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Muß die Versicherung auch den zweiten Reifen bezahlen?
Hallo, ich hab mal ne Frage die wohl in dieses Forum gehört.
Ich hatte einen unverschuldeteten Unfall bei dem meine linke Front beschädigt wurde ( 11.000 € Schaden).
Ich habe jetzt den Wagen aus der Werkstatt bekommen und mußte feststellen das er nach links zieht, ich also nach der Ursache geforscht und festgestellt das ich nun links ein neuen Reifen drauf habe und rechts noch der alte mit 5mm Profil. Somit zieht er ständig schief, vorallem bei Autobahntempo.
Nun weiß ich nicht ob die Versicherung nicht auch den zweiten Reifen hätte ersetzen müssen, den von einem verkehrssicheren Auto wie ich es vorher hatte, kann ich jetzt nicht mehr Reden.
Hattet Ihr schon mal so ein Fall?
Danke schon mal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Da du ja links einen neuen Reifen bekommen hast, unterstelle ich mal, dass hier auch Reparaturarbeiten an der Vorderachse vorgenommen wurden.
Wie wäre es denn, wenn du einfach mal in die Werkstatt fährst, die dein Auto repariert hat und du das schieziehen bemängelst?
In diesem Zusammenhang kannst du ja mal höflich anfragen, warum dir so ein Auto als fachgerecht Repariert ausgehändigt wurde.
War nur mal so ein Gedanke von mir………..:D
Gruß
Delle
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Ansonsten wird ein Abzug für Wertverbesserung vorgenmmen, sofern sich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges insgesamt, durch 2 neue Vorderreifen erhöht.
Oh...hier hat einer das Prinzip der Wertverbesserung verstanden, ich dachte schon, ich hab in der Schule da nicht richtig aufgepasst..........:D
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Oh...hier hat einer das Prinzip der Wertverbesserung verstanden, .....:D
Gruß
Delle
und noch einiges mehr;)
Ui. Noch mehr?
Auch was ein Vorteilsausgleich ist?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ui. Noch mehr?
Auch was ein Vorteilsausgleich ist?
Hier verwiese ich auf Wikipeida:
Besonders treffend:
Zitat:
" Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes soll der Vermögensausgleich nicht dem Gedanken des Schadensersatzes zuwiderlaufen, der Schädiger soll insbesondere nicht über Gebühr entlastet werden. Ferner sollen nur solche Vorteile Berücksichtigung finden, die durch das schädigende Ereignis adäquat verursacht wurden..."
klingt etwas anders, als die meisten von Versicherungen verbreiteten Textbausteine.
Ich kann keinen Unterschied erkennen:
Adäquate Vorteile sind auszugleichen.
Mehr macht kein Versicherer. Auch wenn es manche gerne so darstellen.
Was soll denn inadäquat sein, wenn der Vorteil, der in einem, oder gar in "anderthalb" neuen Reifen in Relation zu zwei gebrauchten Reifen liegt, ausgeglichen wird?
Vor dem Unfall: zwei gebrauchte Pellen. --> Eine Pelle geht kaputt. --> Nach der Reparatur zwei Neue.
Das muss man nichteinmal juristisch würdigen: Den Vorteil findet jeder Laie, der 1+1 addieren kann.
Und der juristische Laie kennt inzwischen den Grundsatz des Schadensausgleichs ("...so gestellt werden, wie vor dem Unfall").
Das wird doch alle Nase lang hier zitiert. Aber dann doch bitte konsequent.
Ich verstehe nicht, dass man daraus auch noch eine Benachteiligung des Geschädigten zu konstruieren versucht.
:rolleyes:
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Tatsächlich ist ein größerer Profiltiefenunterschied zwischen den Reifen links und rechts nicht hinnehmbar.
Es besteht durchaus eine Beeinflussung des Fahrverhaltens aufgrund des unterschiedlichen Reifenradius.
Ausserdem ist das Differential nicht dafür ausgelegt, dass es ständig mitläuft.
So gesehen ist der Anspruch eines Haftpflichtgeschädigten, auf die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall nicht erfüllt.
das differential läuft immer ständig mit. die kleinste richtungsänderung oder kurve und das differential ist aktiv.:D
bei einem klassischen 195r15 machen 4mm profilunterschied ca. 5 cm beim reifenumfang aus, etwa 3%.
auf ~33 kompletten raddrehungen muß das diff. also einmal komplett eine drehung ausgleichen. das schaffst man locker mit einmal abbiegen, sollte also kaum ein diff. töten:D
erst richtige unterschiede wie notrad zu normaler bereifung bringen das differential in bedenkliche rotation ;)
Zitat:
Original geschrieben von runabout
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Also bekommt der TE einen gebrauchten Reifen.
Wenn die Hafi-Reifen-Taskforce einen Reifen der gleichen Dimension, Tragzahl und Geschwindikeitsindex, als Sommer - oder Winterreifen findet, der selbsverständlich auf +/- 0,1mm die gleiche Profiltiefe hat, und Hafi mit den Gehaltsboni seines restlichen Versicherungslebens für die Unversehrtheit des Reifens haftet, dann ja.
Ansonsten wird ein Abzug für Wertverbesserung vorgenmmen, sofern sich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges insgesamt, durch 2 neue Vorderreifen erhöht.
Hallo,wenn an dem Fahzeug wie bei Dir durch den Unfall eine so hohe reparatur Rechnung endstanden ist,kann es da nicht möglich sein dass das ein Totalschaden war.Bei meinem fast gleichen Unfall an der linken Vorderachse wo der Unfallverursacher rein gefahren ist,hatte ich gehofft das mein VW Passat wieder hergerichtet werden konnte.Äußerlich sah es so aus aber der Sachverständiger hatte ein anderes Ergebniss.Durch eventuelle versteckte Beschädigungen in der Karosserie und Fahrwerk leider Totalschaden.
Bei Dir sieht man ja das Ergebnis:kein verkehrssicheres Fahrzeug.Ich würde mit einen Anwalt dagegen angehen.
hi,
will mich hier mal kurz einklinken.
bei mir war es ähnlich.
ich hatte auch nen unfall und es wurde ein reifen mit felge erneuert. allerdings wurde ich von der werkstatt angerufen und es wurde mir gesagt, daß die versicherung nur den einen reifen bezahlt. aus sicherheitsgründen soll ich den anderen reifen auf meine kosten erneuern lassen. das habe ich abgelehnt weil ich das als völlig überzogen ansah.