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Muss ich meinen Anhänger etwa auch versichern lassen???

Themenstarteram 13. April 2012 um 14:56

Um sicher zu gehen frag ich lieber nochmal nach. Kennt sich jemand aus? Habe zwar grad gelesen, dass der Anhänger mitversichert ist über das Fahrzeug, aber dann hab ich irgendwas von seit 2002 würde das aber anders geregelt werden gelesen und dann hatte ich die Nase schon wieder voll. Wer weiß mehr?

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2012 um 10:15

Man sollte in jedem Fall die Haftpflichtrisiken versichern die man hat. Dazu gehört auch ein Anhänger.

Selbst die Anhänger die nicht versicherungspflichtig sind, weil Sie von der versicherungspflicht befreit sind sollte man versichern.

Eine private Haftpflicht ist ja auch nicht gesetzlich vorgeschrieben und dennoch sollte jeder eine haben.

Wende Dich einfach an einen Makler in Wohnortnähe dieser wird mit Dir mögliche Schäden besprechen und Du kannst selbst entscheiden, ob Du lieber 30 Euro im Jahr sparst oder das Risiko eine lebenslängliche Rente aus eigener Tasche zu zahlen eingehst.

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am 13. April 2012 um 15:15

Für Kfz-Anhänger ist eine Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

 

Nachdem es in der Vergangenheit vermehrt zu schweren Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern gekommen war, änderte der Gesetzgeber das Straßenverkehrsgesetz. Seitdem gilt, dass bei einem Unfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges haftet. Auch der Halter des Anhängers wird jetzt zur Rechenschaft gezogen.

 

Bislang war der Anhänger im Zugbetrieb stets über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Jetzt haftet die Kfz-Versicherung des Anhängers und auch der Halter gesamtschuldnerisch mit dem Halter und der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat.

 

Der Geschädigte kann also wählen, ob er den Halter oder die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt.

 

 

 

Einen Anhänger mußte man schon immer mit eigener Nummer zulassen.

Inklusive Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuer.

Wobei, bei einem 750 kg Anhänger, die Steuer doppelt so hoch ist wie die Versicherung. :eek:

 

Ansonsten hat ja schon AKB das ganze erläutert.

Moin,

 

auch wenn der Anhänger abgekoppelt allein steht, besteht die Gefahr (Gefährdungshaftung), dass z.B. Jemand im dunkeln über die Deichsel stürzt. Selbst wenn derjenige keine Schadenersatzansprüche stellt, kommt bei Verletzungen und die folgen ärztlichen Kosten, die von der Krankenkasse gefordert werden, die Anhängerversicherung dafür auf.

 

Es gibt als Ausnahme Sportanhänger (z.B. Pferde- oder Bootsanhänger), die von der Versicherungspflicht befreit sind... Allerdings bist Du natürlich auch in diesem Fall nicht von einer Haftung befreit, so dass ich auch diese Anhänger versichern würde!

Nachdem es sich hier um einen niedrigen zweistelligen Betrag handelt, wird keiner, der darüber nachgedacht hat, auf diese Absicherung verzichten...

Moin,

 

soweit ich weiß, sind auch Pferdehanhänger versicherunspflichtig, aber von der KFZ-Steuer befreit (Grünes Kennzeichen).

 

Aus diesem Grunde dürfen mit den Perdeanhängern auch nur Pferde transportiert werden.

Beim Transport anderer Güter würde somit ein Steuervergehen vorliegen.

 

am 15. April 2012 um 18:37

Nö, sind sie nicht.

Themenstarteram 16. April 2012 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Nö, sind sie nicht.

also ich will ja nicht diskutieren aber auf einer Seite, die sich extra damit auskennen sollte, stand dass schon...( www.anhaenger-versicherung.de ) ...aber dennoch verlasse ich mich lieber auf das Urteil von euch.

Themenstarteram 16. April 2012 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Es gibt als Ausnahme Sportanhänger (z.B. Pferde- oder Bootsanhänger), die von der Versicherungspflicht befreit sind... Allerdings bist Du natürlich auch in diesem Fall nicht von einer Haftung befreit, so dass ich auch diese Anhänger versichern würde!

Nachdem es sich hier um einen niedrigen zweistelligen Betrag handelt, wird keiner, der darüber nachgedacht hat, auf diese Absicherung verzichten...

@ mimro, aber warum denn extra versichern, wenn es gar nicht Pflicht ist? Man muss ja nicht immer gleich davon ausgehen, dass irgendwass passiert. Ich leihe mir einen Bootsanhänger und gehe davon aus keinen Unfall damit zu bauen. Und wenn mich jemand anfahren sollte ist das doch sein Verschulden

am 16. April 2012 um 10:15

Man sollte in jedem Fall die Haftpflichtrisiken versichern die man hat. Dazu gehört auch ein Anhänger.

Selbst die Anhänger die nicht versicherungspflichtig sind, weil Sie von der versicherungspflicht befreit sind sollte man versichern.

Eine private Haftpflicht ist ja auch nicht gesetzlich vorgeschrieben und dennoch sollte jeder eine haben.

Wende Dich einfach an einen Makler in Wohnortnähe dieser wird mit Dir mögliche Schäden besprechen und Du kannst selbst entscheiden, ob Du lieber 30 Euro im Jahr sparst oder das Risiko eine lebenslängliche Rente aus eigener Tasche zu zahlen eingehst.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

soweit ich weiß, sind auch Pferdehanhänger versicherunspflichtig, aber von der KFZ-Steuer befreit (Grünes Kennzeichen).

das grüne kennzeichen gibts nur dann, wenn du das ausdrücklich wünschst!

Zitat:

Aus diesem Grunde dürfen mit den Perdeanhängern auch nur Pferde transportiert werden.

nö...da darfste - wenn der ein grünes kennzeichen hat - auch anderes getier drinn befördern!

 

Zitat:

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Aus diesem Grunde dürfen mit den Perdeanhängern auch nur Pferde transportiert werden.

nö...da darfste - wenn der ein grünes kennzeichen hat - auch anderes getier drinn befördern!

Aber keine anderen Güter (wie das viele Leute machen) sonder nur Tiere.

 

Bekommt man das grüne nicht nur dann, wenn es für Sportgerät ist... sprich Pferdehänger nur für Turnierpferde, Motorradhänger nur für Sportmotorräder (z.b. ohen Straßenzulassung, Cross, Racing), Bootshänger nur für Sportboote, Flugzeughänger nur für Wettbewerbsflugzeuge.

Oder der Hänger wird ausschieslic in der Landwirtschaft benutzt.

Oder der Hänger steht der Bundeswehr/Bundepolizei zur freien Verfügung (gibt es glaub ich eigentlich nicht mehr)

Der Hänger wird von einen gemeinnützige Veranstalter nur für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Gerade was den Pferdehänger angeht, hat ich erst ein Gespräch mit einer Bekannten die Springreiten macht. Sie könnte zwar ein grünes Kennzeichen haben, darf danna ber nicht mehr ihren ollen Gaul transportieren, sondern nur das Wettbewerbspferd. Und die paar Euro im Jahr die der Hänger steuern kostet, sind da wurscht.

Ähnlich mit meinen Motorradhänger, ich könnte die 20 € Steuern sparen, allerdings, darf dann keine Straßenmaschine mehr transportiert werden. Oder auch mal ein paar Bierzeltgarnituren usw...

Stimmt schon, es geht bei den grünen Kennzeichen um Anhänger zu Sportzwecken (oder auch landwirtschaftliche, wo der Nachweis aber etwas schwieriger ist wenn man nicht gerade Bauer bzw. Landwirt ist....).

Aber wer will einem denn absprechen, dass man z.B. mit den Pferden nicht zu einem Training irgendwo fährt um für das nächste Ringreiten oder sonstwas zu trainieren. Wir hatten 2 Hunde, meine Ex-Frau hat früher Hundesport gemacht, aber auch eher just for fun und hat nur hin und wieder mal an einem kleineren Wettkampf teilgenommen. Unser Hundeanhänger hatte ein grünes Kennzeichen und ich habe ihn nicht extra versichert, denn entweder stand das Teil bei uns auf dem Privatgrundstück oder hing eben am Fahrzeug oder beim Campen stand der auch mal neben dem Wohnmobil.

Aber mal ganz ehrlich: bei der Haftpflichtversicherung für Anhänger reden wir über Beträge von 12 bis 15 Euro im Jahr... Wer seinen Anhänger mit grünem Kennzeichen versichern will wird davon auch nicht pleitegehen...

Ich fand es nur ganz angenehm, keine Steuern und keine Versicherung zahlen zu müssen, musste mich eben nur um den Tüv alle 2 Jahre kümmern...

Gruß, Jens

am 17. April 2012 um 5:29

Früher war das Risiko ja auch wesendlich geringer, da bei Unfällen im fließenden Verkehr in der Regel das Zugfahrzeug bzw. dessen Versicherung gezahlt hat.

Seitdem die Rechtssprechung hier eine Teilung beschlossen hat wird das von den Versicherern auch fleißig geübt. Jetzt ist der Anhänger bzw. dessen Besitzer mit im Boot und somit in der Zahlungsverpfichtung.

Versicherungspflicht hin oder her.

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