Mundschutz beim Autofahren

https://www.adac.de/news/autofahren-mundschutz/

ADAC: Gesicht muss trotz Maske erkennbar bleiben

Was bedeutet das fürs Autofahren? ADAC Juristen weisen darauf hin: Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass das Gesicht von der Maske nicht so verdeckt wird, dass er nicht mehr erkennbar ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro.

Darüber hinaus sollten Brillenträger beachten, dass je nach Beschaffenheit des Mundschutzes beim Tragen die Brillengläser beschlagen können. Die Masken dürfen auf keinen Fall die Sicht beeinträchtigen.

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Zitat:

@Xentres schrieb am 13. Apr. 2020 um 11:50:59 Uhr:


[....]dann ist man ja im Fahrzeug auch im öffentlichen Raum.

Echt jetzt?

Das Fahrzeug bewegt sich im öffentlichen Raum. Du als Insasse befindest Dich in einem geschlossenen Raum.

Ergo im Auto keine Maske (Ausnahmen mag es geben) und beim Verlassen desselben Maske auf.

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Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 15. April 2020 um 13:27:01 Uhr:



Bei Bußgeldandrohungen gen 200€ pro Nase, fahr ich dann lieber mit 2 Autos.
Es gibt durchaus ein Kontaktverbot innerhalb der Kernfamilie. Unbeschränkt ist der Kontakt nur in einem gemeinsamen Haushalt.

Gilt das Kontaktverbot bei den eigenen Kindern auch, wenn sie volljährig sind und einen eigen Haushalt haben? Hätte ich jetzt nicht gedacht. Mir war so, dass empholen wird, die Besuche bei Oma und Opa zu vermeiden.

Dann gebe ich dir Recht, dass es besser ist auf Nummer sicher zu gehen. Man weiß ja nicht, wie das Gesetz vom Ordnungshüter ausgelegt wird. Die Strafe in Höhe von 200€ ist in der eigenen Tasche besser aufgehoben. 😉

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