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Muss ich eine erhöhte Prämie akzeptieren, wenn die Versicherung es versäumt mich rechtzeitig ...

Themenstarteram 27. März 2015 um 20:45

über eine nicht erfolgte SF-Einstufung zu informieren?

Folgendes ist passiert: ich habe ein Fahrzeug neu auf meinen Namen zugelassen und versichert. Der SF sollte von einer anderen Person (Elternteil) übernommen werden. Dies wurde mir vom Makler zugesagt. Nun hat es aber von der Antragsstellung bis man mir überhaupt das Formular zum SF-Übertrag zugestellt hat alleine 9 Wochen gedauert. Ich habe dieses umgehend ausgefüllt und zurückgesandt, dann hat es weitere 12!!! Wochen gedauert bis mir von der Versicherung die Police mit der finalen Einstufung zugestellt wurde, dabei wurde der SF-Übertrag abgelehnt, weil der zu übernehmende Vertrag länger als 12 Monate außer Kraft war.

Dadurch erhöht sich der jährliche Beitrag um über 300€, ich habe dann von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Dennoch möchte die Versicherung den erhöhten Beitrag für den angefallen Zeitraum (immerhin rund 5 Monate!) geltend machen.

Hätte ich dies gleich gewusst, hätte ich nie dort abgeschlossen. Ich habe während der 5 Monate mehrfach sowohl beim Makler als auch bei der Versicherungszentrale nachgefragt, wo denn die Police bliebt und wurde immer wieder vertröstet. (So langsam habe ich den Eindruck es steckte Methode dahinter.)

Bin ich nun trotzdem verpflichtet den erhöhten Beitrag zu zahlen, obwohl ich die Verzögerung nicht zu verantworten habe?

Danke und Grüße

Donnerschlag

Beste Antwort im Thema
am 27. März 2015 um 22:50

Zitat:

@Donnerschlag schrieb am 27. März 2015 um 21:45:05 Uhr:

Dies wurde mir vom Makler zugesagt.

Ein Makler vertritt - entgegen einem Angestellten im Außendienst oder einer Generellvertretung - Dich. Er kann namens der Gesellschaft keine SF Zusagen machen. Hat er das gemacht, kannst Du das nur ihm nicht aber der Gesellschaft ankreiden.

Nun hat es aber von der Antragsstellung bis man mir überhaupt das Formular zum SF-Übertrag zugestellt hat alleine 9 Wochen gedauert.

Auch hier schließt sich der Kreis zum Obigen. Der Makler nimmt es wohl nicht so genau. Normalerweise reicht man die Unterlagen gemeinsam ein (Antrag + SF-Abtretung) oder zumindest sehr zeitnah.

Ich habe dieses umgehend ausgefüllt und zurückgesandt, dann hat es weitere 12!!! Wochen gedauert bis mir von der Versicherung die Police mit der finalen Einstufung zugestellt wurde, dabei wurde der SF-Übertrag abgelehnt, weil der zu übernehmende Vertrag länger als 12 Monate außer Kraft war.

Gut, dies ist nun die erste Unschönheit (Fehler würde ich es nicht nennen), die der Gesellschaft anzulassten wäre. Hätte die Versicherung Tag genau den Antrag bearbeitet (oder zumindest in einer im geschäftlichen Verkehr üblichen Zeit) dann wäre der Schaden garnicht bzw. nicht in dem Umfang eingetreten.

Dennoch möchte die Versicherung den erhöhten Beitrag für den angefallen Zeitraum (immerhin rund 5 Monate!) geltend machen.

Dies ist "formal" erst einmal richtig. § 9VVG regelt die Rechtsfolgen des Widerrufes. Darin heißt es ausschnittsweise:
"Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach ... aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten ..." Soweit so richtig.

Hätte ich dies gleich gewusst, hätte ich nie dort abgeschlossen.

und das ist genau der Punkt

Bin ich nun trotzdem verpflichtet den erhöhten Beitrag zu zahlen, obwohl ich die Verzögerung nicht zu verantworten habe?

Danke und Grüße

Donnerschlag

Das Problem ist hier durch die zeitliche Verzögerung entstanden. Nicht durch die Sache an sich. Die Verzögerung wiederum wurde zu einem Teil durch den Makler verschuldet, zum anderen Teil durch die Gesellschaft. Das Verschulden des Maklers kannst Du der Gesellschaft nicht zur Last legen; dass Sie drei Monate statt drei Werktage zur Antragsbearbeitung benötigt druchaus.

Hättest Du im theoretischen Idealfall am Tag X das Fahrzeug zugelassen, Antrag gestellt, SF-Abtretung eingereicht und die Bearbeitug wäre an dem Tag erfolgt, dann würden wir nicht über 5 Monahte reden, sondern über ein paar Tage, vielleicht wenn sich alles ein wenig vezögert über 2-3 Wochen, also einen Mehrbeitrag von 300€/21 Wochen x 3 Wochen = ungefähr 40 €

Und genau so würde ich das der Gesellschaft schreiben. Du musst den Sachbearbeiter / die Gesellschaft an Deine Argumentationskette so fesseln, dass Sie nicht widersprechen kennen. Alles natürlich in einem moderaten schriftlichen "Ton".

Ich habe mich in solchen Dingen immer dem unserem Kunden so geeinigt, dass er den Beitrag wie beantragt für den Zeitraum zahlt. Den Rest buche ich dann aus.

Ist denke ich für beiden Seite fair, zumal Du ja auch versichert warst.

So würde ich es der Gesellschaft vorschlagen.

phaeti

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Welcher Schaden ist dir durch die Verzögerung entstanden? Hätte dir die Versicherung gleich mitgeteilt, daß du den SF Deiner Eltern nicht übertragen bekommen kannst, was hättest du dann gemacht? Wo hättest du dann abgeschlossen? Hätte eine andere Versicherung die SF der Eltern anerkannt? Ich gehe davon aus, daß du dir die vom Beitrag her günstigste Versicherung genommen hast; was bringt dann ein Wechsel? Wo hast du dein Auto jetzt versichert? Oder fährst du jetzt versicherungslos? Ich meine Du mußt einen Schaden beziffern können, um gegen den Zahlungsanspruch der Versicherung aufrechnen zu können. Zu prüfen wäre natürlich auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Makler wegen Falschberatung, das mindert aber den Zahlungsanspruch der Versicherung nicht.

Wann sind denn die 12 Monate genau erloschen?

Während der 5 Monate Wartezeit, oder schon vorher?

am 27. März 2015 um 22:50

Zitat:

@Donnerschlag schrieb am 27. März 2015 um 21:45:05 Uhr:

Dies wurde mir vom Makler zugesagt.

Ein Makler vertritt - entgegen einem Angestellten im Außendienst oder einer Generellvertretung - Dich. Er kann namens der Gesellschaft keine SF Zusagen machen. Hat er das gemacht, kannst Du das nur ihm nicht aber der Gesellschaft ankreiden.

Nun hat es aber von der Antragsstellung bis man mir überhaupt das Formular zum SF-Übertrag zugestellt hat alleine 9 Wochen gedauert.

Auch hier schließt sich der Kreis zum Obigen. Der Makler nimmt es wohl nicht so genau. Normalerweise reicht man die Unterlagen gemeinsam ein (Antrag + SF-Abtretung) oder zumindest sehr zeitnah.

Ich habe dieses umgehend ausgefüllt und zurückgesandt, dann hat es weitere 12!!! Wochen gedauert bis mir von der Versicherung die Police mit der finalen Einstufung zugestellt wurde, dabei wurde der SF-Übertrag abgelehnt, weil der zu übernehmende Vertrag länger als 12 Monate außer Kraft war.

Gut, dies ist nun die erste Unschönheit (Fehler würde ich es nicht nennen), die der Gesellschaft anzulassten wäre. Hätte die Versicherung Tag genau den Antrag bearbeitet (oder zumindest in einer im geschäftlichen Verkehr üblichen Zeit) dann wäre der Schaden garnicht bzw. nicht in dem Umfang eingetreten.

Dennoch möchte die Versicherung den erhöhten Beitrag für den angefallen Zeitraum (immerhin rund 5 Monate!) geltend machen.

Dies ist "formal" erst einmal richtig. § 9VVG regelt die Rechtsfolgen des Widerrufes. Darin heißt es ausschnittsweise:
"Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach ... aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten ..." Soweit so richtig.

Hätte ich dies gleich gewusst, hätte ich nie dort abgeschlossen.

und das ist genau der Punkt

Bin ich nun trotzdem verpflichtet den erhöhten Beitrag zu zahlen, obwohl ich die Verzögerung nicht zu verantworten habe?

Danke und Grüße

Donnerschlag

Das Problem ist hier durch die zeitliche Verzögerung entstanden. Nicht durch die Sache an sich. Die Verzögerung wiederum wurde zu einem Teil durch den Makler verschuldet, zum anderen Teil durch die Gesellschaft. Das Verschulden des Maklers kannst Du der Gesellschaft nicht zur Last legen; dass Sie drei Monate statt drei Werktage zur Antragsbearbeitung benötigt druchaus.

Hättest Du im theoretischen Idealfall am Tag X das Fahrzeug zugelassen, Antrag gestellt, SF-Abtretung eingereicht und die Bearbeitug wäre an dem Tag erfolgt, dann würden wir nicht über 5 Monahte reden, sondern über ein paar Tage, vielleicht wenn sich alles ein wenig vezögert über 2-3 Wochen, also einen Mehrbeitrag von 300€/21 Wochen x 3 Wochen = ungefähr 40 €

Und genau so würde ich das der Gesellschaft schreiben. Du musst den Sachbearbeiter / die Gesellschaft an Deine Argumentationskette so fesseln, dass Sie nicht widersprechen kennen. Alles natürlich in einem moderaten schriftlichen "Ton".

Ich habe mich in solchen Dingen immer dem unserem Kunden so geeinigt, dass er den Beitrag wie beantragt für den Zeitraum zahlt. Den Rest buche ich dann aus.

Ist denke ich für beiden Seite fair, zumal Du ja auch versichert warst.

So würde ich es der Gesellschaft vorschlagen.

phaeti

am 27. März 2015 um 22:51

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 27. März 2015 um 23:30:59 Uhr:

Wann sind denn die 12 Monate genau erloschen?

Während der 5 Monate Wartezeit, oder schon vorher?

Es gilt immer das Beginndatum; unerheblich wann der Antrag bearbeitet wird. Wäre ja noch schöner; ich warte noch ein Tag, dann ist der SFR auch nicht mehr anrechenbar :-)

Themenstarteram 28. März 2015 um 0:09

Zitat:

@soringer schrieb am 27. März 2015 um 22:50:10 Uhr:

Welcher Schaden ist dir durch die Verzögerung entstanden? Hätte dir die Versicherung gleich mitgeteilt, daß du den SF Deiner Eltern nicht übertragen bekommen kannst, was hättest du dann gemacht? Wo hättest du dann abgeschlossen? Hätte eine andere Versicherung die SF der Eltern anerkannt? Ich gehe davon aus, daß du dir die vom Beitrag her günstigste Versicherung genommen hast; was bringt dann ein Wechsel?

Ja, es gibt Versicherungen, die längere Fristen als 12 Monate haben, dort hätte ich abschließen können, oder ich hätte bei der Versicherung meiner Eltern bleiben können, die wäre dann auch günstiger gewesen. Zu einer Versicherung zu wechseln, die den SF nicht anerkennt war so ziemlich die teuerste Lösung, und selbst da war die von mir gewählte Versicherung nicht die günstigste, bin ja sogar extra um Querelen aller Art zu vermeiden nicht zu einer No-Name-Direktversicherung gegangen, sondern zu einer, so wie ich dachte, renommierten herkömmlichen, aber wie man sieht, muss das nix bedeuten.

Zitat:

phaetoninteressent

Das Problem ist hier durch die zeitliche Verzögerung entstanden. Nicht durch die Sache an sich. Die Verzögerung wiederum wurde zu einem Teil durch den Makler verschuldet, zum anderen Teil durch die Gesellschaft. Das Verschulden des Maklers kannst Du der Gesellschaft nicht zur Last legen; dass Sie drei Monate statt drei Werktage zur Antragsbearbeitung benötigt druchaus.

 

Hättest Du im theoretischen Idealfall am Tag X das Fahrzeug zugelassen, Antrag gestellt, SF-Abtretung eingereicht und die Bearbeitug wäre an dem Tag erfolgt, dann würden wir nicht über 5 Monate reden, sondern über ein paar Tage, vielleicht wenn sich alles ein wenig vezögert über 2-3 Wochen, also einen Mehrbeitrag von 300€/21 Wochen x 3 Wochen = ungefähr 40 €

Ja, das ist im Prinzip genau meine Argumentation, hätte die Versicherung nicht so lange 'getrödelt' wäre mir ja trotz Fehlberatung seitens des Maklers kein großer finanzieller Schaden entstanden, weil ich schon nach ein paar Tagen widerrufen hätte. Man hat seitens der Versicherung ja sogar telefonisch eingeräumt, daß da was schiefgegangen ist und zudem die internen Kontrollmechanismen versagt haben.

Wie ich zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht habe, gibt es sogar Versicherungen die auch rückwirkend die Deckung übernehmen, allerdings nicht mehr bei einem Zeitraum von 5 Monaten. In diesem Fall hätte die besagte Versicherung damals keinen Cent von mir gesehen (was ich in Anbetracht der kollektiven Fehlleistung durchaus auch heute noch als angemessen empfinden würde).

De facto hatte ich ja 5 Monate lang nur eine vorläufige Deckung, da stellt sich mir dann auch die Frage, ob es angemessen ist, daß ich ebenfalls die Beiträge für die Teilkasko zahlen soll. Aus meiner Sicht wäre es das Höchste der Gefühle, wenn ich für den betroffenen Zeitraum die Haftpflicht-Beiträge mit der ursprünglich beantragten SF-Klasse bezahle.

Ergänzung: Es handelt sich genaugenommen gar nicht um einen Makler, sondern um eine Generalvertretung. Ändert das etwas für mich?

Der Makler hätte doch aber wissen müssen, dass der Versicherer die 12 Monate nicht anerkennt.

Ich als Makler muß doch wissen, was der Versicherer anerkennt oder nicht.

Liegt hier ein Fall von Falschberatung vor ?

Ich sehe das so.

Themenstarteram 28. März 2015 um 0:55

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. März 2015 um 01:27:44 Uhr:

Der Makler hätte doch aber wissen müssen, dass der Versicherer die 12 Monate nicht anerkennt.

Ich als Makler muß doch wissen, was der Versicherer anerkennt oder nicht.

Tja, das dachte ich auch.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 28. März 2015 um 01:27:44 Uhr:

Liegt hier ein Fall von Falschberatung vor ?

Ich sehe das so.

In der wohlwollendsten Betrachtung war es vielleicht nur ein beiderseitiges Missverständnis, mir war damals nicht bewusst, daß einzelne Versicherungen da unterscheiden. Die alte Versicherung (also die von der der SF kam) hat mir damals lediglich bestätigt, daß sie den SF erst nach 7 Jahren löschen und er bis dahin jederzeit abrufbar wäre.

Realistisch betrachtet war es seitens des Maklers/Vertreters eher eine Fehlberatung, denn er hätte mich auf diese Feinheiten hinweisen müssen. Ich habe mir aber leider kein Protokoll o.ä. vom Beratungsgespräch gemacht um das zweifelsfrei nachweisen zu können. In Anbetracht der exorbitanten Verzögerung könnte man aber sogar beinahe auf die Idee kommen, daß es eine 'vorsätzliche Fehlberatung' war.

am 28. März 2015 um 7:19

Zitat:

De facto hatte ich ja 5 Monate lang nur eine vorläufige Deckung, da stellt sich mir dann auch die Frage, ob es angemessen ist, daß ich ebenfalls die Beiträge für die Teilkasko zahlen soll. Aus meiner Sicht wäre es das Höchste der Gefühle, wenn ich für den betroffenen Zeitraum die Haftpflicht-Beiträge mit der ursprünglich beantragten SF-Klasse bezahle.

Ergänzung: Es handelt sich genaugenommen gar nicht um einen Makler, sondern um eine Generalvertretung. Ändert das etwas für mich?

zu 1) Naja, die Teilkasko hätte ja aber zahlen müssen :-) Das sehe ich nicht ganz so.

zu 2) Das ändert alles.

Eine Generelvertretung vertritt die Gesellschaft nicht Dich. Die Gesellschaft muss sich das Fehlverfahlen der Generalvertretung anrechnen lassen.

Das ist im Übrigen keine Versicherungsspezifika!

Das Unternehmen haftet für jede Person, der sich dieses zur Erfüllung von Verbindichkeiten bedient (Beratungsverbindlichkeit §6 VVG !), in gleicher Form, als ob es den Fehler selber begangen hätte (§ 278 BGB)

Ein Versicherungsmakler haftet (genau so wie ein Immobilienmakler) aus dem geschlossenen Maklervertrag heraus (§ 280 BGB ggf. i.V.m. 278 BGB). Der Maklervertrag ist in § 652ff. BGB geregelt.

Aber hau den jetzt die Paragraphen um die Ohren, das ist nur für Dich damit Du die Sachlage kennst.

Wie gesagt ich würde anbieten den Betrag zu zahlen, so als ob Sie den Antrag von Dir angenommen hätten. Die TK Prämie hat sich ja auch nicht geändert; sie ist ja sf-neutral.

phaeti

Vielleicht genügt es ja der Versicherung einen lieben Brief zu schreiben und darum zu bitten den SF trotz zu langer Ruhezeit zu übernehmen. Als Begründung würde ich die unzulängliche Beratung durch den Makler und die lange Bearbeitungszeit anführen. Vielleicht springen die dann über Ihren Schatten.

am 28. März 2015 um 9:00

Super, gute Idee als Alternativvorschlag.

Ich würde also beides i.S.v. "Entweder oder" dem Versicherer vorschlagen.

Themenstarteram 29. März 2015 um 13:36

Wäre das ein Fall mit dem man beim Versicherungsombudsmann vorstellig werden könnte, wenn keine Einigkeit zu erzielen ist?

ja klar, denn der Versicherungsvertreter ist für eine fachlich richtige Beratung zuständig. Wenn er es nicht kann oder will und der Versicherer auch nicht einlenkt ist das der richtige Weg. Er sollte m.E. auch auch erfolgreich sein.

Der Versicherer wird den Vertrag dann freigeben (müssen) und mit dem beantragten SFR abrechnen.

Ein Versicherer deiner Wahl überträgt dann den SFR auf dich.

am 1. April 2015 um 18:06

Zitat:

@stauner schrieb am 1. April 2015 um 19:06:56 Uhr:

Ein Versicherer deiner Wahl überträgt dann den SFR auf dich.

nö.

Der Versicherer hat und muss den SFR nicht anerkannt / anerkennen.

Die Abrechnung hat mit der Anerkennung des SFR nichts zu tun.

Themenstarteram 1. April 2015 um 23:13

Da ich ja mittlerweile widerrufen und eine neue Versicherung habe, ist es mir im Prinzip egal, was die jetzt noch anerkennen oder nicht, mich interessiert letztenendes, was ich bezahlen muss. Und da wird dann der Ombudsmann im Zweifelsfall das letzte Wort haben. Du meinst also ich hätte gute Karten, daß er zu meinen Gunsten entscheidet?

Ich habe zwischenzeitlich mal versucht, den geforderten Betrag zu entschlüsseln und bin da auf ein paar Fragen gestoßen, beim Versuch tagesgenau abzurechnen:

- Wird der Tag der Zulassung und der Tag der Abmeldung bzw. des Widerrufs im Beitrag nicht mitgerechnet? Das würde erklären, warum knapp zwei Tagesbeiträge fehlen.

- Allerdings bleibt dann in der Kalkulation noch ein Beitrag für 0,1 Tage übrig. Ist das die übliche Berechnungsweise?

- Eine alternative Erklärung für die 0,1 Tage wäre, daß sich der Beitrag für das Jahr 2015 verändert (erhöht) hat, dann wäre meine Kalkulation falsch gewesen. In dem Fall hätte ich ja quasi rückwirkend zum 1.1 nochmal ein Kündigungsrecht gehabt. Sehr verworren das Ganze.

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