Muß ich Reparieren lassen?
Hallo,
ich hatte am Montag einen Unfall (mir ist einfach jemand mit seinem Auto aus der Nebenstraße vor mein Auto gefahren).
Es handelt sich bei meinem Auto um einen Opel Astra H 1.7 CDTI 5-Türer in Papyrus-Met. (seltene Farb/Motor Kombination) mit einer Laufleistung von 110 Tkm (wenig für einen Diesel) mit der EZ 11/2004.
Der Gutachter hat mir folgende Daten bisher genannt:
Wiederbeschaffungswert: 6100 Euro
Reperaturkosten: mindestens 3600 Euro
Restwert wird noch ermittelt (dauert wegen Ostern etwas länger)
Die Reparturkosten hat er erst mal mit 3600 Euro angesetzt, aber er ist der Meinung das es noch mehr werden wird. Der genaue Schadensumpfang kann erst nach Demotage der Frontverkleidung erfolgen. Er geht sogar davon aus das es bis in die 130% Regelung gehen KÖNNTE da wohl der Vorderwagen nach Links unten verschoben aussieht (u.a. Paßen die Spaltmaße der Fahrertür oben nicht mehr und die Knackt auch beim Öffnen/Schließen). Auch muß das Motorsteuergerät zur Überprüfung eingeschickt werden (befindet sich bei dem Modell unter dem linken Scheinwerfer), da nach dem Unfall die MKL oft leuchtet (irgendein Geschwindigkeitssignal kann nicht verarbeitet werden, war vor dem Unfall nicht so).
Wenn der jetzt schon sichtliche Schaden so hoch ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit noch höher wird, möchte ich eigentlich den kleinen nicht Reparieren lassen und mir lieber was anderes Suchen. Auch habe ich bei einem Späteren Verkauf deutliche Nachteile (weniger Interessierte Käufer, geringerer Verkaufserlös) vermute ich mal.
Also meine Frage!
1. Kann ich der Versicherung des Unfallverursachers sagen das ich nicht Reparieren will aus den oben genannten Gründen? Oder muß ich Reparieren lassen?
2. Was für einen Betrag kann ich von der Versicherung verlangen (ist übrigens die ERGO Versicherung)?
3.Am 26.05. fahre ich mit zwei weiteren Freunden nach Dänemark in den Urlaub (wollten mit meinem Auto fahren, Urlaub ist nicht verschiebbar) und bis dahinn müßte die sache soweit erledigt sein. Kann ich hoffen dass das so ist?
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23 Antworten
Nein ich weis was was ist
Aber mehr als 1200 Ocken würde ich bestimmt bekommen für meinen Schiefen/Krummen kleinen. Aber ist ja auch egal, da die Versicherung des Unfallgegners mir heute mitgeteilt hat das sie nur noch auf das Gutachten warten (wurde heute abgesendet) und mir dann das mir zustehende Geld Überweisen. Ich brauch nicht mal schreiben wie es zu dem Unfall gekommen ist, da er alle Schuld auf sich genommen hat
Freut mich für dich ...
Und das nächste mal parkste bitte nicht einfach aufm Bölli mit halber Seite auf der Straße und halber Seite aufm Gehweg, danke
Grüße,
Berni
Zitat:
Original geschrieben von BerniHAL
Und das nächste mal parkste bitte nicht einfach aufm Bölli mit halber Seite auf der Straße und halber Seite aufm Gehweg, danke
Das mach ich schon seit 8 Jahren immer zur selben Zeit

Geht halt nicht anders

Morgen stehe ich auch wieder zur selben Zeit an der selben Stelle in der selben Position

Aber mal was anderes, weil es so schön ist ist mir einer als ich abgebogen bin gegen die Felge gefahren (er ist etwas zu früh angefahren, da war ich noch nicht fertig mit abbiegen). Er hat seine Schuld zugegeben und ich soll ihm sagen wieviel die Instandsetzung kostet.
Das Auto zieht das Unglück magisch an

So, die neusten Nachrichten von der Front
Das Gutachten ist laut Versicherung noch nicht eingetroffen Ich hab meins am 12.04. bekommen (Tag der Begutachtung war der 03.04. und erstellt wurde es am 09.04.). Also heißt es weiter warten.
Aber ich hab mich mit der Sachbearbeiterin der Versicherung gut Unterhalten und sie kann mich Verstehen das ich nicht Reparien will. Dann habe ich noch zu ihr gesagt das ich der Meinung bin das er 2-3 Teile vergessen hat aufzuführen. Da hat sie mir geraten mich noch mal mit dem Gutachter in Verbindung zu setzten und ein Nachtragsgutachten erstellen zu lassen.
Also gesagt und getan und den Gutachter noch mal bestellt. Bei der Begutachtung hat er sich Entschuldigt das er was übersehen hatte (Stellmotor Scheinwerfer und Radhausverkleidung rechts vorn, kann ja mal passieren). Dafür hat er bei der Begutachtung von unten (letztes mal hatten wir das nicht gemacht) noch festgestellt das der Ladeluftkühler auch einen Schlag abbekommen hat (man sieht Aufschlagsspuren daran). Dieser wurde sofort daraufhin überprüft und festgestellt das er auch undicht ist.
So sind wir schon von den derzeitigen rund 3900 Euro Reparaturkosten auf jetzt schon rund 4300 Euro gekommen Also lohnt sich immer weniger den Schaden zu Reparieren!
Hallo,
das würde ich mir aber nochmal gut überlegen. Wenn Du nach Gutachten abrechnest, zahlt Dir die Versicherung ca. € 3.600,-. Du bekommst für den "Alten" € 1.200,-, macht zusammen € 4.800,-! Bei einem WBW von € 6.100,- ganz schlechtes Geschäft.
Das ist nicht ganz mehr der Aktuelle Stand
Stand früher:
WBW: 6125 Euro (inkl. 2,4% MwSt.)
RK: 3887 Euro (inkl. 19% MwSt.)
RW: 1200 Euro
Stand jetzt nach dem Nachtragsgutachten (es fehlten Ladeluftkühler, Radhausschale und Stellmotor Scheinwerfer):
WBW: 6125 Euro (inkl. 2,4% MwSt.)
RK: 4285 Euro (inkl. 19% MwSt.)
RW: 2000 Euro (durch mich Erziehlt)
Also nach meiner Rechnung ist jetzt der Wiederbeschaffungsaufwand von 4125 Euro durch erwartete Reperaturkosten von 4285 Euro überschritten und damit eine Reparatur nicht mehr Wirtschaftlich.
Selbst wenn Du für das unreparierte Fahrzeug € 2.000,- erzielen kannst,
fehlen Dir immer noch über € 500,-! Die Versicherung zahlt Dir im besten Fall € 3.600,- (Netto-RK) bei Abrechnung nach GA, meistens versuchen sie hier sogar noch zu kürzen. Wenn Du also € lt. GA € 6.125,- für ein gleichwertges Fahrzeug aufbringen musst, fehlen Dir o.a. € 525,-.
Theoretisch könntest Du bei diesem WBW bis zu einer Höhe von € 7.960,- reparieren lassen, wenn die RK lt. GA so hoch wären.
Ich blicke mit der ganzen Rechnerei einfach nicht mehr durch
Was wird für die Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwandes denn nun zu Grunde gelegt? Beispiel 1 oder Beispiel 2?
Beispiel 1:
WBW Brutto (6125 Euro inkl. 147 Euro Steuer)
- RW (2000 Euro)
= WBA Brutto (4125 Euro)
Daher wären in meinem Fall die RK brutto höher (derzeit rund 4300 Euro) als der WBA Brutto.
Beispiel 2:
WBW Netto (6125 Euro - 147 Euro = 5978 Euro)
- RW (2000 Euro)
= WBA Netto (3978 Euro)
Daher wären in diesem Fall die RK netto (rund 3600 Euro) niedriger als der WBA netto.
Würde ich das Fahrzeug Reparieren lassen, ist devinitiv mit höheren Reparaturkosten als dem WBA Netto zu rechnen. Warum? Da noch nicht feststeht ob u.a. die Motorhaube Instandgesetzt werden kann (der Gutachter hat erst mal den Versuch einer Instandsetzung berechnet) oder ob diese auch getauscht werden muss (ist vorne Links eingedrückt und weißt eine Wölbung auf der linken Seite auf).
Auch weiß noch niemand wie es hinter den Verkleidungen/Kotflügel aussieht, dort sind weitere Schäden zu Vermuten.
Das Risiko das die Reparaturkosten in ungeahnte höhen Schießt will ich vermeiden durch eine nicht Reparatur da ja jetzt schon RK von minimum 4300 Euro zu erwarten sind. Auch möchte ich einfach nicht ein Fahrzeug nutzten was schon einen Unfall hatte.
Ich möchte halt versuchen die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, aber dabei nicht der sein der am Ende noch großartige Verluste hat.
So, Ende gut alles Gut
Am Freitag hatte ich ein sehr nettes und langes Gespräch mit der Sachbearbeiterin (war super Freundlich!) der Versicherung
Mein Astra wird als Totalschaden abgerechnet (ich wollte ja nicht Reparieren) und ich bekomme Montag oder Dienstag mein Geld Für die Verzögerungen hat sie sich auch bei mir Entschuldigt. Was sie auch gesagt hat, das die Reparaturkosten bei dem Schaden sehr knapp Kalkuliert waren vom Gutachter und warum in den Gutachten nichts von einer Fahrzeugvermessung steht die sie Empfohlen hätte
Einen Leihwagen bekommen ich bis Donnerstag auch bezahlt und wenn ich nicht schnell genug was neues finde, bekommen noch mal für 7 weitere Tage auf wunsch einen Leihwagen bezahlt.
Von der Versicherung bekomme ich folgendes:
3478 Euro (WBW - MwSt. - RW)
+ 25 Euro Unkostenpauschale
= 3503 Euro
+ Mietwagenkosten für mindestens 14 Tage (Mietwagen kostet 50 Euro pro Tag bei meinem Händler, laut Versicherung Ok)
+ bei Neuanschaffung eines neuen Fahrzeuges die MwSt. des WBW, Ab.- und Anmeldekosten.
Also ist bei mir alles ohne Diskussionen und ohne Anwalt problemslos über die Bühne gegangen.
Ich bin Zufrieden damit!