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mtl. Eigenbeteiligung übersteigt geldwerten Vorteil - was nun?

Themenstarteram 18. Mai 2018 um 6:16

Hallo zusammen,

gegeben ist die folgende Kalk mit einfach gehaltenen Beispielbeträgen.

Angenommen ich kann über den AG Treibstoff beziehen. Der Treibstoff wird mtl. abgerechnet, wirkt sich allerdings nicht auf den geldwerten Vorteil aus (gvW wird berechnet aus der Fahrzeugsumme sowie der Distanz zum Arbeitsplatz), aber selbstverständlich auf die Höhe der mtl. Eigenbeteiligung.

Angenommen meine Eigenbeteiligung ohne Treibstoff wären 550,-€ und ich nehme Treibstoff im Wert von mtl. 50,-€ dazu, so dass meine mtl. Eigenbeteiligung bei 600,-€ liegen würde und somit den gvW übersteigt!

Wir sieht es jetzt rechtlich aus?

Habe ich dadurch überhaupt dann noch einen gvW?

Darf die mtl. Eigenbeteiligung den gvW überhaupt überschreiten?

Ändert sich jetzt etwas an den mtl. Zahlungen?

Der oben verlinkten Dienstwagenrechner rechnet stets mit einer max. Eigenbeteiligung, welche dem gvW entspricht - egal, welchen Wert ich dort in die Kalkulation eintrage (wenn ich bspw. 600,-€ mtl. Eigenebeteiligung eintrage, rechnet der Rechner mit 560,-€ mtl. Eigenbeteiligung, weil dies der geldwerte Vorteil ist).

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Der Geldwertevorteil sinkt dann auf 0€ ins negative kann er nicht gehen das hat vor ein paar Jahren jemand vor Gericht versucht.

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Die Firmenwagenregelungen mit Eigenbeteiligung werden bei vielen Arbeitgebern immer beliebter. Bei uns gibt es die klassische 1%+0,03%-Regelung schon seit über 10 Jahren nicht mehr. Trotzdem fahren etwa 45% der Firmenwagen-Berechtigten einen Firmenwagen. Wir reden hier von ca. 3.500 Fahrzeugen. Am Nutzungsumfang hat sich nie etwas geändert: Fahrerkreis Mitarbeiter inkl. Partner und im gleichen Haushalt lebende eigene Kinder, Privatnutzung uneingeschränkt, alle Kosten (Sprit, Versicherung, Steuer, Werkstatt, Reifenersatz) sind inklusive, nur Sprit bei privaten Auslandsreisen ist selbst zu zahlen. Ein neues Fahrzeug gibt es immer nach 36 Monaten.

Erst wurde bei uns dem Mitarbeiter nur die Leasingrate berechnet (was natürlich den GwV senkt), dann kam noch eine Verbrauchspauschale dazu (die ebenfalls den GwV senkt). Für die Mitarbeiter, die den Firmenwagen tatsächlich auch geschäftlich nutzen, gibt es eine Carallowance, welche abhängig ist von der jährlichen Fahrleistung und der Position im Unternehmen. Es gibt durchaus Unternehmensbereiche, deren Mitarbeiter nur Privatnutzung haben.

Mal ein Rechenbeispiel: Fahrzeug mit Listenpreis 38.000 Euro macht 530 Euro Fullservice-Leasingrate, 91 Euro Verbrauchspauschale und einen GwV bei 15 km Wohnort-Arbeit von 551 Euro. Jetzt bringen wir noch eine Carallowance von 200 Euro dazu, dann sind unter dem Strich 130 Euro GwV zu versteuern. Netto kostet einen das Fahrzeug dann etwa 500 Euro im Monat.

Ob sich das rechnet, kann dann jeder selbst entscheiden. Fährt man ein eigenes Auto 10 Jahre und hat damit den Wertverlust über einen großen Zeitraum verteilt, wird es aufgehen. Wer aber alle 3 bis 4 Jahre ein "neues" Auto haben möchte, der fährt mit dem Firmenwagen günstiger.

Einen Fall, bei dem der Eigenanteil höher als der GwV war, ist mir noch nicht untergekommen.

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