht mehr großartig weiter. Sie wird auch wohl jetzt keinen Versicherer mehr finden, der rückwirkend für 10 Jahre ein Motorrad versichert. Also: konkrete Tips sind gefragt!!

Zitat:

Original geschrieben von jakojl


Hallo.
Ein Einstieg mit SF 2 (85%) sollte
bei den meisten Versicherern kein
Problem sein. (Führerscheinregelung)
Hin und wieder finden sich Sonderregelungen,
die aber nie irgendwo verbindlich stehen.
Wenn man einen guten Draht zu seinem
Versicherungsmenschen hat, findet sich
immer eine Lösung.

Grüße.

Ja, es geht doch mehrfach! Und es steht auch verbindlich wo drin!

hier zum 1. Versicherer)

Erläuterungen und wichtige Hinweise zur Anrechnung des schadenfreien Verlaufes aus dem Vertrag eines Dienstwagens
Hat der Versicherungsnehmer in der Vergangenheit einen auf seinen Arbeitgeber zugelassenen Pkw (Dienstwagen) gefahren, kann der Vertrag für seinen Privat-Pkw in die Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, die ihm zustünde, wenn er statt des Dienstwagens ein eigenes Fahrzeug geführt hätte.
Für die Anrechnung des schadenfreien Verlaufes gelten folgende Voraussetzungen:
• Das versicherte Fahrzeug ist ein Personenkraftwagen.
• Der Versicherungsnehmer muss den Dienstwagen an mind. 150 Tagen pro Kalenderjahr genutzt haben.
• Das Arbeitsverhältnis muss beendet sein.
• Zwischen der Beendigung der beruflichen Fahrtätigkeit beim Arbeitgeber und der Antragstellung liegen nicht mehr als 6 Monate.
• Über den Zeitraum, in dem der Dienstwagen regelmäßig geführt wurde, und die in den letzten 3 Kalenderjahren angefallenen Schäden wird
eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt.
• Bei dem auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw, der überwiegend privat und ausschließlich vom
Versicherungsnehmer und seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- bzw. Lebenspartner genutzt wird.
Maßgeblich für die Einstufung ist nur die Bescheinigung des aktuellen Arbeitgebers bzw. – nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit – des letzten
Arbeitgebers. Eine Addition von Zeiträumen bei verschiedenen Arbeitgebern ist nicht möglich.
Die Einstufung erfolgt in die Schadenfreiheitsklasse, die sich unter Berücksichtigung des Zeitraums, in dem der Dienstwagen regelmäßig geführt
wurde, und der durch den Arbeitgeber bestätigten Schäden ergibt.
Bei Einzelunternehmen, insbesondere bei Namensgleichheit von Arbeitgeber und Versicherungsnehmer, behalten wir uns vor, eine Anfrage zum
Schadenverlauf bei der Versicherung des auf den Arbeitgeber zugelassen Pkw zu halten. Die Entscheidung über die Anrechnung des schadenfreien
Verlaufes bleibt allein der Versicherung vorbehalten.
Im Falle eines Versichererwechsels erhält der Nachversicherer entgegen den Bestimmungen von I.8.2 der AKB eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes,
der sich ohne diese Sonderregelung ergeben hätte.
Eine Anrechnung kann unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen nicht erfolgen, wenn
der Versicherungsnehmer für das zu versichernde Fahrzeug bereits einen Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der bei uns oder einem anderen
Versicherer in eine Schadenklasse S oder M bzw. in Klasse 0 in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft ist oder diese Klasse im Sinne von
I.8 der AKB von einem anderen Versicherer abgefragt werden könnte.

2. Versicherer

Zusatzvereinbarung zu den Tarifbestimmungen (TB) für die Kraftfahrtversicherung
Abweichende Vertragseinstufung von Tarifbestimmung Nr. 14 und Nr. 17 (TB)
Mit meiner Unterschrift bestätige ich ferner, die Voraussetzungen für die Sondereinstufung business
mobil erfüllt zu haben.
Ich nutze das Fahrzeug mit meinem Partner allein. Wird das Fahrzeug von einer anderen Person
genutzt und diese Nutzung führt zu einen Schaden, entfällt der besonders eingeräumte Schadenrabatt
ab dem Datum des Schadens. Ich wurde darüber informiert, dass im Falle eines Versichererwechsels
nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt wird, der ohne die Sondereinstufung business mobil erreicht
worden wäre. Die Angaben / Bestätigung des Arbeitgebers können durch die
Versicherungsgesellschaft überprüft werden. Falls falsche Angaben getätigt werden, entfällt die
Sondereinstufung ab Beginn.

Voraussetzungen:
- Fahrzeugnutzung nur von VN und Partner die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Das Firmenfahrzeug (Nur PKW) muss dem VN täglich 24 Stunden überlassen worden sein.
- Ende der Nutzung des Firmenfahrzeug max. 24 Monate ( anstatt 12 ) vor Antragstellung
- Der Arbeitgeber darf mit dem VN nicht verwandt, oder Lebenspartner sein.
- Bestätigung des Zeitraumes durch den Arbeitgeber ( maximal 2 Arbeitgeber = 2 Erklärungen ).
- ist nicht anwendbar für "Pool-Fahrzeuge". "Echter" SF-Rabatt muss nachweisbar sein.
- das zu versichernde Fahrzeug ist ein PKW (kein Wohnmobil oder sonstiges)

Es gibt noch 3 weitere Gesellschaften mit verbindlichen Erklärungen zur Einstufung für Dienstwagennutzer. Allerdings handelt es sich immer um eine Sondereinstufung (Keinen echten SFR) Ist aber immer besser als SF2 85%!

Am Besten ist natürlich wie hier schon öfter beschrieben wenn in der Familie ein Moped gelaufen ist. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich, wenn der Partner einen SFR hat. Hier gibt es mehrere Gesellschaften welche dann den 2 -Wagen mit mind. SF 5 einstufen, falls der 1. Vertrag auch mind. 55% hat. Und falls jemand ein Gewerbe hat bzw. als Bauhandwerker oder IT´ler selbständig ist gibt es auch noch den bereits hier zitierten Stückprämientarif! (entspricht vom Prämienniveau ca. 45%)

Da hier ja konkrete Tipps gefragt sind, hoffe ich, dass ihr nun etwas mehr erfahren habt.
Mehr Infos erhaltet ihr durch eure unabhängigen Versicherungs-Fuzzis, wenn sie gut sind!

Hallo,

hatte gleiche Situation , nach 23 Jahren Firmenwagen ..falls dass Sie Rechtsschutz, Haftpflicht, Hausrat und Unfall Versicherungen haben können Sie bis SF3 von Ihrer Versicherung bekommen ...circa 50 % Rabatt

Gruß

Atasiani

Deine Antwort
Ähnliche Themen