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Muss Arbeitgeber Dienstwagen stellen?

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 10:50

Moin,

ich habe eine Frage, die nicht ganz hier reinpaßt, aber ich habe kein besser passendes Unterforum gefunden.

Seit 20 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) im Innendienst. Nun wurden dringend Mitarbeiter für den Aussendienst gesucht. Es wurde bei den Gesprächen auch zugesagt, dass ein Dienstwagen gestellt werden kann. Dieser allerdings nur für ausschließlich dienstliche Nutzung. Das war für mich auch in Ordnung. Es gab daraufhin eine schriftliche Versetzungsanordnung (Ab dem xx.xx.xx sind Sie aufgrund des am xx.xx.xx geführten Gesprächs in der Abteilung XY Aussendienst eingesetzt...).

Nun ist es so, dass ich ab Ende November im Landkreis zu Aussendienstterminen rumfahren muss. Einen persönlichen Dienstwagen will der Arbeitgeber jedoch nicht stellen. Idealerweise soll man das Privat-KFZ nutzen und erhält 30 Cent/km dafür. Liegen die tatsächlichen Betriebskosten höher, kann man den Differenzbetrag bei der Steuer absetzen. Schön und gut, aber da zahle ich ja trotzdem drauf. Ich werde deutlich mehr Kilometer fahren als bislang, verschleiße mein Auto also deutlich mehr/schneller, muss eine höhere Versicherungseinstufung bzgl. der Kilometer wählen, muß öfter zum Service, usw.

Ich könnte einen Dienstwagen nehmen, allerdings aus dem Pool. Das muß allerdings 3 Wochen vorher angemeldet werden (praxisfremd, da sich teilweise Termine ändern oder wegfallen, neue dazukommen). In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma, gebe Dienstwagen zurück und fahre mit meinem Auto nach Hause. Im Extremfall fahre ich mit meinem Auto nach Norden zur Firma um dann von dort die Strecke wieder zurüpckzuufahren, weil ich vom Wohnort aus gesehen Richtung Süden muss. Abends dann das Gleiche.

Daher meine Frage: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man das Privat-KFZ für Dienstfahrten nutzt? Kann er diese Regelung mit dem Hinfahren, Auto abholen und zurückbringen verlangen? In dem Fall würde die Arbeitszeit auch erst beginnen, wenn ich im Dienstwagen sitze. Hin- und Rückfahrt wäre private Zeit (das wäre ja ok, ist bei anderen ja auch so, aber der Aufwand ist schon erheblich).

Unterm Strich bin ich trotz 30Cent/km und Geltendmachung bei der Steuer schklechter gestellt, denn mein Auto läßt suich für 30Cent nicht bewegen und das Finanzamt zahlt mir die Differenz ja auch nicht, es midnert ja nur mein zu versteuerndes Einkommen.

Beste Antwort im Thema

Sehe ich auch so. 0,3€ Kilometerkosten können durchaus hinkommen, wenn man einen Golf 4, alten Fiesta mit Nähmaschinenmotor oder einen Mazda 323 aus 2000 fährt.

Wer ernsthaft der Meinung ist, er könne einen durchschnittlichen Kompaktwagen zu dem Kurs bewegen belügt sich selbst oder kann nicht rechnen!

Jetzt hat man natürlich den Salat, dass man die Stelle schon hat. Nun ist guter Rat teuer. Auf der einen Seite kann es unklug sein nach dem Motto "ich komme ab morgen mit dem Rad zur Arbeit" zu spielen. Auf der anderen Seite sollte man dem AG natürlich sein Auto auch nicht schenken.

Da ist aber allein das Fingerspitzengefühl des TE gefragt. Nur er kennt seinen AG und wie der so tickt.

Auch wenn er rein rechtlich auf 100% sicherer Seite ist, verbaut er sich sonst im Zweifelsfall seine Zukunft. Dann hat er zwar ein Auto mit wenig Kilometern, aber keinen Job mehr, bzw. einen wo er nicht glücklich ist.

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:42:23 Uhr:

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 14:30:30 Uhr:

 

Stimmt, machen unsere von der Freiwilligen auch manchmal. Die werden sogar manchmal für "Bewegungsfahrten" eingesetzt. Aber woher wissen die, wo's morgens brennt ? :D:D:D:D

das darf nur pasieren wenn das Fahrzeug z.B. direkt früh morgens genutzt wird (Representationsfahrt direkt am frühen Morgen) und es entbehrlich ist. Im Regelfall (99,9%) MUSS das Einsatzfahrzeug nach Dienstschluß wieder vor Ort sein. Was ist denn wenn in der Nacht genau das Fahrzeug benötigt wird mit dem Feuerwehrmann Sam am Abend nach Hause gefahren ist? (Sorry aber wir können sie gerade nicht aus dem 1. Stock holen da unsere Leiterwagen morgen früh beim Schützenfest die Fahne trägt und der Kollege den zu Hause stehen hat.)

Und nur weil die Jungs von der FF das machen, ist das lange noch nicht erlaubt. Ich hab auch schon erlebt das ein RTW im Stau an der Kreuzung steht und plötzlich das Blaulicht anschaltet (ohne Horn) und meint er könne am Stau vorbei und zum nächsten Mc-Drive. Nachdem man denen keinen Platz gemacht hat, warum auch, und sie geschipft haben. habe ich Ihnen gesagt das sie gerade dabei sind sich strafbar zu machen wurden sie still und aus war das Licht...

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Oktober 2019 um 12:02:32 Uhr:

ganz einfache und klare Antwort: Der Arbeitgeber muß garnix!

Er KANN Dir einen zur verfügung stellen, er MUSS einen Sch...dreck. ...

nein:

der Arbeitgeber muss alle NOTWENDIGEN Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen

also auch ein Fahrzeug, um vom Firmensitz zum Termin zu kommen

(kann auch der Smart "to go" sein, oder eine Zugfahrkarte, oder ...)

aber der TE hat ja weitergehende Wünsche ;)

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 14:54

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:30:58 Uhr:

Dann lass doch alles, wie es ist. Anscheinend hast du das Glück, dir aussuchen zu können, wie du deinen Dienst verrichtest. Aber deine Denke ist schon bemerkenswert:

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:30:58 Uhr:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:18:42 Uhr:

 

[...] Natürlich geht das zulasten meiner privaten zeit, aber das geht es im Innendienst ja genauso.

Soll dich dein Dienstherr zur Arbeit beamen ?

Du verstehst es nicht. Darum geht es doch gar nicht. Man muss den Dienstwagen aus dem Pool 3-4 Wochen im Voraus "buchen". Man macht seine Aussendiensttermine. Die werden aber nicht immer 100% so stattfinden, wie man es zu dem Zeitpunkt abspricht. Da sagt einer ab, weil er krank ist, da verschiebt einer und will dann lieber Donnerstag statt Dienstag machen, was aber problematrisch wird, weil man für Donnerstag den Wagen gar nicht reserviert hat. Es geht nicht darum, dass ich zur Arbeit fahren muss (ist für den AG auch blöd, weil ich ggf. mehr Fahrzeit brauche, als wenn ich direkt von zuhause losfahre und die Fahrzeit zählt ab Abfahrt Dienststelle oder ab Abfahrt zuhause, wenn man nicht zur Deinststelle fährt). es geht darum, dass zwar ein Dienstwagen aus dem pool gestellt werden kann, es in der Praxis aber sehr kompliziert bis nicht durchführbar (morgen einen Termin? Geht nicht, habe keinen Wagen).

Die private Nutzung von Dienstwagen ist sowieso vertraglich ausgeschlossen. Ich würde auch ein Fahrtenbuch führen müssen, damit das FA nicht die 1%-Regelung anwendet. Das ist für mich alles ok. Ich will auch nichts besonderes. Wir haben Fahrzeuge von Opel. Corsa und Astra. Der basis-Corsa würde ja vollkommen reichen für mich.

Und nein, ich kann mir nicht aussuchen, wie ich meine Arbeit verrichte. Entweder Innendienst oder Aussendienst. Ich habe zwar eine Rückkehroption in den Innendienst aber das will ich ja gar nicht, sonst würde ich diese Frage hier gar nicht stellen. Ich will den Aussendienst schon machen (und dafür haben sich nicht viele bereit erklärt), aber eben nicht mein privates Auto dafür nutzen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:48:12 Uhr:

@StephanRE

1. habe ich mittelbar klargestellt, dass eben nicht der große rote Wagen mit nach hause genommen wird (auch wenn das bestimmt inoffiziell schon mal vorgekommen ist)

2. nennt sich sowas "Bereitschaftsdienst" und hat eben nichts mit Dienstschluss zu tun. Das dürfte dem geneigten Leser aufgefallen sein, als ich erwähnte, dass die Anfahrt "auch nachts" vorkommen kann.

Es ist gang und gäbe bei mittleren und größeren Feuerwehren, dass ab einer gewissen Führungsebene eben keine 24h Wachbereitschaft auf der Wache existiert, sondern der Sam eben von zu Hause (oder wo auch immer er sich gerade befindet) losfährt.

das sind dann extra dafür vorgesehene fahrzeuge. Die haben nichtmals immer Blaulicht und eben das Fahrzeug ist für den eigentlichen Einsatz entbehrlich.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:51:57 Uhr:

... Im Regelfall (99,9%) MUSS das Einsatzfahrzeug nach Dienstschluß wieder vor Ort sein. Was ist denn wenn in der Nacht genau das Fahrzeug benötigt wird mit dem Feuerwehrmann Sam am Abend nach Hause gefahren ist? ...

dann sollte DIESER Feuerwehrmann Bereitschaftsdienst haben - und das Auto in weiser Voraussicht mit heim genommen haben, um direkt von zuhause (ohne Umweg über die Brandwache) zum Einsatzort fahren zu können!

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 14:58

Zitat:

@camper0711 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:53:07 Uhr:

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Oktober 2019 um 12:02:32 Uhr:

ganz einfache und klare Antwort: Der Arbeitgeber muß garnix!

Er KANN Dir einen zur verfügung stellen, er MUSS einen Sch...dreck. ...

nein:

der Arbeitgeber muss alle NOTWENDIGEN Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen

also auch ein Fahrzeug, um vom Firmensitz zum Termin zu kommen

(kann auch der Smart "to go" sein, oder eine Zugfahrkarte, oder ...)

aber der TE hat ja weitergehende Wünsche ;)

Weitergehende Wünsche ist gut.....Vielleicht übersehe ich etwas Grundlegendes, aber so wie ich rechne, ist ein Dienstwagen, der bei mir zuhause steht für alle die beste Lösung. Ich brauche morgens in der Regel weniger Fahrzeit (die ja Arbeitszeit ist), kann also mehr Arbeitszeit dem AG für meine eigentliche Aufgabe zur Verfügung stellen und wie ich oben schon schrieb, ein Basis-Corsa als Leasingfahrzeug sollte den Arbeitgeber als Flottenkunden unterm Strich günstiger kommen, als mich nach Kilometern zu bezahlen.

Wie viele Kilometer ich fahren werde, ist derzeit schlecht abzuschätzen. Ich rechne mit ca. 10tkm im Jahr Plus Minus 2tkm.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:57:25 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:48:12 Uhr:

@StephanRE

1. habe ich mittelbar klargestellt, dass eben nicht der große rote Wagen mit nach hause genommen wird (auch wenn das bestimmt inoffiziell schon mal vorgekommen ist)

2. nennt sich sowas "Bereitschaftsdienst" und hat eben nichts mit Dienstschluss zu tun. Das dürfte dem geneigten Leser aufgefallen sein, als ich erwähnte, dass die Anfahrt "auch nachts" vorkommen kann.

Es ist gang und gäbe bei mittleren und größeren Feuerwehren, dass ab einer gewissen Führungsebene eben keine 24h Wachbereitschaft auf der Wache existiert, sondern der Sam eben von zu Hause (oder wo auch immer er sich gerade befindet) losfährt.

das sind dann extra dafür vorgesehene fahrzeuge. Die haben nichtmals immer Blaulicht und eben das Fahrzeug ist für den eigentlichen Einsatz entbehrlich.

Das sind ganz normale KdoW. Entbehrlich für den Einsatz... Joa, insofern der Führungsdienst dann zu Fuß kommt, stimmt.

Ohne SoSi-Anlage... auch das ist möglich. Insofern der Führungsdienst keine Wegerechte in Anspruch nehmen muss.

Sonst sind es ganz normale, rote, laute, blinkende Autos.

Da der TE einen alten und zudem sparsamen Golf hat, macht er mit den 30 Cent sogar noch Gewinn.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:54:54 Uhr:

Du verstehst es nicht. Darum geht es doch gar nicht. Man muss den Dienstwagen aus dem Pool 3-4 Wochen im Voraus "buchen". Man macht seine Aussendiensttermine. Die werden aber nicht immer 100% so stattfinden, wie man es zu dem Zeitpunkt abspricht. Da sagt einer ab, weil er krank ist, da verschiebt einer und will dann lieber Donnerstag statt Dienstag machen, was aber problematrisch wird, weil man für Donnerstag den Wagen gar nicht reserviert hat. ... es geht darum, dass zwar ein Dienstwagen aus dem pool gestellt werden kann, es in der Praxis aber sehr kompliziert bis nicht durchführbar (morgen einen Termin? Geht nicht, habe keinen Wagen).

dann KANNST Du halt nur Termine nach Verfügbarkeit der Pool-Fahrzeuge machen ... und wenn das jemandem nicht passt, soll er sich bei dem Kollegen beschweren, der den Pool an Dienstfahrzeugen (offensichtlich in wenig sachgerechter Weise) verwaltet ...

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 15:05

Zitat:

@Goify schrieb am 31. Oktober 2019 um 16:01:09 Uhr:

Da der TE einen alten und zudem sparsamen Golf hat, macht er mit den 30 Cent sogar noch Gewinn.

Das wäre in der Tat so, wenn ich den noch hätte. Aber seit Juli 2017 fahre ich einen Subaru Forester 2.0x mit 150PS. Der ist allein schon vom Wertverlust her deutlich höher.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:58:59 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:53:07 Uhr:

 

Weitergehende Wünsche ist gut.....Vielleicht übersehe ich etwas Grundlegendes, aber so wie ich rechne, ist ein Dienstwagen, der bei mir zuhause steht für alle die beste Lösung. Ich brauche morgens in der Regel weniger Fahrzeit (die ja Arbeitszeit ist), kann also mehr Arbeitszeit dem AG für meine eigentliche Aufgabe zur Verfügung stellen und wie ich oben schon schrieb, ein Basis-Corsa als Leasingfahrzeug sollte den Arbeitgeber als Flottenkunden unterm Strich günstiger kommen, als mich nach Kilometern zu bezahlen.

Wie viele Kilometer ich fahren werde, ist derzeit schlecht abzuschätzen. Ich rechne mit ca. 10tkm im Jahr Plus Minus 2tkm.

was definiert Du als Dienstwagen?

Wenn er bei Dir zuhause steht ist das eine Privatfahrt. das muß keiner genehmigen.

Alternativ: Er muß Dir wie oben beschrieben, notwendiges Arbeitswerkzeug zur Verfügung stellen. Beim Buchhalter ist das ein PC und ein Stift, beim bauarbeiter der Spaten und beim Außendienstler evtl. das Auto (Die Bahnfahrkarte, das Fahrrad etc.). Am Dienstbeginn holst Du es ab und am Dienstende giebst Du es wieder zurück. heißt beim Auto: Flottenfahrzeug steht auf dem Hof unhd da soll es Abends auch wieder stehen.

Wenn es 3 Wochen Vorlauf braucht eins zu bekommen ist das das Problem des AG und nicht deins.

Dann bleibt dir ja nur noch ÖPNV oder das Poolfahrzeug. Ist letzteres nicht da und der Termin per ÖPNV nicht zu erreichen, muss eine Taxifahrt eingereicht werden.

Nach zehn Taxifahrten über 50 km bekommst du vielleicht einen eigenen Dienstwagen.

TE,

Du bist doch nicht der Einzige in deiner Behörde, der diese Außendienstätigkeit macht.

Wie regeln das die Kollegen?

Nebenbei, bekommst Du für den neuen Job nicht auch mehr Kohle oder machst Du das nur aus Spaß an der Freud?

Zitat:

ist ein Dienstwagen, der bei mir zuhause steht

Sobald du eine regelmäßige Tätigkeitsstätte in deinem Büro hast, wäre die Heimfahrt jedoch eine Privatfahrt, was ja nicht erlaubt wäre. Insofern fällt diese Variante platt. Außer du bist nur alle drei Wochen mal im Office zum Report ;)

Oder der Wagen stünde bei dir und würde ausschließlich für Kundentermine genutzt. Dann dürftest du den Wagen aber streng genommen nicht mal Umparken, wenn die Müllabfuhr nicht durchkommt.

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 15:19

Ich bin im Schnitt einmal die Woche einen Tag im Büro. Für die Fahrt würd eich natürlich mein eigenes Auto nutzen, das ist keine Dienstfahrt, das ist mir schon klar.

Nur weil er bei mir zuhause steht, ist es ja keine Privatnutzung. Ich würde ihn morgens starten, zu den Terminen fahren und nachmittags wieder bei mir abstellen. Private Nutzung gleich Null.

Die meisten kollegen nutzen ihren Privatwagen oder, wenn sie viel in der Innenstadt unterwegs sind, Öffis. Das wird für mich aber nur teilweise möglich sein, da zu meinem Gebiet der Landkreis gehört und der ist abseits der Stadt sehr ländlich. Muss man da quer durch den Landkreis, ist man mit Öffis einen halben Tag unterwegs.

Ich arbeite überhaupt nur aus Spaß an der Freude. Du etwa nicht? Ich bekomme das gleiche Geld wie vorher, die Tätigkeit ist genauso eingruppiert, wie meine vorherige. Ich bekomme lediglich eine (zeitlich befristete) Zulage, sozusagen als Prämie, weil ich mich bereiterklärt habe, die Tätigkeit zu übernehmen.

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