Muss ein abgeschlepptes Auto angemeldet sein?
Hallo,
ich hab ein Auto mit Getriebschaden gekauft.
Ich will die Kiste jetzt mit meinem Wagen abschleppen.
So jetzt das Problem:
Die Kiste ist natürlich nicht angemeldet.
Darf ich den trotzdem abschleppen? mit Abschleppstange.
Dann noch was:
Hat das Abschleppen etwas mit der Anhängelast zu tun, oder sind das 2 "paar Schuhe".
Danke euch!
Gruß Andreas
21 Antworten
Solange Du dabei nicht andere Bestimmungen verletzt:JA
Beispiel: Auf Autobahnen darf der Abschleppvorgang nur bis zur nächsten Ausfahrt/Raststätte gehen. Auf die Bahn auffahren darfst Du gar nicht beim Abschleppen.
Ebenso wird insofern eine EInschränkung vorliegen als Du nicht endlose Strecken abschleppen darfst, wobei die genau Entfernung stark Auslegungsfähig ist.
Zitat:
Original geschrieben von elCheffe
Wenn man aber nun den weiter oben zitierten Artikel liest, dann kommt man zu dem Schluss das hier Abschleppen vorliegt:
Das Fahrzeug ist nicht betriebsfähig (Getriebeschaden) und es soll eine Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit erfolgen..
es handelt sich um ein ABgemeldetes fahrzeug!
und rechtlich ist es nunmal so wie ich es in meinem ersten post gesagt habe....und wenn die polizei schlecht drauf ist, ist das keine auslegunsgsache sondern eine zuwiederhandlung....
lies dir den text nochmal richtig durch!
dann wirste schnell feststellen, das dein gedankengang der falsche ist!
abschleppen -> nothilfe bei einem angemeldeten/zugelassenen fz
schleppen -> der rest
@juniorfux
Zitat:
Beim Schleppen (keine Nothilfe und / oder über längere Entfernung) muß im Zugfahrzeug (auch wenn nur PKW) ein LKW-Führerschein (C, ehem. 2) und hinten B-(3er)-Führerschein sitzen. Dazu kommt noch, das man sich zum Schleppen beim Strassenverkehrsamt eine Genehmigung beantragen muß. Mit genauer Fahrtstecke und Fahrtzeit.
DAS ist das was für dich zutrifft! SCHLEPPEN!!!!
also, das Problem, weswegen wir hier geschrieben haben, ist doch ein essi, der kein Kennzeichen hat und dennoch gerne von A nach B möchte...da das mit dem Seil oder Stange scheinbar nicht so ganz klar ist..wieso wird der kleine nicht einfach auf einen Autotransporter geladen. Dann darf der doch um die ganze Welt fahren und das sogar mit PKW-Führerschein. Oder ist das jetzt auch wieder falsch?
Zitat:
Original geschrieben von juniorfux
da das mit dem Seil oder Stange scheinbar nicht so ganz klar ist..
die rechtliche lage dazu ist eindeutig! da gibts keine unklarheiten....
Zitat:
Original geschrieben von juniorfux
wieso wird der kleine nicht einfach auf einen Autotransporter geladen
vielleicht hat der threadsteller keinen zur verfügung...
Zitat:
Original geschrieben von juniorfux
Dann darf der doch um die ganze Welt fahren und das sogar mit PKW-Führerschein. Oder ist das jetzt auch wieder falsch?
jein...
sofern er das zulässige gesamtgewicht nicht überschreitet bzw. anhängelast ist das völlig i.o.
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hm, dachte eher an Sprinterklasse....den kann man sich doch an fast jeder Straßenecke billig leihen...
Zitat:
Original geschrieben von elCheffe
Wenn man aber nun den weiter oben zitierten Artikel liest, dann kommt man zu dem Schluss das hier Abschleppen vorliegt:
Das Fahrzeug ist nicht betriebsfähig (Getriebeschaden) und es soll eine Ortsveränderung zur Behebung der Betriebsunfähigkeit erfolgen..es handelt sich um ein ABgemeldetes fahrzeug!
und rechtlich ist es nunmal so wie ich es in meinem ersten post gesagt habe....und wenn die polizei schlecht drauf ist, ist das keine auslegunsgsache sondern eine zuwiederhandlung....
lies dir den text nochmal richtig durch!
dann wirste schnell feststellen, das dein gedankengang der falsche ist!
abschleppen -> nothilfe bei einem angemeldeten/zugelassenen fz
schleppen -> der rest
Ich bitte dich nochmal den Text durchzulesen, denn du hast es leider noch nciht verstanden.
"Schleppen" tue ich ein Fahrzeug nur dann, wenn ich mir eine "Schleppgenehmigung" beim Straßenverkehrsamt geholt habe.
Tue ich das nicht, ist der Vorgang als Abschleppen zu bezeichnen.
Und Abgeschleppt werden darf jedes "Nicht betriebsfähige" Fahrzeug, wenn die Ortsveränderung der Behebung des Fehlers, bzw. der Vernichtung des Fahrzeugs dient.
Das Fahrzeug muss beim Abschleppen NICHT ANGEMELDET sein 100%, da die Anmeldungspflicht, wie im obigen Text zu lassen, von der INBETRIEBNAHME des Fahrzeugs abhängig. Da das Fahrzeug jedoch "Nicht Betriebsbereit" ist, muss es auch nicht angemeldet werden.
Das steht doch weiß auf blau, in dem Text, lest ihn doch bitte erstmal durch!
Wenn man nun jedoch abweicht von der Abschlepp Bedingung, dass das Abschleppen einer ORtsveränderung zugunsten von Reperatur/Vernichtung dient, dann gibts Strafe.
So und hier liegt der Punkt: Dieser passus ist nämlich sehr schwammig und subjektiv ausgelegt.
Wie weit genau man Abschleppen darf , steht da nämlich nicht.
Es soll "ortsnah" sein. Naja das ist eben ein dehnbarer Begriff und im NOtfall denke ich kann man den herren in grünen immer sagen, dass man im die ecke in eine werkstatt fahren wollte.
Wenn jedoch bewiesen wird, dass es sich nicht um Abschleppen handelt (was aber sehr, sehr schwer ist), dann wird das Abgeschleppte KFZ zum "Anhänger" und damit müsste es dann auch angemeldet sein. (da ja auch ein Anhänger angemeldet sien müsste)
Klar ist jedoch:
Zitat:
Original geschrieben von colonia_space
[...............]
Wenn jedoch bewiesen wird, dass es sich nicht um Abschleppen handelt (was aber sehr, sehr schwer ist), dann wird das Abgeschleppte KFZ zum "Anhänger" und damit müsste es dann auch angemeldet sein. (da ja auch ein Anhänger angemeldet sien müsste)
Klar ist jedoch:
Genauso wie von Dir beschrieben ist es. Mit Logik etc. darf man Paragraphen nicht lesen. Es ist definitiv erlaubt ein auch schon lange abgemeldetes Fahrzeug abschleppen.