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Muss ich die Felgen eintragen lassen?

Themenstarteram 17. Dezember 2014 um 19:07

Hallo,

ich habe gebraucht einen Golf V Variant (EZ 2009) gekauft, bei dem im Fahrzeugschein folgendes zu den Reifen eingetragen ist: 195/65 R15 91T

Der vorherige Besitzer hatte (hoffentlich original) VW-GTI-Felgen montiert, die ich übernommen habe. In den Felgen steht folgendes:

5G0 601 025 BG

7,5Jx17H2

ET49

BORET BIG

REG 002453

AlSi7Mg WA

Nun bin ich unsicher, ob ich die o.g. 17 Zoll Felgen noch eintragen lassen muss oder irgendetwas anders tun muss.

Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen, da das mein erster eigener Wagen ist.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. April 2015 um 9:29

Um das hier abzuschließen: Ich habe die technischen Daten von VW angefordert und habe die Reifen wechseln lassen. Dann habe ich bei der Dekra angerufen um zu erfahren, dass Einzelabnahmen bei uns nur vom TÜV gemacht werden. Der lokale TÜV-Nord hatte keinen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter, sodass ich in die Nachbarstadt fahren musste. Die haben dort den Wagen fünf Minuten aufgebockt hier und da geschaut und mir dann ein Gutachten geschrieben. Dafür wurden 71,40€ berechnet.

Dann auf zur Zulassungsstelle und eine Stunde gewartet. Für die zwei Zeilen im Fahrzeugschein und das erneute Ausdrucken wurden dann noch einmal 40,30€ fällig.

Teures Lehrgeld.

Aber vielen Dank an euch für die Beratung! Das hat doch schon so einiges erleichtert. :)

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Da es sich nicht um 5er, sondern um 7er Felgen handelt, fährst du mit erloschener Betriebserlaubnis herum. Die Räder müssen mit einer Einzelabnahme eingetragen werden.

Traglastbesheinigung (für die Räder) bei VW anfordern, dann sofort zur [TÜV, Dekra, …]-Abnahme und anschließend zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung in die Papiere.

Und ganz wichtig: Keinen Unfall bauen.

Was sagt der Verkäufer dazu, das er dir einen Wagen ohne Betriebserlaubnis verkauft hat?

Zitat:

Fahrzeugschein folgendes zu den Reifen eingetragen ist: 195/65 R15 91T

Dann kannst du auch nach der, zu den Fahrzeugpapieren gehörenden, COC fragen.

Erst mal in der COC-Bescheinigung schauen, ob die Rad-/Reifenkombination eingetragen ist. Wenn ja, alles gut. Wenn nein, dann Eintrag notwendig.

Zitat:

@firefighter_neureut schrieb am 18. Dezember 2014 um 16:04:03 Uhr:

Erst mal in der COC-Bescheinigung schauen, ...

In einer CoC für den V-er wird wohl kaum eine Kombination drinnen stehen die für den VII-er hergestellt wurde.

So vorausschauend war selbst VW nicht, dass sie 2003 schon wussten was für Reifen/Felgen sie 2012 drauf machen.

@Siggi1803

Denkst du vielleicht, dass Rad/Reifenkombinationen nur modellspeziefisch sind? Nee, die gibt's für unterschiedliche Modelle. Noch dazu, da die Plattformen kaum verändert wurden.

Laut Michael Neuhaus gibt es die o.g. Rad-/Reifenkombination nicht für den Golf V: http://www.michaelneuhaus.de/golf5/golf5-reifen.shtml#zul5

Zitat:

@firefighter_neureut schrieb am 18. Dezember 2014 um 16:17:35 Uhr:

 

Denkst du vielleicht, dass Rad/Reifenkombinationen nur modellspeziefisch sind?

Mit der obigen Teilenummer ja.

Diese steht nur in der CoC des VII.

Hast es ja schon geschrieben, dass diese Kombi nicht für den V freigegeben ist.

Da hilft dem TE nur eine Einzelabnahme.

An diesem Punkt waren wir doch schon oben.:D(siehe 1. und 2. Post).

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 7:13

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 17. Dezember 2014 um 21:20:28 Uhr:

Traglastbesheinigung (für die Räder) bei VW anfordern, dann sofort zur [TÜV, Dekra, …]-Abnahme und anschließend zur Zulassungsstelle zwecks Eintragung in die Papiere.

Und ganz wichtig: Keinen Unfall bauen.

Keine Sorge, ich habe die Reifen noch wechseln lassen, da es der Sommerreifensatz war und fahre ganz legal mit den Originalwinterreifen.

Ich danke euch für die Auskünfte. Ich habe eine Traglastbescheinigung bei VW beantragt.

Muss ich die Reifen mit zur Abnahme nehmen oder genügt die Bescheinigung?

Hi,

du kannst die Felgen nur eintragen lassen wenn sie am Fahrzeug montiert sind ;) Der Prüfer muß schließlich überprüfen ob auch alles passt.

GRuß Tobias

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 8:04

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. Dezember 2014 um 08:27:55 Uhr:

du kannst die Felgen nur eintragen lassen wenn sie am Fahrzeug montiert sind ;)

Okay, danke. Wobei das natürlich sonderbar ist, weil ich - wie oben gelernt - keine Betriebserlaubnis habe, wenn die Reifen montiert sind.

Hi,

du kannst sie ja auf dem Hof vom Tüv montieren ;)

Die direkte Fahrt vom Montageort zum Tüv ist aber erlaubt. Im Allgemeinen reicht es vorab einen reservierten Termin zu haben um im Zweifel nachzuweisen das die Fahrt auch wirklich zum Tüv ging. Vorrausgesetzt du bist nicht gerade mitten in der nacht unterwegs ;)

Bei einer Abnahme muß nun mal direkt am Fahrzeug geprüft werden ob die Felgen auch wirklich aufs Fahrzeug passen und das geht halt nur wenn der Reifensatz montiert ist.

Was für Reifen sind eigentlich auf den Felgen montiert? Passen die vom Abrollumfang her zum Golf V ?

Gruß Tobias

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 8:38

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. Dezember 2014 um 09:25:49 Uhr:

Was für Reifen sind eigentlich auf den Felgen montiert? Passen die vom Abrollumfang her zum Golf V ?

Ersteres kann ich dir beantworten, letzteres nicht :p

Pirelli Cinturato P7 255/45 R17 91W

Hi,

da fragst du vorher am besten nochmal im Golf V Forum nach,ich vermute das du die Reifengröße nicht fahren darfst.

Du bräuchtest also noch neue Reifen bevor eine Abnahme möglich ist.

GRuß Tobias

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