Motortausch, muss der eingetragen werden ?
Moin,
also erstmal zum ist-Stand:
Ich habe hier zwei Roller. Einen "Rex RS460 Boston8" und einen "Rex RS460".
Bei den einen ist der Motor und der Rahmen einwandfrei (über den Rest incl. Lenkkopflager will ich nicht reden 😠 ).
Bei dem anderen ist der Rahmen und die Anbauteile gut. Der Motor allerdings ....
Nu ist die Frage:
Kann ich einfach den Motor tauschen (was die geringere Arbeit wäre) und ein paar noch nutzbare Einzelteile abnehmen und einlagern ? Oder sollte ich eher alle Anbauteile von zweiten auf den ersten umbauen ?
In den Papieren ist u.a. auch die jeweilige Motornummer eingetragen. Und wenn ich den Motor tausche muss ich das dann ändern lassen ? Und wenn ja wo ?
Gruß
19 Antworten
Bei gleicher Leistung nicht
Fast alle Motordaten sind gleich.
Einziger Unterschied ist bei der Maximalen Nutzleistung. Der eine braucht nur 7000 Umdrehungen, der andere 7500 (und hat auch ein SLS verbaut). Der Rest der Unterschiede in den Papieren bezieht sich auf die maximale Nutzlast der Achsen und die Abmessungen.
Jeder Umbau muss abgenommen /umgeschrieben werden sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Erst beim Tüv abnehmen lassen ,dann beim Verkehrsamt umschreiben lassen.
Wenn die motorkennung gleich ist nicht. Da die leistung zu unterschiedlichen punkten anliegt, wird es eine andere motorkennung sein.
Sicher gehst du, wenn du beim TÜV fragst.
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Brauchst du nicht,einfach die Motoreinheit umbauen und die Papiere das der Motor nicht geklaut ist hast du ja,ist wie ein AT- Motor.
@Papstpower
Die Motorkennung ist gleich. Es sind beides 139QMB-Motoren. Beide haben den gleichen Schadstoffausstoß usw.
Nur halt das SLS, was man auch nur an dem einen Motor selber sieht und nicht irgendwo separat in den Papieren steht, und die o.g. Unterschiede plus eine andere Typengenehmigungsnummer (logisch, sind ja auch zwei verschiedene "Rollerserien"😉 sind in den Papieren erkennbar.
Aber zum TÜV habe ich auch bereits eine Anfrage geschickt. Nur um ganz sicher zu gehen.
@kranenburger
Also dann beide Papiere mitführen ?
Die alten Teile wollte ich dann eh entsorgen auch wenn vielleicht ein erfahrener Bastler vielleicht noch seinen Spaß damit hätte. Unter anderem hat der auszutauschende Motor ein interessantes Ölgemisch im Kurbelwellengehäuse 😁
Zitat:
@Starrrger schrieb am 4. Juni 2017 um 16:26:31 Uhr:
@Papstpower
Die Motorkennung ist gleich. Es sind beides 139QMB-Motoren. Beide haben den gleichen Schadstoffausstoß usw.
Nur halt das SLS, was man auch nur an dem einen Motor selber sieht und nicht irgendwo separat in den Papieren steht, und die o.g. Unterschiede plus eine andere Typengenehmigungsnummer (logisch, sind ja auch zwei verschiedene "Rollerserien"😉 sind in den Papieren erkennbar.
Aber zum TÜV habe ich auch bereits eine Anfrage geschickt. Nur um ganz sicher zu gehen.@kranenburger
Also dann beide Papiere mitführen ?
Die alten Teile wollte ich dann eh entsorgen auch wenn vielleicht ein erfahrener Bastler vielleicht noch seinen Spaß damit hätte. Unter anderem hat der auszutauschende Motor ein interessantes Ölgemisch im Kurbelwellengehäuse 😁
Nein die einen Papiere würde ich nur zu hause aufbewahren falls mal irgendeiner einen Nachweis haben will das der Motor nicht geklaut ist.
Wie habe ich das zu verstehen mit dem Ölgemisch?
Öl-Benzin-Gemisch.
Irgendwo lässt der Benzin ab welches dann in die Kurbelwellengehäuse gerät.
Deswegen, und weil der Motor auch mit normalem Ölstand nicht mehr will, hab ich den auch zum Sonderpreis bekommen, und da ich noch einen hier habe wäre der Tausch des Motors dann halt der einfache weg.
Das ist quatsch ,natürlich muss der Motorwechsel eingetragen werden,schon wegen der Motornummer
Jeder Umbau am Fahrzeug erfordert eine ABE oder eine Abnahme.Alles andere ist blödsinn.
Die Rennleitung macht sich nicht die arbeit und kontrolliert ob der Motor den Vorschriften entspricht .
Stimmt die Motornummer nicht mit der auf der Betriebsanleitung überein ,wird die Karre stillgesetzt.
Da nutzt auch kein Diebstahlnachweis was.
*mist*
Das befürchte ich auch ...
Nur das ich als Ersatz-BE halt nur die TÜV-Zettel bekomme und die Haltbarkeit ist ... besch..eiden.
Aus der "Pappe" wie vom Hersteller sind die ja leider nicht 🙁
War bei mir auch so,bei der Umschreibung auf 45km/h.
Hab die Genehmigung vom Tüv bekommen und musste damit zum SVA ,die haben mir dann nen Flodderzettel zusätzlich drangehängt.
Ich war nach meinem Motorwechsel am Auto beim TÜV, der sagte mir das nichts eingetragen werden muss. Und die Zulassungsstelle hat mir das bestätigt. Warum sollte das bei einem Roller anders sein? Nur wenn sich was an der Leistung oder Abgasnorm ändern würde müsste das eingetragen werden.
Wenn beide Motornummern gleich sind brauchst du keine Abnahme.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 4. Juni 2017 um 16:54:55 Uhr:
Das ist quatsch ,natürlich muss der Motorwechsel eingetragen werden,schon wegen der Motornummer
Jeder Umbau am Fahrzeug erfordert eine ABE oder eine Abnahme.Alles andere ist blödsinn.
Die Rennleitung macht sich nicht die arbeit und kontrolliert ob der Motor den Vorschriften entspricht .
Stimmt die Motornummer nicht mit der auf der Betriebsanleitung überein ,wird die Karre stillgesetzt.
Da nutzt auch kein Diebstahlnachweis was.
Das ist kein Umbau oder Veränderung der Motorleistung.
Mir würde das nicht im Traum einfallen damit zum Tüv zu gehen,ist aber meine Meinung.
Kann aber sagen von 2 Rollern mit einem AT Motor ohne zum Tüv gegangen zu sein das sie ohne Beanstandung durch die Kontrolle gekommen sind.