Muss eine Kamerahalterung auf dem Autodach zugelassen werden?

Benötige ich eine offizielle Genehmigung oder besondere Zulassung, um bspw. diese Kamerahalterung (Delkin Fat Gecko Triple Mount Saugstativ – Amazon) auf dem Dach meines Autos für Action-Kamera-Aufnahmen zu verwenden? Ist eine vorherige (möglicherweise sehr teure) Überprüfung durch den TÜV notwendig?

33 Antworten

Genau, die sind mir neulich auch filmend begegnet - ein PKW mit Schweizer Nummer und einem Riesen-Kameramast auf dem Dach.

Bei mir waren die letzte Woche auch unterwegs.

Zitat:

Immer auch daran denken, dass man diese Aufnahmen u.U. nicht einfach veröffentlichen darf. Je nach Land kann das Filmen auch die Begegnungshäufigkeit mit Polizei, Gerichten oder anderen Institutionen erhöhen.

Die Personen und Kennzeichen werden unkenntlich gemacht – dann sollte es keine datenschutzrechtliche Probleme geben.

Ein Street-View-Auto habe ich bei mir (noch) nicht gesehen.

Kann anstelle Goggle-Streetview auch Apple gewesen sein!
Die (beide) werden sich wohl vorher ne Genehmigung für die Kamerabefestigung besorgt haben.

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Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 15. October 2023 um 09:15:25 Uhr:


Man ändert dadurch die Fahrzeug Höhe ( wie z.B. Einbau einer Dachluke) und das ist eintragungspflichtig.

Zitat:

@Subraid schrieb am 15. October 2023 um 09:19:01 Uhr:


Bei einem Personenunfall kann dadurch auch das ungehinderte Abgleiten der Person über das Fahrzeug gefährdet werden/starke Verletzungen nach sich ziehen.
Denke daher auch, dass man damit zum TÜV muss.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 19. October 2023 um 01:46:33 Uhr:


Die (beide) werden sich wohl vorher ne Genehmigung für die Kamerabefestigung besorgt haben.

Warum meinten dann die anderen, dass die Kamerahalterung als Ladung gelte und daher keine Genehmigung/Zulassung/Eintragung erforderlich sei, wie es bei Dachboxen und -trägern der Fall ist? Ich bin jetzt ein wenig irritiert.

Solange es nicht fest verschraubt ist ist es Ladung.
Wenn ich was auf dem Dachträger schnalle brauche ich das ja auch nicht eintragen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. October 2023 um 11:35:38 Uhr:


Solange es nicht fest verschraubt ist ist es Ladung.
Wenn ich was auf dem Dachträger schnalle brauche ich das ja auch nicht eintragen.

Auch eine Dachbox ist Ladung und die kann auch verschraubt sein (bei älteren Dachboxen)...

Und wie sieht es bei solchen Fahrzeugen aus? klick.

Kann man das noch als Ladung auffassen? Schließlich bleibt diese "Deko" dauerhaft am Fahrzeug. Antennen mit Magnetfuß? Sind ja auch nicht eingetragen?

Das Argument mit den über das Fahrzeugdach abrollenden Fußgängern kann ich nicht teilen. Dann dürften auch Dachboxen, Fahrradträger etc. nicht zulassungsfähig sein. Und (leider) auch nicht grundsätzlich verboten ist es, sich z.B. den Weihnachtsbaum mit durch die Fenster gerödelten Schnüren auf dem Dach festzubinden. Solange die Anforderungen an die Ladungssicherung (1 g nach vorne, 0,5 g nach hinten und zu den Seiten) eingehalten werden...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. October 2023 um 14:57:38 Uhr:



[...] Solange die Anforderungen an die Ladungssicherung (1 g nach vorne, 0,5 g nach hinten und zu den Seiten) eingehalten werden...

Ich weiß, in obigem Kontext ist's "i-Tüpfchen-Reiterei"von mir, - doch lernte ich etwas von lediglich

0,8 g nach vorne

, nicht 1,0 😉

richtig.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 18. October 2023 um 09:31:01 Uhr:


Ich meine Google ist momentan unterwegs, um Streitview zu aktualisieren.

Die Foto Autos von Google sehen aber nicht so Amateurhaft aus.

Zitat:

@Rigero schrieb am 19. October 2023 um 15:08:37 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. October 2023 um 14:57:38 Uhr:



[...] Solange die Anforderungen an die Ladungssicherung (1 g nach vorne, 0,5 g nach hinten und zu den Seiten) eingehalten werden...

Ich weiß, in obigem Kontext ist's "i-Tüpfchen-Reiterei"von mir, - doch lernte ich etwas von lediglich 0,8 g nach vorne, nicht 1,0 😉

Stimmt, die 1,0 g stammen aus der Verpackungsrichtlinie: klick.

Wobei aber auch bei der Ladungssicherung 1 g realistischer wäre als die 0,8 g, die seit 30 Jahren in der Norm bzw. der VDI-Richtlinie stehen...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. October 2023 um 15:28:07 Uhr:


Wobei aber auch bei der Ladungssicherung 1 g realistischer wäre als die 0,8 g, die seit 30 Jahren in der Norm bzw. der VDI-Richtlinie stehen...

Möglich. Sofern die Trägheitskraft während einer Notbremsung größer als 80% der Gewichtskraft ist?

Die Ladung darf auch unter extremen Fahrmanövern (Ausweichen oder Vollbremsung) nicht verrutschen, - "mehr" Sicherung bedarf es doch nicht, oder?

Dass Ladung beispielsweise während eines massiven Auffahrunfalls noch an Ort und Stelle bleibt, fordert der Gesetzgeber nicht.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. October 2023 um 14:57:38 Uhr:


Auch eine Dachbox ist Ladung und die kann auch verschraubt sein (bei älteren Dachboxen)...

Die Kamerahaltung ist nicht festgeschraubt und kann leicht ohne Hilfsmittel abgenommen werden.

Zitat:

@Rigero schrieb am 19. October 2023 um 15:51:01 Uhr:



Möglich. Sofern die Trägheitskraft während einer Notbremsung größer als 80% der Gewichtskraft ist?

Verzögerung:

a = v² / (2 x s), also das Quadrat der Ausgangsgeschwindigkeit geteilt durch 2x Bremsweg.

Bremsweg (s) moderner PKW: ca. 35 m, Ausgangsgeschwindigkeit 100 km/h = 27,8 m/s

=> a= 27,8² (m² / s²) / 2* 35 m = 11,04 m / s² = 1,13 g

Mit einem PKW überschreitest Du also bei einer Vollbremsung den Wert von 1 g. Von daher wäre es, zumindest für PKW, sinnvoll, mit 1 g oder mehr zu rechnen.

Beim LKW habe ich für einen Bremsweg von 36 m aus 80 km / h gefunden. Das ergibt 6,85 m / s² Verzögerung = 0,7 g. Da passt es also (noch).

Zitat:

@Rigero schrieb am 19. October 2023 um 15:51:01 Uhr:



Dass Ladung beispielsweise während eines massiven Auffahrunfalls noch an Ort und Stelle bleibt, fordert der Gesetzgeber nicht.

Das musst Du mir nicht erklären, das ist mein Beruf. Allerdings in den meisten Fällen erst hinterher, wenn es schiefgegangen ist...

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