Muss ein Luftfilter eingetragen eingetragen werden? Hypercharger
Moin Leute. Ich hab son Hypercharger den würd ich gern anbauen, der Optik halber. Muss ich sowas eigentlich eintragen lassen? Hab den mal günstig nem Kumpel abgekauft, nicht neu und daher keine Verpackung bzw Papier dazu. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@abts3a5 schrieb am 28. April 2015 um 22:11:38 Uhr:
Hab den Screamin Eagle drauf, legal ist der Spaß nicht, es verhält sich aber ähnlich wie mit dem Reflektor, solange keiner der Rennleitung keinen Bock hat das zu bemängeln alles gut. Solange bei freundlichen Harleyhändler getüvt wird auch. In allen anderen Fällen Mängelkarte und Luffi raus oder TÜV Kit rein.
Mir erschließt sich zwar bis jetzt nicht warum ein offener Luffi eintragungspflichtig ist aber der Gesetzgeber will es so.
Interessant wäre es in Bereichen in denen du Mehrleistung über deine Fahrerlaubnisklasse heraus bekommst, da die meisten es A oder den alten 1 haben ist das wohl in diesem Bereich Quatsch.
Lärmbelästigung? Das lautere Ansauggeräusch nehme ich bei meiner Auspuffanlage beim besten Willen nicht war, Anlage ist auch legal.
Abgaswerte? Ich glaube das ist zu vernachlässigen.
Muss es auch nicht (das Erschließen), denn der Gesetzgeber will es so 😁.
Hintergrund ist ganz einfach die Geräuschentwicklung mit offenem Filter. Auch wenn Du das Ansauggeräusch wg. Deiner Auspuffanlage (o. wg. des, bereits geschädigten, Gehörs) nicht wahrnimmst, trägt es doch, für Umstehende etc. zum Gesamtgeräuschpegel des Mopeds bei.
Hört sich vllt komisch an, ist aber so.
Grüße
Uli
21 Antworten
Will ihn dir ja nicht ausreden, jeder wie er mag, sonst wärs langweilig🙂
Zitat:
@michio666 schrieb am 29. April 2015 um 11:00:07 Uhr:
Bei mir sieht das mega aus.
abgeänderte oder offene,nicht eingetragene Filter wurden auch schon 1980 an meiner Low Rider geahndet mit 40,- DM
Gruß
tinnefou
Zitat:
@michio666 schrieb am 29. April 2015 um 11:00:07 Uhr:
Bei mir sieht das mega aus.
....bei dir vielleicht.....aber an deinem Moped..... ?? 😁
Gruss
Schaut sich denn der TÜV den Luffi "üblicherweise" so genau an?
Gibts da konkrete Erfahrungen dazu?
Gruß
D.Mon
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das müsste man vermutlich die Prüfer Fragen......
Kann mir vorstellen, dass solch auffällige Luftfilter (Bauform) eher die Aufmerksamkeit eines Prüfer erregen, genau wie ein sichtbares Filterelement.
Gruß Brus
Ein Griff in den Schlitz unten am HC genügt um herauszufinden ob er legal betrieben wird oder nicht. Wenn das Blech montiert ist, ist es mit dem Finger dort zu ertasten. Ohne fingert man am blanken Filter herum.
Habe einen Hypercharger von Thunderbike an meine Wide Glide, kostet so um die 500 Raketen und dazu einen Supertuner (auch so in die Preisspanne). War am Möppi schon dran, aber nicht eingetragen. Da ich nun auch noch
einen seitlichen Kennzeichenhalter angebaut habe, hatte ich beim nächsten TÜV-Termin vor 2 Wochen die Sachen eintragen lassen. So um die 40 Mäuse. Es reicht, so der TÜV-Mann, das Mitführen der Eintragung. Beim nächsten
mal in der Zulassungsbehörde, wenn in der Zulassungsbescheinigung was geändert werden muss, erfolgt dann die Eintragung in die Fahzeugpapiere.
Die BE dazu gab es zum Downloaden. Kann dir aber nicht sagen, ob ich es irgendwo gefunden habe oder bei Thunderbike angerufen hatte, um mir weiterhelven zu lassen. Jedenfalls habe ich die Papiere noch da, falls du sie brauchst.
Bis denne, der Sepp