Müssen meine Felgen eingertragen werden?
Hallo,
es würde mich freuen wenn mir jemand, der sich sehr gut auf diesem Gebiet auskennt, bei folgendem Problem helfen kann. Heute wurde mir der TÜV verweigert, da meine Felgen angeblich in den Fahrzeugschein eingetragen werden müssen.
Ich habe auf meinem Golf 6 122PS TSI, 16 Zoll (205/55 R16) Rial Lugano Felgen.
Der TÜV Prüfer hat sich auf folgendes Dokument berufen:
http://rial.de/.../Audi-VW-Seat-Skoda-Ford.PDF
Auf Seite 5 ganz unten ist der 6er Golf aufgeführt. Da in der Spalte "Auflagen und Hinweise" die Kennzeichnung A01 aufgeführt ist, meint der Prüfer, das die Felgen eingetragen werden müssen.
A01:Zitat:
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Die Felgen haben aber eine ABE:
http://rial.de/rial/Gutachten/LUGANO%20%28LU%29/LU756-7,5x16/ABE.pdfIch dachte bis jetzt, dass man mit einer ABE keine Eintragung in den Fahrzeugschein benötigt.
Zitat:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Die ABE referenziert aber auf das von mir verlinkte Gutachten, in dem nach A01 eine "Bescheinigung" verlangt wird. Bedeutet dies wirklich, dass die Felge in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss?
19 Antworten
Zitat:
@chris230379 schrieb am 2. Dezember 2014 um 13:11:37 Uhr:
Ich weiß, dass die Felgen für E46 / E90 zugelassen sindund die Fahrzeuge ab Werk damit ausgestattet wurden
... Und weshalb willst Du die dann trotzdem eintragen lassen bzw. fragst, ob die eingetragen werden müssen?
Gruß
Der Chaosmanager
Weil mein Vater und der Nachbar sich darüber unterhalten haben,
dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man mit anderen Felgen als den im Fahrzeugschein eingetragenen einen Unfall hat und der E90 Vollkaskoversichert ist.
Zusätzlich hat mich eben dieser eine Polizist verunsichert.
Es klingt halt merkwürdig, wenn Du zunächst eine Frage stellst und dann denen, die nach bestem Wissen versucht haben, Dir eine kompetente Antwort zu geben, den Satz hinknallst "ich weiß, dass die Felgen zugelassen sind" ...
Im übrigen sollte es einem Polizisten geläufig sein, dass, seit es keinen Fahrzeugschein mehr gibt, nur noch eine Reifen-/Felgengröße in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
dass der Versicherungsschutz erlischt, wenn man mit anderen Felgen als den im Fahrzeugschein eingetragenen
Betrifft nicht im COC stehende BMW-Räder oder Fremdräder ohne Gutachten bzw. nicht eingehaltene Auflagen des Gutachtens.