Mutwilliges zuparken von meinem Nachbarn
Moin Community,
hoffe ich bin hier soweit richtig.
Seit längerem treibt mich mein Nachbar nun zur Weißglut.
Vorweg, hänge ich ein bild an damit man die örtliche Lage besser verstehen kann.
Es fing so an, dass mein Nachbar der eine Tür weiter wohnt, sich immer direkt hinter mein auto parkte um Einkäufe aus dem auto zu laden. Manchmal blieb er dahinter stehen, was mich insofern nicht weiter gestört hat, wenn ich nicht außer haus musste. Die ersten 5-6 mal wie ich doch wegfahren wollte war es auch kein Problem für mich hab 3-4 mal ranschirrt und bin ganz knapp am auto vorbei gekommen, wenn es doch mal nicht geklappt hatte hab bei ihm geklingelt und gesagt ich müsse weg fahren. Kommentarlos und ohne zögern fuhr er sein Auto auch gleich weg.
Mittlerweile ist es so das ich dann schon mal 10 Minuten warten muss bis er sich aus seinem Haus "bemüht".
Langsam war's mir auch zu bunt immer nur mit 5 cm Abstand an seinem auto vorbei zu ranschirren und eventuell doch einen Kratzer ins auto zu machen. Also hab ihn dann jedes mal rausgeklingelt. Die letzten 2 mal hab ich ihn auch drauf hingewiesen warum er den nicht 3 meter weiter weg parkt, oder gleich seine Garage oder die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzt neben meinem auto (ich Parke dort übrigens schon über einem Jahr), die sind nämlich 90% der zeit leer (Dargestellt als Schwarze Rechtecke auf dem bild).
Heute war's mir aber echt zu blöd und mir riss der Geduldsfaden. War schon etwas im Stress und musste schnell weg, doch wer steht hinter meinem Auto mit vll. mal 50 cm Abstand... der werte Herr Nachbar.
Ich also Sturm geklingelt und erst mal meinen Frust abgebaut und ihm sehr eindeutig darauf hingewiesen das er nicht mehr hinter meinem Auto zu stehen hat.
Worauf er antwortete da kann doch n blinder ausparken. Was aber nicht möglich war. Selbst wenn, sehe ich es nicht mehr ein iwann passiert doch was und ich müsste dafür gerade stehen.
Was sind nun eurer Meinung nach meine Möglichkeiten dies zu unterbinden?
Noch ne Info zum Parkplatz. Der Parkplatz ist öffentlich und kann von jedem genutzt werden, da er der Gemeinde und nicht zum Wohnhaus gehört.
Wie gesagt hat er die Möglichkeit neben meinem Auto zu parken da genügend platz ist. Noch dazu hat er eine eigene Garage die er nutzen kann, die genau soweit entfernt ist wie der Parkplatz.
Mein wehrter Herr Nachbar gehört zur Fraktion... Ach Sie schon wieder, na wo wollen sie den heute hin, was gab es zu mittag, wer war den ihr besuch gestern Abend, das gehört aber nicht in diese Mülltonne, kuck kuck was macht er den in seinem auto... usw. Diese netten Herrschaften die immer aus dem Fenster kucken sobald sie n Blatt vom Baum fallen hören.. XDXD
Hoffe ihr könnt mir vll. n paar Tipps geben was man dagegen unternehmen kann.
PS: Ich will ihm keinen Schaden zufügen oder sein auto mit Kot beschmieren, die Luft raus lassen o.Ä. 😉
Hab auch kein Problem damit mal die Polizei vorbei zu schicken.
Der Nachbarschaftsfrieden geht mir auch am A... vorbei da ich mit diesen Leutchens nicht zu tun haben werde.
Beste Antwort im Thema
So eindeutig, wie das Ganze auf den ersten Blick erscheint, ist es nicht. Liest man zwischen den Zeilen, so ergeben sich doch einige Fragen:
- Laut Zeichnung steht der Wagen des Nachbarn so dicht hinter dem Fahrzeug des TE, dass ihm ein Ausparken unmöglich ist. Im Text steht aber, dass das Ausparken sehr wohl, wenn auch mit ein paar mal Rangieren möglich ist. Wenn ich mich recht erinnere, sind 2-3-mal Rangieren zumutbar. Wenn das der Fall ist, und kein Park- oder Halteverbot in dem Wendehammer angeordnet ist, darf der Nachbar sogar dort parken.
- Der Weg zu den Häusern geht genau in Höhe des Fahrzeugs des TE ab. Das heißt, um zu den Häusern zu gelangen muss man an dem Wagen des TEs vorbei. Ist da genügend Platz oder muss man sich vorbeiquetschen? Kann es sogar sein, dass da, wo der TE steht, gar kein Parkplatz ist, eben damit man den Weg erreichen kann?
Zuletzt noch eine Bemerkung von mir. Laut TE gibt es genügend freie Parkplätze im Wendehammer. Ich finde es bedenklich, wenn man dann unbedingt auf (s)einen Parkplatz besteht und einen Nachbarschaftsstreit riskiert der Jahre dauern kann. Ist es das wirklich wert, auch wenn man sich im Recht fühlt?
Gruß
Uwe
234 Antworten
Einfach rückwärts parken und zusätzlich 50 cm Platz nach hinten lassen.
Steht der Nachbar wieder "hinter" (also quasi vor) einem, einfach 50 cm zurücksetzen und dann elegant und völlig mühelos vorwärts rausfahren.
Problem gelöst. 😎 🙂
Zitat:
@Geisslein schrieb am 9. Januar 2016 um 12:26:59 Uhr:
Kindischer Kleinkrieg ist das nicht... ich hätte da meine Freude dran 😁
Dann wäre die Sache ja für dich kein Problem, der Nachbar hat ja scheinbar auch seine Freude daran, dann haben sich 2 gefunden die zusammen Spaß haben können.
Die meisten hier haben aber an dieser Art von Nachbar aber wohl keine Freude.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 9. Januar 2016 um 15:05:05 Uhr:
Einfach rückwärts parken und zusätzlich 50 cm Platz nach hinten lassen.Steht der Nachbar wieder "hinter" (also quasi vor) einem, einfach 50 cm zurücksetzen und dann elegant und völlig mühelos vorwärts rausfahren.
Problem gelöst. 😎 🙂
Wenn man denn so aus der Lücke rauskommt.
Die Frage, welche ich mir gerade stelle, ist folgende:
Warum parkt der Nachbar den TE so ein, daß der nur sehr erschwert aus seinem Parkplatz raus kann, der Nachbar aber diesen Parkplatz dann nicht nutzt, bzw. der TE dann "seinen" Parkplatz wieder bekommt, um erneut eingeparkt zu werden ?
Sprich, der Nachbar kann doch so gar nicht auf den Parkplatz des TE scharf sein, sondern der will den TE doch nur zur Weißglut bringen
Der Nachbar des TE scheint ein hoffnungsloser Fall, ein Fall warum ich aus Prinzip nicht mehr mit solchen Patienten rede. Das bringt nix, die ziehen einen nur runter, machen einen nervlich fertig.
Hier hilft nur noch Handeln, ab zum Ordnungsamt, die sind für den ruhenden Verkehr zuständig.
Ansonsten wieder ein Fall der meine Redewendung unterstützt:
" Keine Gewalt ist oft auch keine Lösung."
Soweit ich könnte würde ich den Typen mit Nichtachtung strafen, immer in der Hoffnung er sucht sich mal das richtige Opfer und dann gibt es auf die Mütze.
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Vielleicht sollte der TE den Nachbarn mehrmals Tag ung Nacht rausklingeln und den Weg freimachen lassen.
Irgendwann wird vielleicht der Nachbar aufgeben.
Natürlich muss der TE dazu bereit sein das auch länger durch zu ziehen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 9. Januar 2016 um 15:58:41 Uhr:
Warum parkt der Nachbar den TE so ein, daß der nur sehr erschwert aus seinem Parkplatz raus kann, der Nachbar aber diesen Parkplatz dann nicht nutzt, bzw. der TE dann "seinen" Parkplatz wieder bekommt, um erneut eingeparkt zu werden ?
Das wurde doch schon angesprochen. Vielleicht weil da, wo der TE parkt, gar kein Parkplatz ist. Es geht ja der Fußweg von der Stelle ab und wenn da ein Auto steht, ist dieser womöglich schwer zu erreichen. Darüber ärgert sich möglicherweise der Nachbar, weshalb das Ausparken des TE erschwert.
Letztendlich muss der TE dazu etwas sagen, denn auf dem Foto kann man dies nicht sehen, denn der TE hat alles mit grau übergepinselt, so dass die Parkplatzmarkierungen und eine eventuelle Sperrfläche nicht mehr zu erkennen sind.
Gruß
Uwe
Erwachsener , da kannst du nichts machen , manche Leute die es gerade zum Führerschein Klasse 3 oder B geschafft haben, halten sich für Rechtsexperten .
Sie streiten bis zum Umfallen , weil sie schon mal irgendwo etwas in dieser Art gelesen haben, aber nie bis zur Begründung gekommen sind .
Ihr gesamtes Rechtswissen haben sie aus der Spalte -Verkehr - aus der Sonntagszeitung -
Überschrift: Hund biss Polizist , Polizist biss zurück .
Nimm es gelassen .
Giovanni.
Jetzt ist aber mal gut hier.
Der TE geht jetzt rüber zu seinem Nachbarn Geisslein und dann hauen sich die beiden so lange aufs Maul, bis einer "genug" sagt.
Und der andere kriegt dann den ersten Parkplatz. Ok?
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 9. Januar 2016 um 17:04:15 Uhr:
Nimm es gelassen
Aber immer. 😎
Wie der Forist berlin-paul schon weiter oben schrieb: Google vs. Wissen 😁
Man findet halt alles im Internet. Blödsinn oder zumindest Irrelevantes gibt's genauso wie Richtiges.
Suchen wir mal. Hier zum Beispiel wird ein Obergericht zitiert, das hat dann schon Substanz: http://www.ferner-alsdorf.de/.../
Zitat:
@warnkb schrieb am 9. Januar 2016 um 21:44:48 Uhr:
Der TE geht jetzt rüber zu seinem Nachbarn Geisslein und dann hauen sich die beiden so lange aufs Maul, bis einer "genug" sagt.
Wie Geisslein wohnt auch in P******? 😉
Gruß
Uwe
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2016 um 22:00:40 Uhr:
Aber immer. 😎Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 9. Januar 2016 um 17:04:15 Uhr:
Nimm es gelassenWie der Forist berlin-paul schon weiter oben schrieb: Google vs. Wissen 😁
Man findet halt alles im Internet. Blödsinn oder zumindest Irrelevantes gibt's genauso wie Richtiges.
Suchen wir mal. Hier zum Beispiel wird ein Obergericht zitiert, das hat dann schon Substanz: http://www.ferner-alsdorf.de/.../
Tja....... Internet und so, nicht wahr?
Das scheinst du ja selbst nicht so drauf zu haben?
Du erkennst schon die Unterschiede?
Nämlich der, das es hier nicht um einen einmaligen Vorfall geht? Hust.....
Hier ein Hustenbonbon: >CD<
Gegenfrage: Ist bei Wiederholung automatisch eine Änderung des Zwecks der Aktion anzunehmen?
Der Nachbar parkt den TE zu. Zweck ist eigene Bequemlichkeit (kurzer Weg zur Haustür) oder eine Gewohnheit nicht ändern zu müssen (hier parke ich immer). Die mögliche Behinderung des Zugeparkten wird billigend in Kauf genommen. Ist das Nötigung? Nein. Es ist dumm und asozial, aber keine Straftat.
Nun passiert das immer wieder. Immer auf offenbar dieselbe Art. Ändert das was am Zweck des Zuparkens? Lässt die reine Wiederholung dieses asozialen Verhaltens den Schluss zu, dass der Zweck jetzt darauf gerichtet ist, den Zugeparkten vorsätzlich zu ärgern (Gewaltausübung)?
Mal davon abgesehen. Was ich an der Fundstelle schätze, ist u. a. dieser Kommentar: "[...] Verurteilung wegen einer vollendeten Nötigung. Die aber wollte das OLG nicht erkennen, das mit sehr weisen Worten gegen einen aktuellen Trend vorgeht, der in Gerichten immer stärker wahrzunehmen ist – dem Wunsch wirklich jedes unerwünschte Verhalten in Straftaten zu pressen."
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 10. Januar 2016 um 03:10:14 Uhr:
Hier ein Hustenbonbon: >CD<Gegenfrage: Ist bei Wiederholung automatisch eine Änderung des Zwecks der Aktion anzunehmen?
.........
Automatisch vermutlich nicht.
Nachdem es aber anfangs nur Gedankenlosigkeit gewesen sein mag ist nach mehrfacher Ansprache nun sicherlich von Vorsatz auszugehen.
Damit kommt men dem Tatbestand aber erheblich näher.
Moorteufelchen