Muss ich die dinger eintragen lassen?

VW Polo 3 (6N / 6N2)

Hallo polo-freunde

Bin vor kurzem günstig an borbet-felgen von nem seat ibiza (6k) ran gekommen...
Habe diese jetzt auf meinen polo (6n) montiert und keine probleme damit.(serienfahrwerk)

Reifengröße vorher: 175/65 R13 (serienbereifung, auf stahl)
Reifengröße jetzt: 185/60 R14 (jetzt: alu)

Frage nun: Muss ich die dinger eintragen lassen und bekomm ich die überhaupt eingetragen??

Schonmal danke...

MfG vespa-bodo

16 Antworten

Hast du für die Felgen eine ABE?

du meinst schwarz auf weiß (auf papier) ?
dann: nein!

dann lass dich mal nicht erwischen.....wenn du eine ABE hättest und dein Auto mit den passenden Daten drinne stehen würde, müsstest du sie nicht eintragen lassen, eintragen lassen kannst du sie aber auch nur mit ABE.....
und ich glaube die darfst du eh nicht fahren, da der Querschnitt der Reifen zu gross ist...

Sind Eintragungspflichtig solange du nicht ALLE Kriterien die in der ABE aufgeführt sind erfüllst.

Die ABE findest du HIER
da alles auswählen und durchlesen, mitführen musst du sie allemal.

Derzeit fährst du ohne Versicherungsschutz da deine Betriebserlaubnis erloschen ist

Gruß Samy

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sooo...
hab mich mal n bisschen schlau gemacht!
werde mir jetzt 185/55 R14 GANZJAHRESREIFEN für die alu's besorgen!

damit dürfte es doch dann beim tüv sicherlich keine probleme geben, oder??? bin der meinung, dass man die alu's auch im winter benutzen darf oder???

gutachten hab ich gefunden und da stehen die teile mit 185/55 R14 fürn polo drin...

liege ich damit richtig???

Erlaubt und machbar ist es dann, jdoch nicht ratsam.

Ganzjahresreifen sind, wenn du kein Gelegenheitsfahrer bist schrott.
Können weder richtig gut auf Schnee noch auf trockerner bzw feuhter Fahrbahn.

Des weiteren ist der Antrieb/Vortrieb mit breiteren Reifen immer schlechter als mit schmaleren.

Ich würds mir überlegen mit den Ganzjahresreifen, außerdem musst du sie trotzdem eintragen und kommst somit auch nicht günstiger weg.

mfg Florian

Das mit der Eintragung ist so eine Sache.
Früher galt ganz Allgemein folgendes:
Hat das Fahrzeug die REIFEN schon im Fahrzeugschein stehen und wurden andere Alufelgen montiert so brauchte man NUR die ABE mitführen.
Stand in dem Fahrzeugschein nicht die Reifengröße so wurden Reifengröße+Felge eingetragen. Dies war übrigens PFLICHT!! Es galt NICHT: aber bei meinem Kumpel sind die Reifen im Fahrzeugschein schon eingetragen. Dies ist immer Fahrzeug bezogen.
Heute gilt folgendes:
Da es den neuen Fahrzeugschein gibt stehen dort nur die kleinste für das Fahrzeug fahrbare Reifengröße drinnen. Die anderen Reifengrößen wurde damals mit der ABE des Fahrezeuges frei gegeben. Dies können Prüfingenieure im PC nachschauen. Hat man nun also noch keine 185/55/14 Reifen im Fahrzeugschein stehen so muss man diese NICHT mehr gesondert eintragen lassen da die Reifengröße bereits mit der FahrzeugABE abgedeckt ist. Dies gilt (so viel ich weiß) auch für 195/45/15 (bin mir da aber nicht ganz sicher). Daher müsstest du die Felgen NICHT eintragen lassen, wenn du die ABE besitzt, die Auflagen einhälst und sie immer mitführst.

aha, das wusste ich alles gar nicht.
ich habe mir vom hersteller (borbet) das tüv-gutachten ausm internet runtergeladen und ausgedruckt.
du meinst also, dass das mitführen dieses gutachtens ausreicht?! da ist nämlich auch die von mir gefahrene reifengröße 185/55 R14 mit aufgeführt.

das wäre ja ne einfache lösung...

Es gibt einen Unterschied zwischen einem TEILEGUTACHTEN und einer ABE.
Ein Teilegutachten ist IMMER eintragungspflichtig.
Eine ABE ist nur im Fahrzeug mitzuführen oder muss ggf. auch eingetragen werden. Das ist von Fall zu fall unterschiedlich.

In den ersten paar zeilen des Gutachtens wird stehen das nach der Montage die Felgen nach §19 einem Sachverständigen vorzuführen sind und das dies direkt geschehen sollte, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt....usw....
Eine ABE erkennt man IMMER daran das der Bundesadler auf der ersten Seite abgebildet ist.

ja gut. einen bundesadler sehe ich da nicht.
heißt das jetzt ich muss sie eintragen lassen oder zumindest vorführen?

Habe mir gerade das Gutachten auf der Borbet seite angesehen. Dabei handelt es sich um eine ABE. Die erste Seite mit dem Bundesadler fehlt bei der Internetvariante. Es würde also genügen wenn du die Unterlagen immer dabei hättest. Eine Eintragung ist nicht notwendig.

und da bist du dir auch sicher, ja?
nicht, dass ich irgendwann von den grünen/ blauen angehalten werde und die mich deswegen am arsch haben...

Wenn du die Auflagen einhälst passiert dir nichts.
Du musst dir halt die richtigen Reifen aufziehen. mit 185/60/14 fährst du natürlich zur zeit falsch -> ohne ABE.
wenn du aber zb. 185/55/14 auf die Felgen aufziehst ist alles in Butter. und du wirst keine Probleme haben.
Damit du das richtige Gutachten hast schau einfach mal auf die Felge. Da ist eine fünfstellige Zahl eingegossen. Davor steht noch KBA. Diese mit der vom Gutachten vergleichen.

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