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Motorsteuergerät Hard- und Software zum Auslesen und Beschreiben

Ist jemand hier in der Lage, eine genaue Anleitung zu dem oben genannten Thema zu verfassen? Was wird an Hardware benötigt und welches Programm muss verwendet werden?

Damit der Thread nicht gleich zugeteert wird, bitte ich nur versierte Leute an den Tisch. Danke...

Beste Antwort im Thema

Eigentlich ganz einfach: MSG öffnen, SW oder HW-Bug vom verwendeten Prozessor suchen um an den Speicherinhalt zu kommen, JTAG nachverkabeln und und dann mit Debugger SW auslesen, Disassembler drüber jagen, SW analysieren und anpassen und über JTAG wieder zurückschreiben.

https://media.ccc.de/v/...the_exhaust_emissions_scandal_dieselgate?...

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Was du da schreibst widersprecht den vielen Erfahrungen im VCP-Forum, die die alte Version nach dem Update einfach drübergeflasht haben, erfolgreich - fertig.

das stimmt auch nicht,weder das rücksetzen oder update sind ein problem.
noch die checksumme oder cvn die er meint.

@hadez16 und @ladadens

Sorry für die Störung, ich möchte nur nochmals genau wissen, ob ich alles richtig verstanden habe.

Original-Zustand vom VW-Schummeldiesel-Motorsteuergerät:
Flashcounter = 0, Softwareversion = 1234 (z.B.), CVN = ABCD (z.B.)

Zustand vom VW-Schummeldiesel-Motorsteuergerät nach KBA-Zwangsupdate:
Flashcounter = 1, Softwareversion = 5678 (z.B.), CVN = EFGH (z.B.)

Der TÜV prüft in Zukunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Softwareversion und die CVN, nicht aber den Flashcounter.

Es wird angenommen, dass das Steuergerät weiterhin so konfiguriert ist, dass eine ältere Softwareversion problemlos installiert werden kann.

Vom Chiptuner wird via OBD2-Schnittstelle(!!!) ein Software-Downgrade auf die Version 1234 und kurz vor den nächsten TÜV-Termin ein erneuter Upgrade auf die Version 5678 durchgeführt, d.h. es werden insgesamt 2 Flash-Vorgänge durchgeführt.

Der Flashcounter steht jetzt auf 3, das ist unstrittig, aber egal, weil der TÜV das nicht prüft.

Die Software-Version steht auf 5678, das wird vom TÜV geprüft und von diesem als "OHNE MANGEL" bewertet.

Jetzt die spannende Frage:
Steht auch die CVN wieder auf EFGH ???
Oder steht da irgendein anderer Wert, welcher beim TÜV die Alarmglocken schrillen lässt, weil da z.B. noch andere Parameter in die Berechnung der CVN einfliessen ???

Vielen Dank im Voraus!!!

Zitat:

@hadez16 schrieb am 21. Februar 2018 um 16:55:26 Uhr:


Nach meinem Verständnis bekommt oder hat der Tüv die Möglichkeit pro Fahrgestellnummer abzufragen ob das Update durchgeführt wurde oder noch nicht, basta.

Danke für die schnelle Antwort!
Ich bin mir allerdings 99,9%ig sicher dass vom TÜV demnächst Software-Version und CVN via OBD2-Schnittstelle geprüft werden!!!

Frag doch einfach mal nach bei einer Prüf Organisation und berichte. Die sind da sehr redsam

Version und cvn müssen zussmmen passen.das prüft der tüv.

Zitat:

@ladadens schrieb am 21. Februar 2018 um 22:19:21 Uhr:


Version und cvn müssen zussmmen passen.das prüft der tüv.

Eben!

Und jetzt die spannende Frage:

Steht die CVN nach 1.Upgrade -> 2.Downgrade -> 3.Upgrade (mit gleicher Software wie beim 1.Upgrade) wieder auf auf dem Sollwert, d.h. wie nach dem 1.Upgrade ???

cvn würde bei zurückschreiben auf den alten(standal update) stand auch wieder die alte sein.
so das es beim tüv passt.

würde aber heissen alle 2 jahre flashen.
einmal zurück dann wieder vor.

Zitat:

würde aber heissen alle 2 jahre flashen.
einmal zurück dann wieder vor.

Danke!
Endlich mal eine belastbare Aussage :-)
Aber die Reihenfolge ist umgekehrt.
Alle zwei Jahre vor, kurz danach wieder zurück :-)

es gibt bessere lösungen.diese sind aber aufwendig und deshalb nicht ganz billig.

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