Muss der Nachname im Brief korrekt sein?

Hallo,

wenn ich ein Fahrzeug privat verkaufen möchte, sich aber mein Nachname durch Hochzeit mittlerweile geändert hat, muss ich diesen dann im Brief noch erst ändern lassen bevor ich daa Auto verkaufen kann?

Ode reicht irgendeine Bescheinigung?

Grüße

48 Antworten

Wenn jemand bei einer Zulassungsstelle arbeitet ist die Wahrscheinlichkeit das sowas schon mal vorkommt ganz gewaltig größer als sich der Otto Normalbürger so vorstellt.
Und wenn so jemand davon berichtet gehe ich mal davon aus das es Berufserfahrung ist.
Das heißt nicht das es dem TE passiert,aber das es dem TE passieren könnte.
Ich sag dazu immer das die Titanic angeblich unsinkbar war,ein paar Zufälle zusammen und sie ist abgesoffen.
War auch sehr unwahrscheinlich,ist aber passiert.

Hmmmmm....... die Abkürzung "BU" in Zusammenhang mit dem Thema dieses Threads findet man tatsächlich nicht über den allwissenden bunten Hahn 🙄.

Im Zusammenhang mit diesem Post von @Windelexpress bedeutet "BU" Betriebsuntersagung.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. October 2023 um 17:49:42 Uhr:


........
Wie willst Du den belegt bekommen,ohne gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen?

Hast recht ich hab nicht nur einen realen Fall vorzuweisen,sondern gleich mehrere. Wundert mich auch immer wieder,weshalb man sich für einen 12.30 Vorgang am Schalter, die BU für 33.45 zukommen und dann noch die Karre Entstempeln lässt, pro Besuch 51.50.
Und die Bußgeldstelle schickt auch noch zwei nette Forderungen .

BU und Anordnung der Entstempelung werden übrigens zum KBA gemeldet, ist dann auch lustig, wenn die Rennleiter bei einer Kontrolle, die Siegel abziehen.

BU = Betriebsuntersagung

Ohne diese zweite Stufe, in der meist Vollstreckungsmaßnahmen angedroht bzw angeordnet werden, kannst ein KFZ nicht entsiegeln.

Und Du mit den schwitzigen Händen, was außer eines abschließenden Gebührenbescheides für die Vollstreckungsmaßnahmen wäre den ein Beleg für Dich? Selbst dann würdest es aus Prinzip nicht glauben,denn auch dort steht nur die Anzahl und nicht die Art der Maßnahme drin.
Ergo würdest Du dann auch wieder Zweifel vorbringen und dann einen persönlichen Kontakt zu einem betroffenen haben wollen oder was?
Und wie belegt der,dass es so war und Dir nicht ein Märchen erzählt,um mich zu bestätigen?
Ist mir tatsächlich völlig Wurst,ob Du das glaubst oder nicht.
Der Titel lautet "Muss der Nachname im Brief korrekt sein?"

Die einzige richtige Antwort ist "Ja", was anderes gibt die FZV nicht her.
In dieser ist auch niedergeschrieben, dass es eine OWi ist
§ 77 Ordnungswidrigkeiten FZV Nr.13
Die TBNR kannst Dir selber raus suchen.

Zitat:

@JamboBwana schrieb am 19. October 2023 um 17:02:34 Uhr:


Kurzer Zwischenfunk: Das Auto geht nach Belgien.
...

Kurzer Zwischenfunk zurück: Mit dem Deal ist aber alles safe, abgemeldet verkauft, Geld vor der Übergabe sicher in der Hand ?

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