Muss ich Versteigertes Auto wieder zurücknehmen ???
Hallo habe vor ca.2 Wochen ein VW Bus Versteigert (Ebay)
ca.1 Woche danach wurde das Auto abgeholt der gute
Mann hat noch ein bisschen am Preis gedruckst, weil
das Radio nicht eingebaut war.
Dann mit Bargeld bezahlt und weg war er und ich Idiot
habe ihn angmeldet übergeben mit allen Papieren.
(Am Montag melde ich ihn sofort um"😉Hat er noch gesagt
Ein Tag später bekomme ich eine E-mail ich solle
denn Wagen bei ihm abholen der Wagen hätte mehr mängel wie ich beschrieben habe und andere Macken "Motor dies Antrtiebswelle das usw. " Habe in der Auktion noch geschrieben
"Bitte um besichtigung vor Auktionsgebot" und
das der" Wagen optische Mängel hat " Auf jeden fall sagt er wenn du denn Wagen nicht abholst melde ich den Wagen nicht ab.Und er wolle alle Rechtlichen schritte einleiten wenn ich den Wagen nicht zurücknehme.
Ich hätte ihn (Arglistig Getäuscht)
Motor und Getriebe waren I.O. kein Ölverlust oder geräusche
Achja die Heimfahrt von dem Guten Mann war ca 600 km
Muss ich denn Wagen zurücknehmen ?
Danke fürs Lesen und für Antworten
Grüsse Kaische
24 Antworten
Verstehe ich das nun richtig und das Fahrzeug hatte tatsächlich über die Artikelbeschreibung hinaus Mängel? Oder ist das nur eine (strittige) Behauptung des Käufers?
Wenn das Fahrzeug tatsächlich erhebliche technische Mängel am Motor und Antriebsstrang hatte, und Du diese (arglistig) verschwiegen hast, wäre wohl anzuraten, auf das Angebot des Käufers einzugehen.
Oliver
Der Wagen hatte nur Optische mängel keine Technischen
Ich habe nichts verschwiegen ich kann doch nichts angeben wenn nichts kaputt ist
uneranderm habe ich noch im August 07 Tüv u. Au neu machen lassen so kaputt kann er garnicht sein
wie er sagt
Also ich finde es etwas bedenklich jemandem Führerschein oder Ausweis "abzunehmen". Darf man das als Privatperson überhaupt. Dann hast du ja ein gutes "Gegendruckmittel". Ich denke mal dass du keine dieser beiden Sicherheitsmittel einbehalten hast, gell? Mit der Auktion tritt auf jeden Fall ein rechtskräftiger Vertrag ein. Ich würde aber auf jeden Fall Rechtsanwalt einschalten - viell. auch mal zum Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle, Polizei etc und den Fall dort schildern, damit auch von Amts wegen jemand Bescheid weiß, dass du nicht mehr mit dem Wagen unterwegs bist. Wer weiß, womöglich wird noch ne Straftat mit dem Fahrzeug begangen und du wirst dafür haftbar gemacht.
Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle, Polizei Versicherung wissen schon bescheid haben
Das Straßenverkehrsamt hat schon ein Schreiben geschickt
das mit dem Gegendruckmittel". hast du recht man kann den Leuten immer nur vorm Kopf schauen.
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Also in Zukunft: Den Verkäufer mit einem 5 Tage Kennzeichen anrücken lassen ( 50 euro bei der Huk, wird aber bei den meisten Versicherungen für eine Neuanmeldung verrechnet)
und einen SCHRIFTLICHEN Kaufvertrag aufsetzen.
Hallo! Das mit dem Kennzeichen ist wurscht, nach dem Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Der kann mit dem alten Kennzeichen eine Bank überfallen, ne Massenkarambolage verursachen und dann mit dem abgefallenen Kennzeichen nem Polizisten noch einen überbraten, das interessiert den Verkäufer nicht mehr! Es mag ja sein, dass die Polizei z.B. bei nem Geschwindigkeitsverstoß erst mal an den Halter schreibt, der kann aber dann eine Aussage zum neuen Besitzer machen und schon ist die Sache für ihn erledigt. Die Polizei kann ja schließlich nicht riechen, dass der Besitzer gewechselt wurde. Selbstverständlich sollte man beim Kauf immer was schriftliches haben, insbesondere mit dem Datum und der Uhrzeit der Übergabe! Im schlimmsten Fall wird das nämlich herangezogen. Da der TE jetzt nix schriftliches (außer dem Ebay Auktionstext) hat sollte er sich mal ganz schnell aufschreiben, wann die Übergabe stattgefunden hat. Ne Zeugin ist ja vorhanden, auch wenn die Ehefrau nicht gerade als eine neutrale Person gelten kann.
Wenn du als Verkäufer über die vorhandenen Mängel nix wusstest hast du sie auch nicht verschwiegen! Man kann bei einem Autoverkauf nicht vorraussetzen, dass der Verkäufer erst ne Lehre als KFZ - Mechaniker abschließt um jeden kleinen Fehler am Auto aufzudecken und zu dokumentieren!
Wenn an die Zulassungsstelle noch keine Nachricht gegangen ist würde ich das schnellstens machen. Da drin muss stehen, wann das Auto verkauft wurde und wer es nun hat (Ich hoffe, dass wenigstens Name und Anschrift bekannt sind...). Dasselbe wird auch mit der KFZ-Versicherung gemacht. Die beiden werden sich dann beim neuen Halter melden... Insbesondere im Bezug auf die bereits gezahlten Steuern und Versicherungsbeiträge ist das ja interessant. Die gibt es ja zurück!
Ich würde mir also nicht allzuviele Gedanken machen, das Geld hast du ja bekommen. Und wer denkt bei nem uralten Auto keine Mängel vorzufinden lebt doch in einer Traumwelt... Selbst schuld sag ich da nur.
ich würde einfach sagen "mach was du willst, kaufvertrag (ebay) ist vorhanden, und nen zeugen, dass du das auto abgeholt hast, habe ich auch!"
erst mal musst du ihn dazu bewegen das auto ab bzw umzumelden.das sind deine kosten die weiterlaufen.
was war das denn für ein vogel der nach auktionsende noch den preis drückt?
zitat
"
Rücktritt / Umtausch / Sachmängelhaftung: Das Fahrzeug wird von Privat und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel veräußert. Ausgenommen hiervon ist die Vorsatz- und Arglisthaftung nach § 444 BGB. Für etwaiges Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet der Verkäufer nur bei vorsätzlicher Pflichtverletzung. Etwaige Garantieerklärungen auch in Form von Eigenschaftszusicherungen werden vom Verkäufer nicht gegeben. Umtausch, Gebotswiderruf, Rücktritt und Rückgabe sind ausgeschlossen.
Sog. Spaßbieter: Selbstverständlich soll das Bieten bei Ebay Spaß machen. Wer allerdings ein verbindliches Gebot abgibt und danach nicht zahlt und die ersteigerte Ware nicht abnimmt, wird - erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe - auf Vertragserfüllung in Anspruch genommen. Das kann im Ergebnis (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren usw.) ziemlich teuer werden
Die vorstehenden Verkaufsbedingungen werden durch die Gebotsabgabe anerkannt."
damit solltest du aus dem schneider sein.
und versuch den käufer mal bei ebay zu melden vielleicht bekommst du von denen unterstützung.
gruß chrima38
Hi
naja autoverkauf bei ebay ist ja so ne sache...
generell ist dein Haftungsausschluss so richtig, und nicht wie oft zu lesen die "Garantie" ausgeschlossen.
Der Käufer kann dich lediglich für Mängel haftbar machen, die du arglistig, also weder besserem Wissen und mit der Absichtz ihn zu täuschen verschwiegen hast. Das wird ihm, da du anscheinend ja ein kfz-laie bist, nur schwer gelingen.
Ja Bei ebay werden kv geschlossen und für Bewegliche Güter sieht das Gesetz auch keine Form vor. Der vertrag wurde unter den, im auktionstext genannten Bedingungen, Auschluss der Sachmängelhaftung etc. Als Pfand einen Ausweis oder Führerschein zu nehmen ist kritisch, da der verpfändende hier nicht sein Eigentum verpfändet, sondern das des Staates, daher ist hiervon abzuraten. In diesem Fall wäre eine Sichrheitsleistung in geeigneter höhe ratsamer.
Hat der vk das auto noch nicht abgemeldet, so wäre es ratsam das der Polizei mitzuteilen, etwagige schadenersatzforderungen, wegen versicehrung und Steuer, strafen etc wären zivilrechtlich einzutreiben und sidn daher nicht sache der polizei.
Auch das nichtummelden stellt ja keine straftatsbestand oder eine ordnugswidrigkeit dar, sondernlediglich eine verletzung vertreaglicher pflichten, also auch wiederum zivilrecht.
Erkundige dich ob man das auto nicht Zwangsabmelden kann, und kündige deine Versicherung für das Fahrzeug.
Einer etwaigen Klage des Käufers sehe gelassen entgegen, denn er muss dir beweisen das du einen mangel kanntest und diesen verschwiegen hast, und ob der kaäufer sich anescihts des geringen kaufpreiuses sich diese mühe macht ist fraglich
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von VentoRenner
Hallo! Das mit dem Kennzeichen ist wurscht, nach dem Verkauf geht die Versicherung auf den Käufer über. Der kann mit dem alten Kennzeichen eine Bank überfallen, ne Massenkarambolage verursachen und dann mit dem abgefallenen Kennzeichen nem Polizisten noch einen überbraten, das interessiert den Verkäufer nicht mehr! Es mag ja sein, dass die Polizei z.B. bei nem Geschwindigkeitsverstoß erst mal an den Halter schreibt, der kann aber dann eine Aussage zum neuen Besitzer machen und schon ist die Sache für ihn erledigt. Die Polizei kann ja schließlich nicht riechen, dass der Besitzer gewechselt wurde. Selbstverständlich sollte man beim Kauf immer was schriftliches haben, insbesondere mit dem Datum und der Uhrzeit der Übergabe! Im schlimmsten Fall wird das nämlich herangezogen. Da der TE jetzt nix schriftliches (außer dem Ebay Auktionstext) hat sollte er sich mal ganz schnell aufschreiben, wann die Übergabe stattgefunden hat. Ne Zeugin ist ja vorhanden, auch wenn die Ehefrau nicht gerade als eine neutrale Person gelten kann.Wenn du als Verkäufer über die vorhandenen Mängel nix wusstest hast du sie auch nicht verschwiegen! Man kann bei einem Autoverkauf nicht vorraussetzen, dass der Verkäufer erst ne Lehre als KFZ - Mechaniker abschließt um jeden kleinen Fehler am Auto aufzudecken und zu dokumentieren!
Wenn an die Zulassungsstelle noch keine Nachricht gegangen ist würde ich das schnellstens machen. Da drin muss stehen, wann das Auto verkauft wurde und wer es nun hat (Ich hoffe, dass wenigstens Name und Anschrift bekannt sind...). Dasselbe wird auch mit der KFZ-Versicherung gemacht. Die beiden werden sich dann beim neuen Halter melden... Insbesondere im Bezug auf die bereits gezahlten Steuern und Versicherungsbeiträge ist das ja interessant. Die gibt es ja zurück!
Ich würde mir also nicht allzuviele Gedanken machen, das Geld hast du ja bekommen. Und wer denkt bei nem uralten Auto keine Mängel vorzufinden lebt doch in einer Traumwelt... Selbst schuld sag ich da nur.