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Muss ich mit einer Anzeige rechnen?

Themenstarteram 14. März 2024 um 20:09

Moin habe mal eine Frage, ich bin auf einer Landstraße die ohne Mittelstreifen 80 gefahren. Hinter mir war ein Drängler der die ganze Zeit Fernlicht an hatte bin dann 70 gefahren weil es dunkel war und ich auch nicht mehr viel gesehen habe weil ich geblendet wurde. Er hat mich dann überholt wo eigentlich kein Platz war, er hat vor mir gebremst und hat gegen meine Scheibe geschlagen. Er meinte dann er haut mir auf die Fresse und zeigt mich wegen Nötigung an. Muss ich da jetzt was befürchten?

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115 Antworten

Du meinst also auf deine Scheibe zu hauen und dich auszubremsen um das machen zu können sei irgendwas was völlig in Ordnung ist?

Sorg dafür das der TÄTER einen Denkzettel bekommen kann indem du sowas zur Anzeige bringst.

Themenstarteram 14. März 2024 um 20:54

Ist ja nur Stress

Weißt Du, was passieren wird? Nichts.

Wer sich derart gestört im Straßenverkehr verhält, hat nur seinen Frust abgeladen. Schlimm genug. Der wird aber niemals Anzeige erstatten- allein schon, weil er sich abgeregt hat und ohnehin nichts beweisen kann. Spätestens bei Vorsprache bei der Polizei müsste er erst einmal den Sachverhalt schildern und sich dann doch die eine oder andere unbequeme Frage beantworten müssen...

Themenstarteram 14. März 2024 um 20:59

Zitat:

@Taunusrenner schrieb am 14. März 2024 um 21:55:41 Uhr:

Weißt Du, was passieren wird? Nichts.

Wer sich derart gestört im Straßenverkehr verhält, hat nur seinen Frust abgeladen. Schlimm genug. Der wird aber niemals Anzeige erstatten- allein schon, weil er sich abgeregt hat und ohnehin nichts beweisen kann. Spätestens bei Vorsprache bei der Polizei müsste er erst einmal den Sachverhalt schildern und sich dann doch die eine oder andere unbequeme Frage beantworten müssen...

Ja hoffe ich

Solche Ausraster sind kein Einzelfall.

Wenn er genügend oft angezeigt wird fällt die Klappe und die Behörden machen Ernst.

Leider reicht meist eine einzelne Anzeige nicht weit.

Die Summe macht es.

Und bei dem was du berichtest fällt der Vogel bald wieder negativ auf.

Trage also ein wenig dazu bei den Kerl in die richtige Bahn zu bringen.

auf die Zunge beissen und die Sache runterschlucken, ausser dass man Arbeit damit hat, erreicht man nichts, null.

Es gibt keine Zeugen, es war dunkel, der Beschuldigte war auf einmal gar nicht der Fahrer oder sein Bruder, Onkel oder Schwager war plötzlich als Beifahrer dabei und kann alles bezeugen.

Als Beschuldigter muss man zu einer Vernehmung durch die Polizei nicht mal erscheinen, ein Strafverfahren wird es wegen unklarer Beweislast nicht geben.

Hab ich alles schon erlebt, ausser Spesen nix gewesen.

Prognose: Kann zu.

Keine Rechtsberatung. (Und auch mit gesundem Verstand kein Thema)

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 14. März 2024 um 21:46:59 Uhr:

Zitat:

@JakobusR schrieb am 14. März 2024 um 21:39:45 Uhr:

Ist ja eh Aussage gegen Aussage

Diese Konstellation existiert nicht.

Warum sollte dei FS einkassiert werden?

Da gibt es keinen Grund für.

Vielleicht nicht im Gesetz, aber die Realität sieht anders aus. Zwei Anzeigen meinerseits wurden von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen, genau mit der Begründung. Und das sogar mit Zeugen, war aber leider meine Frau. Jeder erzählt vor Gericht seine eigene glaubhafe Geschichte.

 

@TE

Vergiss die Geschichte, wird nicht die letzte sein. Und der Idiot wird sich hüten, zur Polizei zu gehen.

Zitat:

@JakobusR schrieb am 14. März 2024 um 21:39:45 Uhr:

Ist ja eh Aussage gegen Aussage

Mal ganz allgemein:

 

Die alte Mär, bei "Aussage gegen Aussage" würde immer alles eingestellt ist tatsächlich eine Mär, und anscheinend genauso wenig auszurotten wie manch andere Stammtischweisheit.

 

Der Richter kann sehr wohl beide Aussagen hören und aus dem Gesamtbild eine der beiden für unglaubwürdig halten und zu einem Urteil kommen.

am 15. März 2024 um 9:25

Wenn man sich schon unsicher fühlt, eher schleicht als fährt und dann auf einen anderen Verkehrsteilnehmer trifft, der aus welchem Grund auch immer, grad (sehr) schlechte Laune hat, könnte man die Situation ganz leicht "entschärfen", indem man bei passender Gelegenheit rechts ranfährt und überholen lässt. Man kann natürlich auch auf sein Recht bestehen, weiter schleichen und die Geschwindigkeit sogar noch verringern. Dann endet es halt so unschön, wie hier beschrieben.

Anzeigen wird dich niemand. Der Choleriker schreit gerne mal und dann ist es aber (für ihn) erledigt.

Der Klassiker. Erst hat der Typ es super eilig und muss ganz schnell vorbei. Wenn er es dann aber geschafft hat, hat er es dann plötzlich doch nicht mehr so eilig und auf einmal ganz viel Zeit, mit dir zu diskutieren und gegen die Scheibe zu schlagen. Ich wundere mich echt, was es für gestörte Individuen gibt.

Ob du eine Anzeige machen willst, musst du selbst wissen. Sei dir aber klar, dass vermutlich nichts bei herum kommen wird. Du hast jedenfalls nach deiner Beschreibung nichts falsch gemacht und auch nichts zu befürchten!

Bei einem derart aggressiven Auftreten im Straßenverkehr inkl. Bedrohung ist eine Anzeige schon angeraten (auch wenn ich sonst nicht dafür bin, mit Anzeigen um sich zu werfen).

Vielleicht bringt es nichts. Aber es ist dann aktenkundig und im Wiederholungsfall könnte ein Richter geneigt sein, doch mal härter durchzugreifen, denn dass jemand wiederholt zu Unrecht beschuldigt wird, ist ja unwahrscheinlich.

Es ist auch nicht gesagt, dass ohne Beweise nichts passiert. Eine Anzeige zu machen unter Vorgabe falscher Tatsachen ist shcon nicht ohne. Da kann man erstmal davon ausgehen, dass es grundsätzlich so stimmt, auch wenn vielleicht im Detail übertrieben wurde oder nicht genau erinnerlich ist. Aber der grundsätzliche Ablauf ist schon erstmal glaubhaft.

Und wer weiß, vielleicht gibt es ja schon zwei Anzeigen deswegen und die dritte Anzeige überzeugt den Richter jetzt, den anderen mal aus dem Verkehr zu ziehen.

Mal ehrlich, der Andere gehört angezeigt. Der TE hat eigentlich nichts falsch gemacht.

NUR: Nach einer Anzeige passiert dem Täter nichts. Schlimmstenfalls bekommt er einen Brief und behauptet, er war das nicht, oder das alles war ganz anders. Am Ende bekommt er keine Strafe und fühlt sich toll, weil man ihm ja gar nichts könne. Als Resultat macht er damit also weiter oder steigert sein Verhalten noch... der fühlt sich dann unantastbar. Derartige Typen beeindruckt ein Schreiben vom Amt nicht im geringsten.

-> Anzeige lohnt eigentlich nur dann, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat... also mit Zeugen.

Selbst wenn sich Anzeigen häufen; solange keine dabei ist, die durch Zeugen untermauert werden kann -> bringt wenig.

Eine Anzeige, die nicht zu einer Strafe führte ist genausoviel wert, wie gar keine Anzeige.

Genau das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Man braucht nicht zwingend Zeugen. Der Richter entscheidet nach seinem Ermessen, welchen Aussagen er wieviel Glauben schenkt.

Und der TE tritt als Zeuge auf, ist also sowieso zur wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet. Der andere kann das lockerer sehen.

Und gerade wenn solche Anzeigen mehrfach eintrudeln, wird der Richter das schon als deutliches Indiz werten, dass das nicht alles erfunden sein kann.

Zitat:

@nogel schrieb am 15. März 2024 um 09:23:43 Uhr:

Zitat:

@JakobusR schrieb am 14. März 2024 um 21:39:45 Uhr:

Ist ja eh Aussage gegen Aussage

Mal ganz allgemein:

 

Die alte Mär, bei "Aussage gegen Aussage" würde immer alles eingestellt ist tatsächlich eine Mär, und anscheinend genauso wenig auszurotten wie manch andere Stammtischweisheit.

 

Der Richter kann sehr wohl beide Aussagen hören und aus dem Gesamtbild eine der beiden für unglaubwürdig halten und zu einem Urteil kommen.

Die Gerichte haben ja auch nichts zu tun und warten händeringend auf derartige Fälle. Und aus diesem Gründen wird meist das Verfahren von der Staatsanwaltschaft aus diversen Gründen eingestellt. Natürlich bleibt dir dann die Möglichkeit auf eigene Kosten bzw. Risiko per Anwalt einen Richter entscheiden zu lassen.

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