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Muss ich für das Auto Zoll bezahlen und Vollabnahme machen lassen?

Themenstarteram 25. April 2018 um 16:07

Hallo,

ich möchte aus der Schweiz ein Fahrzeug kaufen, der Händler teilt mir auf die Frage ob es ein EU-Fahrzeug ist mit: 'es ist ein in Deutschland produziertes CH-Fahrzeug'.

Nun meine Fragen:

- muss ich Zoll bezahlen?

- muss ein Vollabnahme gemacht werden?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

Auf jeden Fall musst du 19% Einfuhr-Umsatzsteuer entrichten.

Eine Vollabnahme brauchst du nicht, wenn ein COC-Papier dabei ist.

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Themenstarteram 8. Mai 2018 um 15:25

Zitat:

@qwerty11 schrieb am 2. Mai 2018 um 22:04:34 Uhr:

Zitat:

@tritonit schrieb am 1. Mai 2018 um 11:15:54 Uhr:

Hab auch bezüglich Kurzzeitkennzeichen recherchiert und finde widersprüchliche Angaben im Netz, aber laut ADAC:

'Achtung - unzulässige Fernzulassung ...

Vergiss die Fernzulassung... du kriegst einfach kein KZK fürs Fahrzeug mit BJ2013 EZ2013 ohne gültige deutsche HU.

Man kriegt die KZK zwar, aber nur für die Fahrt innerhalb eines Zulassungsbezirks UND zwecks Fahrt zur Zulassungsstelle. Das Risiko angehalten und kontrolliert zu werden ist mir einfach viel zu groß :)

bzgl. COC Papiere..

Ab 2007 ist es Pflicht, das jedes Fahrzeug auch COC Papiere hat,.

Daher mal den Händler fragen, wo er sie verbummelt hat, ansonsten soll er sie

besorgen..

Am einfachsten wäre es den Wagen per Hänger nach D zu bringen..

Denn, mit Ausfuhrkennzeichen aus CH wirds schwierig, da Du z.b. dort

keinen Wohnsitz hast..etc..müsste also der Händler besorgen, etc.

Grüße

Darf ich mich an dieser Stelle nochmal einklinken und erfragen, ob es da beim Import eines Fahrzeuges aus der Schweiz, welches ursprünglich in der EU produziert worden ist, neue Kenntnisse oder Kniffe gibt?

Nach meinem Verständnis müsste Stand der Dinge folgender sein:

1. Feststellen, ob beim CH-Fahrzeug die 7.7% MwSt. inkludiert sind. Diese zahlt man zwar erst beim Händler, bekommt sie von diesem aber zurück, wenn der Wagen (innerhalb von 30 Tagen zugelassen ist in D? oder die Exportbescheinigung innerhalb von 30 Tagen dem Händler zugeht?) nach D exportiert worden ist.

2. Ein vorliegendes CoC-Dokument sorgt dafür, dass keine (teure?) Einzelabnahme in D beim TÜV erfolgen muss.

3. Die EUR1-Becheinigung, die besagt, dass der Wagen in der EU produziert worden ist, besorgt man sich von einer Spedition und lässt sie vom Verkäufer unterschreiben (d.h., der Verkäufer bestätigt den Produktionsort...etwas skurril, oder?). Die Spedition übernimmt damit die Arbeiten beim Zoll (ca. 100,-)

4. In jedem Fall zu zahlen sind 19% Einfuhrumsatzsteuer beim deutschen Zoll.

5. Für die Überfahrt besorgt der Schweizer Händler (oder kann man das obwohl Ausländer auch selbst?) ein Überführungskennzeichen mit Haftpflicht, das 14 Tage gültig ist. Was kostest das ungefähr?

Passt das so oder habe ich etwas vergessen?

Dank + Gruß

Flaco

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