1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Muss ich Versteigertes Auto wieder zurücknehmen ???

Muss ich Versteigertes Auto wieder zurücknehmen ???

Hallo habe vor ca.2 Wochen ein VW Bus Versteigert (Ebay)
ca.1 Woche danach wurde das Auto abgeholt der gute
Mann hat noch ein bisschen am Preis gedruckst, weil
das Radio nicht eingebaut war.
Dann mit Bargeld bezahlt und weg war er und ich Idiot
habe ihn angmeldet übergeben mit allen Papieren.
(Am Montag melde ich ihn sofort um"😉Hat er noch gesagt
Ein Tag später bekomme ich eine E-mail ich solle
denn Wagen bei ihm abholen der Wagen hätte mehr mängel wie ich beschrieben habe und andere Macken "Motor dies Antrtiebswelle das usw. " Habe in der Auktion noch geschrieben
"Bitte um besichtigung vor Auktionsgebot" und
das der" Wagen optische Mängel hat " Auf jeden fall sagt er wenn du denn Wagen nicht abholst melde ich den Wagen nicht ab.Und er wolle alle Rechtlichen schritte einleiten wenn ich den Wagen nicht zurücknehme.
Ich hätte ihn (Arglistig Getäuscht)
Motor und Getriebe waren I.O. kein Ölverlust oder geräusche
Achja die Heimfahrt von dem Guten Mann war ca 600 km

Muss ich denn Wagen zurücknehmen ?
Danke fürs Lesen und für Antworten
Grüsse Kaische

24 Antworten

Du solltest die Angelegenheit schnellstens einem Rechtsanwalt deines Vertrauens übergeben. Wenn hier gleich in der Anfangsphase Fehler in der Abwicklung gemacht werden, kann sich das u. U. für den Verkäufer negativ auswirken.

Habe ich noch vergessen das war ein Privatverkauf und ich habe keine
Kaufvertrag gemacht

Das macht die Sache noch problematischer. Geschah die Übergabe des Fahrzeuges wenigstens unter Zeugen (auf deiner Seite) ?

Das ist ja wenigstens etwas Positives. Warum habt ihr keinen Kaufvertrag aufgesetzt? Kein Formular zur Hand? So etwas kann man sich in wenigen Minuten aus dem Internet herunterladen.

Hatte wenig Zeit an dem Tag
Habe gelesen das wenn eine Auktion bei Ebay ausläuft das damit
ein Vertrag zustande kommt ob das stimmt weiss ich nicht ??
Und das ein Mündlicher Vertrag auch gilt

Natürlich gilt auch ein mündlicher Vertrag. Nur stellt sich dabei im Falle von Streitigkeiten nachher immer das Beweisproblem. Daher ist die Schriftform immer vorzuziehen.

Ich habe ein gefühl das ihm der Wagen einfach nicht gefällt.Und mich damit unter Druck setzen kann
das er den Wagen nicht abmeldet wird in der Hoffnung das ich in zurücknehme
so was blödes

Eine Möglichkeit bestünde darin, den Wagen zurückzunehmen und anschließend auf Schadenersatz (z.B. 20% der Kaufsumme) wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu klagen. Das Prozeßrisiko sollte man sich aber vorher von einem Rechtsanwalt kalkulieren lassen.

Nachdem (nur) der Ebay-Angebotstext in Schriftform vorliegt, dürfte es bei Streitigkeiten über den Fahrzeugzustand ganz erheblich darauf ankommen, was dort bzgl. des Fahrzeugzustands und etwaigem Ausschluß der Sachmängelhaftung geschrieben wurde. Poste doch mal den Link zur Auktion.

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eine Möglichkeit bestünde darin, den Wagen zurückzunehmen und anschließend auf Schadenersatz (z.B. 20% der Kaufsumme) wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu klagen.

Das ist keine gute Idee.

Zitat:

Original geschrieben von os-m


Das ist keine gute Idee.

Dein Alternativvorschlag?

Bedenke immerhin, daß der Käufer damit droht, den Wagen nicht umzumelden. Dagegen kann man zwar auch juristisch vorgehen, das Risiko (eines zwischenzeitlichen Unfalles auf Kosten des Verkäufers) ist aber ungleich höher.

Das ist mir zu riskant was weiss ich was der mit dem Wagen gemacht hat ??
Werde meine Anwalt einschalten wenn ich Post von seinen Bekomme
Ist doch einglich erpressung (du holst das Auto wieder gibst mir das Geld+spesen 780 €)
sonst melde ich das Auto nicht ab

( So hier der Originalschrieb dazu )

Versteigere hier meinen Multivan mit Sechs Sitzen und ein Bett zum

 

Umbauen, 1x Kühlschrank, Tisch, Anhängerkupplung-

 

-(2 TonnenAnhängelast)

 

Erstzulassung 21.10.1991

 

Diesel Motor mit 57 kw. - 5 Ganggetriebe

 

Sonder KFZ Wohnmobil über 2,8 t

 

Tüv u. AU bis August 2009

 

Euro 2: Kat

 

Glashubdach,Servo,Schiebefenster Radio mit MP3, E- Spiegel,Grünkeilscheibe,

 

AT Maschine 45000 km (Umbau Motoren Mertel in Köln 19.07.05)

 

Das Auto hat 219000 km gelaufen

 

TÜV und AU sind im August 07 neu gemacht worden.

 

Komplete Bremsanlage vorn u. hinten wurde neu gemacht sowie

 

das Lenkgetriebe wurde auch getauscht.

 

Der Wagen hat optische Mängel

 

Die Tankanzeige und die Hupe funktioniert nicht !!

 

Es wird drum gebeten sich den Wagen vor Auktionsgebot

 

anzuschauen.

 

Der Wagen wird Angemeldet übergegeben (Gilt nur für Deutschland!!)

 

Ausweis oder Führerschein bleibt als Pfand bei mir bis die

 

Abmeldebescheinigung Rübergefaxt wurde

 

Ausweis oder Führerschein wird dann als Einschreiben zugeschickt

Abholung binnen 10 Tagen

Barzahlung bei Abholung

 

Bei Fragen oder Termin wegen Besichtigung bitte mailen.

 

Viel Spass beim Bieten

 

 

Rücktritt / Umtausch / Sachmängelhaftung: Das Fahrzeug wird von Privat und unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel veräußert. Ausgenommen hiervon ist die Vorsatz- und Arglisthaftung nach § 444 BGB. Für etwaiges Verschulden bei Vertragsverhandlungen haftet der Verkäufer nur bei vorsätzlicher Pflichtverletzung. Etwaige Garantieerklärungen auch in Form von Eigenschaftszusicherungen werden vom Verkäufer nicht gegeben. Umtausch, Gebotswiderruf, Rücktritt und Rückgabe sind ausgeschlossen.

Sog. Spaßbieter: Selbstverständlich soll das Bieten bei Ebay Spaß machen. Wer allerdings ein verbindliches Gebot abgibt und danach nicht zahlt und die ersteigerte Ware nicht abnimmt, wird - erforderlichenfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe - auf Vertragserfüllung in Anspruch genommen. Das kann im Ergebnis (Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren usw.) ziemlich teuer werden

Die vorstehenden Verkaufsbedingungen werden durch die Gebotsabgabe anerkannt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen