Muss 3. Bremsleuchte funktionieren?
Hallo
meine Heckklappe ist durch und ich benötige für die HU eine neue.
Habe ein gutes Angebot ums Eck allerdings mit 3. Bremsleuchte. Meiner BJ 1993 hatte diese allerdings noch nicht. war ja erst ab 97/98 verpflichtend. Meine Frage nun, muss dieses funktionieren oder ist das aufgrund des Bj nicht HU Relevant? Oder muss ich doch eine besorgen ohne 3. Bremsleuchte an der Klappe?
Grüße
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11 Antworten
Was dran ist, das muss funktionieren.
Aber wo ist das Problem, die zwei Kabel wirste ja wohl noch anklemmen können.
Einmal Plus vom 3. BL, ans Pluskabel der Bremsleuchte ran, dann haste Masse, die gibts dort in Hülle und Fülle.
Was dran ist, muß auch funktionieren. Oder ausbauen.
Aber kann ja nicht soo schwer sein, eine Bremsleuchte zu reparieren. Kabelbruch in der Zuleitung ?
Meiner verfügt gar nicht über eine 3. Leuchte bisher. Ich hab einige Threads hier gelesen wo auch gefragt wurde wie man bei einem Model mit 2 Bremslichter die 3. anschließen kann. Klang extrem kompliziert was da beschrieben wurde mit neuem Kabel verlegen etc. etc.
rpalmer
also einfach von einem der seitlichen Bremslichter raus gehen und das 3. damit versorgen?
Zitat:
@golf3_93 schrieb am 15. Februar 2018 um 11:20:26 Uhr:
also einfach von einem der seitlichen Bremslichter raus gehen und das 3. damit versorgen?
Ja,genau so.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 15. Februar 2018 um 11:10:03 Uhr:
Was dran ist, muß auch funktionieren.
Nope, ich habe ein Auto mit dritter Bremsleuchte die nicht funktioniert weil Sie in D zu der Zeit gar nicht vorhanden sein durfte. Aus dem Grund wurde diese auch, quasi ab Werk, ausgetragen

Wäre auch ne Möglichkeit wenn man die Leuchte nicht anklemmen will. Gibt bestimmt einen TÜV Prüfer der dir das in die Papiere einträgt.
Ich würde auf das Sicherheitsplus nicht verzichten wollen. Wenn der Kabelbaum noch in der Klappe ist, dann ist es noch einfacher.
Stimmt grundsätzlich, wobei der Wagen in meinem Falle schwer zu übersehen ist
Zitat:
@Dynamix schrieb am 15. Februar 2018 um 14:59:29 Uhr:
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 15. Februar 2018 um 11:10:03 Uhr:
Was dran ist, muß auch funktionieren.
Nope, ich habe ein Auto mit dritter Bremsleuchte die nicht funktioniert weil Sie in D zu der Zeit gar nicht vorhanden sein durfte. Aus dem Grund wurde diese auch, quasi ab Werk, ausgetragen![]()
Wäre auch ne Möglichkeit wenn man die Leuchte nicht anklemmen will. Gibt bestimmt einen TÜV Prüfer der dir das in die Papiere einträgt.
Nope ?
Normal muß das was dran ist auch funktionieren.
Gibt Prüfer, die schauen großzügig drüber hinweg, manchen ist zukleben ausreichend genug, aber wenn's ein pingeliger ist, muß man das nicht funktionierende Teil eben ausbauen. Alles schon erlebt (meist bei Nebelscheinwerfern).
Glaub reparieren oder ausbauen ist billiger als extra einzutragen, daß es nicht unbedingt funktionieren muß ;-)
(zumindest bei 'ner popeligen Bremsleuchte,
.....bei den Kats damals hatten die vom TÜV die Befürchtung, daß nach Autobahnfahrt (mit höherer Geschwindigkeit als in USA üblich) das Auto abfackelt, also raus damit . . . naja, später haben diejenigen ihre (meist weggeworfenen) Kats wieder gesucht, um die Steuer zu senken . . . verrückte Welt, und in D besonders oft)
In meinem Fall war es so:
Die Dritte Bremsleuchte ist ab Werk eigentlich drin, da aber zu der Zeit in D nicht erlaubt musste dieses abgeklemmt sein. Somit hat man dieses im Werk gar nicht erst angeschlossen. Ist enstprechend auch im Schein eingetragen und es gibt sogar einen sogennanten "Delete Option Code". Waren damals noch andere Zeiten.
Gab auch mal Zeiten wo man Katalysatoren bei Importwagen demontieren musste weil man in Deutschland damit nichts anzufangen wusste
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 15. Februar 2018 um 11:10:03 Uhr:
Was dran ist, muß auch funktionieren. Oder ausbauen.
Aber kann ja nicht soo schwer sein, eine Bremsleuchte zu reparieren. Kabelbruch in der Zuleitung ?
Absolut unlogisch. Dran ist die Heckklappe, ob die nun ein Spoiler hat oder ne Bremsleuchteüberbleibsel ist doch egal. Bin jetzt nicht 100000%%%% Paragraphen sicher, aber erscheint mir absolut unmöglich, dass der die aktivieren muss.
@Threadersteller: Wenn du die gti rückleuchten hast, würde ich es vllt anschließen, ansonsten kA. Wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob man die normalen nicht schlecht bei starkem Licht sieht. Ansonsten ist es halt n paar Mins arbeit und ne Fehlerquelle mehr, je nach dem wie schlau man anzapft.
Hallo, ich hab`s grad beim TüV gehabt:
Mein Prüfer hat mir verbindlich erklärt, dass zwei Bremsleuchten bei der Prüfung funktionieren müssen ! Wenn man 3 hat, also eine zusätzliche, kann die linke mit der 3. oben, die rechte mit der 3. - oder beide unten original leuchten !
Dann ist es für den TüV in Ordnung. Wenn man an einen pingeligen Prüfer gerät, kann man die 3. mit einem Tape abkleben. Das ist dann auch ok. So ist die Rechtslage.
Grüße, Puppimaus