Muss der Nachname im Brief korrekt sein?
Hallo,
wenn ich ein Fahrzeug privat verkaufen möchte, sich aber mein Nachname durch Hochzeit mittlerweile geändert hat, muss ich diesen dann im Brief noch erst ändern lassen bevor ich daa Auto verkaufen kann?
Ode reicht irgendeine Bescheinigung?
Grüße
48 Antworten
Meinst das juckt bei ner Abmeldung irgend jemanden? Und darum ging es hier.
Wenn dich die Polente dich anhält dann kann das zu Rückfragen oder sonst was kommen.
Solange die Adresse korrekt ist ist dem Staat das fast egal, der will nur das Steuern und Strafmandate, oder Sonstiges ordnungsgemäß bezahlt und abgewickelt werden und ein HF vorliegt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. October 2023 um 13:40:42 Uhr:
Da bist Du nicht der einzige,der die FZV für Wischi Waschi hält.
Und dann heulen, wenn's Geld kostet
Es geht um Ehenamen im Autopapier nicht geändert. Sicher kannst Du uns einen realen Fall nennen, wo das Geld gekostet hat.
Bei der Abmeldung ist die ZB2 nicht vorzulegen!
Bei der nächsten Anmeldung hast Du aber Unterlagen,die nicht zueinander passen. Mag in D vielleicht noch ignoriert werden bei der nächsten Anmeldung, im Ausland könnte das dann aber zu erheblichen Problemen führen.
Und wenn die zb2 bei der Bank liegt und man meint seinen Namen ändern zu müssen, dann muss die halt angefordert werden.
Der Fehler liegt ja nicht bei der TE sondern bei dem,der Name und Anschrift lediglich in der ZB1 hat geändert.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. October 2023 um 15:48:30 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. October 2023 um 13:40:42 Uhr:
Da bist Du nicht der einzige,der die FZV für Wischi Waschi hält.
Und dann heulen, wenn's Geld kostetEs geht um Ehenamen im Autopapier nicht geändert. Sicher kannst Du uns einen realen Fall nennen, wo das Geld gekostet hat.
Vorgeschriebene Berichtigung der Halterdaten nicht vorzunehmen, führt zur BU, Verwarngeld, und bei ganz hartnäckigen zu kostenpflichtigen zwangsmaßnahmen (Entstempelung der Kennzeichen) .
Einen Namen erwartest Du doch jetzt nicht im Ernst?
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Was ein Firlefanz.
Nochmal, das juckt bei der Abmeldung keine Sau und das war hier die Frage oder etwa nicht?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. October 2023 um 15:55:45 Uhr:
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. October 2023 um 15:48:30 Uhr:
Es geht um Ehenamen im Autopapier nicht geändert. Sicher kannst Du uns einen realen Fall nennen, wo das Geld gekostet hat.
Vorgeschriebene Berichtigung der Halterdaten nicht vorzunehmen, führt zur BU, Verwarngeld, und bei ganz hartnäckigen zu kostenpflichtigen zwangsmaßnahmen (Entstempelung der Kennzeichen) .
Einen Namen erwartest Du doch jetzt nicht im Ernst?
Nein, keinen Namen. Sags einfach ehrlich, du hast keinen realen Fall vorzuweisen.
Kurzer Zwischenfunk: Das Auto geht nach Belgien.
Aber ich denke es ist schon besser, da Kaufvertrag und FZGs dann identisch sind. Man weiß ja nie wie die in Belgien so ticken.
Wenn das Fahrzeug ins Ausland geht,solltest Du das vorher berichtigen lassen. Kannst Du vor der Abmeldung extra beantragen. Dir tun die 12 Euro mit ggf neuer ZB2 15 Euro nicht weh und der Belgier hat bei der Registrierung bei sich keine Probleme.
Wenn er den mit Ausfuhrkennzeichen verbringen will, wird die ZB1 mit Deinem neuen Namen eh eingezogen und der zuteilenden Behörde fällt es nicht ins Gewicht,dass es zuvor nicht richtig gemacht wurde.
Wenn der Belgier jetzt aber eine ZB1 und 2 mit unterschiedlichen Namen vorlegt, muss es nicht sein, dass das problemlos durchläuft.
Die Belgier sehen bei EUCARIS nicht die Halterdaten.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 19. October 2023 um 16:40:00 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. October 2023 um 15:55:45 Uhr:
Vorgeschriebene Berichtigung der Halterdaten nicht vorzunehmen, führt zur BU, Verwarngeld, und bei ganz hartnäckigen zu kostenpflichtigen zwangsmaßnahmen (Entstempelung der Kennzeichen) .
Einen Namen erwartest Du doch jetzt nicht im Ernst?
Nein, keinen Namen. Sags einfach ehrlich, du hast keinen realen Fall vorzuweisen.
Wie willst Du den belegt bekommen,ohne gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen?
Hast recht ich hab nicht nur einen realen Fall vorzuweisen,sondern gleich mehrere. Wundert mich auch immer wieder,weshalb man sich für einen 12.30 Vorgang am Schalter, die BU für 33.45 zukommen und dann noch die Karre Entstempeln lässt, pro Besuch 51.50.
Und die Bußgeldstelle schickt auch noch zwei nette Forderungen .
BU und Anordnung der Entstempelung werden übrigens zum KBA gemeldet, ist dann auch lustig, wenn die Rennleiter bei einer Kontrolle, die Siegel abziehen.
Und muss ich was beachten, wenn der Käufer das Auto über seine Firma kaufen will?
Trage ich dann bei Name und Nachname einfach den Firmennamen in den Vertrag?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 19. October 2023 um 17:49:42 Uhr:
die BU für 33.45 zukommen
Fairer Preis für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da ich BU nicht kannte, habe ich es gegoogelt.
Meine Frau hatte nach Scheidung und Namensänderung vor 9 Jahren keine Zeit bzw. es wurde immer wieder vergessen, die Fahrzeugpapiere zu ändern. 3 Polizeikontrollen gab es in der Zeit, ohne dass irgendwer ein Bußgeld verhängte oder gar das Fahrzeug stillgelegt hätte.
Vorletzte Woche haben wir das Auto verkauft, der Käufer konnte es problemlos ummelden.
Also nicht gleich immer die Pferde scheu machen 😉
Bei Verkauf nach Belgien sieht es bei nicht übereinstimmenden ZB1 und ZB2 evtl. anders aus.
Das hätte der TE aber auch gleich zu Beginn mitteilen sollen...
Zitat:
@JamboBwana schrieb am 19. Okt. 2023 um 18:46:24 Uhr:
Und muss ich was beachten, wenn der Käufer das Auto über seine Firma kaufen will?Trage ich dann bei Name und Nachname einfach den Firmennamen in den Vertrag?
Ich verkaufe nur mit ADAC Kaufvertrag und im Vertrag muss eine natürliche Person benannt sein. Zusatz bei Sondervereinbarung kann dann sein: Käufer ist Fa. XYZ, vertreten durch Herrn ABC, wie oben genannt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 19. October 2023 um 19:09:50 Uhr:
😁 vergessen? Gockel mal BU im Zusammenhang mit KFZ-Kennzeichen.
Landkreis Burgdorf