ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Muss Arbeitgeber Dienstwagen stellen?

Muss Arbeitgeber Dienstwagen stellen?

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 10:50

Moin,

ich habe eine Frage, die nicht ganz hier reinpaßt, aber ich habe kein besser passendes Unterforum gefunden.

Seit 20 Jahren bin ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) im Innendienst. Nun wurden dringend Mitarbeiter für den Aussendienst gesucht. Es wurde bei den Gesprächen auch zugesagt, dass ein Dienstwagen gestellt werden kann. Dieser allerdings nur für ausschließlich dienstliche Nutzung. Das war für mich auch in Ordnung. Es gab daraufhin eine schriftliche Versetzungsanordnung (Ab dem xx.xx.xx sind Sie aufgrund des am xx.xx.xx geführten Gesprächs in der Abteilung XY Aussendienst eingesetzt...).

Nun ist es so, dass ich ab Ende November im Landkreis zu Aussendienstterminen rumfahren muss. Einen persönlichen Dienstwagen will der Arbeitgeber jedoch nicht stellen. Idealerweise soll man das Privat-KFZ nutzen und erhält 30 Cent/km dafür. Liegen die tatsächlichen Betriebskosten höher, kann man den Differenzbetrag bei der Steuer absetzen. Schön und gut, aber da zahle ich ja trotzdem drauf. Ich werde deutlich mehr Kilometer fahren als bislang, verschleiße mein Auto also deutlich mehr/schneller, muss eine höhere Versicherungseinstufung bzgl. der Kilometer wählen, muß öfter zum Service, usw.

Ich könnte einen Dienstwagen nehmen, allerdings aus dem Pool. Das muß allerdings 3 Wochen vorher angemeldet werden (praxisfremd, da sich teilweise Termine ändern oder wegfallen, neue dazukommen). In der Praxis sähe das so aus, ich fahre mit dem Privatwagen zur Firma. Stelle ihn ab, hole Schlüssel vom Dienstwagen, fahre zum Termin, fahre zur Firma, gebe Dienstwagen zurück und fahre mit meinem Auto nach Hause. Im Extremfall fahre ich mit meinem Auto nach Norden zur Firma um dann von dort die Strecke wieder zurüpckzuufahren, weil ich vom Wohnort aus gesehen Richtung Süden muss. Abends dann das Gleiche.

Daher meine Frage: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man das Privat-KFZ für Dienstfahrten nutzt? Kann er diese Regelung mit dem Hinfahren, Auto abholen und zurückbringen verlangen? In dem Fall würde die Arbeitszeit auch erst beginnen, wenn ich im Dienstwagen sitze. Hin- und Rückfahrt wäre private Zeit (das wäre ja ok, ist bei anderen ja auch so, aber der Aufwand ist schon erheblich).

Unterm Strich bin ich trotz 30Cent/km und Geltendmachung bei der Steuer schklechter gestellt, denn mein Auto läßt suich für 30Cent nicht bewegen und das Finanzamt zahlt mir die Differenz ja auch nicht, es midnert ja nur mein zu versteuerndes Einkommen.

Beste Antwort im Thema

Sehe ich auch so. 0,3€ Kilometerkosten können durchaus hinkommen, wenn man einen Golf 4, alten Fiesta mit Nähmaschinenmotor oder einen Mazda 323 aus 2000 fährt.

Wer ernsthaft der Meinung ist, er könne einen durchschnittlichen Kompaktwagen zu dem Kurs bewegen belügt sich selbst oder kann nicht rechnen!

Jetzt hat man natürlich den Salat, dass man die Stelle schon hat. Nun ist guter Rat teuer. Auf der einen Seite kann es unklug sein nach dem Motto "ich komme ab morgen mit dem Rad zur Arbeit" zu spielen. Auf der anderen Seite sollte man dem AG natürlich sein Auto auch nicht schenken.

Da ist aber allein das Fingerspitzengefühl des TE gefragt. Nur er kennt seinen AG und wie der so tickt.

Auch wenn er rein rechtlich auf 100% sicherer Seite ist, verbaut er sich sonst im Zweifelsfall seine Zukunft. Dann hat er zwar ein Auto mit wenig Kilometern, aber keinen Job mehr, bzw. einen wo er nicht glücklich ist.

133 weitere Antworten
Ähnliche Themen
133 Antworten

Eigentlich sind es doch mehrere Probleme, die der TE hat. Einmal die Frage, ob ihn sein Dienstherr dazu zwingen kann, sein Privatfahrzeug zu dienstlichen Zwecken einzusetzen. Das ist mglw. nicht so einfach zu beantworten, wie ich eingangs dachte. Es könnten hier beamten- oder dienstrechtliche Vorschriften/Regelungen, die wir nicht kennen, eine Rolle spielen. Im Post von A346 weiter oben wurde darauf bereits hingewiesen. Arbeitsrechtlich wäre hier sicher mit "Nein" zu antworten.

Der Dienstherr kann aber sehr wohl vorschreiben, dass ein Dienstwagen für solche Fahrten benutzt wird. Da der öD keine Firmenwagenregelung mit Privatnutzung kennt, wird das idR auch nur ab/zum Dienstort bzw. Standort des Fahrzeugs der Fall sein.

Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz ist ganz alleine Sache des Arbeitnehmers. Im beschriebenen Fall beginnt der Dienst mit der Übernahme des Fahrzeugs am Dienstort und von dort geht es dann mit dem Dienstfahrzeug zum Einsatzort. Es nimmt ja auch kein Streifenpolizist das Tatütata-Auto mit nach hause, damit er morgens gleich Verkehrssünder jagen kann.

Dass das vielleicht schlecht organisiert ist ("3 Wochen Voranmeldung") ist doch nicht das Problem des TE und kann ihm schnurzpiepegal sein. Das ist eher ein typisches Bild in der öffentlichen Verwaltung. Dann kann der Aussentermin halt erst in drei Wochen stattfinden (bei der Gaststättenkontrolle durch die Gewerbeaufsicht kann ich mir sowas ganz gut vorstellen....).

Gibt es in dem Laden eigentlich keinen Personalrat, den der TE mal fragen könnte ?

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 14:17:04 Uhr:

Es nimmt ja auch kein Streifenpolizist das Tatütata-Auto mit nach hause, damit er morgens gleich Verkehrssünder jagen kann.

Lustig, dass du es erwähnst ;)

Denn manchmal nimmt ein Feuerwehrmann das Tatütata-Auto mit nach Hause um von dort aus gleich morgens, oder auch mal nachts Feuer zu bekämpfen :)

Nicht das Große rote, aber das Kleine.

Zitat:

@guruhu schrieb am 31. Oktober 2019 um 14:29:13 Uhr:

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 14:17:04 Uhr:

Es nimmt ja auch kein Streifenpolizist das Tatütata-Auto mit nach hause, damit er morgens gleich Verkehrssünder jagen kann.

Lustig, dass du es erwähnst ;)

Denn manchmal nimmt ein Feuerwehrmann das Tatütata-Auto mit nach Hause um von dort aus gleich morgens, oder auch mal nachts Feuer zu bekämpfen :)

Nicht das Große rote, aber das Kleine.

Stimmt, machen unsere von der Freiwilligen auch manchmal. Die werden sogar manchmal für "Bewegungsfahrten" eingesetzt. Aber woher wissen die, wo's morgens brennt ? :D:D:D:D

Zitat:

@Uchtl schrieb am 31. Oktober 2019 um 12:13:39 Uhr:

Ja, Dein Arbeitgeber kann es verlangen, dass Du den Dienstwagen in der Firma abholst und zum Dienstschluss wieder dort abstellst. Und genau das ist dann auch die Arbeitszeit.

Dein AG gibt Dir aber für jeden gefahrenen Kilometer die 30 cent.

Nehmen wir mal an, Du fährst 1000 Kilometer in einem Monat. Das sind bei einem durstigen Durchschnittsbenziner ca. zwei Tankfüllungen á 70 €.

Du bekommst aber als Kilometergeld 300 €. Sicherlich hast Du Verschleiß, aber der ist bei 1000 Kilometer bei weitem keine 160 Euro.

Es ist also gar nicht so schwer damit Geld zu verdienen.

Und auf die im Beispiel genannten 300 EUR sind dann wie der Bruttolohn Steuer- und Sozalabgabenpflichtig, oder? Wenn ja, dann würde bestimmt weniger als die Hälte auf der Hand landen und die KFZ-Kosten wären nicht mehr gedeckt.

Zu beachten sollte man auch, dass man das Auto häufiger benutz und dadurch das Risiko in einen Unfall zu kommen höher ist. Selbst oder nicht selbst verschuldet.....bei einem Unfall macht man immer Miese, das zahlt dann der Arbeitgeber bestimmt nicht bei einem Privatwagen. Bei einem Firmenwagen aber schon.

 

An der Stelle vom TE würde ich jeden Tag auf Arbeit fahren und das Dienstauto nehmen. Der TE hat kein Nachteil dadurch, denn wenn er weiter im Innendienst wäre, müsste er auch dies jeden Tag machen. Und da die Arbeitszeit beginnt wenn er auf Arbeit anfängt und aufhört, sind alle anderen Fahrten zur Arbeitszeit zu zählen und der TE erleidet dadurch auch kein Nachteil als wie im Innendienst, egal ob er doppelte oder sinnlose Fahrten nach Nord/Süd/Ost/West fährt was mit dem Betriebsauto nicht nötig wäre. Eventuell wäre es sogar von Vorteil die doppelten/sinnlosen Fahrten, denn dann hätte der TE ein paar Argummente für einen eigenen Dienstwage den er dem AG vortragen kann.

Zitat:

@Fischgebruell schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:02:08 Uhr:

@Uchtl schrieb am 31. Oktober 2019 um 12:13:39 Uhr:

[...].... denn dann hätte der TE ein paar Argummente für einen eigenen Dienstwage den er dem AG vortragen kann.

Der TE ist im öD beschäftigt. Da gibt es das nicht....ausser vielleicht für den Amtsleiter.

Zitat:

@Fischgebruell schrieb am 31. Okt. 2019 um 15:2:08 Uhr:

Und auf die im Beispiel genannten 300 EUR sind dann wie der Bruttolohn Steuer- und Sozalabgabenpflichtig, oder?

Nein, Fahrtkostenerstattung bis 30Cent pro km Dienstfahrt ist Steuer- und SV-frei.

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 14:17:04 Uhr:

Eigentlich sind es doch mehrere Probleme, die der TE hat. Einmal die Frage, ob ihn sein Dienstherr dazu zwingen kann, sein Privatfahrzeug zu dienstlichen Zwecken einzusetzen. Das ist mglw. nicht so einfach zu beantworten, wie ich eingangs dachte. Es könnten hier beamten- oder dienstrechtliche Vorschriften/Regelungen, die wir nicht kennen, eine Rolle spielen. Im Post von A346 weiter oben wurde darauf bereits hingewiesen. Arbeitsrechtlich wäre hier sicher mit "Nein" zu antworten.

 

Gibt es in dem Laden eigentlich keinen Personalrat, den der TE mal fragen könnte ?

Ist doch relatv einfach. Es gibt bestimmte Jobs, für die sich der AN bereit erklären muss, seinen privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen.

Warum das so ist, hatte ich weiter oben zitiert.

Dafür bekommt er dann die vom AG vorgesehen Wegstreckenentschädigungen.

Sogar zusätzlich für die Mitnahme von dienstlich erforderlichem Gepäck ab XXXKilo und/ oder von Mitfahrern.

Möchte der AN das nicht, bekomm er halt den Job nicht.

Kein Personalrat wird dem TE eine andere Auskunft geben.

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 14:18

Das ist schon richtig, aber mir wurde eben gesagt, Dienstwagwen oder Wegstreckenentschädigung. Man hat die Wahl. Naiv wie ich bin, bin ich davon ausgegangen, dass ich dann auch einen Dienstwagen bekomme, mit dem ich von zuhause meine Dienstfahrten starte.

Ich habe so gesehen keinen Nachteil davon, erst zur Dienststelle zu fahren. Natürlich geht das zulasten meiner privaten zeit, aber das geht es im Innendienst ja genauso.

Die Kilometerpauschale ist steuer- und sv-abgabenfrei. Nur wenn der Arbeitgeber mehr als 30 Cent erstattet, wäre das zu beachten.

Mir geht es auch eher darum, dass ich durch mehr Kilometer, unbekannte Strecken, parken an der Straße, usw. ein höheres Risiko habe, dass etwas beschädigt wird. Das wird natürlich vom AG nicht ersetzt. Risiko, Wertverlust, Verschleiß, benzin, ist alles mit den 30 Cent abgegolten.

Ja sicher. Wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass es in diesem speziellen Fall möglicherweise eben doch dienstrechtliche Vorschriften oder Regeln neben den einschlägigen arbeitsrechtlichen gibt, die den Bediensteten dazu verpflichten, seinen Privatwagen fallweise einzusetzen. Da hier offenbar keiner genau weiss, ob das so ist, kann also ein Gang zum Personalrat schon angebracht sein.

Den Job hat er schon, aber sich - so wie es aussieht - keine wirklichen Gedanken gemacht, was da im Zusammenhang auf ihn zukommt. Jetzt folgt das Erwachen und ungläubige Kopfschütteln. Manchmal frage ich mich wirklich, warum immer hinterher gemotzt und nicht vorher nachgedacht wird.

Themenstarteram 31. Oktober 2019 um 14:25

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:20:20 Uhr:

 

Den Job hat er schon, aber sich - so wie es aussieht - keine wirklichen Gedanken gemacht, was da im Zusammenhang auf ihn zukommt. Jetzt folgt das Erwachen und ungläubige Kopfschütteln. Manchmal frage ich mich wirklich, warum immer hinterher gemotzt und nicht vorher nachgedacht wird.

Das ist Unsinn. Ich könnte auch sagen, ich will den Job doch nicht, dann kriege ich meinen alten wieder. Es war eher so, dass die Leute für den Aussendeionst gesucht haben und mich gefragt haben. Da wurde dann halt auch gesdagt, Dienstwagen ist möglich. Kann ja auch sein,d ass ich gar kein Auto habe, das wurde ja gar nicht erfragt.

Gut, man kann mir vorwerfen, dass ich es nicht schriftlich habe festhalten lassen, den Vorwurf muß ich gegen mich gelten lassen.

Dann lass doch alles, wie es ist. Anscheinend hast du das Glück, dir aussuchen zu können, wie du deinen Dienst verrichtest. Aber deine Denke ist schon bemerkenswert:

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:18:42 Uhr:

 

[...] Natürlich geht das zulasten meiner privaten zeit, aber das geht es im Innendienst ja genauso.

Soll dich dein Dienstherr zur Arbeit beamen ?

Zitat:

@evoque2012 schrieb am 31. Oktober 2019 um 14:30:30 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 31. Oktober 2019 um 14:29:13 Uhr:

 

Lustig, dass du es erwähnst ;)

Denn manchmal nimmt ein Feuerwehrmann das Tatütata-Auto mit nach Hause um von dort aus gleich morgens, oder auch mal nachts Feuer zu bekämpfen :)

Nicht das Große rote, aber das Kleine.

Stimmt, machen unsere von der Freiwilligen auch manchmal. Die werden sogar manchmal für "Bewegungsfahrten" eingesetzt. Aber woher wissen die, wo's morgens brennt ? :D:D:D:D

das darf nur pasieren wenn das fahrzeug z.B. direkt früh morgens genutzt wird 8representationsfahrt direkt am früehen Morgen). Im regelfall 99,9%) MUSS das Einsatzfahrzeug nach Dienstschluß wieder vor Ort sein. ws ist denn wenn in der nacht genau das fahrzeug benötigt wird mit dem feuerwehrmann Sam am Aned nach hause gefahren ist? (Ssorry aber wir können sie gerade nicht aus dem 1. Stock holen da unsere Leiterwagen morgen früh beim Schützenfest die Fahne trägt und der kollege den zu Hause stehen hat.)

Hallo,

die Sache ist eigentlich ganz einfach.

Kann der Arbeitgeber verlangen dass das betriebliche Archiv in dem Privathaus des Archivars untergebracht wird und er dafür etwas Miete bekommt? Natürlich kann der AG das nicht verlangen. Warum sollte es bei einem PKW anders sein?

Allerdings gibt es bei der Nutzung eines Dienstwagens auch Haken. So haben Finanzämter Arbeitnehmern einen Abzug für Privatnutzung eines Dienstwagens (1%) orgenommen, mit der Begründung, dass ohne korrekt geführtes Fahrtenbuch eine private Nutzung ausgeschlossen werden kann. Wie im Fall es TE nutzten aber mehrere Mitarbeiter den Dienstwagen und weigerten sich denbürokratischen Aufwand zu betreiben. Die daraufhin erfolgte Rechtssprechung ist auch kein Ruhmesblatt, da Voraussetzungen für den Ausschluss der privaten Nutzung gegeben sein müssen. U.a. sollte der AN über einen dienstwagenähnlichen Privatwagen verfügen. Dienstwagen = Mercedes s- Klasse, Privatwagen Fiat Panda geh5 also nicht.

Dem TE ist nur zu raten, seinem AG direkt vor die Wahl zu stellen: Einwilligung in die evtl. schleppend verlaufenden Arbeitsabläufe, wegen ggf. fehlendem Dienstwagen, oder finanzielle Hilfe bei Anschaffung eines Privatwagens zur dienstlichen Nutzung gegen Erstattung der <km Pauschale.

Niemand kann zur Anschaffung und Unterhalt eines PKW für dienstliche Zwecke gezwungen werden.

Zudem muss gefragt werden, wie viele KM denn überhaupt dienstlich anstehen.

Wenn der TE klug ist, kauft er sich ggf. eine 1500.- Euro- Karre und fährt damit. Steht diese in der Werkstatt, muss ein Dienstwagen ran. Kann man so vereinbaren. Bei täglich 3 Km Fahrtstrecke ist selbst ein 100.- Euro Privatwagen im Unterhalt noch absolut überteuert. Also kein Privatwagen zur dienstlichen Nutzung. Bei 100 Km/ Tag, wird die Pauschale zu einer Geldvermehrungsanlage. Die Pauschale ist im Übrigen steuerfrei! Bringt die FÄ. nicht noch auf blöde Ideen!

Ich fahre aus steuerlichen Gründen nur Autos über 10 Jahe alt, mit geringem Hubraum und Spritverbrauch. Die Firma (GmbH) bezahlt mir die 30 ct. pro KM. Bei 35.000 Km pro Jahr macht Kleinvieh auch Mist.

Gruss vom Asphalthoppler

Gruss vom Asphalthoppler

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 31. Oktober 2019 um 15:18:42 Uhr:

 

Mir geht es auch eher darum, dass ich durch mehr Kilometer, unbekannte Strecken, parken an der Straße, usw. ein höheres Risiko habe, dass etwas beschädigt wird. Das wird natürlich vom AG nicht ersetzt. Risiko, Wertverlust, Verschleiß, benzin, ist alles mit den 30 Cent abgegolten.

Wenn dein Wagen in Ausübung deiner dienstlichen Tätigkeiten fremdverschuldet beschädigt werden sollte, muss deine Behörde die Kosten für die Reparatur übernehmen.

Mit 30 Cent je Kilomenter ist schon sehr viel abgegolten. Meine ehem. Kollegen waren damit jedenfalls zufrieden, auch mit dem zinslosen, in der Höhe allerdings gedeckelten, Darlehen des AG für einen neuen Wagen...

Wenn dein AG dich nicht gefragt hat, ob Du einen eigenen PKW hast, könnte es auch daran liegen, das weder ein Dienstwagen noch ein Privatwagen für den Außendienst als erforderlich angesehen wird.

Stärkung des ÖPVN oder so ;)

 

@StephanRE

1. habe ich mittelbar klargestellt, dass eben nicht der große rote Wagen mit nach hause genommen wird (auch wenn das bestimmt inoffiziell schon mal vorgekommen ist)

2. nennt sich sowas "Bereitschaftsdienst" und hat eben nichts mit Dienstschluss zu tun. Das dürfte dem geneigten Leser aufgefallen sein, als ich erwähnte, dass die Anfahrt "auch nachts" vorkommen kann.

Es ist gang und gäbe bei mittleren und größeren Feuerwehren, dass ab einer gewissen Führungsebene eben keine 24h Wachbereitschaft auf der Wache existiert, sondern der Sam eben von zu Hause (oder wo auch immer er sich gerade befindet) losfährt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Muss Arbeitgeber Dienstwagen stellen?