ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Muss ich für das Auto Zoll bezahlen und Vollabnahme machen lassen?

Muss ich für das Auto Zoll bezahlen und Vollabnahme machen lassen?

Themenstarteram 25. April 2018 um 16:07

Hallo,

ich möchte aus der Schweiz ein Fahrzeug kaufen, der Händler teilt mir auf die Frage ob es ein EU-Fahrzeug ist mit: 'es ist ein in Deutschland produziertes CH-Fahrzeug'.

Nun meine Fragen:

- muss ich Zoll bezahlen?

- muss ein Vollabnahme gemacht werden?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

Auf jeden Fall musst du 19% Einfuhr-Umsatzsteuer entrichten.

Eine Vollabnahme brauchst du nicht, wenn ein COC-Papier dabei ist.

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Auf jeden Fall musst du 19% Einfuhr-Umsatzsteuer entrichten.

Eine Vollabnahme brauchst du nicht, wenn ein COC-Papier dabei ist.

Themenstarteram 26. April 2018 um 7:58

Danke,

COC Papier hat das Auto leider nicht :(.

Kann man die Kosten für die Vollabnahme für ein PKW Bj. 2013 irgendwo sehen?

>Auf jeden Fall musst du 19% Einfuhr-Umsatzsteuer entrichten.

Ja, darauf bin ich vorbereitet, mir ging es um die 10% Zoll.

Ich bin mir bei der Konstellation gerade nicht 100% sicher und möchte eigentlich auch keine Verunsicherung verbreiten. Aber war da nicht was, dass man die Karre so effektiv nicht zugelassen bekommt, da sie theoretisch bei jetziger Neuzulassung die neueste Abgasnorm und sonstige Anforderungen erfüllen müsste?

Zitat:

@guruhu schrieb am 26. April 2018 um 10:09:22 Uhr:

Ich bin mir bei der Konstellation gerade nicht 100% sicher und möchte eigentlich auch keine Verunsicherung verbreiten. Aber war da nicht was, dass man die Karre so effektiv nicht zugelassen bekommt, da sie theoretisch bei jetziger Neuzulassung die neueste Abgasnorm und sonstige Anforderungen erfüllen müsste?

Da es sich nicht um eine Neuzulassung handelt (das Fahrzeug war ja bereits zugelassen) ist dies nicht der Fall. Was du im Kopf hattest betraf Autos die bei Sammlern nie zugelassen wurden (zwecks Wertsteigerung), aber dann in Deutschland nicht mehr so einfach (ganz unmöglich ist es wohl nie) zugelassen werden dürfen.

Hier steht nochmal einiges, ich kann mit vielen Begriffen nichts anfangen, aber wer ernsthaftes Interesse hat wird wohl mit etwas Recherche in 1-2 Std. oder mit einer ADAC Mitgliedschaft am Telefon schneller eine vollständige Auskunft haben.

https://www.adac.de/.../default.aspx?prevPageNFB=1

Edit:

Meine Interpretation des Vorgangs laut ADAC:

1. Habe gerade mal reingelesen, vom Händler sollte es relativ unproblematisch sein (die 8% Schweizer Mehrwertsteuer muss man entrichten, gibts aber später wohl wieder zurück). Hier muss aber alles in 30 Tagen geschehen, was aber normalerweise kein Problem sein sollte.

2. Die EG/CoC Papiere kann dieser evtl. selbst anfragen oder besorgen, alternativ gibt es diese wohl günstig vom Hersteller. Händler besorgen bestimmt eine für einen 2- bis niedrigen 3-stelligen Betrag.

3. Als EU-Fahrzeug aus der Schweiz gilt eine Zollbefreiung, so wie ich es da lese braucht man aber Papiere von der Industrie- und Handelskammer der Schweiz. Evtl. auch ein ähnlicher Betrag wie für die CoC-Papiere fällig?

4. Ausfuhrkennzeichen aus der Schweiz kann der Händler idR. organisieren.

5. Bei der Überführung musst du das Auto am ersten EU-Zollamt anmelden. Dort bekommst du Papiere, mit denen musst du nach Hause fahren. Dort muss dann die Mehrwertsteuer entrichtet werden, bedeutet im Endeffekt du zahlst 19% wobei du 8% wieder bekommst vom Schweizer Händler (vermutlich erst später). Also Schweizer Preis + 11% zzgl. kleinerer Beträge für Papiere siehe Punkte davor wirst du wohl am Ende gezahlt haben.

6. Je nachdem ob das Auto jünger als 3 Jahre oder älter ist, musst du noch zum TÜV und HU + AU machen, mit diesen Berichten und allem was beim ADAC noch aufgeführt wird (das solltest du nun alles haben) kannst du das Auto nun zulassen und es wird zu einem normalen deutschen Fahrzeug. Hierzu einfach nochmal den vorletzten Punkt "Zulassung" auf der ADAC Seite studieren.

 

Die Mehrwertsteuer muss aber nur bei Neufahrzeugen entrichtet werden? Das Fahrzeug ist ja 5 Jahre alt, da sollte nicht besteuert werden oder ihre ich mich da?

Doch, ich denke schon, vermutlich nur vom Zeitwert, aber nachdem das Fahrzeug ja nie in Deutschland versteuert wurde müsste das bestimmt geschehen. Einen gewissen Urlaubsfreibetrag hat man ja, aber das gilt hier denke ich nicht.

Soweit ich weiß muss man die Mehrwertsteuer nur bezahlen wenn das Fahrzeug höchstens 6 Monate alt ist

Zitat:

@Gany22 schrieb am 26. Apr. 2018 um 16:3:59 Uhr:

Einen gewissen Urlaubsfreibetrag hat man ja, aber das gilt hier denke ich nicht.

Der ist auch nur auf "sinnvoll teilbare" Güter anwendbar, an sonsten nur bis zum Warenwert der Grenze anwendbar

Zitat:

@Nyasty schrieb am 26. April 2018 um 16:06:39 Uhr:

Soweit ich weiß muss man die Mehrwertsteuer nur bezahlen wenn das Fahrzeug höchstens 6 Monate alt ist

Das stimmt nicht. Lies doch einfach mal auf der Seite vom ADAC, das gilt dafür wenn du mit dem Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland umziehst, dann gilt das Auto als dein Eigentum wenn es min. 6 Monate in deinem Besitz ist.

Er will aber ein Auto aus der Schweiz kaufen, also importieren, hier wird immer die Mehrwertsteuer zu entrichten sein. Da das Auto nie in Deutschland verkauft wurde, sondern nur ein in DE hergestelltes Fahrzeug für den Schweizer Markt war.

Einzig den Zoll muss er nicht zahlen, da es bereits ein in der EU hergestelltes und verkauftes Fahrzeug ist.

Themenstarteram 27. April 2018 um 15:15

Danke für Eure Antworten, hier der aktuelle Stand und die Antworten vom Händler:

-"Zollschilder müssen Sie beim Strassenverkehrsamt holen/kaufen."

-"Nein, CH-Fahrzeuge haben kein COC Zertifikat"

-"EUR.1, müssen Sie selber organisieren" - für ZOLL Deutschland

Also:

- kein COC-Zertifikat--> ca.200€ für Vollabnahme in DE , wenn alles glatt läuft. Dann auch TÜV Kosten?

- 'EUR.1' kostet 120 CHF ~ 110EUR

- Zollschilder plus Haftpflichtversicherung in der Schweiz ? Keine Ahnung, aber das sind mindestens noch 150€

- andere 'Kleinkramm'-Kosten

Aber Einfuhrumsatzsteuer mußt due schonmal nicht zahlen, ist ja kein Neufahrzeug. Und Zoll weiß ich nicht. Bei gebrauchten Autos bin ich mir nicht sicher. Überführungskennzeichen brauchst Du auf jeden Fall. Aber erkundige Dich mal ob Du nicht irgendwie vorab deine Deutschen kennzeichen schon bekommen kannst.dann hätetst Du das schonmal gespart.

In der Vollabnahme ist doch ZÜV drin das entspricht der HU:(geht sogar noch darüber hinaus)

Themenstarteram 28. April 2018 um 8:32

Beim Einfuhrumsatzsteuer geht es nicht um neu oder nicht neu, soweit ich weiß, das kann ich leider nicht vermeiden.

Aus der Zoll-Internetseite:"Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen." ich kriege 7,8% zurück vom schweizer Händler und muss aber hier 19% zahlen.

Zoll muss ich nicht bezahlen für Fahrzeuge hergestellt in Europa, steht auf der ADAC Seite.

Deutsche Kennzeichen - darf ich nicht (laut ADAC). Könnte zwar mit Glück gut ausgehen, möchte aber kein Risiko eingehen., da noch irgendwie zeitlich aufgehalten zu werden und Bussgeld bezahlen.

Ich weiß nicht, ob in der Vollabhame TÜV ist. Denn - COC Papier kann man doch anfertigen lassen( bei AMAG Zürich) und dann ist keine Vollabhame nötig. Nur dann hab ich immer noch kein TÜV in Deutschland.

EDIT: Es steht zu COC Papier auf der AMAG Seite: "Mit dieser Bescheinigung kann das Fahrzeug in jedem Europäischen Land zugelassen werden. Es existiert nur in Deutscher Sprache, muss jedoch durch alle Europäischen Länder akzeptiert werden.

Existiert noch kein COC Dokument, stellen wir Ihnen eine unentgeltliche Bestätigung mit einer Kopie der Schweizer Typengenehmigung aus. Prüfen Sie unbedingt vor dem Export des Fahrzeuges, ob diese Papiere für eine Zulassung in dem von Ihnen gewünschtem Land anerkannt werden."

Themenstarteram 1. Mai 2018 um 9:15

Hm die Exportschilder in der Schweiz kriegt man nur in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung. Kostenpunkt für beide für die ein paar Wochen 290CHF :(

Hab auch bezüglich Kurzzeitkennzeichen recherchiert und finde widersprüchliche Angaben im Netz, aber laut ADAC:

'Achtung - unzulässige Fernzulassung

Unzulässig ist jedoch die Praxis, mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kfz/Anhänger anzubringen und das Kfz/Anhänger nach Deutschland zu verbringen. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar und hat hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Kfz/Anhängers zur Folge. In Italien wurde dieses Verbot Anfang 2013 gesetzlich verankert.'

https://www.adac.de/.../

am 2. Mai 2018 um 20:04

Zitat:

@tritonit schrieb am 1. Mai 2018 um 11:15:54 Uhr:

Hab auch bezüglich Kurzzeitkennzeichen recherchiert und finde widersprüchliche Angaben im Netz, aber laut ADAC:

'Achtung - unzulässige Fernzulassung ...

Vergiss die Fernzulassung... du kriegst einfach kein KZK fürs Fahrzeug mit BJ2013 EZ2013 ohne gültige deutsche HU.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Muss ich für das Auto Zoll bezahlen und Vollabnahme machen lassen?