Muss ich nachweisen, dass mein PKW in Ordnung ist?
Hallo Leute,
ich habe gerade ein Problem. In der Regel parke ich bei mir in der Einfahrt. Nur konnte ich es die letzten Tage nicht, weil bei mir gerade die Garage gebaut wird. Also stellte ich mein Auto auf der gegenüber liegenden Seite vor dem Haus meiner Nachbarn ab.
Irgendwann klopft es an meiner Tür, das Ordnungsamt ist da, mit der Behauptung mein Auto würde Öl verlieren, weil rund um den Wagen Ölflecken auf dem Asphalt sind.
An der Stelle, wo mein Auto stand, stehen in der Regel die beiden "Autos" meiner Nachbarn. Nur heute standen die etwas weiter weg. Und Autos habe ich jetzt in Anführungsstrichen geschrieben, weil eins ist ein aixam in einer beschissenen Verfassung und das andere Fahrzeug hat schon mehrere Treffer kassiert, ist überall verbeult, sogar linke vordere Rad steht nicht einmal gerade. Ich habe auf die zwei Schrotthaufen verwiesen, aber trotzdem meinte das Amt, dass die Ölflecken von mir sind.
Trotzdem habe ich mich mal unter dem Wagen umgesehen, der Wagen ist untenrum Pfurztrocken.
Heute morgen gehe ich zum Briefkasten und finde dort eine Mängelkarte, dass das Fahrzeug Öl verliert und ich 3 Tage Zeit habe das Problem beheben zu lassen. Ich frage mich da, was der Scheiß soll. Muss ich den Behörden wirklich gegenüber nachweisen, dass der Wagen in Ordnung ist??
Beste Antwort im Thema
Wenn du eine Mängelkarte hast, musst du, ja. Wenn dein Auto kein Öl verliert, reicht es ja, bei der nächsten Polizeidienststelle vorbeizufahren, die dürfen sich gern drunterlegen und nachschauen …
Ich wäre trotzdem so frei und die ölverlierenden Fahrzeuge beim OA ebenfalls anschwärzen.
16 Antworten
Zitat:
@Hugaar schrieb am 12. Juni 2015 um 10:22:48 Uhr:
Ich kenne keinen Polizisten, welcher sich in so einer Sache unter ein Auto legen würde.
Ich musste einmal wegen einer Mängelkarte (felhende ABE für Endschalldämpfer) zur Dienststelle.
Da ist der nicht mal vom Stuhl aufgestanden. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 11. Juni 2015 um 10:31:40 Uhr:
Die Mängelkarte würde ich direkt anfechten, auch mit dem Hinweis, das du bereits vor Ort erwähnt hast, das dort gewöhnlich andere Autos stehen. Das dein Auto trocken ist und kein Öl verliert, lässt sich ja schnell nachweisen
Das ist doch das Problem an der ganzen Geschichte:
Die Mängelkarte kann man nicht anfechten, weil sie für sich genommen noch kein Verwaltungsakt ist (sondern lediglich der Vorbereitung dient).
Rechtsmittelfähig ist erst die Aufforderung zur Stilllegung des Fahrzeugs. Dummerweise hat der Widerspruch da aber wohl keine aufschiebende Wirkung. Außerdem ist ein mängelfreies Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt dann auch kein Beweis mehr dafür, das wirklich kein Grund zur Annahme bestand, das Fahrzeug sei unvorschriftsmäßig.
Hilfreich könnte ggf. sein, die Sache mal freundlich aber bestimmt dem zuständigen Behördenleiter vorzutragen. (vielleicht mit Fotos der fraglichen Stellen auf dem Boden, mit Fotos der unverschmutzten eigenen Einfahrt und natürlich mit dem Angebot, das auf dem Parkplatz vor der Behörde stehende Fahrzeug persönlich in Augenschein zu nehmen.
Wichtig ist übrigens tatsächlich, was hinten auf der Mängelkarte für Nachweismöglichkeiten angekreuzt sind: Wenn da ein Kreuz bei der Meisterwerkstatt ist und man eine Stamm-Werkstatt hat, dann wird der Meister ggf. ohne viel Aufwand die Karte stempeln und alles andere lohnt einfach nicht...