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MwSt-Auszahlung nach Vollkasko-Regulierung vs. Abwrackprämie

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 10:51

Hallo,

ich habe zwar schon fleißig gelesen, aber ein Fall wie der Folgende wurde noch nicht diskutiert:

1.) Mein Bruder hat seinem relativ jungen Honda Jazz einen Totalschaden zugefügt.

Die Vollkasko-Versicherung hat ausbezahlt, natürlich netto. Die MwSt. wird nachträglich ausgezahlt, wenn er nachweist, dass er das Geld für ein neues Auto ausgegeben hat. So ist das ja auch üblich.

2.) Er plant, sich einen neuen Honda Jazz (dt. Neuwagen) zu kaufen.

3.) Mein Vater dagegen will seinen 12 Jahre alten Clio verschrotten lassen, um die Abwrackprämie nutzen zu können und einen neueren Wagen zu kaufen.

4.) Wir hatten innerhalb der Familie eigentlich geplant, den Neuwagenkauf meines Bruders mit dem Verschrotten des Clios zu kombinieren, indem offiziell mein Vater den Neuwagen für meinen Bruder kauft und anmeldet. Dann würde mein Vater natürlich die Abwrackprämie bekommen (weil Neuwagen gekauft und Clio verschrottet) und könnte es für den Erwerb eines Gebrauchten für sich nutzen.

Das sind die Fakten.

Meine Frage kann man sich an dieser Stelle fast schon denken.

Zahlt die Versicherung die MwSt. aus, obwohl mein Vater und nicht mein Bruder im Kaufvertrag steht? Zum Beispiel indem wir nachweisen, dass es sein Geld ist, dass für den Kauf genutzt wird. Oder auf irgendeine andere Weise? Oder geht das einfach so, weils innerhalb der Familie ist? Oder keine Chance?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte!

Danke im Voraus!

martin2k

Beste Antwort im Thema

Jaaaaaaaaaaa doch und jetzt erklär mir doch endlich, wo der finanzielle Vorteil sein soll, wenn es kein Betrug oder wahlweise ein Steuervergehen ist?

-Papi meldet sein Scheingewerbe an.

-Täuscht einen Verkauf an den Sohn vor, indem er eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt stellt.

-Sohn hat beispielsweise einen Steuerabzug von 1500 EUR bei seiner Totalschadenabrechnung hinnehmen müssen. (Vorausgesetzt, sein Wagen ist tatsächlich noch regelbesteuert am Markt, sonst sind wir nämlich max. irgendwo im dreistelligen Bereich)

Er reicht die Rechnung für  den Ersatzwagen mit ausgewiesenen 2500 EUR MwSt bei der Versicherung ein.

Das erste was der SB denkt: "Namensgleichheit bei Käufer und Verkäufer, unprofessionelle Rechnung: da forsch ich nach." Aber das ist eine andere Sache.

 

-Angenommen, die RG wird akzeptiert:

Sohn bekommt die 1500 EUR erstattet.

 

Und was macht Papi jetzt? Richtiiiiiig. Er führt die Steuer aus dem ersten Geschäft, das sein sagenhaftes Gewerbe getätigt hat, an das Finanzamt ab.

 

Volltreffer: richtig was gewonnen.

 

Weißt Du was: behalt diesen Quatsch doch einfach für Dich.

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

nicht der TE, sondern der Vater, damit der eine Rechung mit MWSt beim Verkauf an den TE ausstellen kann. Weshalb das neuerding illegal ist kannst du mir nicht sagen. Genau so verhält es sich mit dem angeblich unendlichen Aufwand. Der ist doch an den Fingern herbeigezogen.

 

Hab seit Jahren ein Gewerbe* und außer FA und IHK hat sich noch nie jemand bei mir gemeldet.

Blablabla........

 

* sicher als Unternehmensberater............

 

am 16. Februar 2009 um 22:17

Ist doch immer schön intellektuellen Sachvortrag als Antwort zu erhalten....

Jaaaaaaaaaaa doch und jetzt erklär mir doch endlich, wo der finanzielle Vorteil sein soll, wenn es kein Betrug oder wahlweise ein Steuervergehen ist?

-Papi meldet sein Scheingewerbe an.

-Täuscht einen Verkauf an den Sohn vor, indem er eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt stellt.

-Sohn hat beispielsweise einen Steuerabzug von 1500 EUR bei seiner Totalschadenabrechnung hinnehmen müssen. (Vorausgesetzt, sein Wagen ist tatsächlich noch regelbesteuert am Markt, sonst sind wir nämlich max. irgendwo im dreistelligen Bereich)

Er reicht die Rechnung für  den Ersatzwagen mit ausgewiesenen 2500 EUR MwSt bei der Versicherung ein.

Das erste was der SB denkt: "Namensgleichheit bei Käufer und Verkäufer, unprofessionelle Rechnung: da forsch ich nach." Aber das ist eine andere Sache.

 

-Angenommen, die RG wird akzeptiert:

Sohn bekommt die 1500 EUR erstattet.

 

Und was macht Papi jetzt? Richtiiiiiig. Er führt die Steuer aus dem ersten Geschäft, das sein sagenhaftes Gewerbe getätigt hat, an das Finanzamt ab.

 

Volltreffer: richtig was gewonnen.

 

Weißt Du was: behalt diesen Quatsch doch einfach für Dich.

 

 

am 16. Februar 2009 um 22:40

Also ich keine deine Rechnung nicht.

Bei 11900 Euro Kaufpreis.

Zahlt Papi quasi 10000, da er die 1900 vom Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteurvoranmeldung zurückbekommt.

Wenn Papi den Wagen nun für 11900 (Brutto) an den Sohnemann verkauft, muß er die 1900 USt natürlich wieder abführen.

Das ein Verkauf unter Verwandten rechtswidrig sei soll ist mir auch neu. Die Nachforschung des SB ergibt also, dass Papi ein Unternehmen angemeldet hat und das Finanzamt auch keinerlei bedenken gegen sowas hat.

Außer der Steuernummer/USt-ID, RE-Datum, Leistungsdatum, Beschreibung der Leistung (hier Autolieferung) müssen eigentlich nur noch die Adressen und die laufende RE Nummer drauf, oder fällt dir noch was weiteres ein?

Wenn jedes unternehmen, von dem ich eine unprofessionelle Abrechnung bekommen hätte, ein Straftäter wäre, dann gibts da aber sehr viele von.

Also die Rechnung:

Papi : 10.000 Ausgegeben (1900 Vorsteuer sind vom FA erstattet worden und daher hier irrelevant!!!!) + 11900 Eingenommen durch Verkauf - 1900 MWSt an FA = 0

Sohn : 1190 Euro ausgewiesene MWSt von der Versicherung bekommen.

Wo ist jetzt da Problem??

Papi hat keinen Verlust. Ich weiss nicht was der an das FA abführen soll, was er nicht vorher zurückbekommen hat. Das ist STEUERRECHT (nennt sich Buchführung) und kein Versicherungsrecht...

Jetzt nenne mir doch mal konkret das Problem!

am 16. Februar 2009 um 22:41

Vieleicht sollte man neben dem "zum Anwalt Button" noch den "ich weiß nicht warum, aber bin dagegen" Button einführen. Außer gemecker hat noch niemand gesagt wo da das Problem sein soll.

am 17. Februar 2009 um 3:21

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Ob das Auswirkungen auf die Abwrackprämie hat hätte der TE zu prüfen, da ich davon keine Ahnung habe.

Und von einigen anderen Dingen anscheinend auch nicht. :D

Gruß

Frank, der erst überlegt hat seinen Text von einem Anwalt prüfen zu lassen. ;)

am 17. Februar 2009 um 5:27

Tja Frank,

dann klär mich doch auf WAS falsch sein soll. Wirst sicherlich noch was qualifizierteres nachlegen können??? :confused:

am 17. Februar 2009 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Tja Frank,

dann klär mich doch auf WAS falsch sein soll. Wirst sicherlich noch was qualifizierteres nachlegen können??? :confused:

Vielleicht solltest du den Thread noch mal lesen. Vor allem die Post's vom TE. :D

Vieleicht kommst du dann drauf.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Tja Frank,

 

dann klär mich doch auf WAS falsch sein soll. Wirst sicherlich noch was qualifizierteres nachlegen können??? :confused:

das ist ja das Problem.

 

Das DU es als einzigster nicht erkennst. Du schreibst hier solch einen Unfug, das tut echt schon weh beim lesen.

 

1.

Hast du schon einmal im entferntesten etwas davon gehöhrt, dass man ein Unternehmen mit einer Gewinnabsicht eröffnen muss?

 

Das kannst du (unter anderem) in der Abgabenordung nachlesen.

 

Und wenn nach Rechnungsnummer 01 die Bude wieder geschloßen wird, ist das sicher sehr glaubwürdig.  

 

2.

Hast du schon mal etwas davon gehöhrt, dass es beim Finanzamt eine Abteilung gibt, die dem Missbrauch von Umsatzsteuerbeträgen (und nichts anderes ist dein wirklich selten dämlicher Ratschlag hier) nachgeht? 

 

Bitte, bitte Krypton erzähle diesen geistigen Dünnschiss in deiner Stammkneipe am Biertresen, aber nicht hier in einem öffentlichen Forum, wo Leute mitlesen, die das nacher auch noch glauben.

 

Dein Zitat:

 

Ist doch immer schön intellektuellen Sachvortrag als Antwort zu erhalten...

 

Richtig, schön wäre es aber auch, wenn du diesen VERSTEHEN würdest...........

am 17. Februar 2009 um 12:49

Lieber schlauer Dellenzähler,

wenn du ein bissl mehr Ahnung hättest wüßtest du, dass das FA sich beim MWST-Mißbrauch mit den fällen Beschäftigt, wo jemand Vorsteuer ausgezahlt bekommen hat aber der Verkäufer diese nie an das FA überwiesen hat. War vor Jahren mal ganz dick in den Medien. Vor allem bei krummen Autohändlern war das sehr beliebt.

Naja. Mit dem Gewinn ist das so ne Sache. Er kann ja auch erst mal 3-5 Jahre nur Verlust machen, bevor das FA da mal Nachfragt, obs nicht doch eher ein Hobby als ein Gewerbe ist. Schonmal was von Anlaufkosten gehört.

Und wenn Papi noch 50Euro draufschlägt ist sogar der Gewinn da. Und nu?? Alles immer noch höchst kriminell, nee??

Du solltest evtl. in die Politik einsteigen. Einige wichtige Merkmale haste ja schon:

1. du weißt alles besser

2. gibts dauern unsubstantierte Antworten, die mit der Frage nichts zu tun haben

3. fehlt wohl jedes betriebswirtschaftliche Verständnis

Damit ist das Thema für mich durch...

am 17. Februar 2009 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Damit ist das Thema für mich durch...

Gott sei Dank. ;)

Gruß

Frank,

Hallo,

so - gut nun wieder - da ist man mal enen Tach nicht da....

Sollte nicht umgehend wieder Sachlichkeit einziehen, mach ich hier dicht, dann gibts aber auch Post :(

Hat dem TE noch irgendjemand was neues (und richtiges) zu sagen?

Grüße

Schreddi

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