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Vollkaskoschaden, auszahlen lassen?

Themenstarteram 10. November 2006 um 23:29

Hallo, ich hätte einen Vollkaskoschaden. Habe auch schon ein gutachten erstellen lassen! Schaden 1950€! Kann man sich auch bei VK den Betrag abzüglich der MwST. auszahlen lassen??

MfG Martin

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25 Antworten
am 11. November 2006 um 0:09

Re: Vollkaskoschaden, auszahlen lassen?

 

Zitat:

Original geschrieben von hansol

Hallo, ich hätte einen Vollkaskoschaden. Habe auch schon ein gutachten erstellen lassen! Schaden 1950€! Kann man sich auch bei VK den Betrag abzüglich der MwST. auszahlen lassen??

MfG Martin

Grundsätzlich schon. Allerdings ist Kasko ein Vertragsrecht und es ist erstaunlich was so mancher Versicherer in seine Kaskobedingungen so alles reinschreibt.

Einige Beispiele:

Basler Securitas

Zitat:

In Ihrem Vertrag ist bei fiktiver Abrechnung eine Entschädigung von 50% vereinbart.

Das stand irgendwo im kleingedruckten, wie auch der überraschende Passus, dass bei Hagelschäden € 1.500,00 Selbstbeteiligung verrechnet werden.

Hast du HUK Coburg KIasko Select gilt:

Zitat:

4) Der Versicherer übernimmt lediglich 85 Prozent der nach § 13 berechneten Kosten (ohne Fahrzeugtransportkosten), falls

a) der Versicherungsnehmer vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit dem Versicherer aufnimmt, dieser deshalb die Werkstatt nicht auswählen kann und die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt wird

oder

b) das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht in einer vom Versicherer bestimmten Werkstatt repariert wird, sondern in einer anderen Werkstatt. Abs. 1 bis 3 gelten in diesen Fällen nicht.

(5) Wird das Fahrzeug auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht repariert, ersetzt der Versicherer die nach § 13 berechneten Kosten (ohne Umsatzsteuer) so, wie sie bei Reparatur des Fahrzeugs durch die dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers nächstgelegene Werkstatt entstanden wären, die dem Werkstattnetz des Versicherers angehört. Abs. 1 bis 4 gelten nicht.

Fazit:

Grundsätzlich kannst du fiktiv abrechnen, allerdings ist es Vertragsabhängig was du bekommst.

 

Mfg

G.o.

So ist es, und insbesondere seit Zunahme der Billigtarife in 2005.

Die gesparten Prämien werden irgendwo wieder hereingeholt.

Was beim Kauf keinen interessiert - Hauptsache billig - sorgt hinterher für großes Geschrei. ;)

Also vorher das Kleingedruckte lesen und dann die Fragen posten, denn keiner kann wissen welche Vertragsvariante Du bei welchem Versicherer zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen hast.

Beispiel HUK-Konzern:

drei Gesellschaften (ÖD, Allgemeine 24)

mit je vier Tarifvarianten (Basis & B-Select, Classic & C-Select)

und je vier Tarifen seit 11/2005 (11/2005, 4 & 8/2006, 1/2007)

Macht satte 48 (3x4x4) Varianten in 14 Monaten.

Traurig, aber wahr.

Zwar ein extremes Beispiel, aber keinesfalls Marktuntypisch.

Der Witz:

Je mehr Verbraucher so kaufen, desto mehr Nachfrage und entsprechend mehr solcher Angebote am Markt.

Es ist also letztlich der Verbraucher der über seine eigene Entscheidung jammert!

Re: Vollkaskoschaden, auszahlen lassen?

 

Zitat:

Original geschrieben von hansol

Habe auch schon ein Gutachten erstellen lassen!

Das ist in der Kasko zu 99,9 Prozent ein Fehler, d.h. du wirst auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben.

1. Schaden bei der Versicherung melden.

2. Der Versicher akzeptiert bei Kleinschäden u.U. einen Kostenvoranschlag, andernfalls schickt er selbst einen Gutachter.

Das ist so in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Und wird einem beim Anruf (s.o. 1.) auch so mitgeteilt.

3. FAQ Versicherungen lesen.

Immer gut.

Hier hättest Du den Link zu www.Unfallweb.de gefunden.

Dort erhält man auch eine Anleitung zur Abwicklung von Kaskoschäden.

Themenstarteram 12. November 2006 um 17:47

Also, es war meiner meinung nach kein Kaskoschaden! Mein Unfallgegner ist auch bei der Allianz versichert so wie ich! Jetzt wurde bei der Schadensklärung von der Allianz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Daher kommt das Gutachten. Jetzt hat die Allianz den Schaden als unberechtigt ab getan. MEINE Kaskoversicherung würde aber greifen. Deshalb Frage ich!

Zitat:

Original geschrieben von hansol

Also, es war meiner meinung nach kein Kaskoschaden! Mein Unfallgegner ist auch bei der Allianz versichert so wie ich! Jetzt wurde bei der Schadensklärung von der Allianz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Daher kommt das Gutachten. Jetzt hat die Allianz den Schaden als unberechtigt ab getan. MEINE Kaskoversicherung würde aber greifen. Deshalb Frage ich!

Entschuldigung, aber was ist eigentlich passiert ? Kasko kein Kasko ?

buba

Themenstarteram 16. November 2006 um 10:56

Ich bin hinter einem LKW gefahren, der ist über einen Huckel gefahren und dabei hat er hunderte kleine Steine verloren durch einen ritz in der Heckklappe. Welche natürlich meine ganze Front zur Sau gemacht haben! Ich habe nicht gedränget (Abstand ca. 50 Meter) hatte einen Zeugen und hab den LKW auch angehalten und Fotos von dem LKW gemacht. Der LKW war so wie ich bei der Allianz versichert! Jetzt hab ich gedacht, ich bekomme ja eh das geld und hab den Schaden mit nem Kumpel (Lackierer) selbst repariert! Nun bekam ich die Mitteilung das der Schaden abgelehnt wurde da ich ja angeblich gedrängelt habe. So und nun muss ich meine VK in anspruch nehmen und möchte diese mir auszahlen lassen da ich ja selbst repariert hab! Abzüglich der Mwst und 500€ SB reicht das Geld genau aus.... Kann ich die nun auszahlen lassen?

am 16. November 2006 um 12:31

Lass dich doch nicht abspeisen.

Nimm dir einen Anwalt. Die Steine kamen von der Ladung und meines Wissens ist der LKW Halter somit haftbar.

Wieso in aller Welt glauben hier alle, dass Versicherung keine Berechtigten Ansprüche abwehren?

Mfg

G.o.

Zitat:

Wieso in aller Welt glauben hier alle, dass Versicherung keine Berechtigten Ansprüche abwehren?

Weil die Beamten von der Versicherung immer recht haben?

Weil die Werbung der Versicherungen Früchte trägt?

Weil Versicherungen höchstrichterliche Rechtsprechung ignorieren und IHRE Rechtsauffassung erfolgreich kommunizieren?

Weil Geschädigte zu dumm oder zu faul sind, sich über ihre Rechte zu informieren?

Weil Geschädigte zu satt und bequem sind, ihre Rechte durchzusetzen?

Weil Geschädigte versucht sind, am Schaden zu verdienen und deshalb ein schlechtes Gewissen haben?

Such Dir was aus - es gibt noch mehr Gründe...

Zitat:

Original geschrieben von hansol

Hallo, ich hätte einen Vollkaskoschaden.

Zitat:

Original geschrieben von hansol

Also, es war meiner meinung nach kein Kaskoschaden!

Warten wir ab wie die Meinung nächste Woche aussieht?

Wenn Du einen Zeugen hast der den von Dir genannten Schadenshergang bestätigen kann handelt es sich eindeutig um einen Haftpflichtschaden.

Hierfür würde ich einen RA einschalten.

Ohne Beweise musst Du auf Deine Vollkaskoversicherung zurückgreifen.

Da das Gutachten von der Allianz gefertigt wurde, kannst Du Dir den Schaden abzgl. Mehrwertsteuer auszahlen lassen.

Jedenfalls sofern Dein Tarif keine Sonderregelungen hierzu hat.

Themenstarteram 16. November 2006 um 14:38

Ich weiß das ich sogar mit RA und Gerichtsverhandlung gute Chancen hätte. Es ist aber so das ich das Geld JETZT brauche. Des weiteren wurde meine Mutter vor 2 Wochen sehr krank und wird das auch noch ne weile bleiben! Und da hab ich andere Sorgen als mich jetzt mit denen rumzustreiten. Ich weiss auch das die Allianz auf genau sowas hofft, aber was solls.

Des weiteren war ich eigentlich sonst zufrieden mit der Allianz (okay wir hatten ja auch noch keine großen Schäden), aber da mir auch die Sachbearbeiterin so doof gekommen ist wollte ich die Versicherung jetzt kündigen. Und da hab ich bei huk24 gerechnet und da kommen ich und meine Mutter selbst mit Hochstufung um 43 € im Monat (!!!) günstiger. Von daher is mir die Hochstufung egal!

Der Allianz zahlt meine Familie jedes Jahr 11500 € an Beiträgen! Und wir werden jetzt alle wechseln! Mein letzter Schaden war übrigens vor 4 Jahren ein geklautes Fahrrad im wert von 200DM.... Wenn die meinen das denen das günstiger kommt wenn eine ganze Familie alle Versicherungen bei der Allianz kündigt als uns einmal 1650€ auszuzahlen soll mir das auch egal sein!

Auf jeden Fall hat der Vorfall auch was gutes, wenn das nicht gewesen wäre, wäre uns nie aufgefallen wie günstig andere Versicherungen sind ;) Ich und meine Mutter haben die 500€ SB an dem VK Schaden sowieso in 5 Monaten wieder raus durch Einsparungen der niedrigeren Beiträge bei unseren neuen Versicherungen.

Nun,

es ist genau genommen sogar so, dass Du Dir das Geld erst von der Vollkasko erstatten lässt.

Parallel verklagst Du dann die Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz.

Ein RA erklärt Dir wie das funktioniert.

Du kannst natürlich auch Deinen Schadenfreiheitsrabatt + die SB verschenken.

Jeder wie er meint. ;)

Etwas OT in eigener Sache:

Wenn ich mal fragen darf: gelten die o.g. Regeln bei der HUK-Coburg auch für die VK Verträge von 2006? Falls ja, müsste ich mich ja dringend nach einem anderen Versicherer umschauen (bis 30.11 kann man ja noch kündigen!)...

Welcher Versicherer ist in dieser Hinsicht besser (also das mit der Reparatur bei der ausgesuchten WS usw)....?

Danke!

Gruß

Hi,

welche oben genannten Regeln? Dass der Versicherer im Kaskofall den Gutachter bestellt? Das ist allgermein üblich.

Die Wahl der Werkstatt hast du doch frei es sei denn du hast dies explizit ausgeschlossen - und das kannst nur du allein wissen.

rüße

Schreddi

Wieder mal Superaussagen von G.o. :)

Zitat:

Allerdings ist Kasko ein Vertragsrecht.

??? Wie bitte ...wo ist der Bahnhof?

Zitat:

Wieso in aller Welt glauben hier alle, dass Versicherung keine Berechtigten Ansprüche abwehren?

Der Verfasser besticht immer wieder durch seine enorme Beurteilungsfähigkeit und sein Halbwissen. Gähn.

 

@hansol,

Deine private Situation ist sicher bedauerlich, deshalb alles Gute.

Allgemein empfehle ich doch Folgendes zu beachten:

Versicherer haben bedingungsgemäß für Schäden einzutreten, allerdings haben sie auch das Recht ihre Eintrittspflicht dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen. Also ruhig Blut.

Völlig normal ist, dass es im Einzelfall eine Unrechtsvermutung geben kann, wenn es entsprechende Hinweise oder nicht beweisbare Erkenntnislagen gibt. Zu diesem Thema aber hier nicht mehr.

Wer nichts Unrechtes getan hat, kann auf die Durchsetzung seiner Ansprüche vertrauen. Nur, hier ist doch sicherlich niemand im Forum, der davon ausgeht, dass es keinen Missbrauch, Betrug von Versicherungsleistungen gibt. Im Klartext, in Deinem Fall hege ich diese Vermutung nicht.

 

Der beim Schadenereignis, Steinchen verlierende vor Dir fahrende Lkw, hat Ladungsgut verloren, weil dieses nicht ausreichend gesichert war. Für diesen Sachverhalt hast Du einen Zeugen der VR wird daher nicht umhin kommen, Dir den Schaden voll zu ersetzen.

Da es ein Kfz-Haftplichtschaden ist, solltest Du noch weniger auf die Hilfe eines RA verzichten.

 

@maidcruiser schrieb:

Zitat:

es ist genau genommen sogar so, dass Du Dir das Geld erst von der Vollkasko erstatten lässt.

Parallel verklagst Du dann die Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz.

Ein RA erklärt Dir wie das funktioniert.

Du meinst doch sicherlich der VK-VR als Forderungsübernehmender kann den Haftpflichtversicherer des Lkw verklagen.

(Auch von Bedeutung kann hier möglicherweise das Quotenvorrecht sein)

So wie geschrieben geht es m. E. nicht!

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