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Muss man eine Classic Data Kurzbewertung sofort der Versicherung melden?

Themenstarteram 21. September 2020 um 11:21

Hallo Oldi--Fans,

ich habe letzte Woche meinen Oltimer von einem Classic Data Gutachter bewerten lassen bzw ist das noch in Arbeit.

Es handelt sich um eine Kurzbewertung. Nun habe ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung gesetzt, ob sie diese Bewertung haben möchten/müssen.

Schließlich weiß die Versicherung ja im Moment nichts über den Zustand bzw Wiederbeschaffungswert.

Als Antwort bekam ich die Aussage: "erst im Schadensfall benötigen wir die Bewertung..."

Ich dachte eigentlich das sich die Beiträge erhöhen, wenn die wissen das der Wagen einen fünfstelligen Wert hat.

Was habt ihr gemacht?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@robi64 schrieb am 22. September 2020 um 15:24:14 Uhr:

Gutachten sind nur begrenzt gültig, ich meine ein Jahr oder so.

Wenn das Fahrzeug nach Wert versichert ist geht es über

10t€ nach Gutachten. Gibst du es nicht ab zählt das alte, weil

er danach versichert ist. Gibst du das neue ab steigen dem

entsprechend die Beiträge.

Natürlich greift das nur bei einer Oldtimerversicherung, davon

geh ich jetzt mal aus.

Gutachten haben keine "Gültigkeitsdauer". Sie geben den Zustand un den Wert des Fahrzeugs am Tag der Begutachtung wieder. Nicht mehr und nicht weniger. Nach drei Jahren ist es nicht "ungültig", sondern beschreibt immer noch Zustand und Wert des Fahrzeugs am Untersuchungstag. Die Veränderung des Zustands hängt von Nutzungsintensität und Wartungsaufwand ab, der Wert von der jeweils aktuellen Marktlage. Ob und wann die Versicherung ein aktuelles Gutachten fordert, hängt vom Vertrag ab.

Grüße vom Ostelch

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Moin.

Ich habe meine Oldis "normal" versichert. Kein extra Oldtimer-Tarif.

Du vermutlich auch? m.W. ist ein Gutachten ansonsten Grundvoraussetzung.

Ich bekomme die Gutachten diese Woche.

Werde die Versicherung schriftlich über die ermittelten Summen informieren.

Und sollten sie die Gutachten vorliegen haben wollen.... schicke ich die nach.

Habe so den Nachweis, dass sie informiert wurden.

Es kann sein, dass ab einem gewissen Wert die Versicherungsprämie steigt.

Aber ob ab 10Tsd, 20Tsd oder je nach Versicherer unterschiedlich....k.A.

Ich denke das kannst nur du selber beantworten. Du mußt wissen ob du dein Fahrzeug in der Teilkasko oder Vollkasko nach Wert, oder Typklasse versichert hast? Nach Wert, dann errechnet sich normal der Beitrag nach dem Wert. Nach Typklasse, dann bleibt der Beitrag normal immer gleich, und bei einem Schaden hilft dir beim Streiten mit der Versicherung dein Gutachten wenn es nicht zu alt ist.

Würde das Gutachten sofort abgeben wenn Du Voll oder Teilkasko hast,

denn nach Fahrzeugwert wird die Versicherungsprämie mit berechnet.

Frag mal deine Versicherung wie alt das Gutachten sein kann wenn es zu einem Schadensfall kommt.

Gutachten sind nur begrenzt gültig, ich meine ein Jahr oder so.

Wenn das Fahrzeug nach Wert versichert ist geht es über

10t€ nach Gutachten. Gibst du es nicht ab zählt das alte, weil

er danach versichert ist. Gibst du das neue ab steigen dem

entsprechend die Beiträge.

Natürlich greift das nur bei einer Oldtimerversicherung, davon

geh ich jetzt mal aus.

Ein Wertgutachten sollte aller zwei Jahre neu gemacht werden.

Zitat:

@robi64 schrieb am 22. September 2020 um 15:24:14 Uhr:

Gutachten sind nur begrenzt gültig, ich meine ein Jahr oder so.

Wenn das Fahrzeug nach Wert versichert ist geht es über

10t€ nach Gutachten. Gibst du es nicht ab zählt das alte, weil

er danach versichert ist. Gibst du das neue ab steigen dem

entsprechend die Beiträge.

Natürlich greift das nur bei einer Oldtimerversicherung, davon

geh ich jetzt mal aus.

Gutachten haben keine "Gültigkeitsdauer". Sie geben den Zustand un den Wert des Fahrzeugs am Tag der Begutachtung wieder. Nicht mehr und nicht weniger. Nach drei Jahren ist es nicht "ungültig", sondern beschreibt immer noch Zustand und Wert des Fahrzeugs am Untersuchungstag. Die Veränderung des Zustands hängt von Nutzungsintensität und Wartungsaufwand ab, der Wert von der jeweils aktuellen Marktlage. Ob und wann die Versicherung ein aktuelles Gutachten fordert, hängt vom Vertrag ab.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 28. September 2020 um 7:04

Dies bekam ich, nach Zusenden der Kurzbewertung, von meiner Versicherung als Antwort:

"Sehr geehrter Herr ...,

danke für die eingereichten Unterlagen.

Im Kaskoschadenfall ersetzen wir maximal den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Die Entschädigung nach dem Wiederbeschaffungswert sorgt am Ende dafür, dass auch der Besitzer eines gut gepflegten älteren Fahrzeugs fair entschädigt wird.

Der Wiederbeschaffungswert wird im Schadenfall durch einen Sachverständigen ermittelt. Dieser wird Ihr Gutachten in die Wertermittlung einfließen lassen."

Das sich dadurch nun die Versicherungsbeiträge erhöhen, ist keine Rede.

 

Zitat:

 

Das sich dadurch nun die Versicherungsbeiträge erhöhen, ist keine Rede.

sie könnten ja auch billiger werden.............

Die Antwort klingt doch gut!

meine mal gehört zu haben erst bei höheren "Werten" würde der Beitrag steigen.

( alternativ könnte die Versicherung ggfs auch TK/VK ablehnen, nur Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung )

Das dürfte aber individuell sein, je nach Versicherer.

... und nur bei "Normal"-Tarifen

Es dürfte halt absolut sinnvoll sein das "vor" einem Schaden mit dem Versicherer zu klären.

Meine Gutachten hab ich noch nicht.... bin gespannt....

Ich kann nur von meinen Oldies sprechen, ADAC, Alianz und Öffentliche,

Wertgutachten darf bei Versicherungsabschluß nicht älter als zwei

Jahre sein. Je höher der Wert, je höher auch der Beitrag.

(Bei Fahrzeugwert über 10t€) Bei Oldtimerversicherungen, bei

Vollkasko. (müßte bei Teilkasko auch so sein)

Oder reden wir hier von einem Wertgutachten, damit man bei

Fremdverschulden mehr bekommt? Oder bei Gutachten bei

normaler Versicherung?

Es geht sich ja darum die eigene Versicherung über die Gutachten in Kenntnis zu setzen.

... also für Kaskoschäden.

zur Info:

Meine 2 Oldis sind "normal" versichert mit VK/TK

Gutachten ergeben "Marktwerte" von 8 bzw 9 Tsd Euro.

Lt Gutachter ist der "Wiederbeschaffungswert" ( dies ist versichert ) je ca. 2000 Euro höher.

(... um ein gleichwertiges KFZ im seriösen Handel nach gründlicher techn. Überprüfung erwerben zu können )

Antwort der Versicherung;

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Wertgutachten haben keine Auswirkungen auf Ihre beiden Verträge.

Erst in einem Schadenfall können die Wertgutachten nützlich sein. Bitte heben Sie die Dokumente weiterhin auf.

>Meine 2 Oldis sind "normal" versichert mit VK/TK

Da erklärt sich dann unsere Diskrepanz, ich sprach

von Oldtimervesicherung.

LG

Themenstarteram 1. Oktober 2020 um 12:36

Wozu gibt es denn Oldtimer-Versicherungen?

Wo ist der Vorteil?

Zitat:

@Coupedrescher schrieb am 1. Oktober 2020 um 14:36:28 Uhr:

Wozu gibt es denn Oldtimer-Versicherungen?

Wo ist der Vorteil?

Viele sind ohne SF Einstufung!

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