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Muss man bei Nebel mit Warnblinkern fahren?

Hallo und frohes Neues allesamt

Mal ne Frage aus aktuellem Anlass, weil meine theoretische Prüfung schon "etwas" her ist und ich bestimmt nicht mehr auf dem neuesten Kenntnissstand bin:

Muss man bei dichtem Nebel mit Warnblinklicht fahren? Heute morgen war Dortmund in dichten Nebel gehüllt. So dicht, dass Taxen und Nachtbusse zwar noch fuhren, aber niemanden mitnahmen. (Wie war das noch mit der Beförderungspflicht? :-() Jegliches Fahrzeug auf der Straße, das fuhr, hatte die Warnblinker an. Die einzige Ausnahme war ein Polizeiauto, dessen Besatzung aber mit der Festbeleuchtung offenbar kein Problem hatte.

Ist das jetzt Pflicht oder hat sich das bloss aus irgendwelchen Gründen eingebürgert? Ähnlich vielleicht der Denke "Wenn alle in der Stadt 70 fahren, mache ich das auch, weil sonst bin ich ja ein Verkehrshindernis"?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Ich lade dich gerne mal ein mich bei entsprechendem Wetter besuchen zu kommen und dir einfach selber ein Bild zu machen, bevor du vorschnell urteilst.

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Nein, definitiv nicht. Ich würde sogar sagen das du nur die NSL anschalten musst und den Warnblinker würde ich ausschalten. Sonst kannst du keinen Blinker setzen und den anderen nicht anzeigen das du abbiegen willst, so brummt er dir evtl. hinten drauf...

Die StVO enhält keinen Paragraphen, der in so einem Fall die Nutzung der Warnblinkanlage während der Fahrt erlaubt.

am 1. Januar 2008 um 13:57

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Die StVO enhält keinen Paragraphen, der in so einem Fall die Nutzung der Warnblinkanlage während der Fahrt erlaubt.

Holla.

Wie sieht es mit § 16 Abs. 2 S. 2 StVO aus ?

 

Ciao

F 213

StVO

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2.

wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich kann da keinen Hinweis finden, der auf die geschilderte Situation passen würde.

am 1. Januar 2008 um 14:12

Holla

... wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will...

Wobei ich davon ausgehe, daß die aufgeführten Beispiele nicht abschließend aufgeführt sind.

Ciao

F 213

Nebel steht keine Gefahr dar vor der Mann warnen muss ;)

Im übrigen hast du in deiner Liste Autos die es nicht mal auf dem Markt gibt *gg*

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Nebel steht keine Gefahr dar vor der Mann warnen muss...

Genau hier liegt der Knackpunkt. Man ist in diesen Fällen nur gehalten, für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, damit das eigene Fahrzeug wahrgenommen wird.

am 1. Januar 2008 um 14:28

Nun.

Warnen muß ich nicht, aber ich darf (Kann-Vorschrift).

Und so werden es die Sternchenträger (Polizei) auch gewertet haben.

Die Fahrer haben ihr Auto als Hindernis angesehen und eine zusätzliche Warnung durch Warnblinker ausgegeben.

Ich komme zumindest bei meiner Subsumtion auf kein anderes Ergebnis ;)

@ Pilot:

Du spielst bestimmt auf Focus I-III an oder ?

Nun, so offiziell wie beim Golf gibt es die Bezeichnung nicht. Aber ich habe diese Bezeichnung ab und an mal in verschiedenen Zeitschriften gelesen wenn es z. B. um Neuerungen gegenüber dem Vorgängermodell gab ;)

 

Ciao

F 213

Ich würde sie trotzdem nicht einschalten, gerade wegen dem Abbiegen!

Die Bezeichnung gibts von Ford so und er wird intern so bezeichnet. Einen Focus III gibts es (noch) nicht ;)

am 1. Januar 2008 um 15:07

Ich dachte der Focus I ist der mit Blinkern unten in der Frontschürze.

Der Focus II war für mich der mit den Blinkern in den Frontscheinwerfern und der jetzige Focus war für mich der Focus III.

Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren und werde es dann mal ändern ;)

Was die Warnlichter angeht: Ich würde sie aus dem gleichen Grund nicht bei Nebel einschalten wie Du. Aber direkt verboten ist es nicht.

 

Ciao

F 213

am 1. Januar 2008 um 15:29

moin allerseits. das ist wieder so ein typisch deutscher thread. aber nicht der TE ist schuld.

in do gab es wirklich eine dichte suppe, und da auch noch neujahr war, waren die warnblinher besser von allen seiten sichtbar als nur die nsl oder die nebelscheinwarfer.

und die polizei hat auch nichts nternommen. denn die die denken konnten und keine § reiter waren haben es eingesehen, das so die fahrzeuge besser sichtbar waren. oder warum benutzen feuerwehr krankenwagen polizei so ein blinkesdes licht, klar weil es sichbarer ist, als ein dauerlicht.

auf der landstraße würde ich es vielleicht nicht so tun, aber in der stadt, wo wegen der dichten suppe man nur 2-5 meter sehen konnte durchaus nachvollziehbar.

Das Problem dabei ist aber, daß so gut wie kein Fahrzeug über Zusatzblinker verfügt, um in einer solchen Situation mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen.

am 1. Januar 2008 um 15:34

im schrittempo kann man das vernachlässigen.

am 1. Januar 2008 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das Problem dabei ist aber, daß so gut wie kein Fahrzeug über Zusatzblinker verfügt, um in einer solchen Situation mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine Fahrtrichtungsänderung anzuzeigen.

Holla.

Aus diesen Gründen würde ich auf die Warnblinker ebenfalls verzichten.

Ich sehe das Ganze eher von dem Standpunkt aus:

Vielleicht kommt ja jemand auf die Idee etwas Neues (vor allem Sinnvolles) bei Nebel anzuregen.

Es fahren immer noch zu Viele zu schnell bei Nebel. Ich könnte mir gut vorstellen, daß die erste Reaktion auf Warnblinker im Nebel erstmal Abbremsen ist.

Ich denke da noch Jahre zurück, als es als Unart galt vor einem Stauende mit Warnblinkern zu warnen. Heute sogar ausdrücklich erlaubt.

Dritte Bremsleuchte war früher ebenfalls nicht erlaubt. Heute Standard.

Nur weil es ungewöhnlich ist mit Warnblinkern im Nebel zu fahren muß es ja nicht gleich als Schwachsinn abgetan werden oder ?

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