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MwSt. auszahlen lassen?

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 5:56

Moin

Die Frage kam bestimmt hier schon des Öfteren mal auf und daher bitte ich jetzt schon einmal um Entschuldigung, dass ich die Suche nicht nehme. Aber verdammt… was gibt man da für Schlagwörter ein?

Jetzt zur Frage. Mir ist vor kurzem jemand ins Auto gefahren. Kostenvoranschlag ca. 1200,- € und habe das Geld von der gegnerischen Vers. bekommen. Habe den Schaden gestern beheben lassen und dies zu einem günstigeren Preis, da 2 Teile durch polieren repariert werden konnten und nicht neu lackiert werden mussten.

Dementsprechend ist die Rechnung niedriger.

Nun meinte mein Werkstattmensch, dass ich mir die MwSt. von der Vers. auszahlen lassen kann, wenn ich die Rechnung dorthin schicke. Ich habe aber etwas „Angst“, dass die Vers. wegen der günstigeren Rechnung ein Fass aufmacht.

Macht die das? Oder zahlt die, egal was für eine Differenz zwischen Kostenvoranschlag und tatsächlicher Rechnung ist, die MwSt. aus? Danke!

Beste Grüße

Beste Antwort im Thema

Nein, keine Angst, die machen kein Fass auf.

 

reiche die Rechnung ein, dann bekommst du die MwSt. erstattet.

 

Gruss

 

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Selten so einen Quatsch gelesen!!!

1. Sind Versicherungen NICHT vorsteuerabzugsberechtigt.

Natürlich sind sie das, jede "Firma" ist das.

Zitat:

Selbst wenn sie es wären, ginge es nicht, denn

2. Es muss eine Rechnung, wenn sie bei der Vorsteuer geltend gemacht werden soll, auf den Steuerpflichtignen ausgestellt sein, der sie einreicht.

Quatsch, selbstverständlich sich Rechnungen mit "falscher Anschrift", also an Dritte ausgestellt auch abzugsfähig, man muss sie nur entsprechend buchen.

Sämtliche Ausgaben im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ("Betriebsausgaben") sind abzugsfähig, der "korrekte" Empfänger in der Rechnungsanschrift ist nicht maßgebend, sondern ausschließlich ein Indiz. Kann ich die Betriebsausgabe zweifelsfrei nachweisen, dann ist es auch so.

Mache ich praktisch täglich, geht auch nicht anders und habe noch nie irgendwelche Schwierigkeiten gehabt, auch nicht bei Buchprüfungen. Warum auch, sind schließlich "meine" Betriebsausgaben. Wenn sich da einige Buchhalter querstellen, dann mag das deren persönliche Ansicht sein, weil sie "unnötige und zusätzliche" Arbeit dadurch haben, aber mehr auch nicht.

Sorry, aber Du machst es immer schlimmer:

 

1. Eine "Firma" ist nie vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Firma ist nur der handelsrechtliche Name unter der ein Kaufmann handelt (§17 HGB). Was Du meinst, ist ein Unternehmen.

 

2. Keinesfalls sind alle Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt:

Es gilt die alte Juristenweisheit:

Ein Blick ins Gesetz erspart uns viel Geschwätz.

 

Zur Verdeutlichung: guck unter Nr. 10 und denk mal darüber nach, warum auf Deiner Beitragsrechnung für Deine Versicherungen nie "zuzüglich 19% Umsatzsteuer", sondern immer "Versicherungssteuer" steht.

Merkst Du was?

Versicherungen haben mit der Umsatzsteuer nichts am Hut.

 

Und schon gar nicht können sie die Vorsteuer für irgendwelche Leistungen Dritter abziehen. Das ist grotesk.

Kannst Du jetzt glauben oder es bleiben lassen. Mir wurscht.

 

Hafi

 

 

 

@Pflaumenkuchen

 

ich weis nicht was du als "Selbständiger Unternehmer" so tagtäglich an- oder verkaufst, vieleicht Bananen auf dem Großmarkt oder so ? :rolleyes:

 

Kein Finanzamt in Deutschland erkennt Rechnungen für den Vorsteuerabzug an, so wie du das hier glauben machen möchtest.

 

Hafi hat hier vollkommen Recht.

 

Glaub was du willst, aber erzähle der Usern hier nicht so einen Mumpitz....

 

Da bekommt man ja eine Gänsehaut....... :mad:

...ist ja köstlich zu lesen :p

 

Gehen wir das doch anders an... im Kern gehts um Geld, genauer um wie wirds mehr Geld (dafür muss sich keiner schämen... alles andere wäre schlicht dämlich und nach Angis Spekulantenhartzvier eh kein Thema mehr *witz!*).

 

Der Fehler ist "auf KV" - eine Finanzoptimierung sieht anders aus.

Mit einem Gutachten wäre das volkswirtschaftlich schonmal viel besser gewesen... die GAter müssen ja auch leben. Nebenbei sieht ein solcher (deswegen nennt er sich ja so..) nicht selten dann doch etwas genauer hin als ne Werke bei einem KV (denen ist bzgl. fachgerecht oder Verrechnungssätzen z.B.  so manches nicht geläufig...) und so ist der Schaden dann auch korrekt beziffert - oder anders: Mit einem KV beschubbelt man sich oft selber.

 

Den Schaden hättest ebenfalls ohne USt auf GAtens Basis auszahlen lassen, die Instandsetzung mittels Foto (mit Zeitung, wegen Datum..) nachgewiesen und so dann auch noch den Nutzungsausfall und die Verbringungskosten bekommen - instandgesetzt ist instandgesetzt... dafür ist wo, wie, wer unerheblich, verbracht wurde dann ja offensichtlich auch und die Kiste musste dafür ja ausfallen, logisch das ist.

 

Dabei muss man auch die Lage und Aufgabe eines Schadenssachbearbeiters sehen...

Nun, wenn er nach GA reguliert... ist er auf der sicheren Seite, er streicht dann noch evtl. regionale Ersatzteilzuschläge, findet eine Position "Verbundarbeit", spart die USt. (mind. für die Arbeit) ein und voila - er hat seinen Job gemacht und Du mehr Geld. Win-win... nein ... Win-Win_Win, den GA gibts ja auch noch.

 

Was lernen wir daraus? Geht wenn irgend möglich zu einem Gutachter.... nicht umsonst nennen sie sich so.

 

Achja... BTT ;)

Immer langsam... sicherlich hat die VS einen Passus angefügt... der Schaden wurde aufgrund eines KVs reguliert und damit pauschal abgegolten, sprich: Mit der Einreichung des Schecks ist die Sache erledigt. Plus darfst behalten, Minus ist dein Pech. Würde ich mal genau nachschaun... ;)

Ob Fass oder nicht... ist ggf. eine Frage der gegnerischen Gesellschaft und des SBs.... aber was soll´s denn, hast doch eh ein schönes Abendessen über ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Sorry, aber Du machst es immer schlimmer:

1. Eine "Firma" ist nie vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Firma ist nur der handelsrechtliche Name unter der ein Kaufmann handelt (§17 HGB). Was Du meinst, ist ein Unternehmen.

und wenn man nicht weiterweis, dann sucht man nach dem fehlenden Komma.

Ich hatte im ersten Beitrag "Unternehmung" geschrieben, dann aber auf "Firma" weiter geschrieben, weil im allgemeinen Sprachgebrauch nunmal "Firma" die Bezeichnung ist und kaum einer glaubt, dass ein ein Mann-Betrieb ein Unternehmen darstellt.

Aber für Dich könnte ich auch noch weiter aufsplitten, wie wäre es mit "Kleinstgewerbetreibender" ?

Wer es braucht, um nur dann "gut" dastehen zu können, meinetwegen, stört mich nicht.

 

Zitat:

Zur Verdeutlichung: guck unter Nr. 10 und denk mal darüber nach, warum auf Deiner Beitragsrechnung für Deine Versicherungen nie "zuzüglich 19% Umsatzsteuer", sondern immer "Versicherungssteuer" steht.

Merkst Du was?

Schon mal die Mehrwertsteuer auf Arztrechnungen gesehen und trotzdem sind Ärzte in einigen "Unternehmens"-varianten vorsteuerabzugsberechtigt, wie auch Anwälte, Versicherungsmakler, ...

 

Zitat:

Kein Finanzamt in Deutschland erkennt Rechnungen für den Vorsteuerabzug an, so wie du das hier glauben machen möchtest.

Es geht um "falsche" Adressierung und da füge ich doch gerne ein anderes Zitat an:

Zitat:

Es gilt die alte Juristenweisheit:

Ein Blick ins Gesetz erspart uns viel Geschwätz.

au weia..... :(

am 21. Oktober 2008 um 16:31

@TE

Hallo Halbgott, ich hoffe du weißt nach diesen geballten Informationen, was dir jetzt zusteht und was nicht.

Ich blicke langsam nicht mehr durch. Muss ich auch nicht, ist ja nicht mein Fachgebiet. :D

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

ich weis nicht was du als "Selbständiger Unternehmer" so tagtäglich an- oder verkaufst, vieleicht Bananen auf dem Großmarkt oder so ? :rolleyes:

Fachwissen ist doch irgendwie was anderes ?

Schaue doch mal in UStG §2, §5a, §7a und §8 Absatz 2 rein und erkläre mal bitte, was das mit Bananen vom Großmarkt zu tun hat?

Versicherungsprämien, wie auch andere Versicherungs- oder auch Fianazdienstleistungen sind gem. UStG §4 Absatz 10 von der ERHEBUNG einer Umsatzsteuer befreit, aber die Unternehmen selber sind deshalb NICHT automatisch nicht vorsteuerabzugsfähig.

Die nicht vorhandene Vorsteuerabzugsfähigkeit ergibt sich ausschließlich dann, wenn man keine Umsatzsteuern berechnet/einnimmt. Ein Unternehmen wie Versicherung oder Bank wäre dazu zwar "in der Lage", allerdings würde der Finanzvorstand mit einer derartigen Idee nicht lange auf seinem Stuhl sitzen.

Jede zumindest größere Unternehmung sieht zu, dass auch umsatzsteuerpflichtige Produkte/Leistungen ausgeführt werden, ansonsten würden gezahlte Umsatzsteuern (Lieferantenrechnungen) voll ertragsmindernd wirken. Die finanzielle Wirkung zwischen einer tatsächlichen Ertragsminderung und einem "durchlaufenden Posten" ohne Wirkung auf Gewinn sollte eigentlich jedem klar sein.

Aber schon klar, beim neuen Verwaltungsbau mit 45 Millionen Euro Baukosten zahlt eine Versicherung doch gerne noch zusätzlich weitere 8,55 Millionen Umsatzsteuer aus ihrem Gewinn, weil der Finanzvorstand ein richtiger Spezialist ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

au weia..... :(

Ist das jetzt der angefragte Nachweis über einen Gesetzestext, dass eine Rechnung auch den "richtigen" Rechnungsempfänger tragen muss? Lies mal das UStG, welche gesetzlichen Anforderungen an einen Vorsteuerabzug gestellt sind und poste doch mal den § mit der Adresse.

Im realen Leben ist Überheblichkeit immer der Nachweis von Inkompetenz, im virtuellen Leben scheint mi nicht viel anders. Schon mal einen Sachverständigen gesehen, der einem Richter einen Zusammenhang mit den Worten "au weia" erläutert. Ein Verkäufer macht das einem (danach dann nicht mehr) Kunden auch nur ein mal.

Moin,

darf ich mal vorsicht zwischedurch fragen was das geplänkel jetzt hier mit der Ausgangsfrage des TE zu tun hat?

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

Zitat:

Im realen Leben ist Überheblichkeit immer der Nachweis von Inkompetenz, im virtuellen Leben scheint mi nicht viel anders. Schon mal einen Sachverständigen gesehen, der einem Richter einen Zusammenhang mit den Worten "au weia" erläutert. Ein Verkäufer macht das einem (danach dann nicht mehr) Kunden auch nur ein mal.

 

du hast wirklich nichts verstanden....

 

Und schon gar nicht um was es hier eigentlich geht.

 

Lass es doch gut sein, es wird wirklich langsam peinlich.............

 

Du merkst nicht einmal, dass du dir in deinen eigenen Beiträgen selber wiedersprichst.

 

Wenn du meinst, dass das was du hier so ablässt von Kompetenz zeugst, dann bist du wohl der Einzige hier.

 

Hafi hat dir eigentlich alles notwendige hier schon erklärt.

 

 

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