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Muss ich mit einer Anzeige rechnen?

Themenstarteram 14. März 2024 um 20:09

Moin habe mal eine Frage, ich bin auf einer Landstraße die ohne Mittelstreifen 80 gefahren. Hinter mir war ein Drängler der die ganze Zeit Fernlicht an hatte bin dann 70 gefahren weil es dunkel war und ich auch nicht mehr viel gesehen habe weil ich geblendet wurde. Er hat mich dann überholt wo eigentlich kein Platz war, er hat vor mir gebremst und hat gegen meine Scheibe geschlagen. Er meinte dann er haut mir auf die Fresse und zeigt mich wegen Nötigung an. Muss ich da jetzt was befürchten?

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115 Antworten

Eingestellt werden eher solche Sachen wie "Vogel zeigen", usw. Das ist ja nunmal schon fast Normalität im Straßenverkehr.

Aber auf der Landstraße zum Stillstand ausbremsen, aussteigen, gegen das Auto schlagen, körperliche Gewalt androhen......also wenn das einfach so eingestellt wird, dann haben wir wirklich keinen Rechtsstaat mehr. Dann kann ja jeder machen, was er will.

genau so sieht es aus, kein Staatsanwalt beschäftigt sich mit so einem Kleinkram, der auch noch in der Beweislage auf ganz wackeligen Beinen steht.

Bei dem oder denen die dir jetzt eine Mitschuld geben möchten, kurz schmunzeln, abhacken ignorieren ect. Ansonsten bei dem geschilderten Fall, würde ich auch eine Anzeige machen. Diese Großschnautzen machen sich leicht ins Höschen wenn Sie Post bekommen und selbst wenn nichts daraus wird hat so Vorlauter Bengel wie der Typ den du getroffen hast, mal was zum denken.

Du kannst dich rechtfertigen, dunkel, schlechte Sicht ect. er hat keinerlei Rechtfertigung für sein Verhalten, auch wenn der ein oder andere sich das gerne zusammendichtet.

am 15. März 2024 um 10:53

" Ich fahre nachts auf der Straße von A nach B und laufe auf ein sehr langsam fahrendes Fahrzeug auf. Der Fahrer kam mehrfach auf die Gegenfahrbahn und machte auf mich allgemein einen sehr unsicheren (Drogen, Alkohol) Eindruck. Kurzzeitig habe ich überlegt, die Polizei zu informieren, machte dann aber doch nur mit der Lichthupe auf mich aufmerksam, um überholen zu können. Als Reaktion darauf hat er mich ausgebremst. Ich konnte einen Unfall gerade noch verhindern, bin an ihm vorbeigefahren und habe ihm mit ein paar passenden Worten gesagt, was ich von dieser Aktion halte.

Ja, natürlich bin ich an unpassender Stelle an ihm vorbeigefahren, was hätte ich den machen sollen. Ich wollte den Unfall vermeiden.

Eigentlich hätte ich ihn anzeigen sollen, als ich zu Hause war, hatte ich mich aber schon wieder beruhigt und eine Anzeige ohne Zeugen bringt vermutlich eh nichts, also habe ich darauf verzichtet. Dass der mich erst ausbremst und jetzt anzeigt, ist schon frech. Dann mache ich jetzt natürlich auch eine Anzeige."

;)

komplett realitätsfern, vor allen Dingen "die machen sich ins Höschen" ....

Zitat:

@Tarnik schrieb am 15. März 2024 um 11:33:20 Uhr:

Du kannst dich rechtfertigen, dunkel, schlechte Sicht ect.

Der TE muss sich gar nicht rechtfertigen. Er fuhr 80km/h... Das ist auf Landstraßen nicht zu beanstanden.

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 15. März 2024 um 11:53:57 Uhr:

komplett realitätsfern, vor allen Dingen "die machen sich ins Höschen" ....

Ich denk auch eher an ein: " der Staat kann mir gar nichts, ich bin der King und dem Nächsten Schlag ich dann die Scheiben ein...da passiert mir gar nichts"

ich denke nur gerade laut, was ich tun würde, wenn ich in der Situation des Beschuldigten (zugegeben Vollidioten) wäre:

alles abstreiten, ich bin nicht gefahren, mein Bruder kann alles bezeugen, der Anzeigenerstatter hat mich verfolgt und gefährdet usw.

Zitat:

@zugspitzbahn schrieb am 15. März 2024 um 11:53:26 Uhr:

Kurzzeitig habe ich überlegt, die Polizei zu informieren, machte dann aber doch nur mit der Lichthupe auf mich aufmerksam, um überholen zu können. Als Reaktion darauf hat er mich ausgebremst. Ich konnte einen Unfall gerade noch verhindern, bin an ihm vorbeigefahren und habe ihm mit ein paar passenden Worten gesagt, was ich von dieser Aktion halte.

Ja dann hätte er ja die Polizei informieren können, wenn er meint, dass da ein zugedröhnter Fahrer untewrwegs ist.

Einen anderen zum Stillstand ausbremsen, um ihm ein "paar passende Worte" zu sagen, steht ihm sowieso nicht zu. Allein damit macht er sich ja selbst schon strafbar. Umso besser, wenn er das auch noch zugibt.

Manche glauben aber auch, bei Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei arbeiten nur Idioten, die jede Räuberpistole klaglos schlucken.

am 15. März 2024 um 11:09

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 15. März 2024 um 12:02:44 Uhr:

 

Manche glauben aber auch, bei Staatsanwaltschaft, Gericht und Polizei arbeiten nur Idioten, die jede Räuberpistole klaglos schlucken.

Woher weißt du, dass es genau so war, wie vom TE geschildert? Warst du dabei? ;)

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 15. März 2024 um 11:53:57 Uhr:

komplett realitätsfern, vor allen Dingen "die machen sich ins Höschen" ....

Die eigenen Realitäten beruhen meist auf eigenen Erfahrungen, deine Realität kann daher für mich Realitätsfern sein und meine Realität für dich.

Meine Erfahrung ist, das gerade solche Brüllaffen ganz schnell leise werden wenn man ihnen ruhig und entschlossen entgegentritt.

Jemand der sich so im Straßenverkehr verhält hat vielleicht schon den ein oder anderen Dreck am stecken und bekommt jetzt einen weiteren(bei einer Anzeige). Da ist es durchaus wahrscheinlich das dass Höschen feucht wird.

Wie ja schon geschrieben wurde könnte ein Richter durchaus ein Urteil fällen.

Wenn der Beschuldigte dann vor dem Richter ein ähnlicjes Gebahren zeigen würde wie hier auch gegenüber dem TE hat er schnell schlechte Karten und um seine Glaubwürdigkeit wäre es eher schlecht bestellt.

Die Frage wäre einfach ob es soweit kommen würde oder nicht schon vorher bei der Staatsanwaltschaft hängen bliebe und somit erst gar nicht zu einem Strafbefehl bzw. dann, bei Widerspruch, zu einer Verhandlung kommen würde.

Möglicherweise gar nicht vorhandene vermeintliche Zeugen die der Beschuldigte aus dem Hut zaubern könnte, würden zudem wohl keinem Richter standhalten.

 

Es fängt ja schon damit an dass eine mögliche Aussage des Beschuldigten dass er es, warum auch immer, eilig gehabt hätte dieser selbst widerlegt hat da er offensichtlich ja alle Zeit der Welt hatte.

Bei Dunkelheit auf einer Landstraße mit 80 km/h zu fahren ist erstmal alles andere als ein "Vergehen".

Zitat:

@moto-tubby schrieb am 15. März 2024 um 11:32:08 Uhr:

genau so sieht es aus, kein Staatsanwalt beschäftigt sich mit so einem Kleinkram, der auch noch in der Beweislage auf ganz wackeligen Beinen steht.

So sieht das aus. In einem ähnlichen Fall, wo mich der Typ dann noch durch halb Bremen verfolgt hat und meine damals schwangere Frau in Angst und Schrecken versetzt hat, wurde das Verfahren aufgrund fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt.

Naja, Bremen ist ja nun auch fest in Clan-Hand. Da muß man sich nicht wundern.

@zugspitzbahn Weiß ich natürlich nicht. Aber ich gehe grundsätzlich davon aus, dass jemand einen Vorfall hier wahrheitsgemäß schildert, sonst kann er ja nicht die gewünschte Hilfe erhalten.

Und ich sagte ja, wenn öfter solche Anzeigen eingehen, ist es sehr sehr unwahrscheinlich, dass sich das alle anderen ausgedacht haben und der Beschuldigte ein Unschuldslamm ist. Das wird wohl auch ein Richter so sehen.

Deswegen ist die Anzeige eben wichtig, auch wenn es nicht unmittelbar zum gewünschten Ergebnis führt. Aber wenn jeder so denkt, gibt es eben nie Konsequenzen.

@Tarnik

nicht umsonst beklagen Politik und die GdP den schon längst nicht mehr vorhandenen Respekt vor Amtspersonen oder sogar Rettungsdiensten und Feuerwehr.

Heute muss man froh sein bei solchen Aktionen, wenn die Scheibe noch ganz ist und das Auto auch sonst keine Schäden davongetragen hat. Die pinkeln sich höchstens vor lachen in die Buxxe.

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