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Mtl. Abschlag beim Stromanbieter erhöhen (bei Wechsel auf Elektro)

Themenstarteram 5. Februar 2022 um 12:45

Es mag eine eher theoretische Frage sein, aber ich hab mich die Tage gefragt, wie wohl der Ablauf wäre.

Bei den meisten in DE wird es so sein, dass es eine Jahresrechnung vom Stromanbieter gibt und anhand dieser dann der künftige monatliche Abschlag festgesetzt wird. In der Regel gibt es nur einen Stromzähler und Tarife mit unterschiedlichen Preisen je nach Tageszeit sind eher selten.

Theoretisches Beispiel:

Im Februar gibt es die Jahresrechnung und Mitteilung über den künftigen Abschlag.

Im März erfolgt der Wechsel auf ein Elektroauto (ggf. auch Plug-In Hybrid). Es wird hauptsächlich zu Hause geladen und dadurch erhöht sich der Stromverbrauch deutlich.

Wie ist dann der genaue Ablauf? Informiert man den Stromanbieter über diese Änderung und erhöht den mtl. Abschlag im Vorfeld? Oder wartet man 11 Monate bis zur nä. Jahresrechnung und zahlt dann die satte Nachzahlung?

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35 Antworten

Die Frage hatte ich vor 10 Monaten auch.

 

Kurz den Verbrauch überschlagen und dann den monatlichen Abschlag auf 150€ erhöht.

 

Ein Telefonat mit dem Stromanbieter und gut war's.....hatte keine Lust auf eine Fette Rechnung am Jahresende.

 

Es gab dann eine Rückzahlung von 70€ und eine Anpassung des monatlichen Abschlag.

Themenstarteram 6. Februar 2022 um 8:00

Interessante Rückmeldungen bisher.

Eine Anbieter Insolvenz hatte ich bisher nicht berücksichtigt. Wenn ich bisher einen Anbieter gewechselt hab (egal ob Strom oder Gas) hab ich mich für lokale Stadtwerke oder große Anbieter entschieden. Auf jeden Fall ohne den Bonus, der verrechnet wird und nur dadurch (marginal) günstiger ist.

Zitat:

@206driver schrieb am 6. Februar 2022 um 09:00:45 Uhr:

Interessante Rückmeldungen bisher.

Eine Anbieter Insolvenz hatte ich bisher nicht berücksichtigt. Wenn ich bisher einen Anbieter gewechselt hab (egal ob Strom oder Gas) hab ich mich für lokale Stadtwerke oder große Anbieter entschieden. Auf jeden Fall ohne den Bonus, der verrechnet wird und nur dadurch (marginal) günstiger ist.

Fakt ist, dein Energieversorger hat Anspruch auf die Vergütung der bisher gelieferten Energiemenge. Daher ja auch die Dauerrechnung der Abschläge.

 

Hieraus leite ich sogar eine Verpflichtung des Kunden ab, eine erhebliche Änderung des Energiebezugs dem Versorger zur Befriedigung seiner Ansprüche zu melden.

Zitat:

@Arpaio schrieb am 6. Februar 2022 um 09:58:00 Uhr:

Zitat:

@206driver schrieb am 6. Februar 2022 um 09:00:45 Uhr:

Interessante Rückmeldungen bisher.

Eine Anbieter Insolvenz hatte ich bisher nicht berücksichtigt. Wenn ich bisher einen Anbieter gewechselt hab (egal ob Strom oder Gas) hab ich mich für lokale Stadtwerke oder große Anbieter entschieden. Auf jeden Fall ohne den Bonus, der verrechnet wird und nur dadurch (marginal) günstiger ist.

Fakt ist, dein Energieversorger hat Anspruch auf die Vergütung der bisher gelieferten Energiemenge. Daher ja auch die Dauerrechnung der Abschläge.

Hieraus leite ich sogar eine Verpflichtung des Kunden ab, eine erhebliche Änderung des Energiebezugs dem Versorger zur Befriedigung seiner Ansprüche zu melden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/BJNR239110006.html

Zitat:

Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem Grundversorger mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern. Nähere Einzelheiten über den Inhalt der Mitteilung kann der Grundversorger in ergänzenden Bedingungen regeln.

Hatte einen günstigeren Tarif als die Grundversorgung bei meinem Grundversorger. Wg. Corona hatte sich mein Stromverbrauch mehr als verdoppelt und gab keine Probleme.

notting

@notting

 

Da geht's aber um die Grundversorgung, nicht um den üblichen Stromanbieter.

Also ich hab einmal saftig Nachgezahlt, weil für einen 18-Jährigen Singlehaushalt völlig falsch kalkuliert wurde (Strombeuler)...

Weiß jetzt nicht mehr genau, aber die StrafkWh ist doch erheblich teurer als die Vorauszahlung?!

 

Also lieber zahle ich doppelt zu viel im vorraus und freue ich, wenn die Hälfte wieder zurück kommt, als mich zu ärgern :D

 

Hab aktuell auch insgesamt 5k-kWh angemeldet, Überschlagene 20k-km im Jahr, obwohl wir doch häufig Auswärtsladen, bisher meistens noch bein einkaufen...

Also kommen wir im ersten Jahr vermütlich nicht einmal auf 3k!

 

Grüßle Mopedcruiser

Es gibt keine Strafkwh bei den mir bekannten Tarifen.

Es gibt (oder zumindest gab mal) Tarife, wo man nur eine bestimmte Menge pro Jahr, z.B. 5000 kWh, als Flatrate bezahlt. Kommt man über die Flatrate hinaus, wird jede kWh darüber zu einem zumeist recht hohen Preis abgerechnet.

Ja, gibt es, muss man ja nicht buchen. In die Falle tappen meist nur Geizhälse, die denken, dass sie ihren Verbrauch drücken können, und den dann noch besonders billig beziehen. Ups, und dann verbrauchen sie mehr als vorausbezahlt, und stellen fest, dass es da das Kleingedruckte gab....

Wenn gerade eure Preisbindung ausläuft, wechselt zu Tibber und zahlt jeden Monat das, was ihr verbraucht habt.

Keine festen Abschläge, immer den aktuellen Börsenpreis bezahlen. Tibber schlägt nichts auf die kWh auf.

VORSICHT: Durchschnittlicher Börsenstrompreis + 17,69 ct/kWh Steuern und Netzabgaben + 7,85 Euro Messstellengebühr/Monat + 3,99Euro App Gebühr/Monat.

Durchschnittlicher Börsenstrompreis derzeit über 20 ct/kWh. Besser genau nachrechnen und vergleichen.

Ich würde erstmal 2 Monate schauen um wieviel sich der Stromverbrauch mit dem Laden erhöht , und dann den Abschlag so anpassen das es sich bis zum Jahresende ungefähr ausgeht.

Auf keinen Fall würde ich so viel zahlen das eine hohe Rückerstattung zu erwarten ist.

Ich habe von meinem letzten Anbieter bislang noch keine Abrechnung bekommen. Dieser hatte am 20.Dezember einfach die Lieferung eingestellt. Insolvent ist er aber nicht. Einzugsermächtigung hatte ich gleich entzogen.

Es geht aber nur um 22.- € Rückerstattung.

Ich benötige so um die 3000 kWh zum Laden

Ohne PV kann der Verbrauch je nach Fahrleistung also ganz gut steigen

Den Abschlag kann ich in Grenzen online ändern

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 6. Februar 2022 um 21:44:22 Uhr:

VORSICHT: Durchschnittlicher Börsenstrompreis + 17,69 ct/kWh Steuern und Netzabgaben + 7,85 Euro Messstellengebühr/Monat + 3,99Euro App Gebühr/Monat.

Durchschnittlicher Börsenstrompreis derzeit über 20 ct/kWh. Besser genau nachrechnen und vergleichen.

Ob man mit Tibber Geld spart? Keine Ahnung. Ich unterstütze die Idee dahinter, dass es dem Stromanbieter nicht egal sein kann, wieviel Strom man verbraucht, wenn er an der kWh verdient.

Jedenfalls wird jede der kommenden EEG-Senkungen einfach an mich durchgereicht.

Die Ampel will den Strom ja billiger machen…

Mein heutiger Strompreis bei Tibber…

Tibber

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 20. Februar 2022 um 20:30:10 Uhr:

 

Ob man mit Tibber Geld spart? Keine Ahnung.

Das kann man, wenn man sich mit dem Verlauf des ständig schwankenden Börsenstrompreis auskennt und die Möglichkeit hat, nennenswerte Stromverbraucher zeitlich zu steuern. Solche Stromverbraucher sind bei Privatpersonen fast nur E-Autos und Wärmepumpen.

Zitat:

Ich unterstütze die Idee dahinter, dass es dem Stromanbieter nicht egal sein kann, wieviel Strom man verbraucht, wenn er an der kWh verdient.

Die Idee hinter Tibber ist, dass das Preisrisiko auf den Verbraucher übertragen wird. Damit kann man sparen oder auch draufzahlen. Tibber hat keinerlei Risiko und verdient lediglich über die App-Gebühr.

Zitat:

Jedenfalls wird jede der kommenden EEG-Senkungen einfach an mich durchgereicht.

Senkungen (und Erhöhungen) der Abgaben und Steuern wird auch bei anderen Anbietern an die Verbraucher unmittelbar weitergegeben, da der vertraglich festgeschriebene Preis sich alleine auf den Arbeitsstrompreis bezieht.

Zitat:

Mein heutiger Strompreis bei Tibber…

Jo, war ja auch schön windig, weswegen der Börsenstrompreis recht niedrig war. Wie war denn der Tibber-Strompreis am 10.01 oder 18.01, oder 25.01, .... ?

Zitat:

@Arpaio schrieb am 6. Februar 2022 um 09:58:00 Uhr:

 

Fakt ist, dein Energieversorger hat Anspruch auf die Vergütung der bisher gelieferten Energiemenge. Daher ja auch die Dauerrechnung der Abschläge.

Hieraus leite ich sogar eine Verpflichtung des Kunden ab, eine erhebliche Änderung des Energiebezugs dem Versorger zur Befriedigung seiner Ansprüche zu melden.

Der Energieversorger ist berechtigt: „für den Elektrizitätsverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.”

Einen generellen Anspruch oder eine Pflicht zur Zahlung kann ich aus dem Text nicht ableiten. Wenn ich ehrlich bin, sogar eher ein großes Misstrauen dem Kunden gegenüber, wenn Abschläge verlangt werden, weil er eventuell den Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Ich drehe den Spieß lieber um. Warum soll ich (sicher kleinere) Risiken eingehen und vorab Zahlungen mit Zinsverlust leisten, die nicht nötig sind?

 

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