Muss man sich das gefallen lassen??
Hier mal eine Frage an Rechtsgelehrte unter uns.
Am heutigen Mittag auf dem Rückweg ins Büro hilt neben mir (2.Fahrstreifen) ein Polizei-Streifenwagen der mir zu verstehen gab die Fensterscheibe zu senken.
Als diese dann unten war fragte mich der Fahrer (Polizist) Zitat: " Weiß ihr Vater das Sie mit seinem Auto unterwegs sind?"
Zur Erklärung. Ich bin 25 und MEIN Auto eine wenig dezente weißte W221 S350 CDI AMG.
Auch auf Nachfrage durch mich wiederholte der Polizist die Frage.
Ich antwortete ihm brav und konnte schließlich weiterfahren, nachdem er mich gefragt hat wie ich mir das leisten könne und wieviel PS der Wagen hat.
Was ich gern wissen würde: Muss ich darauf antworten, oder kann ich einfach weiterfarhren (wurde ja nicht rechts-ran gewunken).
Auf welche Fragen muss ich überhaupt antworten?
Ich empfinde diese Art der Fragestellung zudem als beleidigend und diskriminierend (altersbezogen). Kann man dagegen vorgehen oder ist man dieser Art der Schickane hilflos ausgeliefert. Ich würde das für die Zukunft gern wissen, da mir soetwas nicht zum ersten mal passiert ist, wenn auch bisher nicht so extrem.
Beste Antwort im Thema
Man du wirst ja besser behandelt wie der Bundeskanzler.
Wirklich tolle Geschichten erzählst du hier, ich bin tief beeindruckt.
Nur ein haken.......glauben tu ich dir kein Wort.
So würde sich doch nur jemand verhalten der tierische Komplexe hat.
33 Antworten
Hallo ,
die Beiden waren wohl neidisch !!! 😉
Man kann sich das Kennzeichen des Streifenwagens merken und sich bei der Polizei beschweren. Mein Schwager ist bei der Polizei-ich frage ihn mal, was das soll..
@Ich hätte geantwortet: Ich kann mir so einen Wagen leisten, sie etwa nicht ?? 😁
Gruss
Ob das zulässig ist ...? Einfach cool bleiben!
So ein - auch noch besonders auffälliges - Auto weckt schon mal Neidgefühle!
Für meinen Eindruck: komischer Spruch von Seiten der Polizei.
Wenn die Kontrolieren dürfen die sich sehr wohl Führerschein und Fahrzeugschein zeigen lassen-eine Kontrolle hat imho nicht stattgefunden-wer weiß was den Mann geritten hat.
Polizisten sind auch nur Menschen.
Ich könnte mich auch aufregen,dass ich mit dem 126er dauernd rausgewunken werde wenn ich von NL nach D fahre....😮
Man (Mann) hätte dem ganzen auch mit einem hämischen Grinsen und einer rhetorisch "ausgefeilten" Antwort (oder Gegenfrage) entgegentreten können. Das muss man (Mann) natürlich auch können.😉 Die andere Seite ist: Man (Mann) kann sich darüber ärgern.😁 Ich hätte bei solch einer Frage mit Sicherheit meinen Spaß gehabt.
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Zitat:
Original geschrieben von PeKu
Man (Mann) hätte dem ganzen auch mit einem hämischen Grinsen und einer rhetorisch "ausgefeilten" Antwort (oder Gegenfrage) entgegentreten können. Das muss man (Mann) natürlich auch können.😉 Die andere Seite ist: Man (Mann) kann sich darüber ärgern.😁 Ich hätte bei solch einer Frage mit Sicherheit meinen Spaß gehabt.
Das dumme ist ja eben nur das die einem mit dieser Arroganz entgegentreten dürfen, sobald man aber selbst mit "gleichen Waffen" zurück schießt fühlen sie sich provoziert und kommen dann evtl. richtig in fahrt und versuchen einen dann vll noch nen Strick aus irgendwas zu drehen. Auch hier ist dann die Frage was und ab wann es eine Beleidigung darstellt.
Nette antworten fallen einem im Nachhinein viele ein. Aber wer rechnet schon mit sowas von diesem Organ!?
Hallo,
Hmm - na ja. Eine Amtshandlung war das ja nicht, d.h.: die Frage des Polizisten war in diesem Fall eher privates Interesse...
Ich würde es an Deiner Stelle mit Humor sehen🙂
Klar: beleidigend darfts Du nicht werden, aber Du könntest z.B.: problemlos auf Die Frage "Können Sie sich das Leisten" mit "Das geht Sie nichts an" antworten !
Das hat ihm nämlich wirklich weder privat noch dienstlich zu interessieren...
Ich würde mir an Deiner Stelle für die Zukunft ein paar gute Antworten zurechtlegen - allerdings musst Du natürlich bedenken, dass er natürlich das Recht hat eine Kontrolle durchzuführen - wenn er sich durch Deine Antwort verarscht fühlt kontroliert er hat dann "zufällig" genau😠
Wie wärs den z.B. damit:
Er :"Können Sie sich das überhaupt leisten"
Du: "Natürlich und wenn ich wollte noch meine kleine private Polizeitruppe dazu..."
Na ja - wie gesagt - vielleicht fühlt er sich dann etwas provoziert.... Besser Du denkst Dir was netteres aus. Antworte Ihm doch einfach auf Seine erste Frage mit einer Gegenfrage (die ist sicher erlaubt):
Er: "Weiss Ihr Vater,..."
Du: "Darf ich bitte Ihren Ausweis sehen und Ihre Dienstnummer haben ?"😁
Gruß
Die beste Antwort wäre gewesen:
Er:"Weiß ihr Vater das Sie mit seinem Auto unterwegs sind?"
Du:"Weiß ihr Vater wo Sie arbeiten?" 😁
denke ich hätte mir das nicht verkneifen können! oder einfach arogant ohne zu antworten das fenstern schließen!
lg aus wien
Hier hat doch der grosse Wagen ein Rolle gespielt, aber man sollte dieses Thema mal mit dem nötigen Ernst diskutieren.
1. Definition: Ein grosser Wagen ist nur gross wenn er mindestens aussen 5 m lang ist, Sonderausstattungen sind dazu zurechen wie evtl. Mehrfachauspuffanlagen die aus opt. Gründen bisserl überhängen.
Ein grosser PKW muss mindestens mehr als 200 PS haben, besser über 400 PS und mindestens über 2000 kg wiegen. Er sollte aus dem Hause einer der bekannten deutschen Premiummarken kommen - natürlich nur wegen dem Wertverlust.
Warum fährt wer diese PKW-Klasse?
Es handelt sich bekanntlich um Leute, wahrscheinlich Akamiker, die täglich grosse Strecken zurücklegen müssen, z. B. Hamburg-München. Und weil Sie dort ausgeruht ankommen müssen (für die geschäftliche Besprechung) brauchen sie eben einen komfortabelen Wagen. Was darauf schliessen lässt, das diese PKW fast alle Geschäftsfahrzeuge sind. Denn bei denen sind alle Ausgaben Betriebsausgaben. Auch wegen des mögl. Vorsteuerabzugs sind die Spritkosten völlige Nebensache.
Dieses alles vorausgeschickt ist es doch nachvollziehbar, dass den Polizisten ein solches Auto an irgend einer Ampel in irgend einem
weniger bekannten Ort zu einer solchen Fragestellung provoziert. Auch kann ich umgekehrt verstehen, dass sich die Person im PKW erschrocken hat, wer rechnet schon damit, dass er in einem solchen Fahrzeug beachtet wird.
Was bitte sollte an dem vorstehenden Ausführungen nicht zutreffen?
Also ich würde mich nicht beleidigt fühlen.
Als ich mit mit 21 Jahren meinen 450 SE gekauft hatte, dachten auch alle, ich hätte den von meinem Vater geliehen, aber der Wagen war da immerhin schon 8 Jahre alt.
Ein Bekannter fuhr zu der Zeit öfter einen 380 SE, der war auch wirklich von seinem Vater.
Bei einem Neu-Fahrzeug in dieser Preisklasse war die Frage der Polizei ehrlich gemeint, denn es gibt nun mal eingefahrene Denkensmuster.
Eine S-Klasse besitzt eben der etwas ältere Herr.
Damit kann man doch trotzdem leben, auch wenn es eben anders ist.
Einem 25 Jährigen würde man eher einen Sportwagen zuordnen.
Schwamm drüber...
lg Rüdiger:-)
Ihr habt ja recht. Eigentlich sollte / würde ich das auch irgnorieren oder mit einer guten Antwort parieren. Solche Sprüche erwarte ich aber eher von einem pubertären Mitbürger mit evtl. Migrationshintergrund als von einem Polizisten.
Mein Problem ist das der Polizist seine Position/Stellung als Polizist hier ausgenuzt hat.
Angenommen ich würde einfach die Scheibe wieder hoch machen und wegfahren, ihn also ignorieren. Er würde mich an der nächsten Kreuzung anhalten, obwohl seine Frage ja eigentlich privater Natur war.
Er erzwingt eine Frage von mir, in der Gewissheit das ich ihm nicht in der selben provozierenden Art (wie ihr schon geschrieben habt) antworten kann. Dies würde er dann vermutlich als Beleidigend auffassen.
Eine solch anböbelnde Art erwarte ich nicht von einem deutschen Polizisten der ja sogar Vorbildfunktion haben soll.
In diesem beschriebenen Moment hat er bewusst versucht mich dumm da stehen zu lassen und auch meine Ehre verlezt, was wiederum den tatbestand der Beleidigung erfüllen würde. Ich schaffe hier in Deutschland Arbeitsplätze und zahle massig Steuern, davon auch diesen Polizisten, um mich dann von Ihm blöd anmachen zu lassen. Und das alles weil ich vll. nicht in sein Klischee-denken passe.
Ich fühle mich an diesem Punkt zudem Ohnmächtig der Staatsgewalt gegenüber, da in diesem Moment kein adäquates Mittel für mich zur "verbalen Verteidigung" mit gleichen Mitteln zur Verfügung steht.
Da mich dieses Verhalten den ganzen tag aufgeregt hat, habe ich heute Abend auf dem betreffenden Revier eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Ein Polizeistaat mit Willkür fängt im kleinen an. Währet den Anfängen.
All jenen die das für übertrieben halten sei gesagt das ich einen Polizeistaat (DDR) noch selbst, wenn auch in sehr jungen Jahren erleben musste. Dort schaute man auch weg und ließ sich alles von der Staatsmacht gefallen aus Angst vor weiteren Konsequenzen.
Ein "Scheiß Gefühl", dass ich heute zum ersten Mal seit dem Mauerfall wieder hatte.
P.S.: Ich bin nach einiger Recherche inzwischen der Meinung, das dies sogar den tatbestand der Belidigung erfüllt, denn:
Strafbar ist demnach die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.
Zitat:
Es handelt sich bekanntlich um Leute, wahrscheinlich Akamiker, die täglich grosse Strecken zurücklegen müssen,
Hallo,
was bitte sind Akamiker? Weil die ja große Strecken zurücklegen müssen würde es mich sehr interessieren, was das für eine Berufsgruppe ist. Ich habe echt keine Ahnung. Auch googeln brachte nichts. (Akademiker können nicht gemeint sein, denn die brauchen keine großen Strecken zurückzulegen - höchstens geistig 😉)Bitte um Aufklärung. Danke.
MFG
Pluto
moinmoin, senf abgeb':
die dab (dienstaufsichtsbeschwerde) ist ein witz. juristen unter sich: dab - formlos, fristlos und fruchtlos!
tatbestandsmäßig war es eindeutig beleidigung. guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung#Strafbare_.C3.84u.C3.9Ferung
unter tathandlung.
problem ist die beweisbarkeit der aussage. ich habe aber mal erzählt bekommen, dass gute freisprechanlagen so empfindliche mikrofone haben, dass die gesprächspartner am telefon - bei entsprechenden akustischen verhältnissen - auch solche worte verstehen, die außerhalb des wageninneren bei offener scheibe in den wagen hinein gesprochen werden (hab's noch nicht überprüft).
wenn es dich immer noch ärgert, geh zum anwalt und erteile auftrag, strafanzeige zu erstatten. das kann der und macht das für dich.
aber weisst du, was der anwalt bleiben lässt: deine "überschießende belastungstendenz". du bist von einem einzelnen individuum in polizeiuniform beleidigt worden, das ist strafbar, o.k.. daraus willkür, polizeistaat und ddr-vergleich zu machen, ist abwegig und entwertet deine monierung des strafbaren verhaltens. deine anzeige hat mit solchem - entschuldigung - kinderquatsch viel geringere erfolgsaussichten. das gros der p-beamten macht einen sauschweren job verdammt gut - meine erfahrung aus fast 20 jahren.
noch eine eigene erfahrung: nicht 25, aber nicht weit von 50 weg latsche ich am wochenende schon mal oberlässig rum und wurde doch an der schwabentanke neckarstrasse von einem p-beamten tatsächlich gefragt, ob das mein wagen sei.
"selbstverständlich, herr polizeihauptmeister, mein chauffeur hat urlaub, oder hat der behauptet, es sei sein wagen? - nein, im ernst, wenn sie eine verdachtsunabhängige personen- oder fahrzeugkontrolle durchzuführen wünschen, stehe ich ihnen gerne zur verfügung. ich ersuche sie aber, diese in ordnungsgemäßer form einzuleiten." (sein kollege hat ihn dann weggezogen).
ich gebe dir gerne zu, dass diese antwort um sehr viel leichter fällt, wenn man einen anwaltsausweis in der tasche hat und die rangabzeichen (so halbwegs) lesen kann. (alles andere, was hier an antwortvorschlägen zu lesen war, hätte anzeigen beider beamten nach sich gezogen, ohne dass die auslösende bemerkung zu beweisen gewesen wäre).
so, nu is für mich gut hier, andere ts stellen auch für mich interessante und gute fragen.
so long.
Moin cemos,
dir fehlt ( noch ) die Gelassenheit und Souveränität die deiner S-klasse entspricht. Du bist 25 Jahre alt - ich kann dein Denken sehr gut verstehen und nachvollziehen. In 10 - 15 Jahren wirst du solche Dinge anders sehen.
In solchen oder ähnlichen Situationen ist es angebracht die Herren mit einem freundlichen aber süffisanten Lächeln zu bedenken und sie zu fragen ob du ihnen ansonsten noch weiterhelfen kannst.
Eine weitere Möglichkeit ist es , meinen Standartspruch zu bringen : Ich kann es mir finanziell nicht leisten es anderes als einen Mercedes zu fahren.
Eine rechtliche Weiterverfolgung in dieser Sache wird dir auf jeden Fall nur Nachteile bringen. Selbst wenn du recht bekommst ( oder gerade dann ) wird deine KFZ Nummer sicher auf der schwarzen Liste aller "umliegenden" Streifenwagen liegen.
Gruß
ZORC
Zitat:
Original geschrieben von 220bmg
moinmoin, senf abgeb':die dab (dienstaufsichtsbeschwerde) ist ein witz. juristen unter sich: dab - formlos, fristlos und fruchtlos!
tatbestandsmäßig war es eindeutig beleidigung. guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung#Strafbare_.C3.84u.C3.9Ferung
unter tathandlung.
problem ist die beweisbarkeit der aussage. ich habe aber mal erzählt bekommen, dass gute freisprechanlagen so empfindliche mikrofone haben, dass die gesprächspartner am telefon - bei entsprechenden akustischen verhältnissen - auch solche worte verstehen, die außerhalb des wageninneren bei offener scheibe in den wagen hinein gesprochen werden (hab's noch nicht überprüft).
wenn es dich immer noch ärgert, geh zum anwalt und erteile auftrag, strafanzeige zu erstatten. das kann der und macht das für dich.
aber weisst du, was der anwalt bleiben lässt: deine "überschießende belastungstendenz".
Vielen dank für die "Sachdienlichen Hinweise"! :-)
das gute ist das in meinem Wagen direkt neben mir eine Zeuge saß. Zudem habe ich um Mißverständnissen vorzubeugen nach der ersten Frage ja nocheinmal nachgefragt und die selbe Frage unmißverständlich ein zweites Mal gehört.
Sicher ist hier ein guter Schuss "Überschuss" dabei. Aber so sit das Eben wenn man sich in seiner Ehre gekränkt fühlt.
Sagen wir es so. Dieser förmliche Weg ist für mich die einzige adäqute Art und Weise auf die Frage zu antworten ohne mich auf das selbe provozierende Niveau herabzulassen.