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Muß man die Fahrerkarte auch im PKW mitführen?

Themenstarteram 6. März 2015 um 10:21

Und ist es bei privaten Fahrten eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sie auf Verlangen des Polizeibeamten nicht vorzeigen kann? Fragt Mischko, Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Detta56 schrieb am 6. März 2015 um 12:04:22 Uhr:

wer redet denn hier von PKW????? der TE jedenfalls nicht!!!!!

Da würde ich aber nochmal den Threadtitel lesen! ;)

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64 Antworten
Themenstarteram 6. März 2015 um 14:46

Oops, habe gar nicht mit so vielen Antworten gerechnet! Meine Fragestellung bezieht sich auf private Fahrten mit dem eigenen PKW. Hintergrund meiner Frage ist die Aussage des Fuhrparkleiters, daß man die Karte auch privat mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Der Beamte könnte fragen "Sind sie im Besitz einer Fahrerkarte?". Wenn man das verneint, und er sieht auf dem Laptop, daß man doch eine besitzt, hätte man ihn schon mal angelogen und er würde weiterbohren und eine Ordnungsstrafe verhängen (10€?).

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. März 2015 um 12:00:55 Uhr:

Bei privaten Fahrten kann ein Polizist keine Fahrerkarte verlangen, also musst du auch keine dabei haben. Woher soll der Polizist denn auch wissen, dass du überhaupt eine hast?

Die Karten sind wie der Führerschein registriert, sie werden ja auch von der gleichen Behörde ausgegeben. Also sieht der Beamte, wenn er meine Angaben in die Tastatur tippt, daß ich eine besitze.

Und da hier auch von Miet-LKW für private Zwecke die Rede war, würde ich die Frage auch darauf ausweiten wollen.

am 6. März 2015 um 14:59

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. März 2015 um 15:46:37 Uhr:

Oops, habe gar nicht mit so vielen Antworten gerechnet! Meine Fragestellung bezieht sich auf private Fahrten mit dem eigenen PKW. Hintergrund meiner Frage ist die Aussage des Fuhrparkleiters, daß man die Karte auch privat mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen hat. Der Beamte könnte fragen "Sind sie im Besitz einer Fahrerkarte?". Wenn man das verneint, und er sieht auf dem Laptop, daß man doch eine besitzt, hätte man ihn schon mal angelogen und er würde weiterbohren und eine Ordnungsstrafe verhängen (10€?).

Dann würde ich deinen Fuhrparkleiter mal fragen, wie er auf die Idee kommt, dass ein Polizist dich bei einer PKW-Kontrolle nach einer Fahrerkarte fragen könnte?

am 6. März 2015 um 15:08

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. März 2015 um 15:46:37 Uhr:

Und da hier auch von Miet-LKW für private Zwecke die Rede war, würde ich die Frage auch darauf ausweiten wollen.

Du brauchst nur beim gewerblichen Transport eine. Auch wenn du einen 40-Tonner privat fährst, brauchst du keine dabeihaben.

Themenstarteram 6. März 2015 um 15:10

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 6. März 2015 um 15:59:37 Uhr:

[...] Dann würde ich deinen Fuhrparkleiter mal fragen, wie er auf die Idee kommt, dass ein Polizist dich bei einer PKW-Kontrolle nach einer Fahrerkarte fragen könnte?

Habe ich. Er kennt einen, der einen kennt, dem es genau so ergangen sein soll.

Genau genommen müßte man nach dieser Theorie dann auch die Fahrtenschreiber-Scheiben der letzten 28 Tage mit nach Hause schleppen. Die sind allerdings nirgends elektronisch gespeichert.

Themenstarteram 6. März 2015 um 15:27

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. März 2015 um 16:08:35 Uhr:

[...] Du brauchst nur beim gewerblichen Transport eine. Auch wenn du einen 40-Tonner privat fährst, brauchst du keine dabeihaben.

Das liest sich sehr eindeutig. Dann sind allerdings auch die Fahrpersonalvorschriften Nonsens, wenn man in seinen 11h Ruhezeit privat mal schnell noch einen Umzug macht.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. März 2015 um 16:27:39 Uhr:

... wenn man in seinen 11h Ruhezeit privat mal schnell noch einen Umzug macht.

wo ist da das problem?

rein rechtlich ist dies völlig legitim...

Dazu sei gesagt, ab 7,5t. gibt es keine Privatfahrten.

am 7. März 2015 um 16:54

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 7. März 2015 um 17:52:30 Uhr:

Dazu sei gesagt, ab 7,5t. gibt es keine Privatfahrten.

Meine Güte, was für Schramm. Denk mal allein an die ganzen WoMos über 7,5 to, wie sollten die denn gewerblich genutzt werden? Als Puff auf Rädern?

am 7. März 2015 um 18:28

Habe ich. Er kennt einen, der einen kennt, dem es genau so ergangen sein soll.

 

 

 

und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute

Themenstarteram 7. März 2015 um 19:38

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. März 2015 um 11:32:23 Uhr:

[...] Ich weiß, so eine habe ich auch in der Schreibtischschublade liegen (zuletzt genutzt 2009, [...]

Die kannst Du jetzt durch den Shredder jagen :D (Gültigkeit 5 Jahre)

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. März 2015 um 17:54:11 Uhr:

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 7. März 2015 um 17:52:30 Uhr:

Dazu sei gesagt, ab 7,5t. gibt es keine Privatfahrten.

Meine Güte, was für Schramm. Denk mal allein an die ganzen WoMos über 7,5 to, wie sollten die denn gewerblich genutzt werden? Als Puff auf Rädern?

Ok, ganz genau ausgedrückt.

Es gibt für, Fahrzeuge über 7,5 t. keine Privatfahrten, im Sinne der VO (EWG) 3820/85

Ab 7,5t. ist jede Fahrt Aufzeichnungspflichtig, sobald sie mit einem LKW getätigt wird.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. März 2015 um 17:54:11 Uhr:

 

Denk mal allein an die ganzen WoMos über 7,5 to,

Ich möchte mal stark bezweifeln, dass herkömmliche Wohnmobile über 7,5t auf die Waage bringen.

Oder meinst du hier diese Trucks, welche bei irgendwelchen Touren mitfahren ?

am 8. März 2015 um 8:59

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 7. März 2015 um 21:07:46 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. März 2015 um 17:54:11 Uhr:

 

Meine Güte, was für Schramm. Denk mal allein an die ganzen WoMos über 7,5 to, wie sollten die denn gewerblich genutzt werden? Als Puff auf Rädern?

Ok, ganz genau ausgedrückt. Es gibt für, Fahrzeuge über 7,5 t. keine Privatfahrten, im Sinne der VO (EWG) 3820/85.

Noch mal: Du liegst falsch. Es gibt für nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge keine Aufzeichnungspflicht, egal welches zGG sie haben.

Und die von dir genannte VO gilt ausdrücklich NICHT für u.a. Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, bis zu neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

Zitat:

Ab 7,5t. ist jede Fahrt Aufzeichnungspflichtig, sobald sie mit einem LKW getätigt wird.

Genau das ist der Punkt: Es muss ein LKW (oder ein anderes gewerblich genutztes Fahrzeug) sein. KEIN privat genutztes und NICHT als Lastkraftwagen zugelassenes Fahrzeug.

am 8. März 2015 um 9:09

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 8. März 2015 um 09:52:41 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. März 2015 um 17:54:11 Uhr:

Denk mal allein an die ganzen WoMos über 7,5 to,

Ich möchte mal stark bezweifeln, dass herkömmliche Wohnmobile über 7,5t auf die Waage bringen.

Oder meinst du hier diese Trucks, welche bei irgendwelchen Touren mitfahren ?

Nein, ich meine ganz "normale" Wohnmobile, die eben ein wenig größer und schwerer sind. Die werden oft auf Nutzfahrzeuggestellen aufgebaut. Hier kannst du dir einige anschauen, einfach auf "Bilder" klicken.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 7. März 2015 um 21:07:46 Uhr

Ab 7,5t. ist jede Fahrt Aufzeichnungspflichtig, sobald sie mit einem LKW getätigt wird.

Feuerwehr? THW? Oldtimer?

Alles >7,5t und ohne Fahrtenschreiber...

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