Muss ich eine erhöhte Prämie akzeptieren, wenn die Versicherung es versäumt mich rechtzeitig ...
über eine nicht erfolgte SF-Einstufung zu informieren?
Folgendes ist passiert: ich habe ein Fahrzeug neu auf meinen Namen zugelassen und versichert. Der SF sollte von einer anderen Person (Elternteil) übernommen werden. Dies wurde mir vom Makler zugesagt. Nun hat es aber von der Antragsstellung bis man mir überhaupt das Formular zum SF-Übertrag zugestellt hat alleine 9 Wochen gedauert. Ich habe dieses umgehend ausgefüllt und zurückgesandt, dann hat es weitere 12!!! Wochen gedauert bis mir von der Versicherung die Police mit der finalen Einstufung zugestellt wurde, dabei wurde der SF-Übertrag abgelehnt, weil der zu übernehmende Vertrag länger als 12 Monate außer Kraft war.
Dadurch erhöht sich der jährliche Beitrag um über 300€, ich habe dann von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Dennoch möchte die Versicherung den erhöhten Beitrag für den angefallen Zeitraum (immerhin rund 5 Monate!) geltend machen.
Hätte ich dies gleich gewusst, hätte ich nie dort abgeschlossen. Ich habe während der 5 Monate mehrfach sowohl beim Makler als auch bei der Versicherungszentrale nachgefragt, wo denn die Police bliebt und wurde immer wieder vertröstet. (So langsam habe ich den Eindruck es steckte Methode dahinter.)
Bin ich nun trotzdem verpflichtet den erhöhten Beitrag zu zahlen, obwohl ich die Verzögerung nicht zu verantworten habe?
Danke und Grüße
Donnerschlag
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Donnerschlag schrieb am 27. März 2015 um 21:45:05 Uhr:
Dies wurde mir vom Makler zugesagt.
Ein Makler vertritt - entgegen einem Angestellten im Außendienst oder einer Generellvertretung - Dich. Er kann namens der Gesellschaft keine SF Zusagen machen. Hat er das gemacht, kannst Du das nur ihm nicht aber der Gesellschaft ankreiden.Nun hat es aber von der Antragsstellung bis man mir überhaupt das Formular zum SF-Übertrag zugestellt hat alleine 9 Wochen gedauert.
Auch hier schließt sich der Kreis zum Obigen. Der Makler nimmt es wohl nicht so genau. Normalerweise reicht man die Unterlagen gemeinsam ein (Antrag + SF-Abtretung) oder zumindest sehr zeitnah.Ich habe dieses umgehend ausgefüllt und zurückgesandt, dann hat es weitere 12!!! Wochen gedauert bis mir von der Versicherung die Police mit der finalen Einstufung zugestellt wurde, dabei wurde der SF-Übertrag abgelehnt, weil der zu übernehmende Vertrag länger als 12 Monate außer Kraft war.
Gut, dies ist nun die erste Unschönheit (Fehler würde ich es nicht nennen), die der Gesellschaft anzulassten wäre. Hätte die Versicherung Tag genau den Antrag bearbeitet (oder zumindest in einer im geschäftlichen Verkehr üblichen Zeit) dann wäre der Schaden garnicht bzw. nicht in dem Umfang eingetreten.Dennoch möchte die Versicherung den erhöhten Beitrag für den angefallen Zeitraum (immerhin rund 5 Monate!) geltend machen.
Dies ist "formal" erst einmal richtig. § 9VVG regelt die Rechtsfolgen des Widerrufes. Darin heißt es ausschnittsweise:
"Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach ... aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten ..." Soweit so richtig.Hätte ich dies gleich gewusst, hätte ich nie dort abgeschlossen.
und das ist genau der PunktBin ich nun trotzdem verpflichtet den erhöhten Beitrag zu zahlen, obwohl ich die Verzögerung nicht zu verantworten habe?
Danke und Grüße
Donnerschlag
Das Problem ist hier durch die zeitliche Verzögerung entstanden. Nicht durch die Sache an sich. Die Verzögerung wiederum wurde zu einem Teil durch den Makler verschuldet, zum anderen Teil durch die Gesellschaft. Das Verschulden des Maklers kannst Du der Gesellschaft nicht zur Last legen; dass Sie drei Monate statt drei Werktage zur Antragsbearbeitung benötigt druchaus.
Hättest Du im theoretischen Idealfall am Tag X das Fahrzeug zugelassen, Antrag gestellt, SF-Abtretung eingereicht und die Bearbeitug wäre an dem Tag erfolgt, dann würden wir nicht über 5 Monahte reden, sondern über ein paar Tage, vielleicht wenn sich alles ein wenig vezögert über 2-3 Wochen, also einen Mehrbeitrag von 300€/21 Wochen x 3 Wochen = ungefähr 40 €
Und genau so würde ich das der Gesellschaft schreiben. Du musst den Sachbearbeiter / die Gesellschaft an Deine Argumentationskette so fesseln, dass Sie nicht widersprechen kennen. Alles natürlich in einem moderaten schriftlichen "Ton".
Ich habe mich in solchen Dingen immer dem unserem Kunden so geeinigt, dass er den Beitrag wie beantragt für den Zeitraum zahlt. Den Rest buche ich dann aus.
Ist denke ich für beiden Seite fair, zumal Du ja auch versichert warst.
So würde ich es der Gesellschaft vorschlagen.
phaeti
16 Antworten
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 1. April 2015 um 20:06:05 Uhr:
nö.Zitat:
@stauner schrieb am 1. April 2015 um 19:06:56 Uhr:
Ein Versicherer deiner Wahl überträgt dann den SFR auf dich.
Der Versicherer hat und muss den SFR nicht anerkannt / anerkennen.
Die Abrechnung hat mit der Anerkennung des SFR nichts zu tun.
@phaetoninteressent
der TE soll natürlich vorher klären ob der neue VR den SFR-Übertrag vornimmt.. Es gibt sicher einige VR am Markt die in Frage kommen.