Nabendeckel ausrichten geht nicht.
Die Insider kennen die -manchem vielleicht etwas abstrus vorkommende- Forderung, dass die Spitze des Wappens auf den Nabendeckeln in Richtung des Reifenventils zeigen soll. Normalerweise lassen sich diese Deckel auch bei montierter Felge entsprechend drehen. Dazu gibt es extra eine Porschewerkzeug (Teilenummer 000 721 922 91, s. Bild unten), das ich auch besitze und schon mehrfach erfolgreich angewandt habe. Dieses Werkzeug besteht aus einer Art Gabel, deren zwei Zinken in die entsprechenden Löcher im Nabendeckel eingeführt werden. Diese Zinken und das gesamt Werkzeug sind allerdings ziemlich fragil gebaut und halten entsprechend wenig Drehmoment aus.
Heute habe ich im PZ die Räder von Sommer auf Winter tauschen lassen. Als ich nach ca. 25 km Fahrt (ca. 2 Drittel Autobahn) die Nabendeckel mit dem oben beschriebenen Werkezug ausrichten wollte, habe ich die Deckel keinen Millimeter bewegt bekommen.
Hatte das Problem jemand schon einmal und wenn ja, wie wurde es gelöst? Kann es an unterschiedlicher Ausdehnung von Deckel und Felge bei Erwärmung liegen ? Mit Gewalt, z.B. durch Verwendung von zwei entsprechend kleinen Inbusschlüsseln, möchte ich es aufgrund des "Apotheken-Preises" der Deckel eigentlich nicht versuchen.
Grüße
rab2
35 Antworten
Felgen polieren ist nach meinem Verständnis innerhalb der StVO unzuverlässig, weil man die Gefügestruktur ändert bzw. Material abträgt. Daher bitte keine Diskussion oder Anleitung hierzu.
Wäre in diesem Thread auch OT.
Grüße, Markus
….wer den ersten Stein wirft ;-)))
Zitat:
@Hulper schrieb am 21. Dezember 2024 um 10:54:11 Uhr:
Felgen polieren ist nach meinem Verständnis innerhalb der StVO unzuverlässig, weil man die Gefügestruktur ändert bzw. Material abträgt. Daher bitte keine Diskussion oder Anleitung hierzu.
Die Bedenken im Zusammenhang mit den geschilderten Arbeiten halte ich für völlig unbegründet. Die Bearbeitung findet nur sehr oberflächlich statt, der Abtrag dürfte unterhalb der Nachweisgrenze liegen und eine Änderung der Gefügestruktur findet auch nicht statt. Falls es dazu tatsächlich andere Erkenntnisse gibt, bitte her damit.
Ich weiss nicht warum mein Beitrag so schwer zu verstehen ist. Aber kein Problem, dann machen wir einfach zu.
Zitat:
Doch das ist nicht ganz so einfach: Denn Vorgaben des Bundesverkehrsministeriums verbieten eine Reparatur. Das schließt alle Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen, Schweißen und Rückverformungen ein. Räder mit Rissen, Deformationen und Anzeichen von fortgeschrittener Korrosion können ihre Zulassung verlieren und müssen dann ersetzt und verschrottet werden.
Sehr wohl erlaubt ist es allerdings, Leichtmetallräder aufzubereiten. Rein optische Defekte wie kleine Kratzer, Schrammen oder Korrosion dürfen ausgebessert werden. Als Regel gilt, dass die Beschädigung für eine Aufarbeitung nicht tiefer als 1 Millimeter und nicht weiter als 50 Millimeter vom Felgenrand entfernt sein darf. Das typische Bordstein-Malheur sollte also abgedeckt sein.
Unabhängig davon ist es in diesem Thread OT
Grüße, Markus