Muss ich den Fußgänger vorlassen?
Hallo. Ich habe mal versucht , die Situation mit Paint zu malen(ich bin kein Paint-Künstler 😁)
Also das grüne Viereck bin ich in einem Auto und ich will nach rechts abbiegen.
Der gelbe Kreis ist ein Fußgänger , der über die Strße gehen will
und die roten Vierecke sind (von mir aus gesehen) der Querverkehr
Der Fußgänger will über die Straße , was er aber nicht kann , weil die andere Straßenseite die ganze Zeit befahren ist, also muss er warten.
Da ich aber rechts abbiegen will , muss ich ja den Fußgänger vorlassen , aber der Fußgänger kann ja wiegesagt noch nicht los laufen.
Also was muss man jetzt machen? Muss ich solange warten , bis der Fußgänger die Straße überqueren kann?
Oder darf ich (vorsichitg) an dem FUßgänger vorbeifahren?
Achso und ich bin NICHT auf einer Hauptstraße
44 Antworten
Den Rest wäscht der Regen weg.
Immer diese unnötige Rücksichtnahme auf andere.
Gehören Fußgänger eigentlich zum Verkehr?
Egal,ich fahre einfach keinen um.
Am Ende hat man immer den Paragraph 1 im Nacken.
Zitat:
@Ber2020 schrieb am 29. November 2021 um 22:14:41 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 29. November 2021 um 20:48:39 Uhr:
Prinzipiell kann man den Blickkontakt suchen und so die Situation klären. Du kannst langsam vorbeifahren oder ihm gestikulieren, dass der die Straße überqueren soll.
...Ich hab mal gehört, wenn ich Zeichen gebe wie oben und es passiert etwas, dass ich dann evtl. Regress-pflichtig im Schadensfall bin, obwohl ich außer einer Geste nichts zum Unfall beigetragen habe.
...
Ja, die Gefahr besteht explizit z.B. bei Kindern, die sich auf die Aufforderung verlassen. Der Klassiker: Man hält aus purer Freundlichkeit mitten auf einer Straße an einer Stelle, wo kein Zebrastreifen, Fußgängerfurt, Mittelinsel o.ä. ist, um Kinder rüberzulassen. Wenn dann einer auf der Gegenfahrbahn kommt, die Situation nicht erkennt und die Kinder gefährdet wird es zumindest ungemütlich. Deshalb rät die Polizei sogar ausdrücklich davon ab.
@Manitoba Star ... und Rollatorschieber nicht vergessen ... dabei ist meine Größte Sorge nichtmal der Gegenverkehr sondern die die von hinten kommen und zum Überholen ansetzen - auch am Zebrastriefen. Das hat bei mir 2x SEHR knappe Situationen verursacht weshalb ich heute im Blitzschnell die Lage hinter mir checke und einzuschätzen versuche ... im Zweifelsfall fahre ich "mit querstehendem Fuß" weiter.
Zitat:
@Ber2020 schrieb am 29. November 2021 um 22:14:41 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 29. November 2021 um 20:48:39 Uhr:
Prinzipiell kann man den Blickkontakt suchen und so die Situation klären. Du kannst langsam vorbeifahren oder ihm gestikulieren, dass der die Straße überqueren soll.
Was du aber nicht darfst, ist den Fußgänger überfahren😉Ich hab mal gehört, wenn ich Zeichen gebe wie oben und es passiert etwas, dass ich dann evtl. Regress-pflichtig im Schadensfall bin, obwohl ich außer einer Geste nichts zum Unfall beigetragen habe.
Grüße aus Berlin (alles geht)
Blickkontakt mit anderen Verkehrteilnehmern hat noch nie geschadet. Und wenn man Leute über die Straße winkt (gerade Kinder), sollte man wie immer im Leben das Gehirn kurz aktivieren und die Sitation richtig bewerten und einzuschätzen. So bin ich eingentlich 41 Jahre gut durch den Straßenverkehr gekommen und habe noch keinen Fußgänger in den Tod gejagt.
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Zitat:
Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Achtung, seit neuestem muss auch auf weibliche Fußgänger Rücksicht genommen werden.
Zumindest gibt es ja unter einigen Menschen die Auffassung, dass der Begriff "Fußgänger" nur männliche zu Fuß Gehende umfasst. Ich frage mich nun, ob der an der Kreuzung stehende zu Fuß Gehende überhaupt zu Fuß gehend ist oder nur den Fußgang planend. Ich schlage deshalb folgende Optimierung der StVO vor:
Auf zu Fuß gehende und das zu Fuß Gehen beabsichtigend Stehende ist besondere Rücksicht nehmend zu warten.
Wenn der Gender-Mist hier auch noch einzieht, bin ich draußen. Augenkrebs bekomme ich schon woanders.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 1. Dezember 2021 um 08:57:12 Uhr:
Zitat:
@Ber2020 schrieb am 29. November 2021 um 22:14:41 Uhr:
Ich hab mal gehört, wenn ich Zeichen gebe wie oben und es passiert etwas, dass ich dann evtl. Regress-pflichtig im Schadensfall bin, obwohl ich außer einer Geste nichts zum Unfall beigetragen habe.
Grüße aus Berlin (alles geht)
Blickkontakt mit anderen Verkehrteilnehmern hat noch nie geschadet. Und wenn man Leute über die Straße winkt (gerade Kinder), sollte man wie immer im Leben das Gehirn kurz aktivieren und die Sitation richtig bewerten und einzuschätzen....
Das Hirn einschalten ist normal immer gut.
Das Problem ist, du musst das in solchen Situationen auch bei den anderen ein wenig erwarten - und schon ist man in der Zwickmühle.
Das rüber- raus-, oder vorbeiwinken anderer VT, oder Radler/Fussgänger ist ein zweischneidiges Schwert. Der Punkt ist, das MUSS gut gehen, denn wenn nicht, werden dir unangenehme Fragen gestellt.
Ich habe dabei schon die verrücktesten Sachen gesehen.
VT winkt aus einer Supermarkteinfahrt einen anderen raus.
Von hinten rechts an den auf der Straße wartenden vorbei drängelt sich ein Radler, und ballert dem aus der Einfahrt fahrenden in die Seite.
Darum ist raus-, rein-, rüberwinken anderer für mich immer so eine Sache, die ich ehrlich nicht gern mache...
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:06:26 Uhr:
(...)
Das Hirn einschalten ist normal immer gut.
(...)
Es scheint ja tatsächlich VT zu geben, bei denen das Hirn im Normalzustand abgeschaltet ist, so dass es tatsächlich eines situationsbedingten Einschaltens bedarf. Immer in der Hoffnung, die Einschaltverzögerung ist nicht zu lange...
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 1. Dezember 2021 um 13:51:26 Uhr:
Wenn der Gender-Mist hier auch noch einzieht, bin ich draußen. Augenkrebs bekomme ich schon woanders.
Stimmt. Aber in der StVO steht es inzwischen so, wie ich eingangs geschrieben habe. Das haben die einfach eingeführt, ohne mich zu fragen, verdammt.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:17:16 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 1. Dezember 2021 um 13:51:26 Uhr:
Wenn der Gender-Mist hier auch noch einzieht, bin ich draußen. Augenkrebs bekomme ich schon woanders.
Stimmt. Aber in der StVO steht es inzwischen so, wie ich eingangs geschrieben habe. Das haben die einfach eingeführt, ohne mich zu fragen, verdammt.
Die bibelähnliche Buch habe ich noch nie gelesen🙂
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 1. Dezember 2021 um 13:51:26 Uhr:
Wenn der Gender-Mist hier auch noch einzieht, bin ich draußen. Augenkrebs bekomme ich schon woanders.
Du bist gegenüber anderen und anderinnen aber sehr intolerant und intelorantinnen!
Zitat:
@Beethoven schrieb am 1. Dezember 2021 um 14:17:16 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 1. Dezember 2021 um 13:51:26 Uhr:
Wenn der Gender-Mist hier auch noch einzieht, bin ich draußen. Augenkrebs bekomme ich schon woanders.Stimmt. Aber in der StVO steht es inzwischen so, wie ich eingangs geschrieben habe. Das haben die einfach eingeführt, ohne mich zu fragen, verdammt.
Wie steht es da? Fußgängerinnen?
Ähm ... mal wieder etwas ernsthafter: ich war bisher immer der Meinung, Fußgänger dürfen die Straße nur an dafür geeigneten Stellen (Ampel, Zebrastreifen usw) überqueren? Warum sollte ich also wegen einem am Straßenrand stehenden Fußgänger warten? Er darf an der Stelle doch eigentlich gar nicht über die Straße? Würde man §9 Abs.3 StVO so interpretieren wie hier geschrieben, würde ausnahmslos JEDE Kreuzung ja einem Zebrastreifen gleichgesetzt. Ich versteh das eher so, das man drauf zu achten hat, ob da evtl. ein Fußgänger über ne Ampel läuft.
Oder seh ich das falsch?