Muss ich den Fußgänger vorlassen?
Hallo. Ich habe mal versucht , die Situation mit Paint zu malen(ich bin kein Paint-Künstler 😁)
Also das grüne Viereck bin ich in einem Auto und ich will nach rechts abbiegen.
Der gelbe Kreis ist ein Fußgänger , der über die Strße gehen will
und die roten Vierecke sind (von mir aus gesehen) der Querverkehr
Der Fußgänger will über die Straße , was er aber nicht kann , weil die andere Straßenseite die ganze Zeit befahren ist, also muss er warten.
Da ich aber rechts abbiegen will , muss ich ja den Fußgänger vorlassen , aber der Fußgänger kann ja wiegesagt noch nicht los laufen.
Also was muss man jetzt machen? Muss ich solange warten , bis der Fußgänger die Straße überqueren kann?
Oder darf ich (vorsichitg) an dem FUßgänger vorbeifahren?
Achso und ich bin NICHT auf einer Hauptstraße
44 Antworten
StVO para 25 regelt das - aber etwas schwammig, weil "Verkehrsdichte ... " etc. interpretierbar sind. Sicher nicht, wenn eine Kreuzung mit Ampelanlage in naher Sicht ist.
Ich bin mit dem Anhalten für Fußgänger, die an dafür nicht vorgesehenen Ecken bei Gegenverkehr die Straße queren wollen, sehr vorsichtig. Manche rennen dann blind los und wie der Gegenverkehr reagiert, weiß man nicht.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 1. Dezember 2021 um 16:38:40 Uhr:
Ähm ... mal wieder etwas ernsthafter: ich war bisher immer der Meinung, Fußgänger dürfen die Straße nur an dafür geeigneten Stellen (Ampel, Zebrastreifen usw) überqueren? Warum sollte ich also wegen einem am Straßenrand stehenden Fußgänger warten? Er darf an der Stelle doch eigentlich gar nicht über die Straße? Würde man §9 Abs.3 StVO so interpretieren wie hier geschrieben, würde ausnahmslos JEDE Kreuzung ja einem Zebrastreifen gleichgesetzt. Ich versteh das eher so, das man drauf zu achten hat, ob da evtl. ein Fußgänger über ne Ampel läuft.
Oder seh ich das falsch?
Ich vermute mal, dass sich kein Fußgänger an die Straßenverkehrsordnung hält. Man muss ihn nicht über die Straße lassen, kann es aber. Man kann auch nicht erwarten, dass Fußgänger die StVO kennen.
Das meine ich mit "Gehirn aktivieren". Ein normal denkender Autofahrer wird diese Situation schon richtig einschätzen und richtig entscheiden. Sonst hätten wir täglich tausende tote Fußgänger.
Doch, wenn ein Fußgänger schon seine Füßchen auf die Straße gesetzt hat, musst du ihn rüberlassen. Es sei denn, du befindest dich auf der Autobahn.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 01. Dez. 2021 um 16:38:40 Uhr:
Ähm ... mal wieder etwas ernsthafter: ich war bisher immer der Meinung, Fußgänger dürfen die Straße nur an dafür geeigneten Stellen (Ampel, Zebrastreifen usw) überqueren? Warum sollte ich also wegen einem am Straßenrand stehenden Fußgänger warten?
Die oben zitierten Paragraphen geben den Fußgängern in Längsrichtung das Recht dazu.
Allgemeines Überqueren wird in Par 25 (3) StVO geregelt, und zwar so, daß man es beliebig überall tun kann (aber auf kürzestem Weg, nicht schräg), nur bei hoher Verkehrsdichte soll man es an Kreuzungen tun.
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Ein sehr vereinfachte Darstellung. Selber lesen.
Istdasdennsofurchtbarschwer!?
Blickkontakt suchen, wenn er eh nicht los kann, durchfahren, ansonsten fahren.
Der Straßenverkehr ist doch kein Krieg.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 1. Dezember 2021 um 17:21:51 Uhr:
Doch, wenn ein Fußgänger schon seine Füßchen auf die Straße gesetzt hat, musst du ihn rüberlassen. Es sei denn, du befindest dich auf der Autobahn.
Das würde aber faktisch bedeuten, das in Deutschland sämtliche Zebrastreifen und Fußgängerampeln unnütz und sinnlos sind, denn wenn ich, wo auch immer, meinen Fuß auf die Straße setze, muss der Autofahrer ja gezwungenermaßen anhalten (wenn deine Aussage stimmt).
@Gotteszorn: mir gehts hier nicht um schwer oder nicht. Natürlich achte ich im Alltag auf Fußgänger und bis jetzt ist in 30 Jahren auch noch nie was gewesen oder passiert. Mir gehts hier nur um die rechtliche Seite.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 1. Dezember 2021 um 19:48:00 Uhr:
Das würde aber faktisch bedeuten, das in Deutschland sämtliche Zebrastreifen und Fußgängerampeln unnütz und sinnlos sind, denn wenn ich, wo auch immer, meinen Fuß auf die Straße setze, muss der Autofahrer ja gezwungenermaßen anhalten (wenn deine Aussage stimmt).
Ist es denn wirklich zuviel verlangt, alle Beiträge des Threads zu lesen, bevor man postet?
Es wurde doch mehrfach genau und mit Quellenangabe der StVO (Par. 9 Abs. 3) erläutert, wann man Fußgänger rübergehen lassen muß (beim Abbiegen, wenn der Fußgänger in gleicher Richtung geradeaus geht).
"und habe noch keinen Fußgänger in den Tod gejagt."
Das zählt nicht, nur selbst erlegen.
@Bytemaster : Ja, das siehst du falsch. Kannst doch nicht an jeder Popelkreuzung eine Ampel oder einen Zebrastreifen erwarten. Was soll der Fußgänger denn machen, wenn sein Gehweg unvermittelt von einer Straßenkreuzung zerschnitten wird? Warten, bis ein Zebrastreifen aufgemalt wird?
In jeder Situation muss man vom Grundsatz her gezwungenermaßen anhalten wenn irgendwer oder irgendwas den Weg versperrt. Das gilt nicht nur für Fußgänger, das gilt auch für Fahrzeuge, das gilt auch ohne Regeln. Es gibt da so eine Weisheit. „Wo ein fester Körper ist kann kein anderer sein.“
Nun kommt aber noch die so genannte Straßenverkehrsordnung ins Spiel. Hier ist geregelt wer wann wo wem oder was den Vorrang gewähren muss.
Diese Regeln bewirken, das alles etwas geordneter und zügiger abläuft. Wäre doch doof jedesmal erst auszuwürfeln wer nun zuerst den imaginären Knotenpunkt passieren darf. Im Falle eventueller Uneinigkeiten, mit der Folge das dann die erwähnten festen Körper aufeinander treffen und Schaden nehmen, werden diese Regel auch herangezogen um Rechtsansprüche zu klären. Wer kein Recht hatte wird bestraft und muss den Schaden begleichen, wer Recht hatte wird entschädigt
Dies liebe Kinder war eine weitere Folge der Sendung mit der Maus.
Wollt ich grad sagen, 37,48€ ins Löwenzahn Spardöschen. Klingt komisch, is aber so. 😁
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 1. Dezember 2021 um 19:38:16 Uhr:
Istdasdennsofurchtbarschwer!?
Blickkontakt suchen, wenn er eh nicht los kann, durchfahren, ansonsten fahren.
Der Straßenverkehr ist doch kein Krieg.
Wenn man stur nach StVO fährt, geht das aber schnell in die Richtung.
Drei Seiten in Kurzform - in der StVO (echt lesenswert, auch für Fußgänger) ist geregelt, wann ein Fußgänger Vorrang hat. Und auch in den anderen Fällen sollte man ihn nicht um- oder überfahren.
Gerade erst gesehen, das sollte natürlich 'ansonsten warten' heißen. 😉
@Pfranzy
Meine potentielle Reaktion auf beschriebene Situation:
Erst mal taste ich mich ganz einfach vorsichtig in besagte Kreuzung (von links kommt ja niemand), lenke zum Abbiegen nach rechts ein, stoppe und versuche Blickkontakt zu „der Person, die gerade da zu Fuß die Fahrbahn überqueren will“ aufzunehmen. Klappt das und ich kann mich mit ihr eindeutig verständigen, reagiere ich entsprechend.
Klappt das nicht und sie bleibt weiter stehen, dann versuche ich aber doch ganz vorsichtig an ihr vorbeizufahren. Sie muss sich ja dann doch selbst auch noch mal überzeugen, ob die Straße auch wirklich frei ist, bevor sie diese überquert.
§1 der StVO ist dem wohl hier auch eindeutig Genüge getan und alles ist paletti 🙂