Müssen die hinteren Sitzplätze gepolstert sein?
Hallo und zwar habe ich folgende frage. In meinem Lupo habe ich die Rücksitzbank rausgebaut weil die Basskiste bisschen zu groß ist. Wenn ich nun hinten Leute mitholen will reicht es wenn die sich normal hinsetzen ohne Sitzpolster? Weil die Gurte können ja ganz normal benutzt werden. Die Basskiste würde auch als Rückenlehne dienen?! Ich mache gleich mal gerade ein Bild von der geschichte....
36 Antworten
Moin,
Leute ... erstmal ... GANZ LOCKER bleiben ! Was er da mit seinem Auto anstellt ... GEHT UNS NICHTS an ! Und zwar ÜBERHAUPT nichts ! Ausnahme : Wir wären zuständige Polizisten. Merkt euch mal eines ... mit VORWÜRFEN (!!!) erreicht man an solchen Stellen nichts ! Also ... klärt Ihn über Probleme und Gefahren SACHLICH (!!!) auf ... das wird er eher verstehen, also eure ganzen Vorwürfe !
Kommen wir mal zum Thema ... Nein ... das Gesetz SCHREIBT keine Polsterung eines Sitzes vor ... du kannst also auch direkt 2 Kunststoffschalen dahinstellen. Der einzige Punkt der erfüllt sein muss ... das was du als Sitzplätze anbieten willst ... muss ein ZUGELASSENER Sitz sein. Das ist der Tank bzw. Boden deines Fahrzeuges ganz sicher nicht ! Ergo : Dort dürfen in der Tat so wie es derzeit aussieht ... keine Personen befördert werden.
Und Nein ... Er muss sein Fahrzeug nicht zwingend auf 2 Sitzer umtragen lassen. Solange problemlos und schnell die Sitzbank korrekt wieder eingebaut werden kann ... darf er als X Sitzer eingetragen bleiben, nur wenn die Gurte entfernt werden müssten, oder der Einbau der Sitzbank nicht ohne andere Modifikationen erfolgen kann ... muss auf 2 Sitzer umgetragen werden z.B. wenn ein Käfig verbaut ist. Nur : Dürfen die Plätze hinten eben nicht genutzt werden, wenn dort keine Sitze verbaut sind.
Und zu deiner Bassbox ... mach die wirklich richtig fest. Kostet nicht die Welt ... ist vergleichsweise WENIG Arbeit ... und erhöht die Sicherheit aller im Fahrzeug enorm. Das ist kein Scherz ... die kinetische Energie die schon kleinste Teile aufbauen können ... kann sehr groß sein. Und es reicht ja, wenn die Box einfach unglücklich aus dem Gurt rausrutscht.
Gruß Kester
Zitat:
Original geschrieben von \/R6
Zitat:
Original geschrieben von \/R6
fahrlaessige vielleicht, ich mein aber nich strafrechtlich sondern zivilrechtliche klagen in form schon schmerzengeld, behandlungskosten und verdienstausfaellen etc., falls die mitfahrer nen fitten anwalt haben. fuer das geld was man da schnell los is, koennte ich sich nen touareg w12 mit richtigem ausbau kaufen/ machen lassen. ^^Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genauso sieht es aus. In solchen Fällen ist hier nämlich der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt.
Nicht dass ich solche Umbauten rechtertige,
niveaulos ist die mildeste Umschreibung die mir jetzt so einfällt.
Aber was soll das hier mit Schmerzensgeld und Co. ? Wer zwingt mich denn in sowas einzusteigen? Selbst schuld, da ich gleich im Kernreaktor spazieren gehen und die Betreiber wegen Verstrahlung verklagen.
wenn jemand hinten mitfaehrt und es passiert etwas, kann er ihn haftbar machen.
zu deinem vgl. mit dem kraftwerk: der betreiber hat dafuer zu sorgen, das du nich einfach in radioaktiven bereichen rumspazieren kannst. faengst du dir trotzdem in "sicheren" bereichen was ein, s.o. bzgl. klage.
@ rotherbach: die sitze muessen nichmal zugelassen sein, der gesetzgeber verlangt lediglich "geeignete" sitzmoeglichkeiten. wieder ein typisch deutscher gummiparagraph, der sich aber dito nich bis zur basskistenloesung dehnen laesst.
Moin,
Doch ... es muss schon ein ZULÄSSIGER Sitz sein, also einer der den entsprechenden Zusatzverordnungen nach ECE genügt. Einfach nen Gartenstuhl reinschweißen reicht nicht aus.
MFG Kester
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Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Doch ... es muss schon ein ZULÄSSIGER Sitz sein, also einer der den entsprechenden Zusatzverordnungen nach ECE genügt. Einfach nen Gartenstuhl reinschweißen reicht nicht aus.
MFG Kester
komisch das man problemlos schalensitze mit fia zulassung eingetragen bekommt, die jedoch keine ece zulassung haben...
Moin,
Gegenfrage ... ist eine FIA Zulassung nicht ebenfalls eine ZULASSUNG ?! Für solche Teile gibt es Ausnahmeregelungen, so dass sie logischerweise auch zulässig sind. Im Regelfall weisen Fahrzeugteile nach FIA-Zulassung ja höhere Sicherheitsanforderungen auf, als herkömmliche.
MFG Kester
Eigentlich ist ja schon alles gesagt...
Die Gefährdung seines eigenen Lebens ist ja das eine, aber auf die Idee zu kommen da noch andere Leute mit rein zu ziehen ist echt zu viel.
Ich bin definitiv nicht Sündenfrei und auch nicht immer ganz vernünftig, aber in die Hütte würd ich auch nach Aufforderung nicht einsteigen.
Davon abgesehen: Viel hilft nicht immer viel! Soll heissen, auch ein kleiner Woofer macht Spaß und erhält noch Nutzvolumen. Als Showausbau kann das ja wohl nicht durchgehen sollen...!?`
Machs einfach richtig oder bau deine Rückbank wieder ein.
Vielleicht bringt der Weihnachtsmann ja auch was passendes....
Grüße